Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
Das Arbeitsverhältnis (§ 611a BGB) begründet Haupt- und Nebenpflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Arbeitspflicht, Vergütungspflicht, Treuepflicht, Fürsorgepflicht und Weisungsrecht. Zentrale Abgrenzung: Arbeitnehmerbegriff (§ 611a Abs. 1 S. 1), Unterscheidung zu Selbstständigen. Examensklassiker: Direktionsrecht, Überstundenanordnung, Höchstarbeitszeit, Teilzeitarbeit (§§ 2, 13, 17 TzBfG), Gleichbehandlung (§ 1 AGG).
Zu diesem Thema haben wir 22 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
Ein Fluch und seine Folgen
Die Klausur behandelt einen Schwerpunktbereich des Individualarbeitsrechts anhand eines Falles, dessen Titel ‚Ein Fluch und seine Folgen‘ auf mögliche Störungen des Arbeitsverhältnisses und deren juristische Folgen verweist. Sie stammt von Marc McLaren, wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität Augsburg.
Aktenvortrag – Zivilrecht: Das (un-)befristete Arbeitsverhältnis
Die Klausur behandelt die rechtlichen Grundlagen sowie die praxisrelevanten Unterschiede zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverhältnissen. Im Mittelpunkt stehen typische Fragestellungen zur Zulässigkeit der Befristung und zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Studierende müssen dabei arbeitsrechtliche Normen sicher anwenden und aktuelle Rechtsprechung berücksichtigen.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Arbeitsrecht – Feier auf einer Berghütte und tödliche Folgen
Die Klausur behandelt eine arbeitsrechtliche Fallgestaltung rund um eine Feier auf einer Berghütte mit tragischen Folgen. Es werden insbesondere Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis sowie Störungen des Arbeitsverhältnisses thematisiert. Die Aufgabenstellung richtet sich an Examenskandidat:innen im Assessorexamen.
ZR-Schwerpunktbereichsklausur zum Europäischen Arbeitsrecht
Die Klausur behandelt zentrale Fragen der Arbeitnehmerfreizügigkeit gemäß Art. 45 ff. AEUV und das Entgeltgleichheitsgebot nach Art. 157 AEUV. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Beschränkungsverbot und der Frage, ob nationale Regelungen zur Nachversicherung gegen Art. 45 AEUV verstoßen, wenn sie bei einem Wechsel in einen anderen Mitgliedstaat zu unterschiedlichen Versorgungsbezügen führen.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Arbeitsrecht – Urteil
Die Klausur ist als zivilrechtliche Assessorexamensklausur im Arbeitsrecht konzipiert und verlangt die Bearbeitung einer Urteilsklausur. Schwerpunkt sind die arbeitsrechtlichen Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis sowie prozessuale Besonderheiten des Arbeitsgerichtsverfahrens. Die Bearbeitung bietet Gelegenheit, vertiefte Kenntnisse in der arbeitsrechtlichen Klausurtechnik zu zeigen.
Examensklausur zum Arbeitsrecht: Ein Werbetexter auf Nebenpfaden
Die Examensklausur behandelt die arbeitsrechtliche Einordnung eines Werbetexters, der mehreren Nebenjobs nachgeht, insbesondere Fragen zum Arbeitnehmerbegriff, zur Haftung bei Unfällen im Rahmen von Nebenjobs, zur gesamtschuldnerischen Haftung sowie zur AGB-Kontrolle. Weiterhin werden Aspekte des Vertragsrechts, Deliktsrechts und des Individualarbeitsrechts thematisiert.
Semesterabschlussklausur – Zivilrecht: Arbeitsrecht – Probleme in der Unternehmensberatung
Die Klausur behandelt zentrale Probleme des Arbeitsrechts im Kontext einer Unternehmensberatung. Schwerpunkte sind die Begründung von Arbeitsverhältnissen sowie Rechte und Pflichten während des laufenden Arbeitsverhältnisses. Zusätzlich werden typische Störungs- und Beendigungsfragen im Arbeitsverhältnis angesprochen.
Fristlose Kündigung wegen pfiffiger Abfallverwertung
Die Klausur behandelt die arbeitsrechtliche Problematik einer außerordentlichen fristlosen Kündigung wegen der Entnahme und Verwertung von zur Entsorgung vorgesehenen Gegenständen durch einen Arbeitnehmer, der zugleich Betriebsratsmitglied ist. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Verfahren zur Zustimmung des Betriebsrats sowie auf der Berechnung von Klagefristen und dem Zugang des Kündigungsschreibens.
Schwerpunktbereichsklausur – Arbeitsrecht: Unterlassungsanspruch bei mitbestimmungswidriger Betriebsänderung und gewerkschaftlicher Zugang zum Intranet
In der Klausur stehen die teleologische Extension im Rahmen einer planwidrigen Regelungslücke sowie die Grenzen unionsrechtlich bedingter Rechtsfortbildung im Vordergrund. Außerdem wird der aus Art. 9 Abs. 3 GG abgeleitete ungeschriebene Anspruch auf gewerkschaftlichen Zugang zum Intranet als gesetzesvertretendes Richterrecht thematisiert, insbesondere die Analyse und Abwägung der Eingriffsintensität im Sinne der praktischen Konkordanz. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Verhältnis von Betriebsrat und Arbeitgeber bei mitbestimmungswidrigen Betriebsänderungen sowie dem effektivsten prozessualen Vorgehen des Betriebsrats. Die Klausur behandelt zentrale Fragen der Mitbestimmung, des kollektiven Arbeitsrechts und des Zugangs von Gewerkschaften zu betrieblichen Kommunikationsmitteln.
Schwerpunktbereichsklausur – Arbeitsrecht: "Cold Streak" in der Spielbank
Die Klausur behandelt besonders die arbeitsrechtliche Beurteilung der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nach einem Bagatelldelikt und die Frage der Verhältnismäßigkeit einer solchen Kündigung. Weiterhin wird auf den maßgeblichen Zeitpunkt für die Formwirksamkeit arbeitsrechtlicher Maßnahmen sowie die Grenzen der Regelungsmacht der Einigungsstelle eingegangen, insbesondere im Hinblick auf den Gestaltungsspielraum des Arbeitgebers. Schließlich wird das Thema der behördlich angeordneten Betriebsschließung als ein dem Arbeitgeber zugeordnetes Betriebsrisiko beleuchtet. Im Mittelpunkt steht die praktische Anwendung dieser arbeitsrechtlichen Grundsätze auf den Fall eines Mitarbeiters in einer Spielbank.
Sprechen Sie Japanisch?
Die Klausur behandelt einen arbeitsrechtlichen Sachverhalt, in dem es um die Zulässigkeit von Sprachanforderungen in einer Stellenausschreibung und mögliche Diskriminierungstatbestände nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das Verlangen nach Japanischkenntnissen im Bewerbungsverfahren eine unmittelbare oder mittelbare Benachteiligung darstellt und ob diese sachlich gerechtfertigt sein kann.
Frust im Fuhrbetrieb
Die Examensklausur behandelt zentrale Probleme des Arbeitsrechts, insbesondere Fragen zum innerbetrieblichen Schadensausgleich, Aufwendungsersatz, zur Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Ausschlussklausel und zu den Voraussetzungen einer arbeitgeberseitigen Kündigung. Die Prüflinge sollen Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis in einem Speditionsbetrieb prüfen, AGB-rechtliche Zulässigkeit der Ausschlussfristen bewerten sowie Fragen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses beurteilen.
Corona-Chaos im Betrieb
Die Klausur behandelt arbeitsrechtliche Fragestellungen im Kontext der Corona-Pandemie, wie Entgeltfortzahlung bei Infektion, Kinderbetreuung und Betriebsschließung sowie das Weisungsrecht des Arbeitgebers und mögliche Kündigungen bei Verweigerung von Schutzmaßnahmen. Grundlage ist ein Sachverhalt mit mehreren Arbeitnehmern, die sich teils widersetzend oder betroffen von behördlichen Maßnahmen im Betrieb verhalten. Diskutiert werden verschiedene arbeitsrechtliche Ansprüche und Problematiken des Pandemiearbeitsrechts.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Die Klausur thematisiert sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz im Kontext des Arbeitsrechts. Der Schwerpunkt liegt auf den Folgen und arbeitsrechtlichen Reaktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen das AGG, insbesondere unter Aspekten des Kündigungsrechts und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Es wird anhand eines Praxisfalls die Einordnung und Behandlung sexueller Belästigung durch einen unkündbaren Arbeitnehmer gegenüber einer minderjährigen Auszubildenden behandelt.
Geld regiert den Amateurfußball
Die Klausur behandelt die Arbeitsverhältnisse von Amateur-Vertragsspielern im Fußball am Beispiel eines Stürmers, der vom Verein eine Nachzahlung des gesetzlichen Mindestlohns verlangt. Thematisiert werden insbesondere die Frage der Arbeitnehmereigenschaft, die Anwendbarkeit des Mindestlohngesetzes, die Berücksichtigung verschiedener Zahlungen als Mindestlohn, sowie Ansprüche im Krankheitsfall.
»Mitarbeiter außer Rand und Band«
Die Klausur behandelt arbeitsrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers nach bedrohlichen Äußerungen im BEM-Gespräch. Darüber hinaus werden Fragen zur Anwendbarkeit und Reichweite des AGG bei der Stellenausschreibung und Bewerberauswahl erörtert.
Eine schöne Bescherung und andere Vorfälle
Die Klausur behandelt einen individualarbeitsrechtlichen Fall mit Schwerpunkt auf Kündigungsschutzklage nach dem Verlust der Fahrerlaubnis eines langjährigen Fahrers. Zu prüfen sind insbesondere die Abgrenzung zwischen personen- und verhaltensbedingter Kündigung, die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung sowie die Anforderungen an eine außerordentliche Kündigung nach einer Tätlichkeit im Betrieb.
»Lange Finger, kurze Beine« – Aufsichtsarbeit aus dem Schwerpunktbereich Arbeits- und Sozialrecht
Im Zusammenhang mit einer außerordentlichen Kündigung wegen Diebstahls im Krankenhaus behandelt die Klausur verschiedene arbeitsrechtliche Fragen: die Rechtmäßigkeit der Kündigung, die Beteiligung des Betriebsrats, den Einsatz von Arbeitnehmern während eines Streiks sowie die Wirksamkeit einer Vertragsstrafenregelung im Arbeitsvertrag. Ebenfalls thematisiert werden tarifrechtliche Aspekte der Überwachung am Arbeitsplatz.
Klausur Schwerpunktbereich Arbeit und Soziales Einmal Kanzlei und zurück?
Die Klausur behandelt die arbeitsrechtliche Einordnung eines 'freien Mitarbeitervertrags' in einer Anwaltskanzlei. Der Fall dreht sich um die Abgrenzung zwischen freier Mitarbeit und Arbeitnehmerstatus am Beispiel einer juristischen Aushilfskraft, insbesondere hinsichtlich Weisungsgebundenheit, Eingliederung und arbeitsvertraglicher Pflichten.
Übungsklausur Schwerpunktbereich Arbeit und Soziales Sandy trinkt Cola
Im Fall ‚Sandy trinkt Cola‘ wird eine langjährige Kassiererin nach dem Konsum einer Flasche Cola aus dem Bestand des Arbeitgebers fristlos gekündigt. Die Klausur thematisiert Kündigungsschutz, die Wirksamkeit von formularmäßigen Klageverzichtserklärungen, Verdachtskündigungen und verfahrensrechtliche Zuständigkeitsfragen im Arbeitsrecht.
Examensklausur Schwerpunktbereich Arbeits- und Sozialrecht Frauenprobleme
Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Arbeits- und Sozialrecht: Eine Angestellte erleidet durch das Ohrlochstechen beim Juwelier eine Infektion und wird vier Tage arbeitsunfähig. Es geht um die Frage, ob die Betriebskrankenkasse verpflichtet ist, die gesamten Behandlungskosten zu übernehmen und ob die Arbeitgeberin Entgeltfortzahlung schuldet, trotz eines behaupteten Selbstverschuldens der Angestellten. Der Sachverhalt eignet sich zur eigenständigen Bearbeitung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Arbeitsrechtsklausur
Die Klausur befasst sich mit der Anwendung und Bedeutung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Arbeitsrecht. Im Mittelpunkt steht die Prüfung arbeitsrechtlicher Fragestellungen rund um die Vertragsgestaltung und die Einbeziehung sowie Kontrolle von AGB im Arbeitsverhältnis.
Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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