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Zivilrecht

Prozessführungsbefugnis

Die Prozessführungsbefugnis im Zivilprozess (insb. §§ 253, 256 ZPO) bestimmt, wer ein Recht im eigenen Namen vor Gericht geltend machen darf. Streitig in Klausuren: gesetzliche und gewillkürte Prozessstandschaft, Erfordernis schutzwürdigen Eigeninteresses, Bedeutung der Abtretung während eines laufenden Verfahrens. Examensklassiker: Klage nach Forderungsabtretung, Klage im Insolvenzverfahren durch den Insolvenzverwalter.

Zu diesem Thema haben wir 10 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Erben im Fokus

Die Klausur behandelt erbrechtliche Fragestellungen rund um die gesetzlichen und gewillkürten Erbfolge. Schwerpunktmäßig werden die Rechte und Pflichten von Erben untersucht. Weitere Aspekte des Erbrechts wie der Ausschluss von der Erbfolge oder Vermächtnisse können am Rand thematisiert werden.

Professor Dr. Matthias Fervers· JuS 2026, 442· 300 Min Bearbeitung
Gesetzliche ErbfolgeGewillkürte ErbfolgeVermächtnis+7 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

Grundfragen des Erkenntnis- und Zwangsvollstreckungsverfahrens

Die Klausur behandelt in zwei Aufgaben die Grundfragen des Erkenntnis- und Zwangsvollstreckungsverfahrens. Aufgabe 1 thematisiert insbesondere einen Vertragsschluss mit einem autonomen Chatbot im Zusammenhang mit der Frage nach der Wirksamkeit und Zurechenbarkeit von Willenserklärungen, sowie die prozessuale Problematik der einseitigen Erledigungserklärung. In Aufgabe 2 ist die Vollstreckungsabwehrklage nach einem Versäumnisurteil Prüfungsgegenstand.

· JURA 2025, 2088
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreAngebot und AnnahmeVollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO+3 weitere
JuS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Rechtsanwalts(handels)gesellschaften

Die Klausur behandelt die Abgrenzung unterschiedlicher Gesellschaftsformen, insbesondere zwischen der GbR und Bruchteilsgemeinschaft sowie der Innen- und Außengesellschaft. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Vor- und Nachteilen der oHG und KG. Zudem werden konkrete Gestaltungsvorschläge zur herausgehobenen Stellung einzelner Gesellschafter unterbreitet. Ziel ist es, verschiedene Rechtsformen und deren Haftungssysteme praxisnah zu analysieren und rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zu erarbeiten.

Lennart Nicolai· JuS 2025, 665
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreDefinitionenHaftungsbeschränkungen+3 weitere
JuS 2025Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

Verbindungslinien zwischen Gesellschafts- und Prozessrecht in der Assessorklausur

Die Klausur thematisiert die Schnittstellen zwischen Gesellschaftsrecht und Prozessrecht im Kontext der Assessorklausur. Sie untersucht insbesondere die prozessuale Stellung von Gesellschaften und ihren Mitgliedern sowie die Anforderungen an die Prozessführung. Dabei werden typische Klausurkonstellationen analysiert und praxisrelevante Problemstellungen dargestellt.

Dr. Stefan Schneider· JuS 2025, 648· 240 Min Bearbeitung
Klausurtypen & ProzessrechtStreitgenossenschaftProzessführungsbefugnis+2 weitere
JuS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Zivilprozessrecht und Schuldrecht AT – Vorweggenommene Erbfolge mit Schwierigkeiten

Die Klausur befasst sich mit zivilprozessualen Fragestellungen im Zusammenhang mit einer vorweggenommenen Erbfolge und den rechtlichen Schwierigkeiten, die dabei auftreten können. Im Mittelpunkt stehen die Gerichtszuständigkeit sowie die Entstehung von Schuldverhältnissen. Weitere Themen wie Klageänderung und Prozessführungsbefugnis werden am Rand behandelt.

Professorin Dr. Julia Kraft, Dr. Patrick Boguslawski· JuS 2025, 156· 180 Min Bearbeitung
GerichtszuständigkeitEntstehung von Schuldverhältnissen Gesetzliche Erbfolge+4 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Vertrags- und Deliktsrecht und Zivilprozessrecht – „Bitte nicht den Stecker ziehen!“

Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen aus dem Vertrags- und Deliktsrecht, insbesondere im Bereich der Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB sowie das Zusammenspiel mit vertraglichen Ansprüchen. Flankierend werden civilprozessuale Probleme wie die Feststellungsklage und die Prozessführungsbefugnis abgeprüft. Die Prüfung erfolgt im Stil des 2. Staatsexamens.

Professor Dr. Michael Heese, Dr. Isabella Clemm· JuS 2024, 1151· 300 Min Bearbeitung
Entstehung von Schuldverhältnissen § 823 Abs. 1 BGBFeststellungsklage, § 256 ZPO+6 weitere
JURA 20231. Staatsexamen

Examensvortrag

Der Fall behandelt den Kauf eines Segelsatzes, der für eine seltene Regatta benötigt wird. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Fixgeschäft, zum Vertragsabschluss über Fernkommunikationsmittel, zur Verzinsung wegen Zahlungsverzugs sowie verschiedene prozessuale Aspekte wie die Vertretung durch Nichtanwälte, Beweislast und Kostenentscheidung. Die Abwandlung thematisiert die Erfüllung nach mündlicher Verhandlung.

Angebot und AnnahmeGrundlagen des KaufvertragsVerzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)+1 weitere
JURA 2021Anfänger:innen

»Ärger auf dem Weihnachtsmarkt«

Der Fall schildert einen Schadensersatzstreit zwischen D und A/B nach einem Vorfall auf dem Weihnachtsmarkt, der im Rahmen einer Zivilprozessrechts-Anfängerklausur auf verschiedene prozessuale Sachverhalte wie Beklagtenwechsel, Prozessfähigkeit, Klageänderung und einseitige Erledigungserklärung eingeht. Die Aufgabenstellung erfordert die umfassende Lösung zivilprozessrechtlicher Probleme bis hin zum Abschluss des Verfahrens. Die Abwandlung betrifft einen Beklagtenwechsel nach Zeugenaussage.

Ordnungsgemäße KlageerhebungKlageänderungVorläufiger Rechtsschutz+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Der unachtsame Kfz-Fahrer: Materielle und prozessuale Überlegungen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall

Im Sachverhalt geht es um einen Verkehrsunfall zwischen einem Kfz-Fahrer und einem Radfahrer, der zu Verletzungen beim Radfahrer führt. Der Fall prüft, ob und in welchem Umfang Schmerzensgeld- und Feststellungsansprüche sowie prozessuale Vorgehensmöglichkeiten bestehen, insbesondere hinsichtlich Darlegungs- und Beweislast, Zuständigkeit, Passivlegitimation und Kostentragung.

Birgit Schneider· JURA 2014, 323
Haftung nach StVG§ 823 Abs. 1 BGBFeststellungsklage, § 256 ZPO+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Probleme mit der Testamentsvollstreckung – Hausarbeit im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene

Der Übungsfall behandelt die Haftung bei einer Testamentsvollstreckung im Zusammenhang mit einer Verkehrssicherungspflichtverletzung. Thematisiert werden materielle und prozessuale Fragen zu Schadensersatzansprüchen gegenüber Erben und Testamentsvollstrecker sowie die gerichtliche Durchsetzung dieser Ansprüche, einschließlich Besonderheiten bei der Vertretung Minderjähriger und Klagebefugnis. Zudem werden verschiedene Abwandlungen einbezogen.

Knut Werner Lange, Holger Vogl· JURA 2013, 1052
Gewillkürte Erbfolge§ 823 Abs. 1 BGBProzessführungsbefugnis+3 weitere
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Prozessführungsbefugnis in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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