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Klausuren

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1.113 Klausuren
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsklausur: Gut gesichert?

Der Fall befasst sich mit der Konkurrenz von Sicherungsrechten im Zusammenhang mit der Finanzierung eines Onlinehandels für Kletterzubehör. Heinrich Höhenflug nimmt für den Geschäftsaufbau ein Bankdarlehen bei der B-Bank auf und vereinbart zur Absicherung des Kredits eine Globalzession zugunsten der Bank. Gleichzeitig bezieht er Waren vom Hersteller Leguan Sport unter verlängertem Eigentumsvorbehalt und Vorausabtretung der Forderungen aus dem Weiterverkauf. Nach Verkauf der Waren und Zahlung der Kunden auf das Bankkonto bedient sich die Bank am Guthaben, ohne dass die Verbindlichkeiten gegenüber Leguan Sport vollständig beglichen sind. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Wirksamkeit und Reichweite konkurrierender Sicherungsabreden sowie etwaige Ansprüche des Vorbehaltsverkäufers gegen die Bank.

Peer Hennig· ZJS 2014, 165
(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 2014ExamensklausurFortgeschrittene

Origina-Examensklausur: "Der Ärger nach dem Urlaub

Die Original-Examensklausur 'Der Ärger nach dem Urlaub' befasst sich mit zahlreichen zivilrechtlichen Fragen aus dem Berufungsverfahren, insbesondere Zulässigkeit und Präklusion, sowie materiell-rechtlichen Problemen wie Stellvertretung (einschließlich In-Sich-Geschäft und Vollmachtsurkunde), Zustellung, gutgläubigem Erwerb, Sachmangelhaftung und Aufrechnung. Der Schwerpunkt liegt auf der Bearbeitung eines anwaltlichen Gutachtens im Kontext komplexer schuldrechtlicher und sachenrechtlicher Konstellationen.

Dr. Peter Kieß· JA 2014, 48· 300 Min
StellvertretungSach- und Rechtsmängel+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsklausur im Zivilrecht: Familie Heininger

Das Ehepaar Heininger möchte mit Unterstützung des Rechtsanwalts Dr. Defraude eine exklusive Immobilie erwerben und nimmt zur Finanzierung einen Kredit bei der Mammon-Bank AG auf. Nach Enttäuschung über den tatsächlichen Wert des Objekts erklärt G gegenüber der Verkäuferin den Widerruf des Kaufvertrages und setzt die Kreditrückzahlung aus. Die Bank verlangt von G und H die Rückzahlung des Darlehens sowie Verzugszinsen, nachdem sie das Darlehen infolge ausbleibender Zahlungen gekündigt hat. Streitentscheidend sind die Wirksamkeit des Darlehensvertrags, mögliche Formfehler, Vertragswiderruf, Vollmachtsfragen und die Berechtigung von Verzugszinsen. Es ist zu prüfen, ob der Bank die geltend gemachten Ansprüche gegen G und H zustehen.

Tilman Schultheiß· ZJS 2014, 48
Anfechtung der WillenserklärungEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: Steig mir aufs Dach! Übungshausarbeit für Anfänger/Übungsfall für Fortgeschrittene

Im Mittelpunkt des Falles steht ein Mietverhältnis zwischen R (Mieter) und E (Vermieter), dessen Hausdach durch ein Unwetter beschädigt wurde. Nach erfolglosen Kontaktversuchen zu E lässt R die Reparatur des Daches durch D (Dachdecker) durchführen, um weitere Gefahren abzuwenden. Es geht um die Frage, ob D gegen R einen Zahlungsanspruch für die erbrachte Werkleistung hat, ob R einen Aufwendungsersatz oder Befreiungsanspruch gegenüber E geltend machen kann und ob D direkt gegen E einen Zahlungsanspruch hat. Zentral sind dabei zivilrechtliche Normen zu Werkvertrag, Mietrecht und Aufwendungsersatz.

Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteNicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Gutgläubiger Vormerkungserwerb mit Auslandsbezug

Es handelt sich um eine zivilrechtliche Übungsklausur zum gutgläubigen Erwerb einer Vormerkung mit Auslandsbezug. Zu prüfen ist insbesondere, ob Werner weiterhin von Edda die Verschaffung von Eigentum und Besitz an einem Grundstück verlangen kann, nachdem Edda im Grundbuch eingetragen und später durch Anna ersetzt wurde. Schwerpunktmäßig werden das Sachenrecht, Erbrecht und internationales Privatrecht (IPR) angesprochen.

Dr. Markus Lamberz· JA 2014, 18· 240 Min
Erwerb und Verlust von GrundstücksrechtenEinführung IPR+2 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Der vorschnelle Falschparker

Die Klausur behandelt die Rückabwicklung von Kosten beim Abschleppen eines Falschparkers. Im Mittelpunkt stehen bereicherungsrechtliche und mehrpersonale Konstellationen (Abtretung), Reichweite des § 679 BGB, Geschäftsführung ohne Auftrag und die Zurechnung mittelbarer Schadensfolgen. Zu prüfen sind die Ansprüche des Falschparkers gegen den Abschleppunternehmer.

Johanna Büstgens, Sarah Nietner· JURA 2014, 1275
Die LeistungskondiktionDie echte GoA – VoraussetzungenDie echte GoA – Rechtsfolgen+4 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Alpenbrause«

Im Sachverhalt entwickelt A eine Limonade und gründet zur Vermarktung eine GmbH & Co. KG sowie eine Verwaltungs-GmbH. Er schützt die Marke 'Alpenbrause' und überträgt das Geschäft per Lizenzvertrag an J und R, die hierfür eine eigene GmbH gründen. Der Fall thematisiert die Vertragsbeziehungen, gesellschaftsrechtliche Gründungsfragen und die Lizenzierung von Markenrechten.

Caspar Behme· JURA 2014, 1174
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreAngebot und AnnahmeGrundlagen des Kaufvertrags+3 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Übereignungstatbestände des Mobiliarsachenrechts – Ein Erlkönig auf dem Genfer Autosalon

Der Fall behandelt zentrale Übereignungstatbestände im Mobiliarsachenrecht, insbesondere Übergabe und Übergabesurrogate, Besitzmittlungsverhältnisse, gutgläubigen Erwerb, verlängerten Eigentumsvorbehalt und das Anwartschaftsrecht. Anhand eines Sachverhalts um den vorzeitigen Verkauf zweier Fahrzeuge werden typische Problemkonstellationen, wie der gutgläubige Erwerb und das Zusammenspiel von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäften, untersucht.

Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+4 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Aufwendungen, Schadensersatz und Beseitigung

Die Klausur behandelt einen Rücktritt im Kaufrecht mit Folgeproblemen zu Aufwendungsersatz, Schadensersatz statt der Leistung und Beseitigungsansprüchen. Schwerpunkt ist das Verhältnis zwischen schadensrechtlichen und rücktrittsrechtlichen Ansprüchen, insbesondere zur Erstattung von Aufwendungen und deren Konkurrenz zu Rücktrittsfolgen.

Daniel Matthias Klocke· JURA 2014, 1047
Minderung & SchadensersatzNicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Weitere Sekundäransprüche+4 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Problematische Rechtsberatung

Drei Jurastudierende möchten praxisnah agieren und bieten unter Anleitung einer Anwältin kostenlose Rechtsberatung gemäß § 6 Abs. 2 RDG an. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Probleme um Widerruf und Geldrückforderung nach einem Online-Kauf, sowie die Haftung der Beteiligten für fehlerhafte Rechtsberatung. Weitere Fragestellungen betreffen Rückforderungsrechte nach einem Buchverkauf.

Julia Elixmann· JURA 2014, 950
Grundlagen des KaufvertragsWiderruf & VerbraucherverträgeHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)+3 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Das Haus am See«

In diesem Examensübungssachverhalt werden verschiedene zivilrechtliche Rechtsprobleme rund um den Kauf eines Grundstücks sowie eines gebrauchten Hausbootes behandelt. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Grundstückskaufvertrags, der Finanzierung durch Familienmitglieder, Bürgschaftsrecht, sowie Gewährleistungsrechte und Rücktritt im Kaufrecht, insbesondere im Zusammenhang mit einem Mangelfall und einem Gewährleistungsausschluss.

Bettina Rentsch· JURA 2014, 833
Grundlagen des KaufvertragsBürgschaft, §§ 765ff. BGB+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Das Sparbuch als Gegenstand von Rechtsgeschäften auf den Todesfall

In dem Übungsfall geht es um die zivilrechtliche Behandlung von Sparbüchern als Gegenstand von Rechtsgeschäften auf den Todesfall. Untersucht werden die Wirkungen der Zuwendung durch den Erblasser, insbesondere ob und wie M und S Ansprüche auf die Guthaben erhalten und welche erbrechtlichen sowie sachenrechtlichen Erwägungen dabei relevant sind. Die Stellung der Tochter T als Erbin, der Form und Wirksamkeit der Zuwendungen und das Verhältnis zum Sparbuchbesitz sind zu prüfen.

Christian Bochmann· JURA 2014, 729
Schenkung von Todes wegenGesetzliche ErbfolgeRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+2 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Ein Straßenverkehrsunfall mit bemerkenswerten Folgen

Der Fall behandelt einen Verkehrsunfall zwischen einem erwachsenen Autofahrer und einem achtjährigen Fahrradfahrer. Es geht um die Frage wechselseitiger Schadensersatzansprüche des Autofahrers gegen das Kind sowie gegen dessen Eltern und des Kindes gegen den Autofahrer.

§ 823 Abs. 1 BGBHaftung nach StVG+3 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Schadensersatz und Regress der Sozialleistungsträger

Der Fall thematisiert Schadensersatz- und Regressfragen bei Arbeitsunfällen im Betrieb unter Berücksichtigung von Ansprüchen aus dem BGB und sozialrechtlichen Haftungsausschlüssen. Es wird ein Arbeitsunfall analysiert, bei dem der Arbeitnehmer durch ein Verhalten des Unternehmers verletzt wird, und geprüft, welche zivilrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Normen auf die Haftung Anwendung finden.

Philipp S. Fischinger· JURA 2014, 594
Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+1 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Vertragsübernahme und AGB-Kontrolle im Dreipersonenverhältnis – Ein Fall aus der anwaltlichen Praxis

Die Klausur behandelt einen Fall aus der anwaltlichen Praxis mit Bezug zur Vertragsübernahme und der AGB-Kontrolle im Dreipersonenverhältnis. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein ursprünglich individuell ausgehandelter Servicevertrag, der im Zuge eines Immobilienerwerbs von mehreren Personen übernommen wird, einer AGB-Kontrolle unterliegt, insbesondere hinsichtlich einer langen Vertragslaufzeit. Die Bearbeitung erfordert eine getrennte Analyse der einzelnen Vertragsverhältnisse sowie eigene Wertungen und ggf. analoge Anwendung gesetzlicher Vorschriften.

DreipersonenverhältnisseAGB+2 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Bauträgervertrag: Frist für den Eingang der Annahmeerklärung; Inhaltskontrolle der Frist für die Bindung an das Vertragsangebot

Die Klausur thematisiert die Wirksamkeit eines Bauträgervertrags mit Fokus auf die Bindungsfrist des Angebots und deren Kontrolle nach AGB-Recht. Prüfungsgegenstand ist insbesondere, ob eine in vorformulierter Erklärung enthaltene viermonatige Bindung an das Vertragsangebot gemäß § 308 Nr. 1 BGB zulässig ist und welche Frist für die Annahmeerklärung angemessen ist. Zudem werden bereicherungsrechtliche Rückabwicklungsfragen bei unwirksamem Vertrag behandelt.

Petersen, Bosch, Kingreen· JURA 2014, 1
Angebot und AnnahmeAGBFristen und Termine+11 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Playboy und Profifußballer – Prominente im Fokus der Presse

In diesem Übungsfall geht es um die zivilrechtlichen Ansprüche eines prominenten Schauspielers gegen eine Boulevardzeitung, die ohne sein Einverständnis ein Foto von ihm in einer privaten Situation auf ihrer Titelseite veröffentlichte. Es stehen unter anderem Fragen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, des kommerziellen Persönlichkeitsrechts sowie zivilprozessuale Aspekte im Fokus. Thematisiert werden Herausgabeansprüche, Lizenzanalogie und Unterlassungsansprüche.

Sigrid Lorz· JURA 2014, 426
§ 823 Abs. 1 BGB§ 1004 BGB (analog)+3 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Der unachtsame Kfz-Fahrer: Materielle und prozessuale Überlegungen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall

Im Sachverhalt geht es um einen Verkehrsunfall zwischen einem Kfz-Fahrer und einem Radfahrer, der zu Verletzungen beim Radfahrer führt. Der Fall prüft, ob und in welchem Umfang Schmerzensgeld- und Feststellungsansprüche sowie prozessuale Vorgehensmöglichkeiten bestehen, insbesondere hinsichtlich Darlegungs- und Beweislast, Zuständigkeit, Passivlegitimation und Kostentragung.

Birgit Schneider· JURA 2014, 323
Haftung nach StVG§ 823 Abs. 1 BGBFeststellungsklage, § 256 ZPO+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Einzelprobleme des Werkunternehmers bei Bauvorhaben sowie bei fehlgeschlagenem Grundstückserwerb«

Im Mittelpunkt der Klausur steht ein Bauvorhaben, bei dem der Werkunternehmer A für die Stadt Frankfurt u.a. Straßenarbeiten ausführt. Streitig werden Vergütungsansprüche des A für erbrachte und nicht abgerechnete Leistungen, insbesondere wo ein geplanter Straßenanschluss wieder abgerissen werden soll, sowie Ersatz für Investitionen nach gescheitertem Eigentumserwerb eines Grundstücks und Herausgabeansprüche für eine tatsächliche Nutzung eines anderen Grundstücks durch die F oder Dritte. Es sind Ansprüche nach Werkvertrag, Bereicherungsrecht und aus GoA zu prüfen.

Felix Kastrup· JURA 2014, 219
Charakteristik und AbgrenzungDie LeistungskondiktionDie echte GoA – Voraussetzungen+3 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Original Aktenvortrag: "Die Dritterinnerung des Ehemannes

Der Fall behandelt die Fahrnisvollstreckung in den Pkw einer Ehefrau in einem Zivilrechtsstreit. Gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung richtet sich die Erinnerung eines Dritten (Ehemann), der auf das Fahrzeug zur Ausübung seiner Nachtschicht-Arbeitsstelle angewiesen ist und daher die Unzulässigkeit der Pfändung geltend macht. Die Klausur beruht auf einem Original-Aktenvortrag aus dem zweiten Staatsexamen in NRW und erfordert eine Prüfung der Rechtsschutzmöglichkeiten dieses Dritten.

Britta Graja· JA 2013, 920· 60 Min
Vollstreckungserinnerung, § 766 ZPO
JA 2013Fortgeschrittene

* "Gepfändeter Triumph

In diesem Fall verkauft eine Kfz-Händlerin einen Oldtimer unter Eigentumsvorbehalt an eine Käuferin, die ihn später weiterveräußert. Nach Pfändung des Fahrzeugs durch die Gläubigerin der Werkstatt erhebt die Endkäuferin Drittwiderspruchsklage. Zu prüfen sind insbesondere das Anwartschaftsrecht, der Eigentumserwerb mehrerer Personen nacheinander sowie die prozessualen und materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Klage.

Prof. Dr. Christian Gomille· JA 2013, 894· 180 Min
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenDrittwiderspruchsklage, § 771 ZPO+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Grundstückssorgen

Die Klausur behandelt den gutgläubigen Erwerb von Grundstückseigentum sowie Vormerkungsfragen im Gesellschafts- und Sachenrecht. Im Mittelpunkt stehen die Vermutung des § 899a BGB, die Wirksamkeit von Verfügungsgeschäften durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und die Übertragbarkeit sowie Durchsetzbarkeit einer Auflassungsvormerkung. Prüfschwerpunkte sind insbesondere berechtigte und unberechtigte Verfügungen, Gutglaubensschutz und die Rolle der Grundbuchlage.

Daniela Nick· JA 2013, 888· 300 Min
Erwerb und Verlust von GrundstücksrechtenGrundprinzipien des Sachenrechts+2 weitere
JA 2013Anfänger:innen

Radfahren im Wald

Die Klausur behandelt die Haftung des Waldeigentümers nach den Grundsätzen der Verkehrssicherungspflicht und thematisiert dabei Ansprüche der Erbin einer tödlich verunglückten Radfahrerin. Schwerpunkte sind die Prüfung von Ansprüchen aus §§ 823, 844 BGB sowie die Haftung für Verrichtungsgehilfen nach § 831 BGB im Zusammenhang mit dem Bundeswaldgesetz.

Prof. Dr. Giesela Rühl, Dr. Lars Schmidt· JA 2013, 814· 120 Min
§ 823 Abs. 1 BGB§ 844 BGB§ 831 BGB+2 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Original Aktenvortrag: "Montageeinsatz nur mit Einzelzimmer

Im Rahmen eines Original-Aktenvortrags aus dem zweiten Staatsexamen wird das Verhältnis zwischen dem Weisungsrecht des Arbeitgebers und der Übernachtungspflicht des Arbeitnehmers bei Montageeinsätzen thematisiert. Der Fall betrifft außerdem die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung im Mehrpersonenverhältnis nach der eigenmächtigen Inanspruchnahme eines Einzelzimmers und der Kürzung des Nettolohns. Es ist zu prüfen, ob der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Rückzahlung des einbehaltenen Lohnes sowie einen Anspruch auf zukünftige Einzelzimmerbuchungen hat.

Britta Graja· JA 2013, 769· 60 Min
Bereicherungsausgleich im MehrpersonenverhältnisDienstvertrag, §§ 611ff. BGB+3 weitere
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