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Klausuren

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591 Klausuren
Aktiv:Sonstiges
JURA 2018Schwerpunktbereich

Spenden auf Kosten des Hauses

Der Fall behandelt die Strafbarkeit eines Mitarbeiters einer Aktiengesellschaft, der Spenden aus dem dafür vorgesehenen Budget entgegen dem Verwendungsbeschluss für die eigenen gemeinnützige GmbH abzweigt und einen wahrheitswidrigen Verwendungsnachweis erstellt. Zu prüfen sind insbesondere die strafrechtlichen Aspekte des Vorgehens ab Dezember 2014, sowie ergänzend das Verhalten in den Vorjahren, wobei auch Beratung durch einen Rechtsanwalt einbezogen wird.

Thomas Schröder· JURA 2018, 703
Untreue (§ 266 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+1 weitere
JURA 2018Schwerpunktbereich

Ein internationaler Grundstückskauf mit schmerzhaften Folgen

Der Übungsfall behandelt einen internationalen Grundstückskauf zwischen zwei deutschen Parteien über ein Ferienhaus in Frankreich. Im Zentrum stehen Fragen zur internationalen Gerichtszuständigkeit, zur Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit des Vorvertrags sowie zu Schadensersatzansprüchen aufgrund eines Hundebisses. Die Sachverhaltsanalyse umfasst sowohl zivilprozessrechtliche als auch internationale und europäische privatrechtliche Aspekte.

Internationale Zuständigkeit (EuGVVO)Einführung IPRGrundlagen des Kaufvertrags+3 weitere
JURA 2018Schwerpunktbereich

Ahabs Erbe

Die Klausur behandelt eine völkerrechtliche Streitigkeit zwischen den Staaten Ahab und Poseidonien über die Auslegung und Anwendung des Internationalen Übereinkommens zur Regelung des Walfangs (IÜRW). Thematisiert werden insbesondere Fragen des völkerrechtlichen Klageverfahrens vor dem Internationalen Gerichtshof, die mögliche Wirksamkeit von Vorbehalten sowie die locus standi und die Maßstäbe des IGH. Spezialwissen zum See- und Umweltvölkerrecht ist nicht erforderlich.

Einführung ins Völkerrecht+3 weitere
JURA 2018Schwerpunktbereich

Das Wasserstoff-Peroxid-Kartell –- Ein Klausurfall zum EuZPR und EuIPR

Der Klausurfall behandelt die internationale Zuständigkeit und das Internationale Privatrecht (EuZPR, EuIPR) am Beispiel eines Kartells zwischen mehreren europäischen Wasserstoff-Peroxid-Herstellern. Es werden die Anwendung der Brüssel Ia-VO sowie Rom I und II-VO auf einen Schadensersatzprozess vor einem deutschen Landgericht diskutiert, wobei auch die Abtretung von Ansprüchen aus unterschiedlichen EU-Ländern einbezogen ist. Spezielle kartellrechtliche Kenntnisse sind nicht erforderlich.

Marianne Andrae· JURA 2018, 60
Einführung IZPRInternationale Zuständigkeit (EuGVVO)Einführung IPR+3 weitere
JURA 2017Examensklausur1. Staatsexamen

Die Kündigung eines Bausparvertrags in der Examensklausur

Die Klausur thematisiert die zivilrechtlichen Voraussetzungen und Probleme rund um die Kündigung eines Bausparvertrags. Der Schwerpunkt liegt auf typischen klausur- und examensrelevanten Streitfragen bei der vertraglichen Beendigung sowie auf relevanten Anspruchsgrundlagen. Fragen zum Vertragsrecht und zum Darlehensrecht dürften hierbei maßgeblich sein.

Jan Aufterbeck· JURA 2017, 0
Darlehensvertrag, §§ 488ff. BGB+2 weitere
JURA 2017Anfänger:innen

Die Buddenbergs

Die Klausur behandelt verschiedene steuerrechtliche Problemstellungen rund um das Familienunternehmen Buddenberg, insbesondere die Steuerpflicht von Streubesitzdividenden, Schadensersatz für nicht abzugsfähige Betriebsausgaben, Liebhaberei bei Kapitalgesellschaften und Verlustausgleich bei vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaften. Im Mittelpunkt stehen die Gesellschafterverhältnisse, die Beteiligung an einer Aktiengesellschaft sowie die steuerliche Behandlung von Dividenden und Schadensersatzleistungen. Zudem werden Aspekte der betrieblichen Aktivitäten, wie die Rinderhaltung, angesprochen.

JURA 2017Schwerpunktbereich

Internationales Wirtschaftsrecht: Enteignungsschutz durch diplomatischem Schutz und Investor-Staat-Schiedsverfahren

Die Klausur behandelt den Schutz ausländischen Eigentums und Investitionen vor staatlicher Enteignung im internationalen Kontext. Der Schwerpunkt liegt darauf, inwieweit Eigentümer durch diplomatischen Schutz und Investor-Staat-Schiedsverfahren gegen enteignende oder enteignungsgleiche Maßnahmen eines Staates vorgehen können. Ausgangspunkt ist ein fiktiver Sachverhalt mit staatlich initiierter Verstaatlichung und Eingriffen in die Unternehmensstrukturen.

Stefan Talmon· JURA 2017, 928
WirtschaftsvölkerrechtRechte des Einzelnen im VölkerrechtFriedliche Streitbeilegung im Völkerrecht+2 weitere
JURA 2017Schwerpunktbereich

»Was ist und darf ein audiovisueller Mediendienst?«

Der Sachverhalt beschreibt einen international betriebenen Online-Mediendienst mit einer Video-Subdomain, deren Inhalte von deutschen Behörden wegen propagandistischen Charakter und möglicher Nähe zum 'Islamischen Staat' gesperrt wurden. Die Klausur stellt unter anderem die unionsrechtliche und nationale Einordnung des audiovisuellen Mediendienstes sowie die Prüfmöglichkeiten öffentlicher Behörden in den Vordergrund. Sie behandelt das Zusammenwirken von Medienfreiheit, unionsrechtlichen Vorgaben und nationalen Eingriffen.

Tobias Brings-Wiesen· JURA 2017, 819
Grundlagen des EuroparechtsRundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 2 GG)+3 weitere
JURA 2017Schwerpunktbereich

Medienrecht: Grenzen der Produktplatzierung

Der Fall thematisiert die medienrechtlichen Grenzen der Produktplatzierung im Fernsehen am Beispiel einer Sat.2-Eigenproduktion, in der Markenprodukte durch Darstellung und Hinweise in Film- und Liveschaltungen hervorgehoben werden. Zu prüfen sind die medienrechtlichen Werberegelungen, insbesondere Transparenz- und Kennzeichnungspflichten sowie die Frage einer unzulässigen Produktplatzierung gegenüber den Vorgaben der Landesmedienanstalten.

Michael Naumann· JURA 2017, 668
Weitere Rechtsgebiete
JURA 2017Schwerpunktbereich

Klausur aus dem nationalen und internationalen Ertragsteuerrecht, dem Umsatzsteuerrecht und dem Steuerverfahrensrecht

In dieser Klausur aus dem Steuerrecht werden zahlreiche Sachverhalte rund um eine GmbH sowie ihre Gesellschafter aufgezeigt und zur steuerlichen Beurteilung gestellt. Es geht unter anderem um Fragen der Einkommen- und Körperschaftsteuer, um die Behandlung von Gewinnausschüttungen, Sachverhalte der Umsatzsteuer insbesondere im grenzüberschreitenden Warenverkehr sowie um Besonderheiten bei nebenberuflicher künstlerischer Tätigkeit und der Vermietung einer Berghütte im Ausland. Ebenso wird ein Bilanzierungsproblem angesprochen.

Nicolas Traut· JURA 2017, 308
JURA 2017Schwerpunktbereich

Das Darlehen

Im Sachverhalt geht es um ein Darlehen zwischen G und S, das nicht zurückgezahlt wird. G kündigt das Darlehen und verlangt Rückzahlung, S beruft sich auf Verjährung und rechnet mit einer abgetretenen Forderung des Bruders B gegen G auf. Die Kostenfrage im Prozess steht im Mittelpunkt; insbesondere, wie G den Rechtsstreit beenden kann, ohne die Kosten zu tragen.

Birgit Schneider· JURA 2017, 300
Darlehensvertrag, §§ 488ff. BGBVerjährungAufrechnung+4 weitere
JURA 2017Anfänger:innen

Die Fortsetzungsfeststellungsklage: Dogmatik und Fallbearbeitung

Die Klausur behandelt die Dogmatik und Fallbearbeitung der Fortsetzungsfeststellungsklage gemäß § 113 I 4 VwGO. Anhand eines Beispiels wird besprochen, wie auf die Erledigung eines Verwaltungsakts nach Rechtshängigkeit zu reagieren ist und welche prozessualen Möglichkeiten, insbesondere die Fortsetzungsfeststellungsklage, bestehen.

Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage+5 weitere
JURA 2016Schwerpunktbereich

»Gerechtigkeit« oder Straflosigkeit? – Von Völkermord und Vorbehalten sowie verzwickten Normkonflikten

Der Fall behandelt die strafrechtliche und völkerrechtliche Verantwortlichkeit eines ehemaligen Diplomaten für einen öffentlichen Aufruf zum Völkermord. Diskutiert werden die Strafverfolgungspflicht, Vorbehalte zur Völkermordkonvention sowie die Reichweite diplomatischer Immunität und Normkonflikte im Völkerrecht. Die Beteiligung internationaler Gerichte wie IGH und IStGH steht ebenso im Mittelpunkt.

Völkerstrafrecht Verhältnis von Völkerrecht und nationalem RechtVölkerrechtssubjekte+5 weitere
JURA 2016Schwerpunktbereich

Schwerpunktklausur Wirtschaftsstrafrecht

Der Sachverhalt behandelt zwei Fälle aus dem Wirtschaftsstrafrecht: Zum einen die Entsendung von Pflegekräften durch eine Vermittlungs-GmbH und die möglichen strafrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen, zum anderen die Geschäftsführung einer Bau-GmbH während der Überschuldung, die Zahlung von Löhnen statt Sozialversicherungsbeiträgen sowie eine potenzielle Subventionierung durch Bauunternehmer. Beide Fälle betreffen gesellschafts- und wirtschaftsstrafrechtliche Problemkreise der Geschäftsführerhaftung sowie der Pflichten zur Sozialversicherung.

Tobias Ceffinato· JURA 2016, 1394
Gesellschaft mit beschränkter HaftungKlausurtypen & Prozessrecht+1 weitere
JURA 2016Schwerpunktbereich

Kinoticket oder Online-Stream?

Die Klausur behandelt die urheberrechtliche Einordnung des Filmerstellens, -hochladens und -streamens im Internet. Geprüft werden Ansprüche des Urhebers gegen den Filmersteller (F), den Betreiber der Streamingplattform (J) sowie einen Nutzer (N), der sich den Film per Stream ansieht. Der Schwerpunkt liegt auf der urheberrechtlichen Zulässigkeit von Online-Streams und den damit verbundenen Ansprüchen und Haftungsfragen.

Andreas Starcke· JURA 2016, 1285
JURA 2016Schwerpunktbereich

Sommerurlaub mit Hindernissen

Der Fall "Sommerurlaub mit Hindernissen" stellt verschiedene internationale Vertragskonstellationen dar, wie Hotelbuchung, Souvenirkauf und Reisetaschenkauf über Ländergrenzen hinweg. Schwerpunkt ist die Bestimmung des anwendbaren Rechts nach Art. 6 Rom I-VO unter Einbeziehung der EuGH-Rechtsprechung. Der Fall thematisiert Minderungsansprüche, Schadensersatz, Widerruf und Rechtswahl.

Sven Loose· JURA 2016, 1172
Besonderer Teil - Rom I-VOWiderruf & Verbraucherverträge+2 weitere
JURA 2016Schwerpunktbereich

Abschlussklausur: Die Tagesschau-App

Die Klausur behandelt die rechtliche Zulässigkeit der Tagesschau-App im Kontext des Rundfunk- und Presserechts. Ein großer privater Presseverlag sieht sich durch die öffentlich-rechtliche Tagesschau-App in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht und greift verschiedene Argumente gegen deren Freigabe im Rahmen des Drei-Stufen-Tests nach dem Rundfunkstaatsvertrag auf. Die öffentlich-rechtliche Seite verteidigt das Angebot als mit dem gesetzlichen Auftrag vereinbar.

Claudio Franzius, Anna Schimke· JURA 2016, 639
Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 2 GG)Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)Wiederholung+2 weitere
JURA 2016Schwerpunktbereich

»Freihandel und Investitionen auf fremden Märkten«

Die Übungsklausur im Schwerpunktbereich Wirtschaftsvölkerrecht behandelt aktuelle und klassische Aspekte des Welthandels- sowie Investitionsschutzrechts. Im Mittelpunkt steht ein privates Unternehmen, das Chemikalien zwischen zwei WTO-Mitgliedsstaaten exportiert und mit Zöllen sowie nicht-tarifären Handelshemmnissen wie Zulassungsverfahren konfrontiert ist. Die Klausur greift Fragestellungen rund um bi- und plurilaterale Handelsabkommen, Investitionsschutz und die rechtliche Gestaltung der gegenseitigen Anerkennung von Zulassungsverfahren auf.

WirtschaftsvölkerrechtGrundprinzipien des VölkerrechtsGrundfreiheiten: Überblick+2 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Ist er nun betrunken gefahren? – Das Prüfungsgespräch im Zweiten Juristischen Staatsexamen am Beispiel einer strafrechtlichen Prüfung

Die Klausur behandelt den Ablauf und die Besonderheiten eines strafrechtlichen Prüfungsgesprächs im Zweiten Juristischen Staatsexamen anhand eines Beispiels mit dem Schwerpunkt auf Fahrten unter Alkoholeinfluss. Es wird insbesondere auf die rechtliche Bewertung der Trunkenheit im Verkehr und einschlägige strafrechtliche Normen eingegangen.

Tischer· JA 2015, 862
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB+3 weitere
JURA 2015Schwerpunktbereich

Das EU-Missbrauchsverbot

Die Klausur behandelt das EU-Missbrauchsverbot anhand aktueller Konstellationen aus dem Bereich der neuen Medien, insbesondere am Beispiel von Amazon und Microsoft. Es werden relevante Aspekte wie die Abgrenzung zum Kartellverbot, die Definition und Ermittlung einer marktbeherrschenden Stellung sowie die Erzwingung unangemessener Bedingungen nach Art. 102 AEUV praxisnah diskutiert. Die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen und die typische Argumentation innerhalb des AEUV stehen im Mittelpunkt.

Walter Frenz· JURA 2015, 1206
Grundlagen des EuroparechtsAnwendungsbereich und Wirkung des UnionsrechtsGrundfreiheiten: Überblick+2 weitere
JURA 2015Schwerpunktbereich

Klausur im Einkommen- und Bilanzsteuerrecht

Die Klausur enthält drei Aufgaben zum Einkommen- und Bilanzsteuerrecht. Schwerpunkt sind die steuerliche Behandlung von Einnahmen und Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (u.a. Umzugskosten, Versicherungen, Unterhaltszahlungen), die vereinfachte Gewinnermittlung bei freiberuflicher Tätigkeit sowie die teilentgeltliche Übertragung von Grund und Boden innerhalb einer gewerblichen Mitunternehmerschaft. Die Aufgaben sind als Sachverhalte zum Selbstlösen formuliert.

Benjamin Straßburger· JURA 2015, 1072
JURA 2015Anfänger:innen

Der präventiv-polizeiliche Gewahrsam

Die Klausur thematisiert den präventiv-polizeilichen Gewahrsam am Beispiel einer Ingewahrsamnahme nach einem Clubbesuch. Es werden klausur- und examensrelevante Probleme rund um die rechtlichen Voraussetzungen, Rechtsnatur und möglichen Rechtsschutz bei polizeilichem Gewahrsam behandelt. Der Fall prüft insbesondere die Eingriffsintensität, grundrechtliche Implikationen und prozessuale Möglichkeiten zur Überprüfung polizeilichen Handelns.

Annette Guckelberger· JURA 2015, 926
Polizeiliche StandardmaßnahmenGefahr für polizeiliche Schutzgüter +2 weitere
JURA 2015Schwerpunktbereich

Abschlussklausur Wirtschaftsrecht

Die Klausur behandelt komplexe Fragestellungen aus dem Konzern- und Mitbestimmungsrecht, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Beherrschungsvertrags zwischen einer AG und einer GmbH. Weiterhin wird die rechtliche Bedeutung börsenrelevanter Informationen im Zusammenhang mit dem Transfer eines Fußballspielers sowie die kapitalmarktrechtlichen Implikationen beleuchtet. Es werden klassische Streitstände im Gesellschaftsrecht aufgegriffen und um weniger prominente Problemkreise ergänzt.

Dr. Jan-Erik Schirmer· JURA 2015, 710
Gesellschaft mit beschränkter HaftungAktiengesellschaftAbgrenzung Körperschaften & Personengesellschaften
JURA 2015Schwerpunktbereich

Der Vitamine-Fall

Der Fall "Der Vitamine-Fall" behandelt schwerpunktmäßig die Problematik von Wettbewerbsbeschränkungen sowie Marktmacht und deren Missbrauch im europäischen Kartellrecht. Zu prüfen sind insbesondere Art. 101 und Art. 102 AEUV im Hinblick auf die sogenannten "Treueverträge" eines marktbeherrschenden Vitaminherstellers sowie die Auswirkungen auf den Marktzutritt und den Wettbewerb.

Michael Kling, Nils Bremer· JURA 2015, 605
Grundlagen des EuroparechtsWarenverkehrsfreiheit, Art. 34 AEUV
1…456…25