
Worum geht es
Die Klausur behandelt die Vereinbarkeit einer landesrechtlichen Verordnung zur Verbesserung der Systemsicherheit in kommunalen Behörden mit den Vorgaben des Unionsrechts, insbesondere der Warenverkehrsfreiheit nach Art. 34 AEUV. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob strenge Anforderungen an externe Softwareanbieter eine unzulässige Beschränkung des Warenverkehrs darstellen und ob das Recht der Europäischen Union dadurch verletzt wird.
Themen
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