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Zivilrecht

ProdHaftG

Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) regelt die verschuldensunabhängige Haftung von Herstellern für fehlerhafte Produkte, die Personen- oder Sachschäden verursachen. Abzugrenzen ist die Produzentenhaftung nach § 823 Abs. 1 BGB, die auf Verschulden abstellt. Examensklassiker: Konstruktions-, Fabrikations- und Instruktionsfehler; Anforderungen an die Befundsicherungspflicht; Haftung bei sog. 'Ausreißern' und unbeabsichtigten Produktbestandteilen wie Kirschkernen im Gebäck.

Zu diesem Thema haben wir 1 Klausur im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2013Fortgeschrittene

Polychlorierte Dibenzodioxine

Die Klausur behandelt Ansprüche eines Geflügelhalters gegen einen Futtermittelvertreiber und einen Hersteller wegen der Lieferung mit Dioxinen belasteter Futtermittel. Thematisiert werden vor allem das Kaufgewährleistungsrecht, deliktische Ansprüche, die Produzentenhaftung, Zurechnung sowie die Auswirkungen öffentlich-rechtlicher Maßnahmen (Betriebsschließung) infolge der Mängel. Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb wird angesprochen.

Benrath· JA 2013, 256· 180 Min Bearbeitung
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)ProdHaftG§ 824 BGB+5 weitere
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ProdHaftG in der Jurafuchs-Lernapp

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