Vorabentscheidungsverfahren (Art. 267 AEUV)
Das Vorabentscheidungsverfahren (Art. 267 AEUV) sichert die unionsweite einheitliche Auslegung und Anwendung von Unionsrecht. Vorlageberechtigt sind Gerichte der Mitgliedstaaten, das Vorabentscheidungsverfahren betrifft die Auslegung der Verträge sowie die Gültigkeit und Auslegung von Sekundärrecht. Examensklassiker: Vorlagepflicht letzter Instanz, Gericht i.S.d. Art. 267 AEUV, Abgrenzung zwischen verbindlicher und fakultativer Vorlage.
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Klausuren zum Thema
Sicher ist sicher
Die Klausur behandelt die Vereinbarkeit einer landesrechtlichen Verordnung zur Verbesserung der Systemsicherheit in kommunalen Behörden mit den Vorgaben des Unionsrechts, insbesondere der Warenverkehrsfreiheit nach Art. 34 AEUV. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob strenge Anforderungen an externe Softwareanbieter eine unzulässige Beschränkung des Warenverkehrs darstellen und ob das Recht der Europäischen Union dadurch verletzt wird.
Übungsklausur Schwerpunktbereich Völker- und Europarecht Zahnschmerzen mit dem Europarecht
Die Klausur behandelt grundlegende Fragestellungen des Europarechts, insbesondere das Vorlageverfahren, die ordnungsgemäße Formulierung von Vorlagefragen und die unmittelbare Wirkung von Richtlinien. Zudem wird das Zusammenspiel zwischen primärrechtlichen Grundfreiheiten und sekundärrechtlicher Harmonisierung thematisiert.
Examensklausur Europarecht Gerichtlicher Dialog und europarechtskonforme Rechtsfortbildung
In der Klausur geht es um die europarechtskonforme Auslegung nationaler Normen im Verbrauchsgüterkauf sowie um die unmittelbare Anwendung von Richtlinien und die Vorlagepflicht an den EuGH. Der Bearbeiter prüft zunächst die Zulässigkeit eines Vorabentscheidungsverfahrens, sodann die Rechtsgrundlage für einen Wertersatzanspruch zwischen Unternehmer und Verbraucher und abschließend die Auswirkungen einer Nichtvorlage auf europäisches und deutsches (verfassungs-) Recht.
Vorabentscheidungsverfahren (Art. 267 AEUV) in der Jurafuchs-Lernapp
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