Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht – Rasende Rentnerinnen und Rentner
Die Klausur befasst sich mit Fragen des Verfassungsrechts im Zusammenhang mit dem Grundrechtsschutz und der staatlichen Strukturordnung. Anhand des Beispielfalls "Rasende Rentnerinnen und Rentner" werden prüfungsrelevante Probleme aus dem Bereich der Grundrechte und der Organisation des Staates behandelt.
Zu freizügig für die Bundeswehr?
Die Klausur thematisiert die rechtlichen Grenzen dienstlicher Disziplinarmaßnahmen gegen eine Berufssoldatin, die in einem Dating-Portal mit Angaben zu ihrem Sexualleben auftritt. Im Mittelpunkt stehen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Soldatin, der Bestimmtheitsgrundsatz bei der außerdienstlichen Wohlverhaltenspflicht des Soldatengesetzes sowie die Zulässigkeit und Begründetheit der disziplinarrechtlichen Sanktion. Daneben wird die Frage der Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs bei einer Klage gegen den Disziplinarverweis geprüft.
Staatshaftung und Entschädigung im Polizei- und Ordnungsrecht
Die Klausur behandelt eine klassische Staatshaftungs- und Entschädigungsproblematik im Polizei- und Ordnungsrecht anhand eines Falls zur zwangsweisen Unterbringung eines Obdachlosen in einer Privatwohnung und damit verbundenen Schadensersatzansprüchen gegen die Ordnungsbehörde. Schwerpunktmäßig werden polizei- und ordnungsrechtliche Anspruchsgrundlagen sowie der Amtshaftungsanspruch thematisiert.
Die Wirksamkeit öffentlich-rechtlicher Verträge
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit öffentlich-rechtlicher Verträge am Beispiel eines Arbeitsverhältnisses mit dem Ziel der Übernahme in ein Beamtenverhältnis. Anhand des Ausgangsfalls werden typische Problemfelder wie Nichtigkeit, schwebende Unwirksamkeit, Koppelungsverbot und Vergleichsvertrag sowie die einschlägigen gesetzlichen Regelungen diskutiert.
ÖR-Anfängerklausur zum Außenverfassungsrecht
Die Klausur handelt von einer Verfassungsbeschwerde einer deutschen Antragstellerin gegen die Ablehnung ihrer Anerkennung als Heilpraktikerin auf Grundlage eines Landesgesetzes, das zur Umsetzung einer EU-Richtlinie erlassen wurde. Thematisiert werden europarechtliche Grundrechtsfragen, der Grundrechtsschutz im Mehrebenensystem und die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei Anwendung von Unionsrecht.
Schwerpunktbereichsklausur – Urheberrecht
Die Klausur thematisiert zentrale Aspekte des Urheberrechts. Im ersten Teil steht eine mögliche Verletzung des Erstveröffentlichungsrechts sowie die urheberrechtliche Schranke der Berichterstattung über Tagesereignisse im Zentrum. Im zweiten Teil wird untersucht, ob ein KI-generiertes Bild den urheberrechtlichen Werkbegriff erfüllt.
Grundfreiheiten ohne Grenzen?
Die Klausur behandelt einen estnischen Pandemie-bedingten Reisebeschränkungsfall, der am Maßstab der europäischen Dienstleistungsfreiheit zu prüfen ist. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das estnische Reiseverbot für bestimmte Mitgliedstaaten mit der aktiven Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 56 AEUV vereinbar ist. Es wird komplexes europarechtliches Problembewusstsein insbesondere im Umgang mit Grundfreiheiten verlangt.
Umstrittene Inhalte in der Stadtbibliothek
In der Klausur wird ein öffentlich-rechtlicher Streit um einen von der Stadtbibliothek angebrachten Einordnungshinweis auf einem Buch mit umstrittenen Inhalten behandelt. Geprüft wird die Rechtmäßigkeit des Eingriffs in die Grundrechte des Autors, insbesondere im Hinblick auf das Informationshandeln der Verwaltung, den Folgenbeseitigungsanspruch sowie die sachliche Schutzbereichsabgrenzung zwischen Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit. Themen sind auch das Sachlichkeitsgebot und die methodengerechte Auslegung einschlägiger öffentlich-rechtlicher Normen, einschließlich der Abgrenzung des Verwaltungsrechtswegs.
Konsumverbot von Alkohol an bestimmten öffentlichen Orten?
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines bundesgesetzlichen Konsumverbots von Alkohol an bestimmten öffentlichen Orten, insbesondere mit Blick auf die allgemeine Handlungsfreiheit und den Gleichheitssatz. Thematisiert werden zudem Fragen der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz und die Erforderlichkeit des Gesetzes. Der Sachverhalt beruht auf aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen und richtet sich an Studierende im Grundstudium des Öffentlichen Rechts.
»Nachhaltiges Chaos«
Die Klausur behandelt in Teil 1 Fragen zur Rücknahme und zum Widerruf von Verwaltungsakten sowie die Bindungswirkung behördeninterner Verwaltungsvorschriften. Teil 2 thematisiert die unmittelbare Anwendbarkeit europäischer Richtlinien zugunsten eines Bürgers gegenüber einem privaten Unternehmen. Teil 3 prüft, inwieweit gegen ein unionsrechtlich determiniertes deutsches Gesetz mittels Verfassungsbeschwerde vorgegangen werden kann – hier mit Bezug auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und unbekannte Normen des Lieferkettenrechts.
»Extrawurst für Verfassungsfeinde?«
Die Klausur thematisiert die Ablehnung der Zulassung eines Examinierten zum juristischen Vorbereitungsdienst mit der Begründung mangelnder Verfassungstreue wegen seiner führenden Rolle in einer verfassungsfeindlichen Partei. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das Erfordernis der Verfassungstreue als Zugangsvoraussetzung mit Art. 12 GG (Berufsfreiheit) vereinbar ist. Behandelt werden zudem Grundrechtskonkurrenzen und die Voraussetzungen der Verfassungsbeschwerde sowie Eilrechtsschutz vor dem Bundesverfassungsgericht.
Mit dem Mercedes-AMG zur Klimademo
Die Klausur behandelt grundlegende Fragen des Polizeirechts anhand eines Vorfalls bei einer Klimademonstration, bei dem verschiedene polizeiliche Maßnahmen wie Identitätsfeststellung, Durchsuchung, Platzverweis und unmittelbarer Zwang zum Einsatz kommen. Der Sachverhalt fordert eine rechtliche Prüfung der Maßnahmen hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit und ist prozessual in eine Fortsetzungsfeststellungsklage eingebettet. Die Klausur ist auf mittlerem Niveau und repräsentiert typische Problemstellungen des Sicherheitsrechts.
Die Haftungsrisiken von Versammlungen
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Haftungsfragen im Zusammenhang mit Versammlungen, insbesondere bei Klimaprotestaktionen, sowie den Einfluss von Grundrechten auf die Bewertung. Der Schwerpunkt liegt auf der deliktsrechtlichen Verantwortlichkeit für Blockadeaktionen und Unfällen mit Sach- und Personenschäden. Thematisiert wird auch die Beziehung zwischen Versammlungsfreiheit und Schadensausgleich, etwa nach einem Unfall durch unternehmensinternes Sicherheitspersonal.
Verfassungskonformität von KI-gestütztem Predictive Policing
Die Klausur prüft die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von KI-gestütztem Predictive Policing nach dem Polizeirechtsmodernisierungsgesetz Baden-Württemberg. Schwerpunkt ist die Vereinbarkeit mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG und dem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 GG. Die Frage nach der Pflicht zur Begründung und der Differenzierung der verschiedenen KI-Maßnahmen steht im Mittelpunkt.
Zwischen Versammlungen und Grillgut: Straßenrecht auf Abwegen
Die Klausur behandelt das Zusammenspiel von Straßen- und Wegerecht sowie Versammlungsrecht. Im Mittelpunkt stehen die Sondernutzung durch Bühnen- und Imbissaufbau im öffentlichen Verkehrsraum sowie die Frage, wie weit versammlungsrechtliche Grundrechte mit Sondernutzungsgebühren und -erlaubnissen kollidieren können. Kernaspekte sind außerdem Ermessensfehler und die Berechnung einer Klagefrist.
Der twitternde Bürgermeister
Die Klausur thematisiert die kommunalrechtliche und verfassungsrechtliche Einordnung von Äußerungen eines Bürgermeisters in sozialen Netzwerken im Zusammenhang mit Parteiöffentlichkeitsarbeit. Im Mittelpunkt steht ein Twitter-Beitrag des Bürgermeisters über eine Petition gegen die Ansiedlung einer rechtsextremistischen Partei und die Frage, ob und inwieweit dies mit dem Sachlichkeitsgebot, der Chancengleichheit politischer Parteien und dem Parteienrecht im Einklang steht.
Schockmoment beim Traktortreffen
Die Klausur behandelt einen polizeirechtlichen Sachverhalt im Zusammenhang mit dem rollenden Traktor auf einem Festplatz in Rheinland-Pfalz. Im Mittelpunkt stehen die Anwendung der polizeilichen Generalklausel, die Inanspruchnahme eines Nichtstörers, die Prüfung eines Regressanspruchs des Landes gegen den Störer, die Zulässigkeit landesrechtlicher Sonderzuweisungen sowie staatshaftungsrechtliche Fragen bezüglich des Ernteausfalls. Es werden zentrale Fragen des Polizei- und Staatshaftungsrechts anhand eines realitätsnahen Falls analysiert.
»Die ›kleine‹ Online-Durchsuchung«
Die Klausur behandelt eine Gesetzesverfassungsbeschwerde gegen § 100a Abs. 1 S. 3 StPO, der staatlichen Stellen den Zugriff auf verschlüsselte Nachrichten in Instant-Messengern ermöglicht. Im Zentrum stehen verfassungsrechtliche Maßstäbe zum Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (IT-Grundrecht), Fragen der Grundrechtskonkurrenzen, sowie klassische Zulässigkeitsfragen bei der Verfassungsbeschwerde. Gegenstand ist u.a. das Verhältnis zu Telekommunikationsgeheimnis und Unverletzlichkeit der Wohnung.
Vertrauenskrise im Bundestag
Die Klausur behandelt ein Organstreitverfahren zwischen Bundestagsabgeordneten, dem Bundestagspräsidenten und dem Bundeskanzler im Zusammenhang mit der Vertrauensfrage und der Auflösung des Bundestages. Im Mittelpunkt stehen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Vertrauensfrage, das Verfahren der Bundestagsauflösung sowie die Rechte der beteiligten Verfassungsorgane. Zudem wird die Funktion des Bundespräsidenten und eine europarechtliche Zusatzfrage zur Rolle der Europäischen Kommission thematisiert.
»Das besetzte Juridicum«
Die Klausur thematisiert die Besetzung des Juridicums durch Studierende als Protestaktion und die Reaktionen der Universitätsleitung sowie des Wissenschaftsministeriums. Es geht um die verfassungsrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Fragestellungen rund um das Hochschulorganisationsrecht, das Recht der Gefahrenabwehr und das Hausrecht einer Stiftungshochschule im öffentlichen Recht, insbesondere im Kontext von Wissenschaftsfreiheit, Selbstverwaltung und staatlicher Rechtsaufsicht.
»Vereinsverbot oder Medienzensur?«
Die Klausur behandelt den verwaltungsrechtlichen vorläufigen Rechtsschutz gegen ein Vereinsverbot, das sich gegen eine Mediengesellschaft wendet. Im Zentrum stehen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein Vereinsverbot nach dem VereinsG, insbesondere das Verhältnis der Vereinigungsfreiheit zu anderen Grundrechten wie Presse- und Meinungsfreiheit. Thematisiert werden auch die typischen verfassungsrechtlichen Abwägungsprobleme bei extremistischen und antipluralistischen Bestrebungen innerhalb von Medienorganisationen.
Unter Strom
Die Klausur behandelt aktuelle Fragestellungen des Straßenrechts, insbesondere die Zulässigkeit und Genehmigungspflicht von Nutzungen öffentlicher Straßen durch Privatpersonen und Unternehmen. Im Mittelpunkt stehen die versagte Sondernutzungserlaubnis für das private Laden eines Elektrofahrzeugs über den Gehweg mit Hilfe eines Kabels sowie die Anforderungen an ein gewerbliches Verleihsystem für E-Scooter. Weiterhin geht es prozessual um die statthafte Klageart und die Berücksichtigung von Klimaschutzinteressen im straßenrechtlichen Kontext.
Forschungsförderung mit Nachspiel
In der Klausur geht es um die Bewilligung und den rückwirkenden Widerruf einer Forschungsförderung nach dem Niedersächsischen Forschungsförderungsgesetz. Streitpunkt ist eine im Förderbescheid enthaltene Auflage, die Verpflichtung zu menschenrechts- und arbeitsschutzkonformen Lieferketten, sowie die rechtlichen Voraussetzungen eines behördlichen Widerrufs. Die Wirksamkeit der Auflage und die Vereinbarkeit des Landesgesetzes mit höherrangigem Recht sind zu unterstellen.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht – Aufhebung eines teilrechtswidrigen Subventionsbescheids
Die Klausur behandelt die Voraussetzungen und Grenzen der Rücknahme eines teilrechtswidrigen Subventionsbescheids im Verwaltungsrecht. Geprüft wird insbesondere die verwaltungsverfahrensrechtliche Einordnung, die materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts sowie einschlägige Folgefragen. Die Bearbeitung erfordert vertiefte Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht und Grundrechtslehren.