Rechtsquellen
Die Rechtsquellen des Europarechts gliedern sich in Primärrecht (insb. EUV, AEUV, GRC) und Sekundärrecht (Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse; Art. 288 AEUV). Zentrale Examensklassiker: unmittelbare und mittelbare Anwendbarkeit von Richtlinien, richtlinienkonforme Auslegung nationalen Rechts, Rechtsfolgen unzureichender oder verspäteter Umsetzung (z.B. Staatshaftung; Art. 267, 263 AEUV). Streitstände etwa bei Umsetzung durch Verwaltungsvorschriften und überschießender Umsetzung.
Zu diesem Thema haben wir 8 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
Schwerpunktbereichsklausur – Kartellrecht: Datenmacht – Kartellrecht 4.0
Die Klausur behandelt aktuelle Fragen des Kartellrechts im Kontext von Datenmacht und den Herausforderungen der Digitalisierung ('Kartellrecht 4.0'). Im Mittelpunkt stehen Probleme der Marktmacht im digitalen Raum sowie die Anpassung klassischer kartellrechtlicher Instrumente an neue Gegebenheiten. Ziel ist die Vertiefung der Kenntnisse in wettbewerbsrechtlichen Spezialfragen an der Schnittstelle zwischen Recht und digitalen Märkten.
Flüchtlingsverteilung
In dieser Examensklausur wird die Rechtmäßigkeit des Beschlusses des Rates der EU zur vorläufigen Flüchtlingsverteilung, gestützt auf Art. 78 Abs. 3 AEUV, thematisiert. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Ermächtigungsgrundlage und der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme, wobei die Nichtigkeitsklage Ungarns vor dem EuGH gegen den Ratsbeschluss im Mittelpunkt steht.
Examensklausur im Schwerpunktbereich Völker- und Europarecht
Die Klausur befasst sich mit der Vereinbarkeit der Richtlinie 2014/40/EU zur Regulierung von Tabak- und verwandten Erzeugnissen mit dem EU-Primärrecht. Zudem werden Fragen zum Einfluss völkerrechtlicher Übereinkommen, zur Klagemöglichkeit nationaler Institutionen und zu WTO-rechtlichen Aspekten und Rechtsschutzmöglichkeiten für Drittstaatsunternehmen thematisiert.
Das EU-Missbrauchsverbot
Die Klausur behandelt das EU-Missbrauchsverbot anhand aktueller Konstellationen aus dem Bereich der neuen Medien, insbesondere am Beispiel von Amazon und Microsoft. Es werden relevante Aspekte wie die Abgrenzung zum Kartellverbot, die Definition und Ermittlung einer marktbeherrschenden Stellung sowie die Erzwingung unangemessener Bedingungen nach Art. 102 AEUV praxisnah diskutiert. Die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen und die typische Argumentation innerhalb des AEUV stehen im Mittelpunkt.
Übungsklausur Schwerpunktbereich Völker- und Europarecht Zahnschmerzen mit dem Europarecht
Die Klausur behandelt grundlegende Fragestellungen des Europarechts, insbesondere das Vorlageverfahren, die ordnungsgemäße Formulierung von Vorlagefragen und die unmittelbare Wirkung von Richtlinien. Zudem wird das Zusammenspiel zwischen primärrechtlichen Grundfreiheiten und sekundärrechtlicher Harmonisierung thematisiert.
Examensklausur Europarecht Gerichtlicher Dialog und europarechtskonforme Rechtsfortbildung
In der Klausur geht es um die europarechtskonforme Auslegung nationaler Normen im Verbrauchsgüterkauf sowie um die unmittelbare Anwendung von Richtlinien und die Vorlagepflicht an den EuGH. Der Bearbeiter prüft zunächst die Zulässigkeit eines Vorabentscheidungsverfahrens, sodann die Rechtsgrundlage für einen Wertersatzanspruch zwischen Unternehmer und Verbraucher und abschließend die Auswirkungen einer Nichtvorlage auf europäisches und deutsches (verfassungs-) Recht.
Übungsklausur Schwerpunktbereich Völker- und Europarecht Erbsenzählerei
Die Klausur behandelt die Voraussetzungen und Wirkungen einer EU-Verordnung im Kontext der Gemeinsamen Agrarpolitik, insbesondere die Prämienregelung für Eiweißpflanzen, sowie die Abgrenzung des Anwendungsbereichs und das Zusammenspiel zwischen EU-Recht und nationaler Verwaltung. Im Mittelpunkt stehen die richtige Auslegung einer Verordnung, deren Anwendung durch nationale Behörden sowie die Rückforderung und Ausschluss von Prämien bei fehlerhaften Angaben.
Examensklausur ÖR Ius vigilantibus scriptum
Die Klausur behandelt die Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Anspruchs auf Aufhebung eines rechtswidrigen, belastenden Verwaltungsakts, insbesondere aus Anlass europarechtlicher Entwicklungen. Im Mittelpunkt steht das Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 VwVfG sowie eine Rücknahme nach § 48 I 1 VwVfG im Kontext gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben. Der Sachverhalt thematisiert zudem Fragen der Gerätegleichheit, der Gleichbehandlung und der behördlichen Hinweispflichten.
Rechtsquellen in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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