Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Die geplatzte Aufstiegsfeier
Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit der Entschädigung für den Ausfall des mobilen Internets, dem Mitverschulden sowie der Schadensminderungsobliegenheit im Rahmen eines Haftungsschadens des Leasingnehmers. Darüber hinaus werden die Voraussetzungen des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter sowie die negative Publizität des Handelsregisters und der Umfang beziehungsweise die Einschränkung der Prokura geprüft. Im Mittelpunkt steht die rechtliche Analyse von Schadensersatzansprüchen und möglichen Haftungsbegrenzungen. Zusätzlich sind Aspekte der Dritthaftung und handelsrechtlicher Publizität relevant.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Sachenrecht - Probefahrt
In dieser Klausur stehen die Prüfung der Gutgläubigkeit beim Gebrauchtwagenkauf und die dabei geltenden Sorgfaltsanforderungen an Erwerber im Vordergrund. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage des Abhandenkommens im Sinne von § 935 BGB, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Besitzdienerschaft bei einer Probefahrt. Zusätzlich wird abgefragt, wann der Besitzmittlungswille manifest aufgegeben wurde und welche weiteren Herausgabeansprüche bestehen können.
Klagen über Corona
Die Klausur thematisiert zivilrechtliche Ansprüche rund um Leistungsstörungen im Kontext der Corona-Pandemie, etwa wegen Unmöglichkeit, Schadensersatz und Mietzahlung. Einerseits geht es um die Folgen der durch Corona bedingten Liefer- und Produktionshindernisse, Verschuldensfragen sowie Ansprüche im Kauf- und Mietrecht, andererseits um zivilprozessuale Probleme wie Aufrechnung und Widerklage. Ferner spielen deliktsrechtliche Haftung und infektionsschutzrechtliche Anordnungen eine Rolle.
Die Violine der Eichendorffs
Die Klausur behandelt das Schicksal einer Violine, die von einem Mitarbeiter unrechtmäßig weiterverkauft wird. Im Zentrum steht die Prüfung des gutgläubigen Erwerbs, die Unterscheidung von Besitzdienerschaft und mittelbarem Besitz sowie die Rolle des Pfandrechts. Die zentrale Frage ist, ob der ursprüngliche Eigentümer die Herausgabe von einem Pfandleiher verlangen kann.
Der unaufmerksame Notar
Die Klausur behandelt die Haftung des Notars wegen einer vermeintlich fehlerhaften Beratung im Kontext eines Grundstücksschenkungsvertrags zur Pflichtteilsreduzierung. Neben möglichen Ansprüchen gegen den Notar werden die Folgen der Schenkung im Erbrecht sowie juristische Lösungen zur Beseitigung der fristschädlichen Schenkung betrachtet. Die Eheleute Berger erhalten Empfehlungen zum weiteren Vorgehen, einschließlich einer Feststellungsklage.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Zwangsvollstreckungs- und Sachenrecht
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen aus dem Zwangsvollstreckungs- und Sachenrecht. Im Mittelpunkt steht das Verhältnis zwischen Sicherungseigentum und Vermieterpfandrecht, insbesondere die Frage des gutgläubigen Wegerwerbs des Vermieterpfandrechts. Außerdem ist die Umdeutung eines Anwartschaftsrechts als Interventionsrecht analog § 140 BGB zu prüfen. Weiterhin wird die Drittwiderspruchsklage im Zusammenhang mit Sicherungseigentum thematisiert.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Handels- und Gesellschaftsrecht: TikTok and you don't stop
In dieser Klausur liegt der Schwerpunkt auf der Abgrenzung zwischen OHG und GbR im Kontext des Handelsgewerbes sowie der Bedeutung konkurrierender Allgemeiner Geschäftsbedingungen beim Vertragsschluss. Ebenfalls zentral ist die Frage nach der analogen Anwendung des § 377 HGB auf einseitige Handelsgeschäfte, insbesondere im Zusammenspiel mit sich widersprechenden AGB und dem kaufmännischen Bestätigungsschreiben gegenüber Nicht-Kaufleuten. Darüber hinaus wird die Bareinlagenpflicht nach §§ 5, 19 GmbHG sowie die Problematik verdeckter Sacheinlagen erörtert. Die Bearbeitung verlangt eine präzise Auseinandersetzung mit handels- und gesellschaftsrechtlichen Grundfragen und deren prozessualer Einbindung.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Darlehens-, Kreditsicherungs- und Zivilprozessrecht
Im Mittelpunkt der Klausur stehen Fragen des Darlehens- und Kreditsicherungsrechts. Schwerpunkte bilden das Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen samt Fristberechnung, die Unwirksamkeit einer AGB-Klausel bezüglich der Aufgabe einer Sicherheit durch den Gläubiger und deren Folgen sowie die Prüfung einer sittenwidrigen Bürgschaft bei finanzieller Überforderung. Zusätzlich wird die Rückabwicklung verbundener Verträge nach Rücktritt vom Kaufvertrag behandelt. Die zivilprozessuale Zuständigkeit und die Kostenentscheidung ergänzen die materiell-rechtlichen Fragestellungen.
* "Auf der Erde, das Glück der Pferde?
Im Fall geht es um einen Grundstückskaufvertrag, bei dem eine nicht vorhandene Erlaubnis zur Bebauung mit Pferdeboxen im Verkaufsexposé zugesichert wurde. Nach Abschluss und Beurkundung des Kaufvertrags stellt sich heraus, dass diese Bebauung tatsächlich nicht möglich ist. Die Käufer treten vom Vertrag zurück und verlangen Rückzahlung des Kaufpreises. Die Klausur prüft die Erfolgsaussichten der Klage und zivilprozessuale Besonderheiten bezüglich der Verfahrensführung.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Arbeitsrecht - Die Abmahnung in der Personalakte
In dieser Klausur werden vor allem die Voraussetzungen und Grenzen der Abmahnungsberechtigung eines Abteilungsleiters sowie die Verwirkung des Rechts zur Abmahnung geprüft. Schwerpunktmäßig ist zu klären, inwieweit das Weisungsrecht im Rahmen von Mitarbeitergesprächen zur Anwendung kommt und wie eine Beleidigung des Arbeitgebers unter Berücksichtigung der Meinungsfreiheit juristisch zu bewerten ist. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Teilrechtswidrigkeit einer Sammelabmahnung. Damit setzt sich die Klausur intensiv mit zentralen Fragen des arbeitsrechtlichen Abmahnungs- und Kündigungsschutzverfahrens auseinander.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Deliktsrecht - Immer Ärger mit dem Halter
In der Klausur stehen die spezifische Tiergefahr und die Besonderheiten bei Katzen als qualifizierte Haustiere im Zentrum. Weiterhin wird die Bedeutung von Mitverschulden im Zusammenhang mit tierbezogenen Schäden herausgearbeitet. Zudem beschäftigt sich die Fallbearbeitung mit Fragen der Betriebsgefahr und dem Ersatz von nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit.
Anfängerübungsklausur Schuldrecht AT: Lockdownende oder vielmehr „Lockdownente“?
Oma O mietet als Organisatorin eines sozialen Netzwerks für mehrere Tanzveranstaltungen im Jahr 2021 den großen Saal in der Gaststätte des Wirts V. Aufgrund pandemiebedingter behördlicher Einschränkungen dürfen die geplanten Termine im Februar und April nicht stattfinden, sodass V die vereinbarte Miete fordert. Im Juni wird eine alternative Veranstaltung abgehalten, wobei sich V durch die geänderte Nutzung im Nachteil sieht und eine höhere Miete verlangt. Im Mittelpunkt stehen mietrechtliche Ansprüche bei coronabedingter Unmöglichkeit und Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB).
Fortgeschrittenenklausur: Die goldenen Heringsköpfe
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Mietverhältnis, bei dem der Mieter (M) nach Auszug die Wegnahme oder Herausgabe einer von ihm eingebauten Orgel sowie einer Schallisolation von dem Vermieter (V) verlangt. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen auf dem Wegnahmerecht des Mieters gemäß § 539 Abs. 2 BGB, der Frage der Abwendung durch den Vermieter nach § 552 BGB und den sachenrechtlichen Implikationen beim Einbau in Wohnraumeigentum. Zudem sind Verjährungsfragen bezüglich dieser Ansprüche und der Besitzschutz des Mieters von Bedeutung. Thematisiert wird auch das Schicksal von Sachen, die auf die Mietsache angepasst wurden, und die Wirksamkeit etwaiger Vereinbarungen nach Beendigung des Mietverhältnisses.
Examensübungsklausur: Von missratenen Söhnen und schnellen Sportwagen
Ein Autohändler (A) überlässt einem potenziellen Käufer (B) einen Sportwagen zur Probefahrt. B erlaubt seinem Sohn (C), das Fahrzeug zu nutzen, woraufhin C den Wagen bei einem Unfall beschädigt und ihn anschließend unter Vorlage gefälschter Fahrzeugpapiere an einen Dritten (D) verkauft. A verlangt nun die Herausgabe des Fahrzeugs von D und macht Ansprüche wegen Beschädigung und unberechtigter Veräußerung gegenüber B und/oder C geltend. D begehrt zudem die Herausgabe eines Zweitschlüssels von A. Schwerpunkte liegen im Eigentumserwerb, den sachenrechtlichen Schutzverfahren sowie im Delikts- und Bereicherungsrecht.
Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Gefährliche Seilschaften
In der Klausur werden vor allem die hilfsweise Aufrechnung als innerprozessuale Bedingung, die Kausalität im Zusammenhang mit § 830 I 2 BGB und grober Fahrlässigkeit sowie die rechtliche Behandlung reiner Frustrationsschäden und des Kommerzialisierungsgedankens thematisiert. Es geht darum, ob und wie eine Hilfsaufrechnung im Prozess berücksichtigt werden kann, sowie um die Voraussetzungen und Folgen kollektiver Verantwortlichkeit bei mehreren Schädigern. Zudem wird die Frage behandelt, ob und wann reine Frustrationsschäden, insbesondere entgangene Urlaubsfreude, als ersatzfähige Schäden im deutschen Zivilrecht anerkannt sind. Die Klausur legt den Schwerpunkt auf diese Kernprobleme der Schadenszurechnung und Schadensermittlung im Zivilprozess.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Kaufrecht und Verbraucherwiderruf - Ärger um einen Edelholzgartentisch
Die Klausur thematisiert wesentliche Fragestellungen des Kaufrechts und Verbraucherwiderrufsrechts am Beispiel eines Edelholzgartentischs. Im Mittelpunkt steht die Bestimmung des Erfüllungsorts der Nacherfüllung und die Rolle der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie. Zudem wird die Auslegung von § 439 III BGB, insbesondere hinsichtlich des Verwendungszwecks und der Notwendigkeit des Drittereinsatzes, detailliert geprüft. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Anforderungen und der Wirksamkeit eines Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen über anwaltliche Beratungsleistungen.
Begehrtes Wohnmobil
Die Klausur behandelt in zwei Teilen die Eigentums- und Besitzverhältnisse an einem Wohnmobil, das zunächst nach Diebstahl gutgläubig erworben wird und anschließend vom Entleiher durch widerrechtliche Wegnahme erneut entzogen wird. Im Mittelpunkt stehen Fragen des gutgläubigen Eigentumserwerbs, Besitzschutzes und der Herausgabeansprüche aus Sachenrecht, Delikts- und Bereicherungsrecht.
Examensübungsklausur: Eine Erbschaft mit Investitionsaussichten
Nach dem Tod des V erhebt sein Sohn S Ansprüche gegenüber dem Patenkind P, der auf Basis eines notariellen Testaments als Alleinerbe eingesetzt wurde und den Nachlass an sich genommen hat. Im Mittelpunkt steht die Herausgabe von Eigentumswohnungen, einem Fahrzeug und wertvollen Kunstwerken, die aus dem Nachlass stammen oder damit in Verbindung stehen. Es besteht Streit über die Wirksamkeit zweier Testamente und die daraus resultierende Erbfolge sowie über die Herausgabe- und Zahlungsansprüche hinsichtlich Nachlassgegenständen und deren Wert. Zusätzlich werden investitionsbedingte Kosten und die Auswirkungen einer möglichen Schenkung des Klimt-Gemäldes thematisiert. Der Fall behandelt wesentliche Fragen des Erbrechts, der Auslegung von Testamenten und der Herausgabeansprüche im Verhältnis zwischen Erben und Dritten.
Zivilrecht vs. PayPal Law
Die Klausur behandelt einen Fall zu einem über eBay geschlossenen Kaufvertrag und Zahlungsabwicklung über PayPal. Streitpunkt ist, ob und inwieweit die PayPal-Käuferschutzentscheidung Auswirkungen auf die zivilrechtlichen Kaufpreisansprüche hat. Schwerpunkte liegen im BGB AT, Schuldrecht AT und Kaufrecht sowie im Zusammenspiel mit PayPal-Richtlinien.
Original-Examensklausur: "Der falsche Antiquar
Die Klausur behandelt Fragen des Vertragsschlusses beim Handeln unter fremder Identität im Onlinehandel, insbesondere die Zurechnung der Willenserklärung und den Ersatz von Differenz- und Versteigerungskosten. Es geht um die Wirksamkeit des Kaufvertrags und mögliche Anspruchsgrundlagen zwischen Verkäufer (R), Kontoinhaber (A) und dem Neffen (N).
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Der unglückliche Sternekoch
Die Klausur befasst sich mit komplexen zivilrechtlichen Fragestellungen im Kontext eines Sternekochs. Ein Schwerpunkt liegt auf der Abwägung der Interessen zwischen den Parteien hinsichtlich eines betriebsbezogenen Eingriffs. Darüber hinaus wird die Einordnung des Schadens als Verzögerungsschaden oder Mangelfolgeschaden unter Berücksichtigung des Vertretenmüssens und der Rügeobliegenheit thematisiert. Der wesentliche Schwerpunkt liegt auf der Bewertung der Unzumutbarkeit aus der Störung der Geschäftsgrundlage, insbesondere im Hinblick auf die Risikoverteilung gemäß vertraglicher und gesetzlicher Regelungen.
Ärger vor der Registereintragung
Die Klausur behandelt haftungsrechtliche und vertragsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Vorgründung bzw. Gründung einer oHG und einer GmbH vor deren Registereintragung. Prüfungsgegenstand sind insbesondere Ansprüche von Vertragspartnern gegen die Vor-Gesellschaft, einzelne Gesellschafter und Gründer. Zentral ist die Problematik, ob und in welchem Umfang bereits rechtlich relevante Verpflichtungen bestehen.
Semesterabschlussklausur – Zivilrecht: Schuldrecht - Das Verhältnis von §§ 243 II und 300 II BGB
Die Klausur beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Verhältnis von § 243 II BGB und § 300 II BGB im Schuldrecht, insbesondere im Kontext von Bringschuld und dem wörtlichen Angebot. Es ist herauszuarbeiten, welche Bedeutung ein wörtliches Angebot bei Bringschulden gemäß § 243 II BGB hat und wie dies auf die Anwendung von § 300 II BGB übertragen wird, insbesondere im Hinblick auf die Vertragsauslegung, Erfüllbarkeit und Aussonderung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage der Haftungserleichterung im Gläubigerverzug nach § 326 II BGB, speziell im Zusammenhang mit dem Verschulden eines Erfüllungsgehilfen. Die Bearbeitung erfordert eine differenzierte Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen und Rechtsfolgen bei Leistungsstörungen im Schuldverhältnis.
Examensübungsklausur: Warum erholen, wenn man streiten kann?
Im Mittelpunkt des Falls stehen zwei Nachbarn, E und N, deren Grundstücke aneinandergrenzen und von Streitigkeiten geprägt sind. Ausgangspunkt sind Laubüberfall von E's Eiche auf N's Grundstück und der Überwuchs eines Apfelbaumastes. N begehrt von E Schadensersatz für die Kosten der Selbstbeseitigung des Astes sowie Unterlassung der Laubverschmutzung seines neu errichteten Pools. Rechtliche Schwerpunkte bilden das nachbarrechtliche Beseitigungs- und Unterlassungsrecht, insbesondere Fragen zu Ansprüchen aus § 1004 BGB, zum Rückschnitt nach § 43 NachbG sowie zur Ersatzfähigkeit von Selbstbeseitigungskosten. Zudem wird auf die Rechtsfolgen eigenmächtigen Handelns und den Umgang mit möglichen Ansprüchen bei wiederkehrender Immission eingegangen.