Klausuren
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Matratzenkauf – analog oder digital? Beides läuft nicht immer optimal!
Die Klausur behandelt einen Sachverhalt zum Matratzenkauf sowohl im Online- als auch im stationären Handel. Schwerpunktmäßig werden Fragen zum Verbraucherwiderruf, zur Aufrechnung, zur Haftung einer GmbH & Co. KG sowie zur culpa in contrahendo bei Personengesellschaften thematisiert.
»Endlich gezahlt – und jetzt?« Eine Fallstudie zur Erfüllung im Prozess
Die Klausur behandelt die prozessuale Reaktion auf die Erfüllung eines Anspruchs während eines bereits anhängigen Zivilprozesses. Anhand von fünf Fallvarianten aus der aktuellen BGH-Rechtsprechung wird analysiert, wie die Parteien im Verlauf verschiedener Stadien der Rechtsverfolgung sachgerecht reagieren können. Dabei stehen der Wegfall des Klageanlasses durch Zahlung und die daraus resultierenden Kostentragungspflichten im Mittelpunkt.
Frischer Wind für die Erneuerbaren?
Die Klausur behandelt verschiedene sachenrechtliche Problematiken anhand eines Falles zur Windkraftanlage auf einem Grundstück. Im Fokus stehen insbesondere der gutgläubige Zweiterwerb eines Anwartschaftsrechts, die Abgrenzung von wesentlichen Bestandteilen (§ 94 BGB) und Scheinbestandteilen (§ 95 BGB) sowie das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis mit Bezug zu vertraglichen Schadensersatzansprüchen.
To party or not to party?
Die Klausur enthält methodische Fragen zur juristischen Auslegung, zur Rechtsquellenlehre und zu dogmatischen Begriffen des Zivilrechts und öffentlichen Rechts. Sie umfasst Aufgaben zur juristischen Methodenlehre, unter anderem zur Bedeutung von Handelsbrauch und Auslegung von Rechtsnormen, sowie einen Fall zum Umgangsrecht und zur Anwendung einer Coronaschutzverordnung.
Original-Examensklausur: "Ein Festzelt im Binnenmarkt
Die Klausur behandelt den grenzüberschreitenden Kauf einer Festzeltgarnitur, bei der Mängel auftreten und europarechtliche wie nationale Käuferrechte sowie Fragen der Nacherfüllung und Rücktrittsrechte diskutiert werden. Zudem setzt sie sich mit Vertragsstrafenklauseln im Mietrecht und deren Vereinbarkeit mit europäischen Verbraucherschutzregelungen auseinander. Der Fall fordert die Formulierung von Vorlagefragen an den EuGH, um die europarechtlichen Aspekte zu klären.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachenrecht und Handelsrecht - Belastungen einer Gesellschaft
Die Klausur konzentriert sich auf wesentliche Fragen des Sachen- und Handelsrechts im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Belastungen. Schwerpunkte sind die Anwendung des § 1156 S. 1 BGB bei Unentgeltlichkeit, die Reichweite der negativen Publizität des Handelsregisters sowie die rechtliche Bewertung einer gefälschten Abtretungserklärung als Rechtsscheingrundlage. Zudem wird die Problematik einer Abtretungsbeschränkung für das akzessorische Sicherungsrecht im Fall eines Scheinkaufmanns bearbeitet. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Formkaufmannseigenschaft und die Anwendung von § 354a I 1 HGB beim redlichen Hypothekenerwerb ohne Kenntnisnahme vom Rechtsscheinträger.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Sachenrecht, Erbrecht, Methodenlehre - Amonskis Erbe
In dieser Klausur stehen insbesondere die formalen Anforderungen an Testamente, wie etwa deren Auslegung und die Wirksamkeit von formalen Aspekten (Zettel, Schuhkarton, Durchschrift, Unterschrift), im Mittelpunkt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der analogen Anwendung des § 1000 S. 1 BGB bei Vormerkungen, insbesondere hinsichtlich der Notwendigkeit und des Zeitpunkts von Verwendungen sowie der Rolle des guten Glaubens und der GoA. Schließlich wird die Statthaftigkeit der Substitution eines Notars durch ein ausländisches Pendant unter Anwendung gängiger Auslegungsmethoden behandelt.
Blast from the past – ein Täuschungsversuch mit Langzeitfolgen
Die Übungsklausur behandelt die Frage eines presserechtlichen Unterlassungsanspruchs sowie das Recht auf Vergessen im Zusammenhang mit einem lang zurückliegenden Täuschungsversuch beim Staatsexamen. Im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens soll geprüft werden, ob ein Unternehmer es dulden muss, dass eine Zeitschrift sein früheres Fehlverhalten öffentlich macht, oder ob ihm aus Persönlichkeitsrecht ein Unterlassungsanspruch zusteht. Es werden das Spannungsverhältnis zwischen Informationsinteresse und Persönlichkeitsrecht, sowie die verfahrensrechtliche Seite einschließlich Gegenanträgen beleuchtet.
Schmerzhafte Bisse in der Hundepension
Der Fall behandelt Ansprüche auf Ersatz von Heilbehandlungskosten nach Bissverletzungen in einer Hundepension. Thematisiert werden insbesondere die Tierhalterhaftung, das Handeln auf eigene Gefahr, die Haftung nach § 830 I 2 BGB bei Kausalitätszweifeln sowie Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachen- und Zwangsvollstreckungsrecht - Winter, Garten und Zeit
In der Klausur stehen das Problem der lediglich rechtlichen Vorteilhaftigkeit des Erwerbs eines mit einem Nießbrauch belasteten Grundstücks, einschließlich der Genehmigung durch geschäftsfähig Gewordene und der teleologischen Reduktion von §§ 108 III, 182 II BGB, im Mittelpunkt. Zentral ist außerdem die Frage, ob Eigentümer und Nießbraucher als Mit- oder als Gesamtgläubiger auftreten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anwendbarkeit der §§ 280, 281 BGB bei Ansprüchen aus § 985 BGB sowie der Auslegung der Klageanträge. Die Bearbeitung verlangt eine sorgfältige Prüfung der dogmatischen Zusammenhänge im Sachen- und Zwangsvollstreckungsrecht.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Sachenrecht - Die Eismaschine
Die Klausur behandelt zentrale Fragen aus dem Bereich des Sachenrechts, insbesondere das Abhandenkommen einer Sache aus mittelbarem Besitz und die analoge Anwendung von § 935 I 2 BGB beim unberechtigten Eigenbesitz. Zudem wird der Untergang eines Anwartschaftsrechts durch gutgläubigen lastenfreien Erwerb und die mögliche analoge Anwendung von § 935 auf § 936 BGB thematisiert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Auffindung und Bearbeitung relevanter Anspruchsgrundlagen. Dabei sind die korrekte systematische Prüfung und die Subsumtion wichtiger Bestandteile der Lösung.
Torschlusspanik an der Grundstücksgrenze
Die Klausur behandelt einen Nachbarschaftsstreit um eine neu errichtete Toranlage an der Grundstücksgrenze und deren Auswirkungen auf ein im Grundbuch eingetragenes Geh- und Fahrrecht. Im Mittelpunkt stehen die prozessuale Ausgangssituation (abgelehnter PKH-Antrag) und die Erfolgsaussichten einer Klage auf Entfernung der Toranlage. Examiniert wird sowohl die materielle Rechtslage zur Grunddienstbarkeit als auch das Vorgehen im Mandantengespräch und mögliche Rechtsmittel.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Die mangelhafte Spekulationsimmobilie
Die Klausur behandelt zentrale Fragen rund um den Immobilienkauf, insbesondere die Reichweite der Vertretungsmacht und die Analogie zu § 899a BGB sowie die Voraussetzungen einer Anscheinsvollmacht. Weiterhin wird die Bedeutung von Beschaffenheitsvereinbarungen und der vertraglich vorausgesetzten Verwendung geprüft, wobei das Exposé eine besondere Rolle spielt. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der Frage nach der ordnungsgemäßen Form bei der Abtretung des Anspruchs auf Übergabe und Übereignung eines Grundstücks. Diese Aspekte stehen im Mittelpunkt der rechtlichen Prüfung und bestimmen maßgeblich die Lösung der Fallkonstellation.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Sachenrecht - Ärger um die Spielkonsole
Die Klausur behandelt im Schwerpunkt die Rückwirkungsproblematik bei genehmigungsbedürftigen Verfügungsgeschäften sowie die Argumentation zu Bösgläubigkeit und deren abschließende Bewertung. Ferner wird die Anspruchsgrundlage bei Unmöglichkeit im Sachrecht und die Zuweisung des Commodum ex negotiatione vertieft. Im Zentrum steht zudem die Auslegung von Willenserklärungen im Rahmen der Stellvertretung sowie die damit verbundenen Genehmigungsfragen. Die Aufgaben erfordern insbesondere eine kohärente juristische Argumentation und eine sorgfältige Abwägung der Sachverhalte.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Kirchenarbeitsrecht
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Bestimmtheit der Kündigung im Kirchenarbeitsrecht, insbesondere im Zusammenhang mit der Wiederverheiratung als schwere Verletzung der Loyalitätsobliegenheit sowie der Gesamtabwägung zwischen kirchlicher Selbstbestimmung und Arbeitnehmer-Grundrechten, inklusive der Einbeziehung von EU-Recht und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Ferner wird die Auslegung sachgrundloser Kettenbefristungen unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes erörtert. Zudem steht der Freiwilligkeitsvorbehalt in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als zivilrechtliches Problem im Mittelpunkt. Diese Aspekte bilden die Schwerpunkte der Prüfungsfragen der Klausur.
Die vegane Variante
Der Fall behandelt bereicherungsrechtliche Ansprüche der Eigentümerin M gegen den gutgläubigen Erwerber B und gegen den Dieb D im Zusammenhang mit gestohlenen und später verarbeiteten Mehlsäcken. Schadensersatzansprüche und das Verhältnis Eigentümer-Besitzer werden ausdrücklich nicht geprüft. Die Klausur thematisiert u.a. die Anspruchsberechtigung und das Schicksal der Wertersatzpflicht im Bereicherungsrecht.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Urteil mit Tatbestand
Im Mittelpunkt der Klausur steht die Auslegung der Vertretungsregelung nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters, wobei unter anderem die Beweislast nach Abnahme, die ergänzende Vertragsauslegung hinsichtlich eines Kostenvoranschlags, die Prozessaufrechnung gegenüber einem Prozessstandschafter sowie das Mitverschulden zu behandeln sind. Daneben sind die Formulierung des Tatbestands sowie Fragen zur negativen Publizität des Handelsregisters von Bedeutung. Ebenso ist zu prüfen, inwiefern die Kommanditistenhaftung wiederauflebt, wenn ein Anteil ohne Nachfolgevermerk übertragen wird. Die Problemstellung legt einen Schwerpunkt auf gesellschaftsrechtliche und verfahrensrechtliche Besonderheiten im Kontext von Haftung und Vertretung.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Werkvertragsrecht, AGB-Recht und Gesamtschuld
In der Klausur geht es um zentrale Fragen des Werkvertragsrechts, insbesondere das Werkmängelrecht vor Abnahme und den Umgang mit allgemeinen Leistungsstörungen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Problematik der gestörten Gesamtschuld, einschließlich der Haftungsbeschränkung durch vertragliche Vereinbarungen. Zudem werden die Haftungsbegrenzung in AGB sowie Besonderheiten bei der rechtlichen Stellung der GbR als Verbraucherin behandelt. Abschließend werden die Identität des Leistungsinteresses bei Gesamtschuldnern und die Berechnung der Haftungsquote sowie der übergegangene Anspruch thematisiert.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Die geplatzte Aufstiegsfeier
Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit der Entschädigung für den Ausfall des mobilen Internets, dem Mitverschulden sowie der Schadensminderungsobliegenheit im Rahmen eines Haftungsschadens des Leasingnehmers. Darüber hinaus werden die Voraussetzungen des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter sowie die negative Publizität des Handelsregisters und der Umfang beziehungsweise die Einschränkung der Prokura geprüft. Im Mittelpunkt steht die rechtliche Analyse von Schadensersatzansprüchen und möglichen Haftungsbegrenzungen. Zusätzlich sind Aspekte der Dritthaftung und handelsrechtlicher Publizität relevant.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Sachenrecht - Probefahrt
In dieser Klausur stehen die Prüfung der Gutgläubigkeit beim Gebrauchtwagenkauf und die dabei geltenden Sorgfaltsanforderungen an Erwerber im Vordergrund. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage des Abhandenkommens im Sinne von § 935 BGB, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Besitzdienerschaft bei einer Probefahrt. Zusätzlich wird abgefragt, wann der Besitzmittlungswille manifest aufgegeben wurde und welche weiteren Herausgabeansprüche bestehen können.
Klagen über Corona
In diesem umfangreichen Übungsfall geht es um die zivilrechtlichen Folgen der Corona-Krise. Im Mittelpunkt stehen Leistungsstörungen im Kaufrecht, Schadensersatzansprüche aus Deliktsrecht und das Zivilprozessrecht sowie eine mietrechtliche Fallkonstellation im Zusammenhang mit coronabedingten Betriebsschließungen und Veranstaltungsausfällen.
Die Violine der Eichendorffs
Im Sachverhalt geht es um die Eigentumsverhältnisse an einer Violine, die vom Mitarbeiter eines Schlossbesitzers unrechtmäßig verkauft und später verpfändet wird. Zu prüfen ist insbesondere der Eigentumserwerb, gutgläubiger Erwerb, die Besitzverhältnisse sowie das Pfandrecht. Der Schlossbesitzer möchte die Herausgabe der Violine vom Pfandleiher verlangen.
Der unaufmerksame Notar
Die Klausur thematisiert die Haftung eines Notars wegen angeblicher fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit einer Grundstücksschenkung zwischen Eheleuten zur Reduzierung des Pflichtteilsanspruchs. Es wird die Erfolgsaussicht einer Klage gegen den Notar geprüft sowie alternative Vorgehensweisen zur Korrektur einer fristschädlichen Schenkung und die Möglichkeit einer Feststellungsklage behandelt.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Zwangsvollstreckungs- und Sachenrecht
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen aus dem Zwangsvollstreckungs- und Sachenrecht. Im Mittelpunkt steht das Verhältnis zwischen Sicherungseigentum und Vermieterpfandrecht, insbesondere die Frage des gutgläubigen Wegerwerbs des Vermieterpfandrechts. Außerdem ist die Umdeutung eines Anwartschaftsrechts als Interventionsrecht analog § 140 BGB zu prüfen. Weiterhin wird die Drittwiderspruchsklage im Zusammenhang mit Sicherungseigentum thematisiert.