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Zivilrecht

Umfang des Bereicherungsanspruchs

Der Umfang des Bereicherungsanspruchs richtet sich nach den §§ 812, 818 BGB. Nach § 818 Abs. 1 BGB ist grundsätzlich das Erlangte, bei Unmöglichkeit Wertersatz (§ 818 Abs. 2) und bei Entreicherung Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3) herauszugeben. Examensrelevant sind insbesondere: Surrogationsregeln (§ 818 Abs. 1 BGB), Wertersatz und die 'aufgedrängte Bereicherung', Umfang und Grenzen der Entreicherung (§ 818 Abs. 3) sowie die Saldotheorie bei der Rückabwicklung nichtiger Verträge.

Zu diesem Thema haben wir 15 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit – Zivilrecht: Saldotheorie im Dreieck

Die Hausarbeit behandelt die Anwendung der Saldotheorie im bereicherungsrechtlichen Dreipersonenverhältnis. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Bereicherungsansprüche bei mehrgliedrigen Leistungsbeziehungen korrekt erfasst und ausgeglichen werden. Thematisiert werden auch grundlegende Strukturen des Bereicherungsrechts und typische Klausurprobleme.

Dr. Philipp Schlüter· JuS 2026, 48· 240 Min Bearbeitung
Bereicherungsausgleich im MehrpersonenverhältnisUmfang des BereicherungsanspruchsDie Leistungskondiktion+4 weitere
JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Das illegale Online-Casino

Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Ansprüche im Zusammenhang mit illegalen Online-Casinos. Besonders im Fokus stehen die Wirksamkeit der abgeschlossenen Verträge unter Berücksichtigung von Gesetzes- und Sittenwidrigkeit sowie mögliche bereicherungsrechtliche Rückforderungen. Die Prüfung umfasst zudem verbraucherschützende Aspekte.

Julia Becker· JuS 2025, 584· 300 Min Bearbeitung
Gesetz- und sittenwidrige RechtsgeschäfteDie Leistungskondiktion§ 823 Abs. 2 BGB+5 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Delikts- und Bereicherungsrecht – Streit um das Eröffnungsspiel

Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Deliktsrechts, insbesondere Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB, sowie bereicherungsrechtliche Fragestellungen zur Leistungskondiktion. Im Mittelpunkt steht ein Sachverhalt um das Eröffnungsspiel, bei dem typische Anfängerprobleme geprüft werden. Die Aufgabe eignet sich insbesondere zum Training von Anspruchsaufbau und Anspruchskonkurrenzen.

Marc Castendiek· JuS 2025, 39· 120 Min Bearbeitung
§ 823 Abs. 1 BGBDie LeistungskondiktionDie Nichtleistungskondiktion+3 weitere
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

Die Streuobstwiese

Die Klausur behandelt den Eigentumserwerb an Früchten gemäß §§ 953 ff. BGB, insbesondere den gesetzlichen Fruchterwerb. Der Fall beleuchtet die dingliche Zuordnung und die zivilrechtlichen Ansprüche im Zusammenhang mit einem eigenmächtigen Zugriff Dritter, inklusive Ansprüchen aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (§§ 987 ff. BGB) und Bereicherungsrecht (§ 951 I 1 i.V.m. §§ 812 I 1 Var. 2, 818 II BGB). Zusätzlich ist zwischen Ansprüchen bezüglich der Muttersache und der Früchte zu differenzieren.

· JURA 2024, 2174· 300 Min Bearbeitung
Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+2 weitere
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

Versprochen ist versprochen!?

Die Examensklausur thematisiert Fragen der Haftungssysteme im bürgerlichen Vermögensrecht mit Schwerpunkt auf Bereicherungsrecht und Werkmängelgewährleistung. In Teil 1 werden bereicherungsrechtliche und zwangsvollstreckungsrechtliche Problemstellungen im Zusammenhang mit vertraglichen Ansprüchen behandelt, in Teil 2 geht es um die Begrenzung vertraglicher Sekundärrechte sowie um die Verhältnismäßigkeit im Gewährleistungsrecht.

Felix Andreas Kiefner· JURA 2024, 189
Die LeistungskondiktionGewährleistung für Sach- und RechtsmängelVollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO+4 weitere
JuS 2023Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Leasingvertrag und Nutzungsherausgabe

In dieser Klausur stehen die rechtlichen Grundlagen der Nutzungsherausgabe im Fokus, insbesondere die Analogien zu §§ 816 I, 818 I, II BGB im Zusammenhang mit Mietverträgen. Ebenfalls wesentlich ist die Prüfung der Vindikationslage bei nicht mehr berechtigtem mittelbarem Besitzer. Zudem wird die Aufrechnung eines Anspruchs aus Leistungskondiktion nach § 814 BGB und der Rechtsirrtum als Rechtsbedingung umfassend behandelt. Die Aufgabenstellungen kombinieren dabei die zivilrechtlichen Aspekte des Leasingvertrags und die Rückforderungsrechte hinsichtlich der Nutzung fremder Sachen.

Mohr, Meier· JuS 2023, 341
LeasingUmfang des BereicherungsanspruchsVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Impfung statt Schlangenöl

Die Klausur behandelt die Ansprüche der M auf Auflassung eines Grundstücks gegenüber der X-KG sowie Zahlungsansprüche der J GmbH gegen O als Bürgen für die Kaufpreisschuld der M. Im Mittelpunkt stehen typische Probleme des Handels- und allgemeinen Schuldrechts, insbesondere der Grundstücksgeschäfte, Vertretungsmacht (Prokura/Widerruf) und der Bürgschaft im unternehmerischen Kontext.

Tröger, Dr echsler, Harenberg· JA 2022, 894· 180 Min Bearbeitung
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Angebot und Annahme+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

ORIGINAL: "Für immer Dein

Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Erbrechts, darunter die Auslegung und Wirksamkeit handschriftlicher Testamente (Testierwille, Brieftestament), die Bindungswirkung wechselbezüglicher Verfügungen unter Ehegatten, die Wirkungen eines Erbscheins sowie Herausgabe- und Ausgleichungsansprüche unter Miterben, insbesondere auch zu erbrechtlichen Ausgleichungs- und Pflegeleistungen. Die rechtliche Einordnung verschiedener Nachlassgegenstände sowie Handlungsbefugnisse der Miterbengemeinschaft werden geprüft.

Lettmaier· JA 2022, 284· 300 Min Bearbeitung
Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Verwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der ElternEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JuS 2020Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Bereicherungsrecht - Der Corona-Friseursalon

In dieser Klausur werden zentrale Fragen des Bereicherungsrechts behandelt. Ein Schwerpunkt liegt auf der umfassenden Diskussion des Spannungsverhältnisses zwischen Entreicherung, Haftungsverschärfung und dem Minderjährigenschutz, insbesondere im Kontext der Unterscheidung zwischen Leistungs- und Eingriffskondiktion. Weiterhin ist die Zweckbestimmung einer Leistung bei Irrtum des Vertreters von Bedeutung. Zudem wird geprüft, wann bei einer vorgenommenen Tätigkeit im Sinne des § 812 BGB 'etwas erlangt' wurde.

Kiehnle, Huber· JuS 2020, 1037
Die LeistungskondiktionUmfang des Bereicherungsanspruchs+1 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

* "Dieselabgasskandal

Die Klausur behandelt zivilrechtliche Anspruchsgrundlagen im Zusammenhang mit dem Kauf eines manipulierten Dieselfahrzeugs, insbesondere Gewährleistungsrechte, Rücktritt, Schadensersatzansprüche und die Verjährungsproblematik. Zudem wird in einer prozessualen Abwandlung die Musterfeststellungsklage im Verbraucherprozessrecht behandelt.

Jagusch, Thiede· JA 2020, 175· 180 Min Bearbeitung
FeststellungsklageVerjährung+6 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

Saldotheorie und § 822 BGB: Zwischen Skylla und Charybdis?

Der Fall thematisiert die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines wegen Geschäftsunfähigkeit geschlossenen Kaufvertrages über ein Kunstwerk. Besonderes Augenmerk liegt auf der Anwendung der Saldotheorie und der Durchgriffshaftung nach § 822 BGB im Mehrpersonenverhältnis, insbesondere bei Weitergabe des Gegenstands an einen Dritten.

Die LeistungskondiktionBereicherungsausgleich im Mehrpersonenverhältnis+2 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Dahingeschmolzen

Der Fall behandelt die Entwendung und Vermischung von Silberbarren, die von einem Dritten gestohlen und an eine GmbH verkauft wurden. Schwerpunkte sind der Eigentumserwerb an vermischten Sachen, Ansprüche des ursprünglichen Eigentümers auf Wertersatz sowie verfahrensrechtliche Aspekte eines Versäumnisurteils.

Arndt Kaubisch, Mathias Menzel· JURA 2013, 1272
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+4 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Streit um ein paar Stückchen Papier

Die Klausur behandelt eine mietrechtliche WG-Konstellation mit verstrickten Fragen aus dem Mobiliarsachenrecht, der Geschäftsführung ohne Auftrag sowie dem Bereicherungsrecht. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Folgen des Erwerbs, des Besitz- und Eigentumserwerbs von Briefmarken, sowie Ansprüche zwischen den Beteiligten nach dem unfreiwilligen Weiterverkauf durch eine Dritte. Zusätzlich wird die Möglichkeit einer analogen Anwendung des § 816 I 2 BGB diskutiert.

Jan-Erik Schirmer· JURA 2013, 719
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenDie echte GoA – VoraussetzungenDie Leistungskondiktion+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Nachbars Garten

Die Klausur behandelt im ersten Teil zentrale Aspekte der Geschäftsführung ohne Auftrag, insbesondere im Zusammenhang mit der eigenmächtigen Baumfällung und den anschließenden Ersatzbauten durch einen Nachbarn. Im zweiten Teil stehen die Expertenhaftung eines Sachverständigen und ein Haftungsausschluss beim Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter im Mittelpunkt, wobei geprüft wird, ob und in welchem Umfang der Nachbar Ansprüche gegen den Sachverständigen und den Gartenbesitzer hat.

Anzinger· JA 2013, 650· 180 Min Bearbeitung
Haftung nach StVGSach- und RechtsmängelWeitere Sekundäransprüche+5 weitere
JA 20051. Staatsexamen

Haftungsfallen auf dem Weg zum Kommanditisten

Die Klausur behandelt haftungsrechtliche Fragen auf dem Weg zur Kommanditistenstellung in einer neu gegründeten Kommanditgesellschaft (KG). Im Fokus steht die Haftung des als Kommanditisten beabsichtigten B für Verbindlichkeiten aus verschiedenen Zeitpunkten sowie der Einfluss von Eintragung und Bekanntgabe gegenüber Dritten.

Fleckner· JA 2005, 866· 300 Min Bearbeitung
Weitere SekundäransprücheUmfang des BereicherungsanspruchsMietverhältnisse über Wohnraum+1 weitere
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Umfang des Bereicherungsanspruchs in der Jurafuchs-Lernapp

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