ZR-Schwerpunktbereichsklausur zum Europäischen Arbeitsrecht

Worum geht es
Die Klausur behandelt zentrale Fragen der Arbeitnehmerfreizügigkeit gemäß Art. 45 ff. AEUV und das Entgeltgleichheitsgebot nach Art. 157 AEUV. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Beschränkungsverbot und der Frage, ob nationale Regelungen zur Nachversicherung gegen Art. 45 AEUV verstoßen, wenn sie bei einem Wechsel in einen anderen Mitgliedstaat zu unterschiedlichen Versorgungsbezügen führen.
Themen
Fundstelle
Klausur schreiben + Peer-Korrektur tauschen
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Diskussion
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