Gefahrenabwehrverordnung
Gefahrenabwehrverordnungen ermöglichen präventive Maßnahmen zur Abwehr öffentlicher Gefahren (§ 7 PolG NRW, landesspezifisch). Typische Klausurprobleme: Ermächtigungsgrundlage, Verhältnismäßigkeit (§ 17 Abs. 5 IfSG, Art. 2 Abs. 1 GG), Grundrechtseingriffe, Bestimmtheitsgebot; zudem Regelungen zu Schutzgütern wie Umwelt (Art. 20a GG), Tierwohl (§ 1 S. 2 TierSchG) und Sicherheit (§ 42 WaffG, § 71–74 HessSOG).
Zu diesem Thema haben wir 2 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
Original-Examensklausur: "Verbotszone für gefährliche Gegenstände per Gefahrenabwehrverordnung
Die Klausur behandelt ein kommunalrechtliches und ordnungsrechtliches Szenario rund um eine per ordnungsbehördlicher Verordnung eingeführte Verbotszone für das Mitführen gefährlicher Gegenstände auf einem innerstädtischen Platz. Zu prüfen sind einerseits die Erfolgsaussichten einer Fortsetzungsfeststellungsklage eines Betroffenen gegen eine polizeiliche Sicherstellung sowie Fragen rund um die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der zugrundeliegenden Gefahrenabwehrverordnung und deren Anfechtung. Es werden ebenfalls die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Kommunalklage gegen Maßnahmen der Kommunalaufsicht thematisiert.
Das Taubenfütterungsverbot“
Die Klausur thematisiert das Polizei- und Ordnungsrecht am Beispiel einer kommunalen Gefahrenabwehrverordnung, die das Füttern verwilderter Tauben in einer hessischen Stadt verbietet. Im Mittelpunkt stehen die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der Taubenfütterungsverbotsverordnung sowie prozessuale Fragen des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen Maßnahmen der Ordnungsbehörden und gegen die Verordnung. Es werden insbesondere die unionsrechtlichen Bindungen, Anforderungen des Tierschutzes sowie die Vereinbarkeit mit Grundrechten geprüft.
Gefahrenabwehrverordnung in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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