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Europarecht

Vertragsverletzungsverfahren (Art. 258ff. AEUV)

Das Vertragsverletzungsverfahren (Art. 258–260 AEUV) ist das zentrale Instrument zur Durchsetzung des Unionsrechts gegenüber den Mitgliedstaaten. Die Kommission leitet das Verfahren bei Verstößen gegen Unionsrecht ein; nach erfolglosem Vorverfahren kann der EuGH angerufen werden. Examensklassiker: Umfang der Kommissionsbefugnisse, Abgrenzung zulässiger Vertragsverletzung, Rechtsfolgen wiederholter Verstöße.

Zu diesem Thema haben wir 3 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur Schwerpunktbereich Völker- und Europarecht Krankenhausapotheken

Die Klausur behandelt die unionsrechtlichen Vorgaben für die Versorgung von Krankenhäusern mit Arzneimitteln in Deutschland und deren Vereinbarkeit mit der Warenverkehrsfreiheit nach Art. 34 AEUV. Im Mittelpunkt steht ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen vermuteter Beschränkungen für Apotheken aus anderen Mitgliedstaaten. Die Aufgabe besteht in der Prüfung der Erfolgsaussichten eines solchen gerichtlichen Vorgehens.

Mehrdad Payandeh· JURA 2010, 472
Warenverkehrsfreiheit, Art. 34 AEUVVertragsverletzungsverfahren (Art. 258ff. AEUV)+2 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR »VW – Von wegen« – Verstößt das VW-Gesetz gegen Gemeinschaftsrecht?

Die Examensklausur behandelt die Frage, ob das VW-Gesetz gegen das Gemeinschaftsrecht verstößt, insbesondere gegen die Kapitalverkehrsfreiheit und die Niederlassungsfreiheit. Es wird ein Klageverfahren der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland simuliert, mit Fokus auf die gesellschaftsrechtlichen Sonderregelungen zugunsten des Landes Niedersachsen und deren Vereinbarkeit mit Unionsrecht. Der Fall setzt Kenntnisse im Europarecht und in der Prüfung unionsrechtlicher Grundfreiheiten voraus.

Kay-Uwe Neumann· JURA 2009, 704
Grundfreiheiten: ÜberblickNiederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUVDienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV+2 weitere
JURA 2009Schwerpunktbereich

Übungsklausur Schwerpunktbereich Völker- und Europarecht Erbsenzählerei

Die Klausur behandelt die Voraussetzungen und Wirkungen einer EU-Verordnung im Kontext der Gemeinsamen Agrarpolitik, insbesondere die Prämienregelung für Eiweißpflanzen, sowie die Abgrenzung des Anwendungsbereichs und das Zusammenspiel zwischen EU-Recht und nationaler Verwaltung. Im Mittelpunkt stehen die richtige Auslegung einer Verordnung, deren Anwendung durch nationale Behörden sowie die Rückforderung und Ausschluss von Prämien bei fehlerhaften Angaben.

Anwendungsbereich und Wirkung des UnionsrechtsRechtsquellen +3 weitere
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Vertragsverletzungsverfahren (Art. 258ff. AEUV) in der Jurafuchs-Lernapp

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