Wiederholung
Das Strafprozessrecht enthält zentrale Verfahrensregelungen für das Strafverfahren, v.a. zur Beweisaufnahme (z.B. Zeugnisverweigerungsrechte, § 53 StPO), zu Antragsdelikten und Beteiligtenrechten (§§ 247, 337 StPO) sowie zum Umgang mit Beweisanträgen (§ 244 Abs. 3 ff. StPO) und Verfahrensfehlern (§§ 337, 344 StPO). Examensrelevant: Zeugnisverweigerungsrechte bei Berufsgeheimnisträgern, Ablehnung von Beweisanträgen (Lügendetektor), Benachrichtigungspflichten bei U-Haft (§ 114b), notwendige Dolmetscherbeteiligung (§ 185), und die Handhabung relativer Antragsdelikte bei Erbfolge.
Zu diesem Thema haben wir 2 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Strafprozessrecht – Alles in bester Ordnung?
Die Schwerpunktbereichsklausur im Strafrecht thematisiert das Strafprozessrecht mit einem Schwerpunkt auf die Ordnung im Ermittlungs- und Hauptverfahren. Es werden prozessuale Grundsätze und Verfahrensfragen geprüft. Die Klausur richtet sich an fortgeschrittene Studierende im Schwerpunktbereich und fordert eine Vertiefung der Kenntnisse im strafrechtlichen Verfahren.
Spenden auf Kosten des Hauses
Der Fall behandelt die Strafbarkeit eines Mitarbeiters einer Aktiengesellschaft, der Spenden aus dem dafür vorgesehenen Budget entgegen dem Verwendungsbeschluss für die eigenen gemeinnützige GmbH abzweigt und einen wahrheitswidrigen Verwendungsnachweis erstellt. Zu prüfen sind insbesondere die strafrechtlichen Aspekte des Vorgehens ab Dezember 2014, sowie ergänzend das Verhalten in den Vorjahren, wobei auch Beratung durch einen Rechtsanwalt einbezogen wird.
Wiederholung in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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