Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Fortgeschrittenenklausur: Der Friseur in der Viruskrise
Der Fall behandelt die zivilrechtliche Auseinandersetzung zwischen dem Friseur K und dem Online-Händler T sowie dessen Forderungsnachfolger I. K erwirbt während der Viruskrise eine als Premium-Videokonferenzsoftware beworbene Software von T, die sich als funktionsuntüchtig erweist; T verkauft die Kaufpreisforderung später an I. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Kaufmannsbegriffs, der Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB, der Zulässigkeit der Forderungsabtretung und der damit verbundenen Rechte und Einwände des Käufers. Zusätzlich wird in einer Abwandlung thematisiert, wie sich die Aufgabe des Gewerbes durch K und das Fortbestehen der Handelsregistereintragung auf Rechtsgeschäfte mit Dritten auswirken.
Morgens halb zehn in Deutschland
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung im Arbeitsverhältnis, insbesondere unter Berücksichtigung von Zugang der Willenserklärung bei Untersuchungshaft, Unschuldsvermutung, Anhörungspflicht, Verwertbarkeit heimlicher Videoaufnahmen und Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats. Die A-GmbH kündigt einem langjährigen Mitarbeiter wegen vergiftungsverdächtigen Verhaltens, worauf dieser Kündigungsschutzklage erhebt.
Der verflixte Schallplattenkauf
Die Anfängerhausarbeit behandelt Probleme rund um den Kauf einer Schallplatte und thematisiert dabei grundlegende Fragen aus dem Allgemeinen Teil des BGB sowie dem Schuldrecht. Im Mittelpunkt steht die Anwendung typischer Normen des Kaufrechts und Schuldrechts auf einen praxisnahen Sachverhalt.
Freude am (Zivilver)Fahren
Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Kaufrechts im Kontext des Diesel-Skandals, insbesondere den Sachmangel und die Nacherfüllung. Thematisiert werden typische Problemstellungen rund um mangelhafte Fahrzeuge sowie die Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag. Ziel ist die Einübung der systematischen Fallbearbeitung zum Gewährleistungsrecht.
»Sand im Getriebe«
Die Anfängerklausur befasst sich mit grundlegenden Fragestellungen des Allgemeinen Teils des BGB und ist als Einstieg in das Zivilrecht konzipiert. Sie wurde von wissenschaftlichen Mitarbeitern am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht der Universität Bielefeld verfasst.
»Die gewinnträchtigen Stoffballen«
Die Klausur behandelt das Verhältnis zwischen Eigentümer und Besitzer und thematisiert hierbei die gewinnträchtigen Stoffballen. Im Mittelpunkt steht die sachenrechtliche Anspruchsprüfung und das Zusammenspiel etwaiger Herausgabe-, Ersatz- und Schutzansprüche. Der Autor ist erfahren im Prüfungswesen und bringt praxisbezogene Sichtweise ein.
ZR-Fortgeschrittenenklausur zur Diskriminierung durch künstliche Intelligenz
Die Klausur thematisiert zivilrechtliche Implikationen beim Einsatz künstlicher Intelligenz im Personalmanagement und untersucht insbesondere Entschädigungsansprüche nach dem AGG wegen einer diskriminierenden Nichteinstellung. Zudem werden die Auswirkungen einer europarechtswidrigen Richtlinienumsetzung beleuchtet und die Verantwortlichkeit der U-Unternehmergesellschaft diskutiert.
»Der teuerste Wald ist der Rechtsanwald«
Die Examensklausur thematisiert zentrale Probleme des Allgemeinen Teils des BGB und des allgemeinen Schuldrechts, einschließlich Personengesellschaftsrecht, Vertragsabschluss über das Internet, Vertretung, anwaltlicher Haftung, Schuldanerkenntnis sowie Fragen zur Verjährung und Rückzahlung. Besonders geprüft wird der Umgang mit schuldrechtlichen Anspruchsgrundlagen und Inzidentprüfungen im Rahmen eines Hotelbuchungsfalls mit Zahlungsvorgängen und streitigem Rückzahlungsanspruch.
Von Kinderlärm und Bissverletzungen
Die Anfängerklausur behandelt im ersten Teil die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Kinderlärm aus einer Nachbarwohnung einen Mangel der Mietsache darstellt und welche Rechte dem Mieter gegenüber dem Vermieter zustehen (z.B. Mietminderung und Beseitigungsanspruch). Im zweiten Teil ist zu prüfen, ob eine Billigkeitshaftung nach § 829 BGB infolge einer Bissverletzung durch einen Patienten während eines Aufwachversuchs besteht.
»Ärger auf dem Weihnachtsmarkt«
Der Fall schildert einen Schadensersatzstreit zwischen D und A/B nach einem Vorfall auf dem Weihnachtsmarkt, der im Rahmen einer Zivilprozessrechts-Anfängerklausur auf verschiedene prozessuale Sachverhalte wie Beklagtenwechsel, Prozessfähigkeit, Klageänderung und einseitige Erledigungserklärung eingeht. Die Aufgabenstellung erfordert die umfassende Lösung zivilprozessrechtlicher Probleme bis hin zum Abschluss des Verfahrens. Die Abwandlung betrifft einen Beklagtenwechsel nach Zeugenaussage.
(K)ein Pferd wie das andere
Der Fall dreht sich um einen Tauschvertrag zweier Pferde, bei dem es zu einer Verwechslung kommt. Thematisiert werden insbesondere die Irrtumslehre (Identitätsirrtum), das Kauf-/Tauschrecht bei Tieren als gebrauchte Sache mit Sachmängel, Nachlieferung bei Stückschulden sowie Fragen der Verjährung und des Verbraucherwiderrufsrechts.
»Der etwas andere Mietvertragsschluss«
Die Klausur behandelt einen Fall zum Zustandekommen eines Mietvertrags unter Einsatz moderner Kommunikationsmittel und der Nutzung von Emojis. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Vertragsschlusses, des Schriftformerfordernisses, der Auslegung von Willenserklärungen sowie des Erklärungsbewusstseins. Der Fall prüft klassische zivilrechtliche Problematiken im Kontext aktueller Kommunikationsformen.
ZR-Anfängerklausur zum Allgemeinen Teil
Klausur zum Allgemeinen Teil des BGB: Beim Pferdekauf verwechselt der Käufer K im Rahmen der Kaufverhandlungen zwei Pferde. Die Prüfungsschwerpunkte liegen auf Vertragsschluss, Annahmefrist, Anfechtung wegen Irrtums, Abgrenzung der Irrtümer des § 119 BGB und Vertrauensschadensersatz nach § 122 BGB. Es sind Ansprüche der Verkäuferin V gegen K zu prüfen.
Wohngemeinschaft wider Willen?
Die Klausur behandelt den Vertragsschluss und das Verbraucherwiderrufsrecht im Mietrecht, insbesondere bei Wohngemeinschaften. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein einzelner Gesamtschuldner den Mietvertrag wirksam widerrufen kann sowie die zivilprozessuale Problemstellung und vorvertragliche Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit Eigenbedarfskündigungen.
Mitgehangen, mitgefangen?
Die Klausur behandelt die zivilprozessuale Auseinandersetzung um einen Bürgschaftsvertrag für Mietforderungen. Es wird geprüft, ob der Bürge die Bürgschaft außerordentlich gem. § 314 BGB kündigen kann und wie die Haftung nach Nutzung der Mietsache über das Vertragsende hinaus beurteilt wird.
Ein schmutziger Autokauf
Die Klausur behandelt einen Kaufvertrag zwischen einem selbstständigen Elektriker und einem Gebrauchtwagenhändler über einen Firmenwagen. Im Fokus stehen die Anforderungen an eine grüne Feinstaubplakette, die Gewährleistung sowie mögliche Rücktritts- und Schadensersatzansprüche, insbesondere nach Entdeckung eines fehlenden Dieselpartikelfilters und dem Erhalt eines Bußgelds wegen unzulässiger Nutzung des Fahrzeugs. Zugleich ist ein Vertraglicher Gewährleistungsausschluss zu berücksichtigen.
Rindvieh Nimmersatt
Die Examensklausur behandelt schwerpunktmäßig das Sachenrecht und das Recht der gesetzlichen Schuldverhältnisse anhand eines Projekts zur Auswilderung von Wisenten. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Umgang mit unerwarteten gesetzlichen Regelungen, klassische Probleme der Geschäftsführung ohne Auftrag sowie Aspekte des Deliktsrechts. Der Fall geht auf tatsächliche und rechtliche Eigentümerpositionen, Schadensersatzfragen und fremdnützige Rettungshandlungen ein.
Juristisches Allerlei von der Vormerkung
In dieser Examensklausur zum Sachenrecht werden mehrere praxisnahe Sachverhalte zum Erwerb und zur Belastung von Grundstücken sowie zu Ansprüchen aus Vormerkung und Grundschuld behandelt. Es geht insbesondere um Formfragen im Zusammenhang mit dem BeurkG, die Vormerkungsfähigkeit künftiger Ansprüche, die sachenrechtlichen Grundsätze und um Schadensersatzansprüche bei Verzögerungen sowie Rückforderungsrechte bei unentgeltlicher Grundstücksübertragung.
Mitverschulden Dritter im Schadensrecht
Die Klausur thematisiert die Zurechnung des Mitverschuldens Dritter im Schadensrecht anhand typischer Prüfungskonstellationen. Sie stellt insbesondere die Anwendbarkeit von § 254 II 2 BGB, die Frage nach der Verweisung auf § 278 BGB sowie praxisrelevante Varianten dar, in denen sich die Zurechnung des Drittverschuldens als komplexes Klausurproblem zeigt.
Beautysation auf der Königsallee
Die Klausur behandelt das Dienstvertragsrecht im Kontext eines kurzfristig abgesagten Schönheitstermins, die Abtretung von Forderungen an ein Inkassounternehmen, bereicherungsrechtliche Folgen sowie AGB-Kontrolle bei einem Behandlungsabo. Die Prüfung umfasst Fragestellungen zu Honoraransprüchen bei kurzfristigen Absagen, Forderungsübergang und Rückzahlungen nach Leistung an den Altgläubiger.
Susis Olive
Die Klausur behandelt grundlegende Fragen des Kaufrechts anhand eines Einbaufalls: S kauft einen Olivenbaum bei einem Händler, stellt nach dem Einpflanzen einen Mangel (Olivenpest) fest und verlangt Nacherfüllung, Kostenerstattung und Vorschuss für Aus- und Einpflanzarbeiten. Die Klausur vertieft dabei das kaufrechtliche Gewährleistungsrecht und thematisiert aktuelle Problemstellungen rund um Nacherfüllung und Rückabwicklung.
Aktenvortrag – Zivilrecht: Anwaltsberatung - Geschenkt oder geliehen?
In der Klausur wird schwerpunktmäßig die Frage behandelt, ob zwischen den Parteien ein konkludenter Darlehensvertrag geschlossen wurde und wie sich dies auf die Leistungskondiktion, insbesondere hinsichtlich der Beweislast und der sekundären Darlegungslast, auswirkt. Weiterhin ist ein gebührenrechtlicher Aspekt zu prüfen, der die Möglichkeit einer Klagerücknahme und strategische Erwägungen zur informatorischen Anhörung einschließt. Außerdem wird verlangt, die taktischen Möglichkeiten der Beweiserhebung, insbesondere die Parteivernehmung und alternativ die informatorische Anhörung, eingehend zu beleuchten. Die Schwerpunkte liegen somit bei der materiellen Anspruchsprüfung, Beweislast und prozesstaktischen Überlegungen.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Zwangsvollstreckungs- und Mobiliarsachenrecht - Die abhandengekommene, versteigerte Sammlermünze
In dieser Klausur steht die rechtliche Behandlung einer abhandengekommenen, versteigerten Sammlermünze im Vordergrund. Schwerpunktmäßig werden der gutgläubige Erwerb einer abhandengekommenen Sache sowie die damit verbundenen Besonderheiten im Zwangsvollstreckungsrecht bearbeitet. Überdies wird der lastenfreie Erwerb kraft Hoheitsakts und die Kondiktion im Rahmen der verlängerten Drittwiderspruchsklage thematisiert. Schließlich spielt auch die dingliche Surrogation mit der Rechtsfolge des § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB eine zentrale Rolle, insbesondere hinsichtlich des Erlöses beziehungsweise Wertersatzes.
Immer (noch) Ärger mit den Fliesen
In dieser zivilrechtlichen Übungsklausur aus dem Schuld- und Kaufrecht geht es um die Ansprüche eines Käufers gegen eine Verkäuferin wegen mangelhafter Fliesen. Geprüft werden Ansprüche auf Nacherfüllung (Lieferung mangelfreier Fliesen) sowie Kostenvorschuss für Ausbau und Neueinbau der Fliesen. Zudem ist zu untersuchen, ob und mit welchen Einwänden sich die Verkäuferin gegen die Forderungen verteidigen kann.