Nachstellung, § 238 StGB
§ 238 StGB schützt die individuelle Lebensgestaltung vor beharrlicher Nachstellung (Stalking) durch wiederholtes Aufsuchen der Nähe, unbefugte Kontaktaufnahme oder ähnliche Handlungen. Prüfungsrelevant sind das Erfordernis des 'Wiederholens', die Auslegung des Merkmals 'nicht unerhebliche Beeinträchtigung' sowie der Vorsatz. Typische Streitfragen: Genügt subjektives Empfinden der Beeinträchtigung? Muss das Opfer die Nachstellung überhaupt bemerken?
Zu diesem Thema haben wir 3 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
*Original-Examensklausur: "Gut gekleidet und brandgefährlich
Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Delikte, darunter Diebstahl in einem Kaufhaus, Urkundenunterdrückung hinsichtlich der Preisschilder, Brandstiftungsdelikte durch das Anzünden eines Versicherungsbüros sowie Aussagedelikte bei der Anstiftung eines Zeugen zum Falscheid. Zusätzlich wird ein strafprozessualer Aspekt zur Beweisverwertung bei einer fehlerhaft angeordneten Durchsuchung beleuchtet. Die Prüfung erstreckt sich auf das Verhalten mehrerer Beteiligter und ihre Strafbarkeit nach dem StGB.
Beziehung mit schwerer Folge
Die Klausur behandelt zahlreiche Straftatbestände aus dem besonderen Teil des StGB im Kontext einer Beziehung, die in Nachstellungen, Drohungen, Beleidigungen, Erpressungen und Sachbeschädigungen mündet. Der Sachverhalt prüft zudem eine Erfolgsqualifikation durch eine schwere Folge (Suizid der Geschädigten) infolge psychischer Belastungen. Es geht um die rechtliche Bewertung der Handlungen des Täters aus Sicht des Strafrechts.
Von verhinderten Meistern und hartnäckigen Liebhabern
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit mehrerer Beteiligter nach einem Streit sowie einer Nachstellung mit Todesfolge. Kernprobleme sind Notwehrprovokation, Rücktritt vom Versuch, Nachstellung sowie die Anstiftung zum erfolgsqualifizierten Delikt gemäß § 18 StGB. Zu prüfen ist das Verhalten von A, B und C aus strafrechtlicher Sicht.
Nachstellung, § 238 StGB in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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