Verjährung & Verfristung
Die Verjährung (§§ 195, 438 BGB) beschränkt die Durchsetzbarkeit kaufrechtlicher Ansprüche nach Ablauf gesetzlicher Fristen; Fristenbeginn und -hemmung sind Klausurklassiker. Sonderfragen betreffen die Verlängerung durch Nachbesserung oder Nachlieferung (§ 438 Abs. 2), die Unwirksamkeit von Verjährungsverkürzungen im Verbrauchsgüterkauf (§ 476 Abs. 2), die Behandlung bei arglistigem Verschweigen und die Verjährung von Mangelfolgeschäden (§§ 438, 280).
Zu diesem Thema haben wir 12 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Schenkung, Auftragsrecht, Verzinsung, Verjährung – Beerdigung auf Widerruf
Die Klausur behandelt zentrale Aspekte einer Schenkung sowie das Auftragsrecht im Zusammenhang mit der Finanzierung einer Beerdigung auf Widerruf. Weitere Schwerpunkte sind die Verzinsung und die Verjährung von Ansprüchen. Die Aufgabenstellung richtet sich an Fortgeschrittene und setzt das Verständnis für Schuldrecht und spezielle vertragliche Schuldverhältnisse voraus.
Angriff der Mähroboter!
In der ZR-Fortgeschrittenenklausur zum Kaufrecht ('Angriff der Mähroboter!') erwerben Sachverhalt und Aufgabenstellung einen Schwerpunkt auf die Neuerungen des Kaufrechts durch die Warenkaufrichtlinie und die Richtlinie über digitale Inhalte. Es geht speziell um den Kauf eines Mähroboters mit digitalen Elementen, Gewährleistungsfragen, vertragliche Pflichten sowie Aktualisierungspflichten, Rücktritt und Verjährung. Der Fall prüft die Abgrenzung von Sach- und Softwaremängeln und die Rechtsbeziehung zwischen Käufer, Verkäufer und Hersteller.
* "Dieselabgasskandal
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Anspruchsgrundlagen im Zusammenhang mit dem Kauf eines manipulierten Dieselfahrzeugs, insbesondere Gewährleistungsrechte, Rücktritt, Schadensersatzansprüche und die Verjährungsproblematik. Zudem wird in einer prozessualen Abwandlung die Musterfeststellungsklage im Verbraucherprozessrecht behandelt.
Der Gebrauchtwagenkauf nach der Ferenschild-Entscheidung des EuGH
In diesem Fall geht es um einen Gebrauchtwagenkauf zwischen einem Verbraucher und einem Autohaus, bei dem die Gewährleistungsfrist für Sachmängel vertraglich auf ein Jahr beschränkt wurde. Nach Eintritt eines Motorschadens stellt sich die Frage, ob diese Verkürzung wirksam ist oder ob der Käufer unter Berufung auf europarechtliche Vorgaben die Reparatur noch verlangen kann.
Ein unglücklicher Smartphone-Kauf
Im Fall geht es um einen Online-Kauf eines Smartphones durch K, der für berufliche und private Zwecke genutzt werden soll. Nach Vertragsschluss widerruft K noch vor Versand, V übersieht jedoch den Widerruf und liefert trotzdem. K verschenkt das Gerät an F, später fordert V Zahlung und erhebt Klage. Es werden insbesondere Fragen zum Widerruf, zur Verbrauchereigenschaft bei dual-use, zu den Folgen einer Lieferung trotz Widerrufs und Ansprüche im Dreipersonenverhältnis diskutiert.
»Feuer und Wasser«
In diesem Übungsfall aus dem Mietrecht verlangt der Vermieter V Schadensersatz vom Mieter I für Wasserschäden sowie von den Zwillingen H und J für die Zerstörung eines Hinterhauses durch Brandstiftung. Der Fall thematisiert u.a. Fragen der Pflichtverletzung, der Zurechnung kindlichen Fehlverhaltens, der Reichweite elterlicher Aufsichtspflichten und deliktsrechtlicher Haftung, das Verursachungsprinzip, Nachbarschaftsausgleich und das Verjährungsrecht. Es ist insbesondere zu prüfen, ob und inwieweit Ansprüche gegen den Mieter und seine Kinder bestehen.
Tattoo nach Anleitung
Bei einem Tätowierungsvorgang in Hamburg führten fehlerhafte Angaben in einem deutschen Fachbuch dazu, dass die Tätowierfarbe in unzutreffender Zusammensetzung hergestellt wurde. Dies führte zu schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen bei der Kundin. Die Klausur behandelt insbesondere Ansprüche aus Gewährleistungsrecht, Deliktsrecht und Produktehaftung sowie die Relevanz von Verjährung und internationalem Privatrecht.
Holiday Schlimm
Die Klausur behandelt mehrere Fälle rund um einen Werkvertrag im Zusammenhang mit dem Bau und der Ausstattung eines Hotelkomplexes. Im Mittelpunkt stehen Mängel, deren Folgen und die Frage nach Schadensersatzansprüchen, Minderungen und Verjährung – insbesondere im Verhältnis zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer bzw. Subunternehmern. Der Sachverhalt illustriert typische Probleme im Werkvertragsrecht inklusive Subunternehmerkonstellationen und zeigt vertragliche und gesetzliche Anspruchsgrundlagen sowie Einwände auf.
Wiener Konventionen: Da blüht dir was – oder auch nicht!
Die Klausur behandelt einen grenzüberschreitenden Warenkauf zwischen Deutschland und Österreich unter Einbeziehung der Wiener UN-Kaufrechtskonvention (CISG). Es geht insbesondere um Rechtsfragen zum Anwendungsbereich des UN-Kaufrechts, dessen Verhältnis zu nationalem Recht, den Voraussetzungen für Schadensersatz bei nicht vertragsgemäßer Lieferung, die Einbeziehung und Wirkung Allgemeiner Geschäftsbedingungen sowie Fragen der internationalen Zuständigkeit und zur Bindungswirkung einer österreichischen Streitverkündung im anschließenden deutschen Verfahren. Im Mittelpunkt steht die Verjährung von Schadensersatzansprüchen nach einer mangelhaften Großhandelslieferung von Blumenzwiebeln.
Kfz-Kopper
Die Klausur behandelt die Unternehmensfortführung durch einen Einzelkaufmann und eine OHG sowie die Kommanditistenhaftung nach Gesellschaftsrecht. Im Mittelpunkt steht die Frage nach der Haftung der Kommanditisten C, D und E für eine Kaufpreisforderung eines Ersatzteillieferanten, die aus Lieferungen an den ursprünglichen Einzelkaufmann stammt. Neben gesellschaftsrechtlichen Aspekten werden Probleme der Verjährung, der Wirksamkeit des Unternehmenskaufvertrags sowie der Verlustkompensation der Kommanditisten thematisiert.
Übungsklausur – Zivilrecht: Das mangelhafte Radarwarngerät aus dem Internetshop
Medizinstudentin A kauft online bei Anbieter V ein Radarwarngerät, das laut Produktbeschreibung für deutsche Anlagen geeignet sein soll. Nach erfolgter Montage stellt A fest, dass das Gerät die Erwartungen nicht erfüllt, da es nicht für deutsche Radarfallen codiert ist. A sendet das Gerät zurück, doch es geht auf dem Postweg verloren. Die zentrale Fragestellung betrifft A's Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises, wobei insbesondere die Nichtigkeit des Kaufvertrags wegen gesetzlicher Verbote (§ 134 BGB), Rücktritts-, Widerrufs- und Bereicherungsrecht sowie das Schicksal der Widerrufserklärung und Gefahrtragung thematisiert werden.
Der Traum vom eigenen Reitpferd
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Kauf eines Reitpferds. Der Schwerpunkt liegt auf Sachmängelgewährleistung, Rücktritt, Verjährung und AGB-Prüfung im Kaufrecht, inklusive Besonderheiten der Verjährungshemmung. Aspekte wie Aufwendungs- und Nutzungsersatz sowie Prozessfragen (Widerklage, Aufrechnung) werden ebenfalls angesprochen.
Verjährung & Verfristung in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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