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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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1.062 Klausuren
JuS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Sachenrecht, Erbrecht, Methodenlehre - Amonskis Erbe

In dieser Klausur stehen insbesondere die formalen Anforderungen an Testamente, wie etwa deren Auslegung und die Wirksamkeit von formalen Aspekten (Zettel, Schuhkarton, Durchschrift, Unterschrift), im Mittelpunkt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der analogen Anwendung des § 1000 S. 1 BGB bei Vormerkungen, insbesondere hinsichtlich der Notwendigkeit und des Zeitpunkts von Verwendungen sowie der Rolle des guten Glaubens und der GoA. Schließlich wird die Statthaftigkeit der Substitution eines Notars durch ein ausländisches Pendant unter Anwendung gängiger Auslegungsmethoden behandelt.

Karpp, Wagner· JuS 2021, 1158
Gewillkürte ErbfolgeGrundprinzipien des SachenrechtsRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+2 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Blast from the past – ein Täuschungsversuch mit Langzeitfolgen

Die Klausur behandelt einen presserechtlichen Unterlassungsanspruch aufgrund eines Artikels, der eine 30 Jahre zurückliegende Täuschung im Staatsexamen thematisiert. Es werden das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, das 'Recht auf Vergessen' und der damit verbundene Interessenausgleich zur Pressefreiheit beleuchtet. Zudem steht das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vor dem Hintergrund widerstreitender Grundrechtspositionen (Art. 1, 2, 5 GG) im Mittelpunkt.

Ole Schley, Christian Uffelmann· JA 2021, 938· 90 Min
Auftrag, §§ 662ff. BGB§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GGVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Schmerzhafte Bisse in der Hundepension

Die Klausur behandelt Ansprüche nach einer Beißverletzung in einer Hundepension. Im Mittelpunkt stehen Fragestellungen der Geschäftsführung ohne Auftrag, die Haftung des Tierhalters insbesondere bei unverschuldetem Entlaufen des Tiers, das Handeln auf eigene Gefahr sowie die tierhalter- und deliktsrechtliche Haftung bei Verletzungen durch nicht eindeutig zuordenbare Tiere.

Philipp Weyer· JA 2021, 910· 300 Min
§§ 830, 840 BGBHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+5 weitere
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachen- und Zwangsvollstreckungsrecht - Winter, Garten und Zeit

In der Klausur stehen das Problem der lediglich rechtlichen Vorteilhaftigkeit des Erwerbs eines mit einem Nießbrauch belasteten Grundstücks, einschließlich der Genehmigung durch geschäftsfähig Gewordene und der teleologischen Reduktion von §§ 108 III, 182 II BGB, im Mittelpunkt. Zentral ist außerdem die Frage, ob Eigentümer und Nießbraucher als Mit- oder als Gesamtgläubiger auftreten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anwendbarkeit der §§ 280, 281 BGB bei Ansprüchen aus § 985 BGB sowie der Auslegung der Klageanträge. Die Bearbeitung verlangt eine sorgfältige Prüfung der dogmatischen Zusammenhänge im Sachen- und Zwangsvollstreckungsrecht.

Brugger· JuS 2021, 1047
Sicherungsrechte an beweglichen SachenGesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
JuS 2021Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Sachenrecht - Die Eismaschine

Die Klausur behandelt zentrale Fragen aus dem Bereich des Sachenrechts, insbesondere das Abhandenkommen einer Sache aus mittelbarem Besitz und die analoge Anwendung von § 935 I 2 BGB beim unberechtigten Eigenbesitz. Zudem wird der Untergang eines Anwartschaftsrechts durch gutgläubigen lastenfreien Erwerb und die mögliche analoge Anwendung von § 935 auf § 936 BGB thematisiert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Auffindung und Bearbeitung relevanter Anspruchsgrundlagen. Dabei sind die korrekte systematische Prüfung und die Subsumtion wichtiger Bestandteile der Lösung.

Haug, Funck· JuS 2021, 1038
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGrundprinzipien des Sachenrechts+2 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Torschlusspanik an der Grundstücksgrenze

Die Übungsklausur behandelt einen nachbarrechtlichen Streit um die Beeinträchtigung einer Grunddienstbarkeit durch eine Toranlage an der Grundstücksgrenze. Schwerpunkt ist, ob ein Anspruch auf Beseitigung der Toranlage besteht sowie prozessuale Fragen zum weiteren Vorgehen nach Ablehnung der Prozesskostenhilfe (PKH), einschließlich etwaiger Rechtsmittel. Es geht um Besitz- und Eigentumsrechte, Rechte aus dem Grundbuch und die Zulässigkeit des PKH-Verfahrens.

Susanna Roßbach· JA 2021, 856· 90 Min
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Stellvertretung§ 824 BGB+5 weitere
JuS 2021Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Die mangelhafte Spekulationsimmobilie

Die Klausur behandelt zentrale Fragen rund um den Immobilienkauf, insbesondere die Reichweite der Vertretungsmacht und die Analogie zu § 899a BGB sowie die Voraussetzungen einer Anscheinsvollmacht. Weiterhin wird die Bedeutung von Beschaffenheitsvereinbarungen und der vertraglich vorausgesetzten Verwendung geprüft, wobei das Exposé eine besondere Rolle spielt. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der Frage nach der ordnungsgemäßen Form bei der Abtretung des Anspruchs auf Übergabe und Übereignung eines Grundstücks. Diese Aspekte stehen im Mittelpunkt der rechtlichen Prüfung und bestimmen maßgeblich die Lösung der Fallkonstellation.

Hellgardt· JuS 2021, 961
Grundlagen des KaufvertragsSach- und Rechtsmängel+5 weitere
JuS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Sachenrecht - Ärger um die Spielkonsole

Die Klausur behandelt im Schwerpunkt die Rückwirkungsproblematik bei genehmigungsbedürftigen Verfügungsgeschäften sowie die Argumentation zu Bösgläubigkeit und deren abschließende Bewertung. Ferner wird die Anspruchsgrundlage bei Unmöglichkeit im Sachrecht und die Zuweisung des Commodum ex negotiatione vertieft. Im Zentrum steht zudem die Auslegung von Willenserklärungen im Rahmen der Stellvertretung sowie die damit verbundenen Genehmigungsfragen. Die Aufgaben erfordern insbesondere eine kohärente juristische Argumentation und eine sorgfältige Abwägung der Sachverhalte.

Bayreuther, Frese· JuS 2021, 952
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenStellvertretungVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+3 weitere
JuS 2021Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Kirchenarbeitsrecht

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Bestimmtheit der Kündigung im Kirchenarbeitsrecht, insbesondere im Zusammenhang mit der Wiederverheiratung als schwere Verletzung der Loyalitätsobliegenheit sowie der Gesamtabwägung zwischen kirchlicher Selbstbestimmung und Arbeitnehmer-Grundrechten, inklusive der Einbeziehung von EU-Recht und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Ferner wird die Auslegung sachgrundloser Kettenbefristungen unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes erörtert. Zudem steht der Freiwilligkeitsvorbehalt in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als zivilrechtliches Problem im Mittelpunkt. Diese Aspekte bilden die Schwerpunkte der Prüfungsfragen der Klausur.

Helml· JuS 2021, 870
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGBAGB+2 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Die vegane Variante

Die Klausur behandelt eine bereicherungsrechtliche Fallgestaltung um gestohlenes Bio-Dinkelmehl, das von einem Dritten in Unkenntnis des Diebstahls erworben und weiterverarbeitet wurde. Zu prüfen sind die Ansprüche der Eigentümerin gegen den gutgläubigen Erwerber sowie gegen den Dieb auf Herausgabe des Kaufpreises, wobei Schadensersatz und das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis explizit außen vor bleiben.

Prof. Dr. Arndt Kiehnle, Kaja Kovacs· JA 2021, 715· 120 Min
Gesetzliche ErbfolgeRelativität der SchuldverhältnisseMietverhältnisse über Wohnraum+2 weitere
JuS 2021Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Urteil mit Tatbestand

Im Mittelpunkt der Klausur steht die Auslegung der Vertretungsregelung nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters, wobei unter anderem die Beweislast nach Abnahme, die ergänzende Vertragsauslegung hinsichtlich eines Kostenvoranschlags, die Prozessaufrechnung gegenüber einem Prozessstandschafter sowie das Mitverschulden zu behandeln sind. Daneben sind die Formulierung des Tatbestands sowie Fragen zur negativen Publizität des Handelsregisters von Bedeutung. Ebenso ist zu prüfen, inwiefern die Kommanditistenhaftung wiederauflebt, wenn ein Anteil ohne Nachfolgevermerk übertragen wird. Die Problemstellung legt einen Schwerpunkt auf gesellschaftsrechtliche und verfahrensrechtliche Besonderheiten im Kontext von Haftung und Vertretung.

Stegbauer· JuS 2021, 781
TatbestandTatbestand der Willenserklärung
JuS 2021Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Werkvertragsrecht, AGB-Recht und Gesamtschuld

In der Klausur geht es um zentrale Fragen des Werkvertragsrechts, insbesondere das Werkmängelrecht vor Abnahme und den Umgang mit allgemeinen Leistungsstörungen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Problematik der gestörten Gesamtschuld, einschließlich der Haftungsbeschränkung durch vertragliche Vereinbarungen. Zudem werden die Haftungsbegrenzung in AGB sowie Besonderheiten bei der rechtlichen Stellung der GbR als Verbraucherin behandelt. Abschließend werden die Identität des Leistungsinteresses bei Gesamtschuldnern und die Berechnung der Haftungsquote sowie der übergegangene Anspruch thematisiert.

Stöber· JuS 2021, 768
AGB
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Die geplatzte Aufstiegsfeier

Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit der Entschädigung für den Ausfall des mobilen Internets, dem Mitverschulden sowie der Schadensminderungsobliegenheit im Rahmen eines Haftungsschadens des Leasingnehmers. Darüber hinaus werden die Voraussetzungen des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter sowie die negative Publizität des Handelsregisters und der Umfang beziehungsweise die Einschränkung der Prokura geprüft. Im Mittelpunkt steht die rechtliche Analyse von Schadensersatzansprüchen und möglichen Haftungsbegrenzungen. Zusätzlich sind Aspekte der Dritthaftung und handelsrechtlicher Publizität relevant.

Kumkar, Aliprandi· JuS 2021, 670
Entstehung von Schuldverhältnissen Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)
JuS 2021Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Sachenrecht - Probefahrt

In dieser Klausur stehen die Prüfung der Gutgläubigkeit beim Gebrauchtwagenkauf und die dabei geltenden Sorgfaltsanforderungen an Erwerber im Vordergrund. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage des Abhandenkommens im Sinne von § 935 BGB, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Besitzdienerschaft bei einer Probefahrt. Zusätzlich wird abgefragt, wann der Besitzmittlungswille manifest aufgegeben wurde und welche weiteren Herausgabeansprüche bestehen können.

Enneking, Wöffen· JuS 2021, 650
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+2 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Klagen über Corona

Die Klausur thematisiert zivilrechtliche Ansprüche rund um Leistungsstörungen im Kontext der Corona-Pandemie, etwa wegen Unmöglichkeit, Schadensersatz und Mietzahlung. Einerseits geht es um die Folgen der durch Corona bedingten Liefer- und Produktionshindernisse, Verschuldensfragen sowie Ansprüche im Kauf- und Mietrecht, andererseits um zivilprozessuale Probleme wie Aufrechnung und Widerklage. Ferner spielen deliktsrechtliche Haftung und infektionsschutzrechtliche Anordnungen eine Rolle.

Philip Bender· JA 2021, 541· 300 Min
Schadensersatz wegen Unmöglichkeit (Leistungsstörungsrecht)Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2021Anfänger:innen

Die Violine der Eichendorffs

Die Klausur behandelt das Schicksal einer Violine, die von einem Mitarbeiter unrechtmäßig weiterverkauft wird. Im Zentrum steht die Prüfung des gutgläubigen Erwerbs, die Unterscheidung von Besitzdienerschaft und mittelbarem Besitz sowie die Rolle des Pfandrechts. Die zentrale Frage ist, ob der ursprüngliche Eigentümer die Herausgabe von einem Pfandleiher verlangen kann.

Johannes Kührt· JA 2021, 536· 120 Min
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte§ 824 BGB+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Der unaufmerksame Notar

Die Klausur behandelt die Haftung des Notars wegen einer vermeintlich fehlerhaften Beratung im Kontext eines Grundstücksschenkungsvertrags zur Pflichtteilsreduzierung. Neben möglichen Ansprüchen gegen den Notar werden die Folgen der Schenkung im Erbrecht sowie juristische Lösungen zur Beseitigung der fristschädlichen Schenkung betrachtet. Die Eheleute Berger erhalten Empfehlungen zum weiteren Vorgehen, einschließlich einer Feststellungsklage.

Katharina Czellnik, Dr. Alexander Brade· JA 2021, 503· 300 Min
FeststellungsklageDie Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)Ausschluss von der Erbfolge+5 weitere
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Zwangsvollstreckungs- und Sachenrecht

Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen aus dem Zwangsvollstreckungs- und Sachenrecht. Im Mittelpunkt steht das Verhältnis zwischen Sicherungseigentum und Vermieterpfandrecht, insbesondere die Frage des gutgläubigen Wegerwerbs des Vermieterpfandrechts. Außerdem ist die Umdeutung eines Anwartschaftsrechts als Interventionsrecht analog § 140 BGB zu prüfen. Weiterhin wird die Drittwiderspruchsklage im Zusammenhang mit Sicherungseigentum thematisiert.

Göckler· JuS 2021, 590
Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPOSicherungsrechte an beweglichen SachenDas Vermieterpfandrecht, §§ 562ff. BGB+2 weitere
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Handels- und Gesellschaftsrecht: TikTok and you don't stop

In dieser Klausur liegt der Schwerpunkt auf der Abgrenzung zwischen OHG und GbR im Kontext des Handelsgewerbes sowie der Bedeutung konkurrierender Allgemeiner Geschäftsbedingungen beim Vertragsschluss. Ebenfalls zentral ist die Frage nach der analogen Anwendung des § 377 HGB auf einseitige Handelsgeschäfte, insbesondere im Zusammenspiel mit sich widersprechenden AGB und dem kaufmännischen Bestätigungsschreiben gegenüber Nicht-Kaufleuten. Darüber hinaus wird die Bareinlagenpflicht nach §§ 5, 19 GmbHG sowie die Problematik verdeckter Sacheinlagen erörtert. Die Bearbeitung verlangt eine präzise Auseinandersetzung mit handels- und gesellschaftsrechtlichen Grundfragen und deren prozessualer Einbindung.

Mittwoch, Grübler· JuS 2021, 584
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreStellvertretung+3 weitere
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Darlehens-, Kreditsicherungs- und Zivilprozessrecht

Im Mittelpunkt der Klausur stehen Fragen des Darlehens- und Kreditsicherungsrechts. Schwerpunkte bilden das Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen samt Fristberechnung, die Unwirksamkeit einer AGB-Klausel bezüglich der Aufgabe einer Sicherheit durch den Gläubiger und deren Folgen sowie die Prüfung einer sittenwidrigen Bürgschaft bei finanzieller Überforderung. Zusätzlich wird die Rückabwicklung verbundener Verträge nach Rücktritt vom Kaufvertrag behandelt. Die zivilprozessuale Zuständigkeit und die Kostenentscheidung ergänzen die materiell-rechtlichen Fragestellungen.

Strobel· JuS 2021, 577
Fehlende Valutierung des Darlehens
JA 2021Fortgeschrittene

* "Auf der Erde, das Glück der Pferde?

Im Fall geht es um einen Grundstückskaufvertrag, bei dem eine nicht vorhandene Erlaubnis zur Bebauung mit Pferdeboxen im Verkaufsexposé zugesichert wurde. Nach Abschluss und Beurkundung des Kaufvertrags stellt sich heraus, dass diese Bebauung tatsächlich nicht möglich ist. Die Käufer treten vom Vertrag zurück und verlangen Rückzahlung des Kaufpreises. Die Klausur prüft die Erfolgsaussichten der Klage und zivilprozessuale Besonderheiten bezüglich der Verfahrensführung.

Jannes Drechsler, Paul Harenberg· JA 2021, 464· 300 Min
Rücktritt Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO+6 weitere
JuS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Arbeitsrecht - Die Abmahnung in der Personalakte

In dieser Klausur werden vor allem die Voraussetzungen und Grenzen der Abmahnungsberechtigung eines Abteilungsleiters sowie die Verwirkung des Rechts zur Abmahnung geprüft. Schwerpunktmäßig ist zu klären, inwieweit das Weisungsrecht im Rahmen von Mitarbeitergesprächen zur Anwendung kommt und wie eine Beleidigung des Arbeitgebers unter Berücksichtigung der Meinungsfreiheit juristisch zu bewerten ist. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Teilrechtswidrigkeit einer Sammelabmahnung. Damit setzt sich die Klausur intensiv mit zentralen Fragen des arbeitsrechtlichen Abmahnungs- und Kündigungsschutzverfahrens auseinander.

Herberger· JuS 2021, 521
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGB
JuS 2021Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Deliktsrecht - Immer Ärger mit dem Halter

In der Klausur stehen die spezifische Tiergefahr und die Besonderheiten bei Katzen als qualifizierte Haustiere im Zentrum. Weiterhin wird die Bedeutung von Mitverschulden im Zusammenhang mit tierbezogenen Schäden herausgearbeitet. Zudem beschäftigt sich die Fallbearbeitung mit Fragen der Betriebsgefahr und dem Ersatz von nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit.

Hirche, Schickl· JuS 2021, 516
§ 823 Abs. 1 BGB§ 833 BGB+2 weitere
ZjS 2021FortgeschritteneAnfänger:innen

Anfängerübungsklausur Schuldrecht AT: Lockdownende oder vielmehr „Lockdownente“?

Oma O mietet als Organisatorin eines sozialen Netzwerks für mehrere Tanzveranstaltungen im Jahr 2021 den großen Saal in der Gaststätte des Wirts V. Aufgrund pandemiebedingter behördlicher Einschränkungen dürfen die geplanten Termine im Februar und April nicht stattfinden, sodass V die vereinbarte Miete fordert. Im Juni wird eine alternative Veranstaltung abgehalten, wobei sich V durch die geänderte Nutzung im Nachteil sieht und eine höhere Miete verlangt. Im Mittelpunkt stehen mietrechtliche Ansprüche bei coronabedingter Unmöglichkeit und Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB).

Leonhard Pleuger· ZJS 2021, 782
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGBAnfechtung der Willenserklärung+5 weitere
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