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Zivilrecht

„Verlängerte Vollstreckungsabwehrklage“

Die verlängerte Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO) erlaubt dem Schuldner, auch nach Wegfall des Titels (z.B. nach Rücktritt oder Anfechtung gemäß §§ 495, 355, 142 BGB) Ansprüche gegen die Zwangsvollstreckung geltend zu machen. Examensrelevant sind Streitstände zu Anspruchsübergang nach § 812 BGB, Rückabwicklung beim Verbraucherrücktritt und zeitliche Beschränkungen der Klage, insb. nach Rechtskraft und § 197 BGB.

Zu diesem Thema haben wir 1 Klausur im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2022Fortgeschrittene

*"Lang, lang ist's her

Die Klausur behandelt zwei Schwerpunkte im Zwangsvollstreckungsrecht: Im ersten Fall geht es um die Vollstreckungsabwehrklage, Präklusionsfragen beim Widerrufsrecht eines Verbrauchers sowie die Berechtigung von Vollstreckungseinwendungen. Im zweiten Fall steht die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nach Verwertung einer schuldnerfremden Sache (verlängerte Drittwiderspruchsklage) im Zentrum, insbesondere im Kontext von Verjährung und Abtretung des erzielten Erlöses.

Saenger, Pietsch· JA 2022, 25· 120 Min Bearbeitung
„Verlängerte Drittwiderspruchsklage“„Verlängerte Vollstreckungsabwehrklage“§ 1004 BGB (analog)+5 weitere
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„Verlängerte Vollstreckungsabwehrklage“ in der Jurafuchs-Lernapp

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