Pierre Thielboerger
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Klausuren
JURA 2013Fortgeschrittene
Sicher ist sicher
Die Klausur behandelt die Vereinbarkeit einer landesrechtlichen Verordnung zur Verbesserung der Systemsicherheit in kommunalen Behörden mit den Vorgaben des Unionsrechts, insbesondere der Warenverkehrsfreiheit nach Art. 34 AEUV. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob strenge Anforderungen an externe Softwareanbieter eine unzulässige Beschränkung des Warenverkehrs darstellen und ob das Recht der Europäischen Union dadurch verletzt wird.
Pierre Thielboerger· JURA 2013, 1138
Warenverkehrsfreiheit, Art. 34 AEUVVorabentscheidungsverfahren (Art. 267 AEUV)
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Pierre Thielboerger prüfen besonders häufig Vorabentscheidungsverfahren (Art. 267 AEUV) (1×) und Warenverkehrsfreiheit, Art. 34 AEUV (1×).