Hendricks
Klausuren
Schwerpunktbereichsklausur – Unternehmen und Wettbewerb: Kautelarjuristische Praxis in der Unternehmensnachfolge
Im Mittelpunkt der Klausur steht die Gestaltung von erbrechtlichen Regelungen in der Unternehmensnachfolge, insbesondere die Differenzierung zwischen Erb- und Pflichtteilsverzicht sowie die Behandlung damit verbundener Risiken und Liquiditätsvorteile. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Grundsatz der materiellen Höchstpersönlichkeit bei letztwilligen Verfügungen und die Möglichkeit einer teleologischen Reduktion des § 2065 II BGB im Zusammenhang mit der Wahl von Vermächtnisnehmern. Zusätzlich wird die Gestaltung und Wirkung von Vorsorgeinstrumenten wie Nießbrauchsvermächtnissen, Rentenauflagen und die Zuweisung von Kommanditanteilen für zukünftige Erben behandelt.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Hendricks prüfen besonders häufig Gesetzliche Erbfolge (1×), Gewillkürte Erbfolge (1×) und Haftung bei Übertragung eines kaufmännischen Unternehmens (1×).