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Europarecht

Nichtigkeitsklage (Art. 263 AEUV)

Die Nichtigkeitsklage nach Art. 263 AEUV ist das zentrale Rechtsbehelfsverfahren zur gerichtlichen Kontrolle von Handlungen der EU-Organe. Geprüft werden sachliche Zuständigkeit, Klageberechtigung (insbes. privilegierte und nicht-privilegierte Kläger), Klagegegenstand, Klagebefugnis sowie die Klagegründe (§§ Art. 263 I, II, IV AEUV). Examensklassiker: unmittelbare und individuelle Betroffenheit, Abgrenzung zu anderen Klagearten, Klagefristen, Formvoraussetzungen und Rechtsfolgen bei erfolgreicher Klage.

Zu diesem Thema haben wir 2 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Europarecht – Individualsanktionen der EU

Die Klausur behandelt die rechtlichen Voraussetzungen und Folgen von Individualsanktionen der EU mit Schwerpunkt auf dem Rechtsschutz vor Unionsgerichten. Es werden grundlegende Fragen der Anfechtung solcher Maßnahmen durch die betroffenen Personen sowie die Bedeutung der EU-Grundrechte thematisiert.

Leo Roß, Frederik Pechan· JuS 2025, 161· 300 Min Bearbeitung
EU-GrundrechteNichtigkeitsklage (Art. 263 AEUV)Recht der öffentlichen Sachen
JURA 2020Schwerpunktbereich

Flüchtlingsverteilung

In dieser Examensklausur wird die Rechtmäßigkeit des Beschlusses des Rates der EU zur vorläufigen Flüchtlingsverteilung, gestützt auf Art. 78 Abs. 3 AEUV, thematisiert. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Ermächtigungsgrundlage und der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme, wobei die Nichtigkeitsklage Ungarns vor dem EuGH gegen den Ratsbeschluss im Mittelpunkt steht.

Nichtigkeitsklage (Art. 263 AEUV)Rechtsquellen Grundlagen des Europarechts+2 weitere
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Nichtigkeitsklage (Art. 263 AEUV) in der Jurafuchs-Lernapp

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