🚧 Diese Plattform ist in der Beta. Gefunden was nicht stimmt? Schreib uns: feedback@jurafuchs.de

Jurafuchs
Zivilrecht

Schenkung von Todes wegen

Die Schenkung von Todes wegen (§ 2301 BGB) ist ein Vertrag, der zu Lebzeiten abgeschlossen wird, aber erst mit dem Tod des Schenkers wirksam wird. Sie steht an der Schnittstelle zwischen Erbrecht (§§ 1937, 2231 BGB) und Schenkungsrecht (§ 516 BGB). Examensklassiker: Abgrenzung zur Verfügung von Todes wegen, Formvoraussetzungen sowie Ansprüche auf Herausgabe (§ 2018 BGB, § 433 BGB) und Schadensersatz (§ 280 BGB, § 823 BGB).

Zu diesem Thema haben wir 14 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Schenkung, Auftragsrecht, Verzinsung, Verjährung – Beerdigung auf Widerruf

Die Klausur behandelt zentrale Aspekte einer Schenkung sowie das Auftragsrecht im Zusammenhang mit der Finanzierung einer Beerdigung auf Widerruf. Weitere Schwerpunkte sind die Verzinsung und die Verjährung von Ansprüchen. Die Aufgabenstellung richtet sich an Fortgeschrittene und setzt das Verständnis für Schuldrecht und spezielle vertragliche Schuldverhältnisse voraus.

Dr. Alexander Gaub· JuS 2026, 330· 120 Min Bearbeitung
Schenkung, §§ 516ff. BGBAuftrag, §§ 662ff. BGBVerjährung+6 weitere
JA 2025Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: „2 Häuser – 3 Probleme“

Die Klausur behandelt Beratungsfragen zu Mietrecht (Diskriminierung bei Vertragsabschluss, Vertragsgestaltung), Immobiliarsachenrecht (Vorkaufsrecht, notarielle Form, Grundbuch, Wirkung bei Eigentumswechsel und Zwangsvollstreckung, Miete mit späterem Erwerb), sowie erbrechtlichen Gestaltungen (Übergang von Immobilien zu Lebzeiten, Sicherung des Familienbesitzes, Nießbrauch, gemeinschaftliches Auftreten, Testamentsgestaltung, Wechselwirkung von Schenkung und Testament).

Schenkung von Todes wegenBesonderer Teil - VertiefungMietverhältnisse über Wohnraum+5 weitere
JuS 2022Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Unternehmen und Wettbewerb: Kautelarjuristische Praxis in der Unternehmensnachfolge

Im Mittelpunkt der Klausur steht die Gestaltung von erbrechtlichen Regelungen in der Unternehmensnachfolge, insbesondere die Differenzierung zwischen Erb- und Pflichtteilsverzicht sowie die Behandlung damit verbundener Risiken und Liquiditätsvorteile. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Grundsatz der materiellen Höchstpersönlichkeit bei letztwilligen Verfügungen und die Möglichkeit einer teleologischen Reduktion des § 2065 II BGB im Zusammenhang mit der Wahl von Vermächtnisnehmern. Zusätzlich wird die Gestaltung und Wirkung von Vorsorgeinstrumenten wie Nießbrauchsvermächtnissen, Rentenauflagen und die Zuweisung von Kommanditanteilen für zukünftige Erben behandelt.

Hendricks, Kunzmann· JuS 2022, 432
Gesetzliche ErbfolgeGewillkürte ErbfolgeHaftung bei Übertragung eines kaufmännischen Unternehmens+5 weitere
JA 2022Anfänger:innen

Großvaters gescheiterte Geschäfte

Die Klausur "Großvaters gescheiterte Geschäfte" behandelt Fragen rund um die Geschäftsführung ohne Auftrag sowie bereicherungsrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit einem gefundenen Segelboot und einer Schenkung eines Smartphones unter Bedingung. Sie thematisiert insbesondere Ansprüche aus GoA sowie Rückabwicklung im Bereicherungsrecht (inkl. Kettenübertragung).

Gräf· JA 2022, 272· 150 Min Bearbeitung
Besonderer Teil - VertiefungBesonderer Teil - Rom I-VOBesonderer Teil - Rom II-VO+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Eine Erbschaft mit Investitionsaussichten

Nach dem Tod des V erhebt sein Sohn S Ansprüche gegenüber dem Patenkind P, der auf Basis eines notariellen Testaments als Alleinerbe eingesetzt wurde und den Nachlass an sich genommen hat. Im Mittelpunkt steht die Herausgabe von Eigentumswohnungen, einem Fahrzeug und wertvollen Kunstwerken, die aus dem Nachlass stammen oder damit in Verbindung stehen. Es besteht Streit über die Wirksamkeit zweier Testamente und die daraus resultierende Erbfolge sowie über die Herausgabe- und Zahlungsansprüche hinsichtlich Nachlassgegenständen und deren Wert. Zusätzlich werden investitionsbedingte Kosten und die Auswirkungen einer möglichen Schenkung des Klimt-Gemäldes thematisiert. Der Fall behandelt wesentliche Fragen des Erbrechts, der Auslegung von Testamenten und der Herausgabeansprüche im Verhältnis zwischen Erben und Dritten.

Damiano Mascia, Benedikt Fink· ZJS 2021, 599
(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteVerwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der Eltern+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Der homophobe Erblasser

Im Mittelpunkt des Falls steht die erbrechtliche Auseinandersetzung um die Wirksamkeit mehrerer Testamente des Erblassers Erich Erlmann. Zentrale Streitpunkte sind die Bindung der Erbeneinsetzung an eine potenziell sittenwidrige Bedingung bezüglich des Lebenswandels seines Sohnes Sven und die formwirksame Änderung des Testaments mittels eines handschriftlichen Zusatzes. Zudem ist in einer Abwandlung die Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments mit Einsetzung einer Vor- und Nacherbschaft und die Berechtigung zur Schenkung aus dem Nachlass zu prüfen. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Erbrecht, insbesondere bei Bedingungs- und Formproblemen im Testament, Sittenwidrigkeit sowie im Sachenrecht hinsichtlich des Herausgabeanspruchs.

Sonja Breustedt· ZJS 2021, 472
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Gesetzliche ErbfolgeSchenkung von Todes wegen+5 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Von testamentarisch (bedingt) bedachten Kindern und Enkelkindern

Die dreistündige Fortgeschrittenenklausur behandelt die Wirksamkeit und Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments, insbesondere die bedingte Erbeinsetzung von Kindern und Enkelkindern, Pflichtteils(straf)klauseln sowie Fragen zu Ersatzerben. Zusätzlich wird die Vererbbarkeit von Online-Konten thematisiert. Die Klausur enthält komplexe erbrechtliche Fragestellungen mit Bezügen zu materiellen Bedingungen für den Erhalt des Erbes.

Jannes Drechsler· JURA 2020, 274
Gewillkürte ErbfolgeVermächtnisSchenkung von Todes wegen+2 weitere
JA 20181. Staatsexamen

Scheiden tut weh

Die Klausur behandelt die Rückforderung einer Vermögenszuwendung der Schwiegereltern im Zusammenhang mit der Finanzierung eines Familienhauses, die Abgrenzung zwischen Schenkung und unbenannter Zuwendung sowie die Mitverpflichtung eines Ehegatten für Stromkosten. Zudem wird ein Schadensersatzanspruch wegen Verstoßes gegen das großelterliche Umgangsrecht geprüft.

Ludyga, Heintz· JA 2018, 902· 300 Min Bearbeitung
Weitere SekundäransprücheSchenkung von Todes wegenMinderung & Schadensersatz+5 weitere
JURA 20151. Staatsexamen

Examensprobleme zum Erbrecht

Die Klausur behandelt typische Examensprobleme aus dem Erbrecht, unter anderem zur Bindungswirkung gemeinschaftlicher Testamente und Pflichtteilsrecht. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage der Anwendbarkeit des § 822 BGB über den Verweis des § 2287 BGB analog im Kontext gemeinschaftlicher Testamente.

Hilmar Odemer· JURA 2015, 981
Gewillkürte ErbfolgeVermächtnis+3 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Das Sparbuch als Gegenstand von Rechtsgeschäften auf den Todesfall

In dem Übungsfall geht es um die zivilrechtliche Behandlung von Sparbüchern als Gegenstand von Rechtsgeschäften auf den Todesfall. Untersucht werden die Wirkungen der Zuwendung durch den Erblasser, insbesondere ob und wie M und S Ansprüche auf die Guthaben erhalten und welche erbrechtlichen sowie sachenrechtlichen Erwägungen dabei relevant sind. Die Stellung der Tochter T als Erbin, der Form und Wirksamkeit der Zuwendungen und das Verhältnis zum Sparbuchbesitz sind zu prüfen.

Christian Bochmann· JURA 2014, 729
Schenkung von Todes wegenGesetzliche ErbfolgeRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+2 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Die Tücken des Internetversandhandels

Die Klausur behandelt verschiedene Problemkreise des Internetversandhandels, darunter das Zustandekommen von Verträgen per E-Mail, Fragen zum Zugang von Willenserklärungen, Fristsetzungen, die Wirksamkeit und Reichweite von AGB-Klauseln sowie Leistungsstörungen wie Lieferverzug, Schadensersatz und Gefahrübergang. Anhand dreier Fallkonstellationen (A, B, C) werden zentrale Normen des Schuld- und Kaufrechts, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Verkäufer und Käufer, ihre jeweiligen Rechte und Pflichten sowie die daran geknüpften Ansprüche erörtert.

Jobst, Kapoor· JA 2012, 812· 180 Min Bearbeitung
Angebot und AnnahmeBeendigungSchenkung von Todes wegen+5 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur Schwerpunktbereich Familien- und Erbrecht Unklarheiten nach Scheidung und Tod

Diese Examensklausur behandelt komplexe Fragestellungen im Familien- und Erbrecht. Im Fokus stehen der internationale Anerkennung von Urteilen, die Form von Verfügungen von Todes wegen, die rechtlichen Besonderheiten der Erbengemeinschaft sowie Grenzen korrelierender Ehe- und Erbverzichtsverträge. Der Fall eignet sich zur vertieften Auseinandersetzung mit Anspruchsgrundlagen und der praktischen Rechtsgestaltung.

Scheidung und ScheidungsfolgenGesetzliche ErbfolgeGewillkürte Erbfolge+4 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Geschenkt oder geerbt?

In der Klausur wird die Herausgabe von Erbschaftsgegenständen nach dem Tod des Erblassers behandelt. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche des Alleinerben gegen die Lebensgefährtin des Erblassers auf Herausgabe von Möbeln, eines Sportwagens und auf den Erlös einer verkauften Münzsammlung. Thematisiert werden Ansprüche aus dem Erbrecht, dem Bereicherungsrecht sowie die Schenkung von Todes wegen und Surrogationsfragen.

Gergen· JA 2007, 762· 120 Min Bearbeitung
Schenkung von Todes wegenSchenkung, §§ 516ff. BGBVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+5 weitere
JA 20071. Staatsexamen

Geschenkt ist Geschenkt

Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Probleme rund um die sogenannte „gemischte Schenkung“ am Beispiel des Verkaufs eines Fahrzeugs unter Marktwert mit erklärter Schenkungsabsicht. Thematisiert werden Anspruch auf Übereignung, Rückabwicklung (insbesondere nach späteren Streitigkeiten) sowie mögliche Schadensersatz- und Rückzahlungsansprüche bei verborgenen Mängeln. Die klausurrelevanten Fragestellungen gehen auf Kaufvertrag, Schenkung und Gewährleistungsfragen ein.

Eckard, Torka· JA 2007, 497· 300 Min Bearbeitung
Schenkung von Todes wegenSchenkung, §§ 516ff. BGBRecht der ehelichen Gemeinschaft+5 weitere
Verwandte Themen in Erbrecht
🦊

Schenkung von Todes wegen in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

Jurafuchs-Lernapp öffnen