Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
* "Leistungsstörung bei Belieferung des Gläubigers nach dessen angemeldetem Bedarf
Der Fall behandelt das Leistungsstörungsrecht bei einer Belieferung nach Bedarf und thematisiert die Verzögerung der Lieferung, die Geltendmachung von Deckungskosten sowie prozessuale Aspekte, insbesondere die mögliche Widerklage und die prozessuale Situation bei konkurrierenden Leistungs- und Feststellungsklagen. Die Sachverhaltskonstellation orientiert sich an echten Examenssituationen und ist an einen ELSA Moot Court-Fall angelehnt.
Übungsfall: Zu viel des Guten? Schönheitsreparaturen bei Auszug des Mieters
Martina verlangt von ihrem ehemaligen Vermieter Herrn Valentino Ersatz der Kosten für Schönheitsreparaturen, die sie beim Auszug durchgeführt hat. Im Mittelpunkt steht eine mietvertragliche Klausel, die den Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen sowie zur Übergabe der renovierten Wohnung verpflichtet. Fraglich ist insbesondere, ob die Klausel einer AGB-Kontrolle standhält und Martina einen Rückforderungsanspruch wegen einer möglicherweise unwirksamen Vereinbarung zusteht. Daneben wird angesprochen, ob und inwieweit die Verjährung eines solchen Anspruchs greift.
Übungsklausur – Zivilrecht: Das mangelhafte Radarwarngerät aus dem Internetshop
Medizinstudentin A kauft online bei Anbieter V ein Radarwarngerät, das laut Produktbeschreibung für deutsche Anlagen geeignet sein soll. Nach erfolgter Montage stellt A fest, dass das Gerät die Erwartungen nicht erfüllt, da es nicht für deutsche Radarfallen codiert ist. A sendet das Gerät zurück, doch es geht auf dem Postweg verloren. Die zentrale Fragestellung betrifft A's Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises, wobei insbesondere die Nichtigkeit des Kaufvertrags wegen gesetzlicher Verbote (§ 134 BGB), Rücktritts-, Widerrufs- und Bereicherungsrecht sowie das Schicksal der Widerrufserklärung und Gefahrtragung thematisiert werden.
Ein schlechtes Weihnachtsgeschäft
Der Fall behandelt typische Fragestellungen aus dem Schuld- und Allgemeinen Teil des BGB: Es geht um das Zustandekommen eines Vertrages durch Angebot und (verspätete) Annahme, die Wirksamkeit von AGB-Klauseln, das Problem der nachträglichen Unmöglichkeit infolge eines Brandes sowie um die Zulässigkeit einer Aufrechnung. Dieser Übungsfall eignet sich insbesondere zur Wiederholung der erforderlichen Anspruchsgrundlagen und Einwendungen im Anfängerstudium.
Die verhinderten Badewonnen
In diesem Übungsfall geht es um den Sohn S, der während einer Abwesenheit seiner Mutter F ohne deren Wissen eine Luxusbadewanne ersteigert, nach Hause liefern lässt und dort einbaut. Nach deren Rückkehr sieht sich F mit der unfreiwillig eingebauten Wanne konfrontiert, will sie aber nicht bezahlen. Weiterhin werden Ansprüche des S gegen F und V geprüft sowie die zivilprozessuale Rechtmäßigkeit einer Pfändung im Zusammenhang mit einem Fahrzeug auf dem Grundstück des S.
Examensklausur – Zivilrecht: Haus am See für Tag am Meer
Torben verlangt von Pradash, dem neuen Grundbucheigentümer eines Hausgrundstücks am Starnberger See, den Verzicht auf sämtliche Rechte an dem Grundstück. Gleichzeitig fordert er von Balthasar, dem Pächter des Grundstücks, die Beseitigung eines errichteten Zauns. Der Fall thematisiert Fragen rund um den gutgläubigen Immobilienerwerb, die Wirksamkeit von Auflassungen, Eigentumsübertragung, Anwartschaftsrechte sowie die Auswirkungen von Vormerkungen und Schuldrechtsproblemen wie Rücktritt und Gläubigerverzug. Im Fokus stehen darüber hinaus die Voraussetzungen von Ansprüchen aus den relevanten Vorschriften des BGB und deren rechtliche Durchsetzung.
Braque, Picasso und Kubismus – Bleibt Nathan 'der Weise'?
In diesem Fall geht es um den Erwerb eines wertvollen Gemäldes aus dem Eigentum einer Museumsstiftung durch Hausmeister Schwarzer und dessen Weiterveräußerung über den Sohn Christoph an den Architekten Nathan. Im Fokus stehen der gutgläubige Erwerb von Eigentum an beweglichen Sachen, die Vertretungsmacht im Zusammenhang mit der Stiftung sowie Fragen zum Herausgabeanspruch und einer möglichen Ersitzung. Die Museumsstiftung verlangt von Nathan die Herausgabe des Gemäldes.
Examensklausur Schwerpunktbereich Arbeitsrecht Europarechtswidrige Kündigungsfrist, Verwirkung des Widerspruchsrechts und gegenläufige betriebliche Übung
Die Klausur thematisiert die Europarechtswidrigkeit der Kündigungsfrist nach § 622 II 2 BGB unter Bezugnahme auf ein Urteil des EuGH sowie die Verwirkung des Widerspruchsrechts beim Betriebsübergang. Im zweiten Teil wird die Zulässigkeit einer gegenläufigen betrieblichen Übung im Kontext der Schuldrechtsreform untersucht.
Examensklausur ZR JenTranslation
Die Klausur thematisiert die zivilrechtliche Auseinandersetzung im Zusammenhang mit einer Grundschuld, die zur Sicherung eines Darlehens bestellt wurde, und einer beabsichtigten Zwangsvollstreckung. Es werden Rechtsfragen zur Vertretung einer BGB-Gesellschaft, zur Grundbuchfähigkeit, zur Vollstreckungsabwehrklage sowie zum Beratungsvertrag und Anlageempfehlungen einschließlich Gewinnspanne behandelt.
Examensklausur ZR Abschleppen vom Supermarktparkplatz – Selbsthilfe oder Abzocke?
Die Klausur behandelt das Abschleppen von Fahrzeugen vom Supermarktparkplatz. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Besitzschutzes, der Geschäftsführung ohne Auftrag sowie deliktsrechtliche Aspekte, insbesondere im Zusammenhang mit Selbsthilferechten und petitorischer Widerklage.
Übungsklausur ZR Der umtriebige Geschäftsmann
Der Fall behandelt grundlegende Probleme des BGB AT mit dem Schwerpunkt auf der Auslegung von Willenserklärungen. Er eignet sich sowohl für Anfänger als auch für Fortgeschrittene und bietet einen anspruchsvollen Sachverhalt zur selbstständigen Lösung.
Examensklausur ZR Erbschaftsansprüche
Die Examensklausur behandelt die Frage, welche Ansprüche auf den Nachlass nach dem Tod des W bestehen. Dabei steht im Mittelpunkt, ob die nichteheliche Lebensgefährtin F oder der Sohn S Erbe geworden ist, nachdem W zunächst F testamentarisch und später S in einem Erbvertrag zum Erben eingesetzt hatte.
Examensklausur ZR Zu viele Vormerkungen
Der Fall behandelt die Übertragung von Grundstücken mit mehreren Beteiligten, insbesondere die Eintragung und Wirkungen von Auflassungsvormerkungen, konkurrierenden Erwerbern und Fragen des gutgläubigen Erwerbs. Diskutiert werden Herausgabeansprüche nach Eigentumserwerb trotz zwischenzeitlicher Eigentumsübertragung, Ansprüche auf Mieteinnahmen sowie die Rechtsposition eines Nachbarn mit abgesicherter Grunddienstbarkeit. Zusätzlich wird prozessuales Verhalten bei Klagerücknahme nach Eintragung thematisiert.
Übungshausarbeit ZR Traumurlaub in Tollinesien
Die Klausur behandelt Ansprüche eines eingetragenen Lebenspartnerschaftspaars gegen einen Reiseveranstalter nach einer Pauschalreise, bei der es zu Diskriminierungen, einem Unfall und ärztlichen Behandlungsfehlern während eines Ausflugs kommt. Schwerpunkte sind die reisevertragliche Haftung, Gleichbehandlungsrechte nach AGG, deliktsrechtliche Schadensersatzansprüche sowie die Problematik eines möglichen Anspruchsverlusts durch Einlösung eines Schecks (Erlassfalle). Außerdem wird die Anwendbarkeit deutschen Rechts nach Rom I-VO geprüft.
Examensklausur ZR Möbelkauf mit Folgen
Die Examensklausur behandelt mehrere Kaufverträge über Möbel zwischen einer Firma und privaten Käufern. Es stehen Fragen des Kaufrechts (Sachmängel, Rücktritt, Gefahrübergang), AGB-Kontrolle, Prozessrecht (insb. Klagehäufung, Streitgenossenschaft, Zustellung), Rücktritt, Schadenersatz, sowie die Berechtigung von Kaufpreisforderungen und Aufrechnung im Mittelpunkt.
Examensklausur ZR Silberhandel
In diesem Examensfall geht es um die Lieferung von Feinsilber unter Eigentumsvorbehalt, die Verarbeitung zu einem wertvollen Kunstgegenstand und diverse Eigentumsverschiebungen durch weitere Geschäfte – u.a. eine vermeintliche Kreditbesicherung durch einen Angestellten ohne Vertretungsmacht und einen Weiterverkauf an einen gutgläubigen Dritten. Kernproblem ist die Frage nach der Eigentumslage am sog. Salzschiffchen und daraus resultierenden Herausgabeansprüchen.
Examensklausur ZR Tropenfieber und Trinkgeld
Die Klausur behandelt verschiedene zivilrechtliche Problemstellungen rund um die Themen Geistesstörung, Aufrechnung, Abtretung, Rechtsnatur des Trinkgeldes und Rückforderung einer Schenkung. Im Mittelpunkt stehen typische Examensfragen zur Wirksamkeit von Rechtsgeschäften, zur Haftung im Werkvertragsrecht und zur Rückforderung von Trinkgeld. Es werden mehrere Parteien und Ansprüche durch zivilrechtliche Konstruktionen miteinander verbunden.
Übungsklausur ZR Eigentumsvorbehalt im Fitnessstudio
In diesem Fortgeschrittenenfall geht es um die Auswirkungen eines Eigentumsvorbehalts beim Kauf eines Fitnessgeräts für ein neu eröffnetes Fitnessstudio. Gegenstand sind insbesondere deliktsrechtliche Ansprüche bezüglich des Anwartschaftsrechts nach Beschädigung des Geräts durch Dritte sowie die damit verbundenen schadensrechtlichen und sachenrechtlichen Probleme. Es sind Ansprüche des Käufers und der Verkäuferin ausschließlich aus Deliktsrecht zu prüfen.
Ein Restaurant in Portugal: Austern, Perlen und die Landessitte
In dem Fall geht es um gastronomische Gewohnheiten, falsch ausgewiesene Preise und einen Perlenfund in einer Auster in einem Restaurant in Portugal. Es werden Ansprüche aus Kaufvertrag, Bereicherungsrecht und Eigentumserwerb geprüft. Zudem ist zu klären, welches Recht für die Herausgabeansprüche hinsichtlich der Perle gilt.
Internetauktion
Die Klausur thematisiert den Vertragsabschluss bei einer Internetauktion und stellt die Frage, ob zwischen dem Verkäufer und dem Höchstbietenden ein Kaufvertrag wirksam zustande gekommen ist. Dabei wird insbesondere die Rolle der AGB, die Annahme des Höchstgebots und mögliche Anfechtungsgründe behandelt. In einer Abwandlung wird die Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs diskutiert.
Ungewollte Familien- und Existenzgründung
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Probleme im Zusammenhang mit einer fehlerhaft durchgeführten Implantation eines Verhütungsmittels durch einen Arzt und damit verbundenen Schadensersatzansprüchen, insbesondere der Ersatz von Unterhaltsverpflichtungen und Honorarforderungen. Zudem werden Fragen zu Rücktritt vom Vertrag mit einem Steuerberater sowie internationalem Privatrecht bei grenzüberschreitenden medizinischen Dienstleistungen aufgeworfen. Der Fall enthält sowohl schuldrechtliche als auch IPR-bezogene Fragestellungen.
Anwaltliche Beratung
Die Klausur stellt eine anwaltliche Beratung aus der Sicht der Beklagten im Zivilrecht dar. Die Mandantin betreibt eine Tierpension und wird auf Schadensersatz verklagt, nachdem infolge einer Verwechslung ihr Hund versehentlich an einen Dritten herausgegeben und erschossen wurde. Neben Fragen zur Verteidigung gegen die Klage werden mögliche Verantwortlichkeiten Dritter sowie Ersatzansprüche thematisiert.
Übungsfall: Immer Ärger mit dem Handy
Der Telekommunikationsanbieter T vollstreckt einen Vollstreckungsbescheid über unbezahlte Mobilfunkrechnungen gegen den minderjährigen J. Nach einem außergerichtlichen Vergleich, der Ratenzahlungen vorsieht, kommt es zur Pfändung von J's Playstation, da angeblich Raten nicht rechtzeitig geleistet wurden. J, vertreten durch seinen Vater, wendet sich mit einer Erinnerung gegen die Vollstreckung und bringt Einwendungen zur Wirksamkeit des Vertragsabschlusses sowie einen Aufrechnungseinwand vor. Die wesentlichen rechtlichen Schwerpunkte liegen im Zivilprozessrecht, besonders im Bereich der Zwangsvollstreckung, Minderjährigenschutz und der Statthaftigkeit von Rechtsbehelfen.
Übungsfall: Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Im Mittelpunkt des Falls steht die rechtliche Auseinandersetzung zweier Partner nach der Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. M fordert von F einen Ausgleich für von ihm erbrachte finanzielle Beiträge und Arbeitsleistungen beim gemeinsamen Hausbau. Zu prüfen sind insbesondere zivilrechtliche Ausgleichsansprüche im Zusammenhang mit Vermögensverschiebungen innerhalb der Partnerschaft. Weiterhin ist im Rahmen des Zwangsvollstreckungsrechts zu entscheiden, ob bei Vollstreckungsmaßnahmen gegen einen Partner bestimmte Schutzvorschriften – etwa zu Eigentums- und Besitzverhältnissen – auf nichteheliche Lebensgemeinschaften anwendbar sind.