Internationale Zuständigkeit (EuGVVO)
Die internationale Zuständigkeit nach der EuGVVO (Art. 1–66) regelt, welches Gericht bei grenzüberschreitenden Zivilsachen im EU-Raum zuständig ist. Zentral sind allgemeiner Gerichtsstand (Art. 4), besondere Gerichtsstände für Vertrag (Art. 7 Nr. 1) und Delikt (Art. 7 Nr. 2) sowie ausschließliche Zuständigkeiten (Art. 24). Examensrelevant: Abgrenzung Vertrags- vs. Deliktsgerichtsstand, Anwendbarkeit bei Drittstaaten- oder Inlandsfällen, Ermittlung des Erfüllungsorts, c.i.c.-Fälle.
Zu diesem Thema haben wir 13 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
Eigentore
Die Klausur thematisiert die rechtlichen Rahmenbedingungen der Gründung und Sitzverlegung einer Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) sowie die Vereinbarkeit der sogenannten 50+1-Regel im Profifußball mit den europäischen Grundfreiheiten. Anhand gesetzlicher Vorgaben wird insbesondere die Zulässigkeit von Mehrheitsbeteiligungsbeschränkungen und deren Umsetzung in den deutschen Profi-Fußball untersucht.
Morsches Holz
Die Fortgeschrittenenklausur behandelt eine internationalprivatrechtliche und verfahrensrechtliche Fallgestaltung mit Schwerpunkt auf UN-Kaufrecht (CISG). Es sind Fragen zur internationalen Zuständigkeit (Brüssel Ia-VO, rügelose Einlassung), zur Kollision von CISG und Rom I-VO sowie zur Vertragsaufhebung wegen Mängeln nach dem CISG zu prüfen. Studierende haben einen ausführlichen Sachverhalt mit Einwendungen zu Gerichtsstand und Leistungsstörungen im grenzüberschreitenden Warenkauf zu bearbeiten.
Schwerpunktbereichsklausur – IPR und Brüssel Ia-VO: Keine einfache Ehe
Die Klausur behandelt zentrale Probleme des Internationalen Privatrechts (IPR) und der Brüssel Ia-Verordnung, insbesondere im Kontext von grenzüberschreitenden Ehe- und familienrechtlichen Fragestellungen. Geprüft werden die Anknüpfung privatrechtlicher Sachverhalte, die internationale Zuständigkeit sowie die Wechselwirkungen nationaler und europäischer Normen. Ziel ist es, die Anwendung internationaler Regelwerke und aktueller Rechtsprechung zu trainieren.
Fabrikunglück in der grenzüberschreitenden Lieferkette
Die Examensklausur thematisiert insbesondere die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte und die Anknüpfung der Rom I- und II-Verordnungen im Rahmen eines Fabrikunglücks in einer grenzüberschreitenden Lieferkette. Im Mittelpunkt steht die mögliche Haftung einer in Deutschland ansässigen Abnehmergesellschaft für Verletzungen von Brandschutz- bzw. Verkehrspflichten durch eine ausländische Zulieferergesellschaft und Schutzpflichten gegenüber Dritten. Der Sachverhalt orientiert sich am bekannten ‚KiK-Fall‘ und behandelt aktuelle Fragen zur Haftung in globalen Lieferketten.
Internationales Verfahrensrecht Kurzhausarbeit
Die Kurzhausarbeit stellt einen Sachverhalt aus dem Internationalen Zivilprozessrecht, insbesondere zur Bestimmung der internationalen Zuständigkeit nach der Brüssel Ia-Verordnung, dar. Es geht um die Frage, ob das Amtsgericht Frankfurt für die Klage eines deutschen Unternehmers gegen einen in Spanien ansässigen Hersteller aufgrund von Mängeln an gelieferten Poolleitern zuständig ist. Dabei steht die Bestimmung des Erfüllungsortes bei grenzüberschreitenden Lieferverträgen mit unterschiedlichen Lieferorten im Mittelpunkt.
Ein internationaler Grundstückskauf mit schmerzhaften Folgen
Der Übungsfall behandelt einen internationalen Grundstückskauf zwischen zwei deutschen Parteien über ein Ferienhaus in Frankreich. Im Zentrum stehen Fragen zur internationalen Gerichtszuständigkeit, zur Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit des Vorvertrags sowie zu Schadensersatzansprüchen aufgrund eines Hundebisses. Die Sachverhaltsanalyse umfasst sowohl zivilprozessrechtliche als auch internationale und europäische privatrechtliche Aspekte.
Das Wasserstoff-Peroxid-Kartell –- Ein Klausurfall zum EuZPR und EuIPR
Der Klausurfall behandelt die internationale Zuständigkeit und das Internationale Privatrecht (EuZPR, EuIPR) am Beispiel eines Kartells zwischen mehreren europäischen Wasserstoff-Peroxid-Herstellern. Es werden die Anwendung der Brüssel Ia-VO sowie Rom I und II-VO auf einen Schadensersatzprozess vor einem deutschen Landgericht diskutiert, wobei auch die Abtretung von Ansprüchen aus unterschiedlichen EU-Ländern einbezogen ist. Spezielle kartellrechtliche Kenntnisse sind nicht erforderlich.
Schwerpunktbereichsklausur: EM-Fieber
Im Zuge der Fußball-Europameisterschaft 2016 möchte der Berliner K eine Eintrittskarte für ein Spiel über den offiziellen Onlineshop des internationalen Fußballverbandes U erwerben, der von der französischen E-2016 S.A.S. betrieben wird. Trotz erfolgreicher Zuteilung und Zahlung erhält K seine Karte nicht, da angeblich weitere personenbezogene Angaben benötigt werden. K beabsichtigt, auf Herausgabe der Eintrittskarte zu klagen. Der Fall thematisiert internationale Zuständigkeiten, anwendbares Recht sowie die rechtliche Einordnung des grenzüberschreitenden Ticketkaufs und Vertragstyps im BGB.
Übungsfall: Vollstreckbarerklärung eines polnischen Versäumnisurteils in Deutschland
Der Übungsfall thematisiert die Frage, ob ein polnisches Versäumnisurteil in Deutschland für vollstreckbar erklärt werden kann. Gegenstand ist insbesondere die Beschwerde von TransGO gegen die Vollstreckbarerklärung durch das LG Frankfurt am Main und die zu prüfenden Erfolgsaussichten, einschließlich Fragen der internationalen Zuständigkeit, Zustellung und materiellen Rechtsgrundsätze. Der Fall umfasst die Anwendung von IZPR und EU-Regelungen im Kontext grenzüberschreitender Urteilsanerkennung.
Übungsfall: Schmutzige Methoden wegen sauberer Energie
Die A-GmbH und die B-AG, beide Teil des internationalen Konzerns „Sunshine-TECNO“, klagen vor dem LG Düsseldorf gegen die C-GmbH, D-S.à.r.l. und E-LTDA. Hintergrund ist die Behauptung, dass für eine Photovoltaikanlage in Rio de Janeiro Technik verwendet wurde, die aus ihrem Konzern stamme und unerlaubt weitergegeben wurde. Die Klage umfasst Unterlassungsansprüche wegen der Vervielfältigung und Verbreitung technischer Zeichnungen sowie Schriftstücke, gestützt auf Urheberrecht und Wettbewerbsrecht. Streitpunkte sind die internationale Zuständigkeit des LG Düsseldorf und die Anwendung des richtigen Rechts auf die Ansprüche.
Wiener Konventionen: Da blüht dir was – oder auch nicht!
Die Klausur behandelt einen grenzüberschreitenden Warenkauf zwischen Deutschland und Österreich unter Einbeziehung der Wiener UN-Kaufrechtskonvention (CISG). Es geht insbesondere um Rechtsfragen zum Anwendungsbereich des UN-Kaufrechts, dessen Verhältnis zu nationalem Recht, den Voraussetzungen für Schadensersatz bei nicht vertragsgemäßer Lieferung, die Einbeziehung und Wirkung Allgemeiner Geschäftsbedingungen sowie Fragen der internationalen Zuständigkeit und zur Bindungswirkung einer österreichischen Streitverkündung im anschließenden deutschen Verfahren. Im Mittelpunkt steht die Verjährung von Schadensersatzansprüchen nach einer mangelhaften Großhandelslieferung von Blumenzwiebeln.
Grenzüberschreitende Internetwerbung und Verbrauchergerichtsstand
Im Sachverhalt geht es um eine deutsche GmbH, die über ihre Homepage – auch in niederländischer und englischer Sprache – Wohnmobile verkauft und vermietet. Ein niederländischer Verbraucher nimmt Kontakt auf, es kommt zum Vertragsschluss in Deutschland. Streitig ist, ob das angerufene Landgericht international zuständig ist.
Übungsfall: Der misslungene Markteintritt
Die Briefpost AG möchte ihr Geschäft auf Großbritannien ausweiten und plant dazu über eine Tochtergesellschaft den Erwerb eines britischen Postunternehmens. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen unterschreibt ein Geschäftsführer sowohl im Namen der Tochter als auch der Muttergesellschaft eine Garantievereinbarung, ohne dazu bevollmächtigt zu sein. Der Verkäufer verlangt daraufhin von der Muttergesellschaft Zahlung aus dieser Garantie, nachdem die Tochter nicht leisten kann. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur internationalen Zuständigkeit, zur anwendbaren Rechtsordnung hinsichtlich Vertretungsmacht und Wirksamkeit der Garantie sowie zur Haftung bei fehlender Vertretungsmacht.
Internationale Zuständigkeit (EuGVVO) in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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