Klausuren
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Ein Fluch und seine Folgen
Die Klausur behandelt einen Schwerpunktbereich des Individualarbeitsrechts anhand eines Falles, dessen Titel ‚Ein Fluch und seine Folgen‘ auf mögliche Störungen des Arbeitsverhältnisses und deren juristische Folgen verweist. Sie stammt von Marc McLaren, wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität Augsburg.
Aktenvortrag – Zivilrecht: Das (un-)befristete Arbeitsverhältnis
Die Klausur behandelt die rechtlichen Grundlagen sowie die praxisrelevanten Unterschiede zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverhältnissen. Im Mittelpunkt stehen typische Fragestellungen zur Zulässigkeit der Befristung und zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Studierende müssen dabei arbeitsrechtliche Normen sicher anwenden und aktuelle Rechtsprechung berücksichtigen.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Arbeitsrecht – Feier auf einer Berghütte und tödliche Folgen
Die Klausur behandelt eine arbeitsrechtliche Fallgestaltung rund um eine Feier auf einer Berghütte mit tragischen Folgen. Es werden insbesondere Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis sowie Störungen des Arbeitsverhältnisses thematisiert. Die Aufgabenstellung richtet sich an Examenskandidat:innen im Assessorexamen.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Arbeitsrecht – Urteil
Die Klausur ist als zivilrechtliche Assessorexamensklausur im Arbeitsrecht konzipiert und verlangt die Bearbeitung einer Urteilsklausur. Schwerpunkt sind die arbeitsrechtlichen Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis sowie prozessuale Besonderheiten des Arbeitsgerichtsverfahrens. Die Bearbeitung bietet Gelegenheit, vertiefte Kenntnisse in der arbeitsrechtlichen Klausurtechnik zu zeigen.
Semesterabschlussklausur – Zivilrecht: Arbeitsrecht – Probleme in der Unternehmensberatung
Die Klausur behandelt zentrale Probleme des Arbeitsrechts im Kontext einer Unternehmensberatung. Schwerpunkte sind die Begründung von Arbeitsverhältnissen sowie Rechte und Pflichten während des laufenden Arbeitsverhältnisses. Zusätzlich werden typische Störungs- und Beendigungsfragen im Arbeitsverhältnis angesprochen.
Examensklausur zum Arbeitsrecht: Ein Werbetexter auf Nebenpfaden
Die Examensklausur behandelt die arbeitsrechtliche Einordnung eines Werbetexters, der mehreren Nebenjobs nachgeht, insbesondere Fragen zum Arbeitnehmerbegriff, zur Haftung bei Unfällen im Rahmen von Nebenjobs, zur gesamtschuldnerischen Haftung sowie zur AGB-Kontrolle. Weiterhin werden Aspekte des Vertragsrechts, Deliktsrechts und des Individualarbeitsrechts thematisiert.
ZR-Schwerpunktbereichsklausur zum Europäischen Arbeitsrecht
Die Klausur behandelt zentrale Fragen der Arbeitnehmerfreizügigkeit gemäß Art. 45 ff. AEUV und das Entgeltgleichheitsgebot nach Art. 157 AEUV. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Beschränkungsverbot und der Frage, ob nationale Regelungen zur Nachversicherung gegen Art. 45 AEUV verstoßen, wenn sie bei einem Wechsel in einen anderen Mitgliedstaat zu unterschiedlichen Versorgungsbezügen führen.
Schwerpunktbereichsklausur – Arbeitsrecht: Unterlassungsanspruch bei mitbestimmungswidriger Betriebsänderung und gewerkschaftlicher Zugang zum Intranet
In der Klausur stehen die teleologische Extension im Rahmen einer planwidrigen Regelungslücke sowie die Grenzen unionsrechtlich bedingter Rechtsfortbildung im Vordergrund. Außerdem wird der aus Art. 9 Abs. 3 GG abgeleitete ungeschriebene Anspruch auf gewerkschaftlichen Zugang zum Intranet als gesetzesvertretendes Richterrecht thematisiert, insbesondere die Analyse und Abwägung der Eingriffsintensität im Sinne der praktischen Konkordanz. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Verhältnis von Betriebsrat und Arbeitgeber bei mitbestimmungswidrigen Betriebsänderungen sowie dem effektivsten prozessualen Vorgehen des Betriebsrats. Die Klausur behandelt zentrale Fragen der Mitbestimmung, des kollektiven Arbeitsrechts und des Zugangs von Gewerkschaften zu betrieblichen Kommunikationsmitteln.
Fristlose Kündigung wegen pfiffiger Abfallverwertung
Die Klausur behandelt die arbeitsrechtliche Problematik einer außerordentlichen fristlosen Kündigung wegen der Entnahme und Verwertung von zur Entsorgung vorgesehenen Gegenständen durch einen Arbeitnehmer, der zugleich Betriebsratsmitglied ist. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Verfahren zur Zustimmung des Betriebsrats sowie auf der Berechnung von Klagefristen und dem Zugang des Kündigungsschreibens.
Schwerpunktbereichsklausur – Arbeitsrecht: "Cold Streak" in der Spielbank
Die Klausur behandelt besonders die arbeitsrechtliche Beurteilung der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nach einem Bagatelldelikt und die Frage der Verhältnismäßigkeit einer solchen Kündigung. Weiterhin wird auf den maßgeblichen Zeitpunkt für die Formwirksamkeit arbeitsrechtlicher Maßnahmen sowie die Grenzen der Regelungsmacht der Einigungsstelle eingegangen, insbesondere im Hinblick auf den Gestaltungsspielraum des Arbeitgebers. Schließlich wird das Thema der behördlich angeordneten Betriebsschließung als ein dem Arbeitgeber zugeordnetes Betriebsrisiko beleuchtet. Im Mittelpunkt steht die praktische Anwendung dieser arbeitsrechtlichen Grundsätze auf den Fall eines Mitarbeiters in einer Spielbank.
Sprechen Sie Japanisch?
Die Klausur behandelt einen arbeitsrechtlichen Sachverhalt, in dem es um die Zulässigkeit von Sprachanforderungen in einer Stellenausschreibung und mögliche Diskriminierungstatbestände nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das Verlangen nach Japanischkenntnissen im Bewerbungsverfahren eine unmittelbare oder mittelbare Benachteiligung darstellt und ob diese sachlich gerechtfertigt sein kann.
Frust im Fuhrbetrieb
Die Examensklausur behandelt zentrale Probleme des Arbeitsrechts, insbesondere Fragen zum innerbetrieblichen Schadensausgleich, Aufwendungsersatz, zur Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Ausschlussklausel und zu den Voraussetzungen einer arbeitgeberseitigen Kündigung. Die Prüflinge sollen Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis in einem Speditionsbetrieb prüfen, AGB-rechtliche Zulässigkeit der Ausschlussfristen bewerten sowie Fragen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses beurteilen.
Corona-Chaos im Betrieb
Die Klausur behandelt arbeitsrechtliche Fragestellungen im Kontext der Corona-Pandemie, wie Entgeltfortzahlung bei Infektion, Kinderbetreuung und Betriebsschließung sowie das Weisungsrecht des Arbeitgebers und mögliche Kündigungen bei Verweigerung von Schutzmaßnahmen. Grundlage ist ein Sachverhalt mit mehreren Arbeitnehmern, die sich teils widersetzend oder betroffen von behördlichen Maßnahmen im Betrieb verhalten. Diskutiert werden verschiedene arbeitsrechtliche Ansprüche und Problematiken des Pandemiearbeitsrechts.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Die Klausur thematisiert sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz im Kontext des Arbeitsrechts. Der Schwerpunkt liegt auf den Folgen und arbeitsrechtlichen Reaktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen das AGG, insbesondere unter Aspekten des Kündigungsrechts und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Es wird anhand eines Praxisfalls die Einordnung und Behandlung sexueller Belästigung durch einen unkündbaren Arbeitnehmer gegenüber einer minderjährigen Auszubildenden behandelt.
Geld regiert den Amateurfußball
Die Klausur behandelt die Arbeitsverhältnisse von Amateur-Vertragsspielern im Fußball am Beispiel eines Stürmers, der vom Verein eine Nachzahlung des gesetzlichen Mindestlohns verlangt. Thematisiert werden insbesondere die Frage der Arbeitnehmereigenschaft, die Anwendbarkeit des Mindestlohngesetzes, die Berücksichtigung verschiedener Zahlungen als Mindestlohn, sowie Ansprüche im Krankheitsfall.
Eine schöne Bescherung und andere Vorfälle
Die Klausur behandelt einen individualarbeitsrechtlichen Fall mit Schwerpunkt auf Kündigungsschutzklage nach dem Verlust der Fahrerlaubnis eines langjährigen Fahrers. Zu prüfen sind insbesondere die Abgrenzung zwischen personen- und verhaltensbedingter Kündigung, die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung sowie die Anforderungen an eine außerordentliche Kündigung nach einer Tätlichkeit im Betrieb.
»Lange Finger, kurze Beine« – Aufsichtsarbeit aus dem Schwerpunktbereich Arbeits- und Sozialrecht
Im Zusammenhang mit einer außerordentlichen Kündigung wegen Diebstahls im Krankenhaus behandelt die Klausur verschiedene arbeitsrechtliche Fragen: die Rechtmäßigkeit der Kündigung, die Beteiligung des Betriebsrats, den Einsatz von Arbeitnehmern während eines Streiks sowie die Wirksamkeit einer Vertragsstrafenregelung im Arbeitsvertrag. Ebenfalls thematisiert werden tarifrechtliche Aspekte der Überwachung am Arbeitsplatz.
Eine halb so schlimme Täuschung
Ein Käufer erwirbt ein Grundstück zu einem überhöhten Preis, da der beauftragte Makler fälschlich behauptet, es handele sich um Bauland. Nachdem der Käufer von der Täuschung erfährt, berät sein Anwalt zur Möglichkeit einer Kaufpreisanpassung oder Rückabwicklung. Die klausurtypisch im Anwaltstil aufgebaute Aufgabe legt den Schwerpunkt auf die zivilrechtliche Überprüfung von Ansprüchen und Gestaltungsrechten in diesem Kontext.
Social Network, Minderjährige und die Benutzung eines fremden Accounts
Die Klausur behandelt die rechtlichen Fragen rund um die Nutzung eines Social Networks durch Minderjährige, insbesondere die Anmeldung unter fremden Daten, Haftung der Aufsichtspersonen sowie Ansprüche auf Unterlassung und Entschädigung wegen Persönlichkeitsverletzungen. Es geht um die zivilrechtliche und möglicherweise arbeitsrechtliche Verantwortung der Eltern und der Betreiber gegenüber dem betroffenen Jugendlichen.
Das Studentenapartment
Die Klausur behandelt mietrechtliche Fragestellungen rund um die Betriebskostenpauschale, die Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen sowie die Kostenübernahme bei Selbstvornahme von Reparaturen. Zu beurteilen ist das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter hinsichtlich der Wirksamkeit von vertraglichen Klauseln und der Verteilung von Kosten für erforderliche Maßnahmen während und nach dem Mietverhältnis.
Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Arbeitsrechtsklausur
Die Klausur befasst sich mit der Anwendung und Bedeutung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Arbeitsrecht. Im Mittelpunkt steht die Prüfung arbeitsrechtlicher Fragestellungen rund um die Vertragsgestaltung und die Einbeziehung sowie Kontrolle von AGB im Arbeitsverhältnis.