Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Der Sarg des Attentäters
Die Klausur behandelt einen Streit um das Eigentum und die Herausgabe des Versteigerungserlöses eines historischen Sarges, der nach der Exhumierung ausgetauscht und später öffentlich versteigert wurde. Es geht insbesondere um das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, die Zurechnung von Verhalten und Wissen Dritter, die Unmöglichkeit der Herausgabe und den Umfang von Schadensersatzansprüchen. Die relevanten Anspruchsgrundlagen und sachenrechtlichen Probleme stehen im Mittelpunkt.
Die Tücken des Internetversandhandels
Die Klausur behandelt verschiedene Problemkreise des Internetversandhandels, darunter das Zustandekommen von Verträgen per E-Mail, Fragen zum Zugang von Willenserklärungen, Fristsetzungen, die Wirksamkeit und Reichweite von AGB-Klauseln sowie Leistungsstörungen wie Lieferverzug, Schadensersatz und Gefahrübergang. Anhand dreier Fallkonstellationen (A, B, C) werden zentrale Normen des Schuld- und Kaufrechts, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Verkäufer und Käufer, ihre jeweiligen Rechte und Pflichten sowie die daran geknüpften Ansprüche erörtert.
Der verschwundene Sattelzug
Die Klausur befasst sich mit dem Erwerb des Eigentums an einem geleasten Sattelzug unter Beteiligung mehrerer Personen mit Schwerpunkt auf der Frage einer wirksamen Eigentumsübertragung und dem Vorliegen einer Anscheinsvollmacht. Im Zentrum stehen sachenrechtliche Eigentumslagen, die Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs, Vertreterproblematik und Bereicherungs- sowie Schadensersatzansprüche. Der Fall eignet sich zur Prüfung von Problemen um Besitz, Eigentum, Vertreterstellung und Gutglaubenserwerb an beweglichen Sachen.
Die Stolperfalle
Die Klausur thematisiert das Recht der Leistungsstörungen im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag über einen Kronleuchter. Behandelt werden u.a. Fragen zum Annahmeverzug, zur Gefahrtragung, zu möglichen Schadensersatzansprüchen nach Beschädigung der Kaufsache auf dem Lieferweg sowie Ansprüche im Deliktsrecht wegen eines durch einen baulichen Mangel verursachten Unfalls.
* "Der Unternehmer in der Zwickmühle?
Die Klausur thematisiert den Verbrauchsgüterkauf zwischen einem Unternehmer und einer Verbraucherin, wobei sowohl Mängelrechte der Käuferin als auch Regresmöglichkeiten des Händlers gegenüber dem Lieferanten im Zentrum stehen. Zudem werden prozessuale Aspekte der Rechtsdurchsetzung und Bindungswirkung zukünftiger Urteile für Dritte angesprochen. Ausgangspunkt sind die Mangelfälle (falsche Farbe, Defekt), der Widerruf, der Verlust des Kaufgegenstands und der Unternehmerregress.
* "Schluss mit der Vetternwirtschaft!
Die Klausur thematisiert das Personengesellschaftsrecht am Beispiel einer OHG. Prüfungsgegenstand sind mögliche Schadensersatzansprüche der Gesellschaft gegen einen Gesellschafter, die actio pro socio und die Voraussetzungen für den Ausschluss eines Gesellschafters. Zudem wird die gesellschaftsrechtliche Durchsetzung dieser Ansprüche behandelt.
Die Vogelhändler
Die Klausur behandelt in einem Fallkontext den Papageienverkauf durch einen nicht verfügungsberechtigten Freund während eines Auslandsaufenthalts des Eigentümers. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (§ 985 BGB), bereicherungsrechtliche Rückabwicklung, schadensersatzrechtliche Fragestellungen wegen Verlusts der Sache sowie etwaige Gegenansprüche des Erwerbers. Es sind zentrale Strukturen des allgemeinen und besonderen Schuldrechts, des Sachenrechts und Aspekte der GoA zu analysieren.
Schadensersatz wegen Wegfalls der Ehefrau?
Die Klausur behandelt die Frage, ob und in welchem Umfang ein Ehemann Schadensersatz für den krankheits- bzw. unfallbedingten Wegfall der Ehefrau als Arbeitskraft in Haushalt und Praxis gegen einen Schädiger verlangen kann. Thematisiert wird die Anspruchsgrundlage im Deliktsrecht, insbesondere § 823 BGB, sowie das familienrechtliche Verhältnis hinsichtlich des Familienunterhalts (§ 1360 BGB) und die Mitwirkungspflicht im gemeinsamen Geschäft (§§ 1353 I, 1356 I BGB).
Das war's mit dem Smart
Die Klausur behandelt die Reichweite der Betriebsgefahr bei Kraftfahrzeugen in einer Konstellation, in der ein abgestelltes Fahrzeug durch ein Brandereignis und anschließende Eingriffe eines Dritten zerstört wird. Ausgangspunkt ist die Haftung aus Kfz-Betriebsgefahr sowie konkurrierende oder überlagernde Ansprüche gegen andere Beteiligte (insbesondere deliktische Ansprüche). Der Sachverhalt bezieht sich auf einen Garagenbrand, eine möglicherweise fahrlässige Schadensverursachung durch Nachbarn und Eigentums- bzw. Besitzverhältnisse beim neuwertigen Fahrzeug.
Jukebox in Flammen
Die Klausur behandelt Ansprüche im Zusammenhang mit einer vermachten Jukebox, die nach Umbau und Vermietung durch einen Dritten fahrlässig zerstört wird. Es geht um die Zuweisung von Schadensersatz- und Ersatzansprüchen zwischen Erbe, Vermächtnisnehmer und Mieter, einschließlich Fragen der Drittschadensliquidation, des Schadensrechts und des Verwendungsersatzes.
Fortgeschrittenenklausur im Zivilrecht: Künstlerpech
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob Johannes Jüttgen (J) von der Hochschule H Schadenersatz in Höhe von 100.000 € wegen der Zerstörung einer Kunstinstallation („Fettecke“) verlangen kann, die von Professor Boris Bös (B) im Atelier der Hochschule geschaffen und J gewidmet wurde. Nach dem Tod von B wird das Atelier renoviert und die Kunstinstallation von einer Reinigungskraft der H beseitigt. Zwischen J und H ist streitig, wer Eigentümer der Installation war und ob H zum Entfernen der Fettecke berechtigt war. Der Fall behandelt insbesondere sachenrechtliche Fragestellungen zu Eigentumserwerb, Eigentumsverhältnissen an Kunstwerken und etwaigen Schadensersatzansprüchen.
Der Kahnfall gestern und heute - ein Klassiker des Schadensrechts
Die Klausur untersucht einen Schiffszusammenstoß mit Schäden am Frachtschiff. Thematisiert werden Aspekte des Schadensersatzes, insbesondere die Ersatzfähigkeit von Hebungs- und Reparaturkosten sowie entgangener Nutzung infolge des Schadens. Hintergrund und aktuelle Entwicklung des Schadensrechts unter Berücksichtigung historischer Rechtsprechung werden aufgearbeitet.
Übungsfall: Kein Heu im Holzrückebetrieb
Im Mittelpunkt des Falls steht H, der zur Finanzierung seines Holzrückebetriebs von seinem Bekannten G ein Darlehen über 100.000 Euro gegen Bestellung einer Hypothek erhält. Nach vollständiger Rückzahlung übergibt G den Hypothekenbrief jedoch später an D, der von H nun die Zahlung der 100.000 Euro fordert. Parallel hat H mit dem Bauern B einen Kauf über fünf Heuballen abgeschlossen, die B trotz Bezahlung an einen Dritten, den Zirkusdirektor Z, weiterverkauft. Der Fall thematisiert insbesondere Fragen aus dem Kredit- und Hypothekenrecht, sowie dem Besitz- und Sachenrecht, namentlich Herausgabe- und Zahlungsansprüche.
Die Perle in der Auster
Die Klausur behandelt den zivilrechtlichen Streit um das Eigentum an einer zufällig mitgekauften Perle, die sich in einer Auster befand. Themenschwerpunkte sind insbesondere der rechtsgeschäftliche Eigentumserwerb an beweglichen Sachen, der Kaufvertrag sowie bereicherungsrechtliche Ansprüche und etwaige Herausgabeansprüche. Geprüft wird die Zuordnung des Eigentums und mögliche Ansprüche zwischen Verkäufer, Käufer und Finderin.
Von Heuschrecken und Adeligen
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Rückabwicklung eines Grundstücksübertragungs- und Mietgeschäfts zwischen Ehepaar und Bekannten unter Einbeziehung komplexer Rechtsfragen. Thematisch stehen insbesondere die Störung der Geschäftsgrundlage, die rechtliche Wirksamkeit und Heilung von Formnichtigkeiten, Wucher und wucherähnliches Geschäft sowie die Rückgewähr von Leistungen im Sinne der condictio ob rem im Mittelpunkt. Die Parteien streiten über Rücktritt und Rückübertragung des Grundstücks.
Übungsfall: Missglückter Freundschaftsdienst
Im Mittelpunkt des Falls steht der Kauf eines Oldtimers, den die E auf Vermittlung ihres Freundes F erwerben möchte. F schließt einen Kaufvertrag über das Fahrzeug im Namen der E mit dem für einen Oldtimerhändler tätigen Mechaniker A ab, der hierfür jedoch keine Vollmacht besitzt. Nachdem E ihre zunächst erklärte Zustimmung zum Vertrag widerruft, verlangt der Händler O von F Zahlung und Abholung des Fahrzeugs. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Handeln ohne Vertretungsmacht, die Voraussetzungen und Folgen eines Vertragsschlusses durch Vertreter ohne Vertretungsmacht (§§ 164, 177, 179 BGB) sowie eventuelle Ersatzansprüche zwischen den Beteiligten.
Riskante Schenkung
Die Klausur thematisiert die Voraussetzungen der Eintragung einer Auflassungsvormerkung sowie die Übertragung von Grundstückseigentum im Kontext von Minderjährigenschutz und Schenkung. Behandelt werden unter anderem die Anforderungen an den lediglich rechtlichen Vorteil nach § 107 BGB, die Anwendbarkeit des § 181 BGB sowie die Beteiligung eines Ergänzungspflegers gemäß § 108 Abs. 3 BGB bei minderjährigen Beschenkten.
Übungsfall: Später Widerruf und gefährliche Zigarettenpause
Die Studentin K wird von Kaufmann V auf dem Campus zum Kauf eines Computers angesprochen und schließt nach Unterzeichnung eines Bestellformulars sowie Abschluss eines Darlehensvertrags bei der X-Bank den kreditfinanzierten Kauf ab. Kurz nach Erhalt des Computers überlegt K, die getätigten Geschäfte zu widerrufen, und fragt ihre Rechtsanwältin nach den Möglichkeiten sowie etwaigen Gegenansprüchen von V und der X-Bank. Zusätzlich schildert K einen Unfall während einer Nebentätigkeit, bei dem sie durch den Einsturz eines mangelhaften Balkons verletzt wurde, und möchte wissen, ob sie Schmerzensgeld von V als Vermieter verlangen kann. Der Fall behandelt im Wesentlichen verbraucherrechtliche Widerrufsrechte, Rückabwicklung verbundener Verträge und Mietrechtliche Haftungsfragen.
Der hilfsbereite Nachbar
Die Klausur behandelt mehrere zivilrechtliche Ansprüche aus dem Verhältnis zwischen einem hilfsbereiten Nachbarn (A), einem Mieter (B) und dem Eigentümer (V), insbesondere im Zusammenhang mit einer Notfallmaßnahme (Abstützarbeiten), einer eigenmächtigen Reparatur (Dachziegel) und einem durch Fahrlässigkeit verursachten Schaden (Hammer auf Treppe). Zu prüfen sind Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag, Bereicherungsrecht, Aufwendungs- und Schadensersatz sowie Deliktsrecht.
Übungsfall: Nur Europa kann den Bürgen retten
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob die Regionalbank C von D Zahlung aus einer sogenannten "Haftungserklärung" verlangen kann, nachdem A ein mit Sicherheiten unterlegtes Darlehen zur Beteiligung als Kommanditist an der X-KG aufgenommen und später nicht bedient hat. D hatte sich unter Vorbehalt zur Haftung für die künftigen Darlehensverbindlichkeiten des A bis zu 10.000 € gegenüber C verpflichtet und macht nun Einwendungen hinsichtlich der Reihenfolge der Inanspruchnahme sowie ein Widerrufsrecht geltend. Der Fall thematisiert die Abgrenzung zwischen Bürgschaft, Garantie und Schuldbeitritt, den Verbraucherschutz insbesondere im Hinblick auf das Widerrufsrecht, sowie die richtlinienkonforme Auslegung im europäischen Kontext. Außerdem ist die gesellschaftsrechtliche Einbindung von A als Kommanditist relevant.
Übungsfall: Action im Kino
A besucht eine 3D-Kinovorstellung bei B und kann den Film wegen eines unbekannten Sehfehlers nicht räumlich wahrnehmen. Nach dem missglückten Erlebnis wechselt A eigenmächtig in eine 2D-Vorstellung, bei der seine Hose aufgrund mangelnder Reinigung des Sitzes beschädigt wird. Zwischen A und B entstehen Streitigkeiten über Zahlungsansprüche für die weitere Vorstellung, Ansprüche auf Rückerstattung des Ticketpreises bzw. der Brille, Schadensersatz für die verschmutzte Hose sowie Ersatz für angeblich entgangene Umsätze wegen mitgebrachten Bieres. Im Mittelpunkt stehen Probleme des Leistungsstörungsrechts, Geschäftsgrundlage, deliktische Haftung und Nebenpflichten im Kinobesuchsvertrag.
Das Beste aus dem Internet
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen rund um Stellvertretung und Botenschaft beim Vertragsschluss im Onlinehandel, insbesondere bei eBay-Auktionen. Sie prüft Fragen des Vertragsschlusses, die Wirksamkeit von im Internet geschlossenen Verträgen durch minderjährige oder vertretene Personen, das Widerrufsrecht im Fernabsatz und die Erstattung von Versandkosten nach Ausübung des Widerrufs. Außerdem werden eBay-spezifische Regelungen, Verbraucherschutzvorschriften und Zugang von Willenserklärungen thematisiert.
Maultaschen und Missverständnisse
Die Klausur behandelt einen Sachverhalt zum Kaufvertrag über eine Maschine, der über einen Vertreter abgeschlossen wird. Zentral sind Probleme rund um Willensmängel (versehentliche Preisangabe), Rücktritt, Anfechtung und die Rückabwicklung im Bereicherungsrecht nach Zerstörung der Maschine durch einen Sachmangel. Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer in diesen Konstellationen sind zu prüfen.
Das gelbe Cabrio
Der Fall thematisiert den Vertragsschluss über eBay, das Widerrufsrecht im Fernabsatz sowie kaufrechtliche Gewährleistungsrechte. Nach dem Erwerb eines Cabrios durch einen Minderjährigen entstehen Fragen zur Geschäftsfähigkeit, Vertretung, zu Sachmängeln und Wertersatz nach Widerruf. Der Fall enthält eine Abwandlung zur Kenntnis des Verkäufers über Vorschäden.