Zweckmäßigkeit
Die Zweckmäßigkeitsprüfung in der Revisionsklausur beurteilt, ob die Einlegung der Revision im Interesse des Mandanten sinnvoll ist. Zentrale Aspekte sind: Einhaltung von Fristen und Formerfordernissen, Verschlechterungsverbot bei alleiniger Angeklagtenrevision (§ 358 Abs. 2 S. 1 StPO), sowie praktische Erwägungen wie die Vermeidung eines Eintrages im Bundeszentralregister. Examensrelevant: Fristversäumnis, Anwendbarkeit des Verschlechterungsverbots und strategische Abwägung der Revisionseinlegung.
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Klausuren zum Thema
Der Deal mit dem Parkplatz
Die Klausur behandelt die Revision eines Angeklagten infolge einer Verständigung (‚Deal‘) im Strafverfahren vor dem Amtsgericht. Schwerpunkte liegen auf der Überprüfung der Verfahrensgestaltung insbesondere nach § 257c StPO, der Zulässigkeit und Begründetheit der Revision unter Verfahrens- und Sachrüge sowie auf prozessualen Aspekten wie mögliche Befangenheit und Zweckmäßigkeit anwaltlicher Maßnahmen.
Zweckmäßigkeit in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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