Klausuren
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Contract Intelligence
In diesem Übungsfall aus dem Zivilrecht geht es um die Vertragsabschlüsse durch eine KI-Software, die automatisiert oder autonom im Internet Verträge für den Nutzer schließt. Zu prüfen ist insbesondere die Wirksamkeit der Vertragsabschlüsse, die Einbeziehung und Wirksamkeit von AGB-Klauseln, die Haftung bei Softwarefehlern sowie mögliche Rückabwicklungsansprüche. Der Fall berührt Aspekte von Angebot und Annahme, AGB, Kaufrecht und Anfechtung.
(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft - Der missglückte Anschlag in der Nachbarschaft
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die konkrete Ausgestaltung des § 30 II Var. 3, § 315b I Nr. 2, III iVm § 315 III Nr. 1 Buchst. a, 25 II StGB, wobei insbesondere die Konkretisierung, die Mittäterschaft sowie der Rücktritt bei äußerer Zwangslage untersucht werden. Zudem stehen abstrakte Gefährdungsdelikte (§ 241 I StGB) und die Problematik ihrer Einordnung als Verbrechen im Mittelpunkt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Prüfung eines geregelten Verteilungerfolgs nach § 258 I, VI StGB, insbesondere im Hinblick auf den Schutz von geordneten Rechtsgütern und Angehörigenprivilegien. Insgesamt geht es um die strafrechtliche Bewertung eines missglückten Anschlags in der Nachbarschaft und die rechtlichen Besonderheiten bei der Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Aufrechnung am Schrottplatz
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen rund um den Rücktritt im Zivilrecht, insbesondere den Untergang des Leistungsgegenstands gem. § 346 III 1 Nr. 3 BGB bei Diebstahl und die Rechtsfolgen nach einer Rücktrittserklärung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage der Pflichtverletzung durch Unterlassen, insbesondere bei Verkehrsicherungspflichten und der hypothetischen Kausalität. Zudem wird die Problematik der Störereigenschaft des Grundstückseigentümers sowie die Abgrenzung zur Haftung wegen Zufalls bei der analogen Anwendung des § 906 II 2 BGB bei Grobimmissionen untersucht.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Staatshaftungsrecht - Campusfeiern und Campusfahrten
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, wobei die konkreten Umstände des Einzelfalls und das Maßstabproblem eine zentrale Rolle spielen. Ein weiterer Fokus liegt auf der Drittbezogenheit der Amtspflicht, insbesondere der Frage, ob eine widmungsgemäße Teilnahme am Verkehr vorliegt und welche Anforderungen an die Sorgfaltspflichten sowie das Verhalten eines durchschnittlichen Beamten gestellt werden. Zusätzlich werden Organisationsversäumnisse und die Kooperationsbereitschaft der Studierenden thematisiert. Die Prüfung von Amtspflichten im Zusammenhang mit Campusfeiern und Campusfahrten steht dabei im Vordergrund.
Anfängerklausur – Zivilrecht: BGB AT - (K)ein "echter" Professor?
In der Klausur stehen die Anfechtung einer ausgeübten Innenvollmacht, insbesondere die Anfechtbarkeit und der Anfechtungsgegner, sowie die Täuschung durch Verschweigen einer Professorenbezeichnung als verkehrswesentliche Eigenschaft im Mittelpunkt. Beide Themen sind zentrale Problemfelder und werden mit den höchsten Punktzahlen bewertet. Zudem wird das erforderliche Einwilligungserfordernis wegen Minderjährigkeit gemäß § 110 BGB behandelt. Die Aufgaben sorgen für eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Grundlagen und Besonderheiten des BGB Allgemeinen Teils.
Tristes Christfest – Das Weihnachtsbaum-Verkaufsverbot
Die Klausur thematisiert ein gesetzliches Verkaufsverbot für Weihnachtsbäume zwischen November und Dezember. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten von Verfassungsbeschwerden einer Privatperson und eines Bio-Weihnachtsbaumerzeugers, insbesondere im Hinblick auf Grundrechte wie Glaubensfreiheit, Eigentums- und Berufsfreiheit sowie deren Schrankensystematik. Zusätzlich soll die Betroffenheit einer ausländischen Firma aus unionsrechtlicher Sicht (Grundfreiheiten) erörtert werden.
Wohnt hier wer?
Im Mittelpunkt der Klausur stehen strafrechtliche Wertungen zu Eigentumsdelikten, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Brandstiftungsdelikten. Im Sachverhalt werden Einbruchsvorbereitungen, das Aufbrechen einer Tür, eine Interaktion mit vermeintlichen Polizeibeamten sowie eine anschließende Brandstiftung mit Versicherungsbezug geschildert. Die Strafbarkeit der beteiligten Personen ist nach dem StGB zu prüfen.
* "Der unliebsame Patient
Im Fall geht es um die zivilrechtlichen Ansprüche eines Zahnarztes gegen einen Patienten, der einen Behandlungstermin unentschuldigt nicht wahrnimmt. Es werden insbesondere Fragen zum Zustandekommen, zur Bindung und zu den Rechtsfolgen des zivilrechtlichen Behandlungsvertrags sowie zu prozessualen Änderungen der Klageforderung und zur Pfändbarkeit von Sonderzahlungen im Rahmen der Zwangsvollstreckung behandelt.
Die beschränkt geschäftsfähige Stellvertreterin ohne Vertretungsmacht
Die Klausur thematisiert einen Kaufvertrag, der durch eine beschränkt geschäftsfähige Tochter im Namen ihrer Mutter abgeschlossen wurde, wobei keine Vertretungsmacht bestand. Es werden Ansprüche des Verkäufers gegenüber Mutter und Tochter sowie die Herausgabe des Fernsehers nach Lieferung geprüft. Schwerpunkte sind Geschäftsfähigkeit, Stellvertretung und die Folgen fehlender Zustimmung.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Ein Dr. sc. comp. h. c. mit Folgen
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Wirksamkeit von Vertragsbedingungen, insbesondere die formlose Annahme und Einbeziehung von AGB sowie die Abgrenzung zum sittenwidrigen Titelhandel und Wucher. Ein weiterer zentraler Punkt ist der Eventualwiderruf per SMS und die Frage der Gestaltungswirkung sowie Vereinbarung von Fristen und Verwirkung bei AGB. Zudem wird die Berechnung des widerrufsrechtlichen Wertersatzes mit Fokus auf objektiven Wert und Vergütung im Rahmen einer ergänzenden Vertragsauslegung thematisiert. Die Klausur legt besonderen Wert auf Anspruchsentstehung durch Vertrag, Widerrufsrechte und deren praktische Umsetzung im Zivilrecht.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht und Baurecht - Waldkindergarten
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Zulässigkeit eines Waldkindergartens im Außenbereich gemäß § 35 I Nr. 4 BauGB unter Berücksichtigung öffentlicher Belange wie Naturschutz und Splittersiedlung. Ein weiterer Fokus liegt auf der Wirksamkeit einer Verpflichtungsvereinbarung, insbesondere der rechtlichen Möglichkeit der Erfüllung und der Nichtigkeit gemäß Art. 59 II Nr. 2 BayVwVfG sowie § 134 BGB. Zuletzt ist die Teilinhaltigkeit eines Vertrags nach Art. 59 I, II BayVwVfG zu prüfen, wobei die Differenzierung zwischen Ermächtigungs- und Verpflichtungsvereinbarung sowie die Unzulässigkeit der vertraglichen Ermächtigung im Zentrum steht. Die Klausur verbindet baurechtliche und verwaltungsrechtliche Fragen im Kontext des Waldkindergartens.
Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: "Cool-It!"
Die Klausur thematisiert die Wissenszurechnung von einer Hilfsperson auf den irrenden Verfügenden ohne Kollusion mit dem Betrüger sowie die Problematik eines fehlenden Irrtums der Hilfsperson als Abweichung vom vorgestellten Kausalverlauf. Zudem wird die Rolle einer sogenannten neutralen Beihilfe durch eine alltägliche berufstypische Handlung untersucht. Diese Schwerpunkte beleuchten zentrale Aspekte der strafrechtlichen Täuschungs- und Beteiligungsproblematik im Kontext von Betrugstaten. Der Fokus liegt dabei auf der Analyse der strafrechtlichen Verantwortlichkeit durch indirekte Wissensübertragung und die Grenzen beruflicher Routinehandlungen im Rahmen der Beihilfe.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht - Not(ausschuss) macht erfinderisch
Die Klausur behandelt die Mitwirkung des Bundesrats im Gesetzgebungsverfahren, insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen der Anhörung im Zusammenhang mit der Ewigkeitsschutzklausel des Grundgesetzes. Zudem wird das Demokratieprinzip beleuchtet, das durch die Ewigkeitsschutzklausel besonders geschützt ist, etwa bei Gesetzesänderungen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Gleichzeitigkeit der Zuleitung von Gesetzentwürfen an Bundestag und Bundesrat, wobei die verfassungsrechtlichen Anforderungen geprüft werden. Insgesamt fokussiert die Klausur auf zentrale Aspekte des Staatsorganisationsrechts und deren Bedeutung für die abstrakte Normenkontrolle.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Schuldrecht - Veganer Burger?
Im Mittelpunkt der Klausur stehen die Abgrenzung von Verarbeitung oder Umgestaltung zum Verzehr sowie die analoge Anwendung des § 346 III 1 Nr. 1 BGB auf den Verzehr. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Bestimmung des Mangels im Rahmen des Werklieferungsvertrages. Zudem wird der Gegenstand der herauszugebenden Bereicherung thematisiert, insbesondere das Verbot widersprüchlichen Verhaltens und die Verhinderung eines aufgedrängten Vertrags. Die Klausur behandelt damit zentrale Fragen des Schuldrechts im Zusammenhang mit einem veganen Burger.
Campen für das Klima
Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtliche Einordnung eines Klimaprotestcamps, insbesondere die Frage, ob und in welchem Umfang dessen Durchführung als Versammlung im Sinne von Art. 8 Abs. 1 GG geschützt ist. Prüfungsgegenstand sind die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerden eines Vereins und einer Einzelperson gegen verwaltungsrechtliche Beschränkungen eines Klimacamps durch die Versammlungsbehörde. Der Fokus liegt auf der Versammlungsfreiheit, dem Umgang mit nicht-versammlungsspezifischen Aktivitäten und dem Deutschengrundrecht.
* Original-Examensklausur: "Ein Bastler in Geldnot
Die Klausur 'Ein Bastler in Geldnot' behandelt verschiedene strafrechtliche Problemstellungen rund um den Einsatz eines Störsenders zum Aushebeln von Pkw-Funkfernbedienungen, Diebstahl einer Kiste Wein, eine Trunkenheitsfahrt mit Unfall, Raub/Erpressung am Geldautomaten und daraus resultierende Eigentums- und Vermögensdelikte. Es sind auch Fragen der Unfallflucht, strafprozessuale Verwertungsverbote sowie die Rolle eines neutral handelnden Verkäufers und Verteidigers Gegenstand der Prüfung.
Examensübungsklausur: Dubioser Welpenkauf mit besonders schwerer Folge
Im Mittelpunkt des Falls steht ein betrügerischer Welpenverkauf durch die Geschäftsfrau G, die gefälschte Impfpässe und Ahnennachweise über einen befreundeten Tierarzt T nutzt. Die Kundin K kauft einen vermeintlich reinrassigen und geimpften Hundewelpen, der tatsächlich ein nicht geimpfter Mischling ist. Als K nach Entdeckung des Betrugs ihren Hund auf den Nachbarn N anstachelt, kommt es zu einem tödlichen Tollwutvorfall. Die strafrechtliche Relevanz erstreckt sich auf Betrug, Urkundenfälschung und Körperverletzungsdelikte mit Todesfolge nach dem StGB.
'(Dieses) Pfand gehört daneben!' – Von falschen Pfandflaschen und echten Rechtsfragen
Die Klausur befasst sich mit der Strafbarkeit einer Frau, die mit originalen, jedoch rechtswidrig angebrachten DPG-Pfandzeichen versehene, pfandfreie Kunststoffflaschen in einem Leergutautomaten abgeben wollte, um einen Pfandbon zu erhalten. Thematisiert werden u.a. die Auslegung des Merkmals 'unbefugt' beim Computerbetrug, die Frage des Vermögensschadens sowie die Urkundeneigenschaft der manipulierten Flaschen.
Aktenvortrag – Öffentliches Recht: Anwaltsberatung - Der abgebrannte Schwarzbau
In der Klausur geht es um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens im allgemeinen Wohngebiet sowie um die Frage, ob das Vorhaben zu einer störenden Nutzung führt und negative Vorbildwirkung entfaltet. Zudem spielen Zweckmäßigkeitsüberlegungen, wie beispielsweise die Klagerücknahme oder die Erledigtenerklärung sowie deren Kostenfolge, eine zentrale Rolle. Schwerpunktmäßig wird auch die Gebietsverträglichkeit des Bauvorhabens anhand einschlägiger Normen geprüft. Die rechtlichen Herausforderungen liegen vor allem im Umgang mit dem abgebrannten Schwarzbau und den daraus resultierenden verwaltungs- und kostenrechtlichen Folgen.
(Gute) Eltern kann man sich nicht aussuchen
Die Klausur behandelt die Erbenstellung nach mehrfachen testamentarischen Verfügungen des hochbetagten O unter Berücksichtigung von Form und Widerruf der Testamente, sowie die Frage nach möglichen Ansprüchen der minderjährigen Erbin T gegen ihre Eltern infolge einer versäumten Erbausschlagungsfrist. Die Konstellation verbindet erbrechtliche, familienrechtliche und haftungsrechtliche Aspekte.
Examensübungsklausur: Die lieben Mitbewohner
Im Mittelpunkt des Falls stehen A und sein Mitbewohner B, die wiederholt Streit haben. A schließt B absichtlich für eine Stunde im Keller ein, wobei B beim Versuch zu entkommen schwer verletzt wird. Die rechtlichen Schwerpunkte betreffen Freiheitsdelikte, Körperverletzung und Beleidigungsdelikte. Außerdem nutzt A ein mobiles Kartenlesegerät, um durch kontaktloses Abbuchen im Bus Geld von fremden Konten zu erlangen, was strafrechtlich im Kontext des elektronischen Taschendiebstahls und Kartenmissbrauchs zu prüfen ist. Zusätzlich wird die strafprozessuale Durchsicht von digitalen Speichermedien behandelt.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungs-, Verwaltungsprozess- und Verwaltungsvollstreckungsrecht - Vereinsverbot
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Auswirkungen des notariellen Kaufvertrags und des Vermieterwechsels im Rahmen des Verwaltungs-, Verwaltungsprozess- und Verwaltungsvollstreckungsrechts. Ein weiteres zentrales Thema ist die Förderung verfassungswidriger Bestrebungen im Sinne von § 3 VereinsG, insbesondere, ob der Verein solche Bestrebungen zum Zeitpunkt der Verbotsverfügung gefördert hat. Zudem wird die Problematik des fehlenden Hauptrechtsschutzes erörtert, etwa wenn ein Widerspruch nach § 68 VwGO unzulässig ist und eine Anfechtungsklage nicht erhoben wurde. Der Fokus der Klausur liegt damit auf komplexen Vereins- und Grundstücksfragen, insbesondere im Zusammenhang mit verfassungswidrigen Aktivitäten und deren prozessualer Behandlung.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Rückabwicklung ehebezogener Zuwendungen
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die rechtliche Rückabwicklung ehebezogener Zuwendungen zwischen Ehegatten. Zentral ist die Frage nach einem fiktiven Endvermögen bei Zuwendungen, insbesondere deren Einordnung als Schenkung oder ehebedingte Zuwendung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anwendbarkeit des § 313 BGB bei ehebezogenen Rechtsverhältnissen sowie dem Einfluss von Zugewinnausgleichsansprüchen. Zusätzlich wird die rechtliche Folge eines Fortbestands der Ehe als Geschäftsgrundlage und die Auswirkungen darauf untersucht.
Ganz viel 'Flausch'
Im Fall 'Ganz viel Flausch' kauft J bei S einen Schlafsack für seine Wanderreise, erhält aber das falsche Modell und ein gebrauchtes Ausstellungsstück. Durch eine Betriebsferien-Ansage beruhigt, erhält J schließlich einen anderen Schlafsack, während das ursprünglich bestellte Modell bei einem Brand zerstört wird. Der Fall thematisiert Ansprüche der Parteien unter Berücksichtigung der Lieferung, Zerstörung sowie Ersatzbeschaffung.