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Zivilrecht

Internationale Zuständigkeit (EuGVVO)

Die internationale Zuständigkeit nach der EuGVVO (Art. 1–66) regelt, welches Gericht bei grenzüberschreitenden Zivilsachen im EU-Raum zuständig ist. Zentral sind allgemeiner Gerichtsstand (Art. 4), besondere Gerichtsstände für Vertrag (Art. 7 Nr. 1) und Delikt (Art. 7 Nr. 2) sowie ausschließliche Zuständigkeiten (Art. 24). Examensrelevant: Abgrenzung Vertrags- vs. Deliktsgerichtsstand, Anwendbarkeit bei Drittstaaten- oder Inlandsfällen, Ermittlung des Erfüllungsorts, c.i.c.-Fälle.

Zu diesem Thema haben wir 13 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JURA 2025Schwerpunktbereich

Eigentore

Die Klausur thematisiert die rechtlichen Rahmenbedingungen der Gründung und Sitzverlegung einer Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) sowie die Vereinbarkeit der sogenannten 50+1-Regel im Profifußball mit den europäischen Grundfreiheiten. Anhand gesetzlicher Vorgaben wird insbesondere die Zulässigkeit von Mehrheitsbeteiligungsbeschränkungen und deren Umsetzung in den deutschen Profi-Fußball untersucht.

· JURA 2025, 2028
Besonderer Teil - Rom I-VOBesondere Klausurkonstellationen+2 weitere
JURA 2025Schwerpunktbereich

Morsches Holz

Die Fortgeschrittenenklausur behandelt eine internationalprivatrechtliche und verfahrensrechtliche Fallgestaltung mit Schwerpunkt auf UN-Kaufrecht (CISG). Es sind Fragen zur internationalen Zuständigkeit (Brüssel Ia-VO, rügelose Einlassung), zur Kollision von CISG und Rom I-VO sowie zur Vertragsaufhebung wegen Mängeln nach dem CISG zu prüfen. Studierende haben einen ausführlichen Sachverhalt mit Einwendungen zu Gerichtsstand und Leistungsstörungen im grenzüberschreitenden Warenkauf zu bearbeiten.

Einführung IPRInternationale Zuständigkeit (EuGVVO)Grundlagen des Kaufvertrags+3 weitere
JuS 2024Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – IPR und Brüssel Ia-VO: Keine einfache Ehe

Die Klausur behandelt zentrale Probleme des Internationalen Privatrechts (IPR) und der Brüssel Ia-Verordnung, insbesondere im Kontext von grenzüberschreitenden Ehe- und familienrechtlichen Fragestellungen. Geprüft werden die Anknüpfung privatrechtlicher Sachverhalte, die internationale Zuständigkeit sowie die Wechselwirkungen nationaler und europäischer Normen. Ziel ist es, die Anwendung internationaler Regelwerke und aktueller Rechtsprechung zu trainieren.

Professor Dr. Dr. h. c. Peter Kindler, Matteo Bruno Fontana· JuS 2024, 671· 180 Min Bearbeitung
Einführung IPRInternationale Zuständigkeit (EuGVVO)+1 weitere
JURA 2023Examensklausur1. Staatsexamen

Fabrikunglück in der grenzüberschreitenden Lieferkette

Die Examensklausur thematisiert insbesondere die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte und die Anknüpfung der Rom I- und II-Verordnungen im Rahmen eines Fabrikunglücks in einer grenzüberschreitenden Lieferkette. Im Mittelpunkt steht die mögliche Haftung einer in Deutschland ansässigen Abnehmergesellschaft für Verletzungen von Brandschutz- bzw. Verkehrspflichten durch eine ausländische Zulieferergesellschaft und Schutzpflichten gegenüber Dritten. Der Sachverhalt orientiert sich am bekannten ‚KiK-Fall‘ und behandelt aktuelle Fragen zur Haftung in globalen Lieferketten.

Paul Meder, Markus Rehberg· JURA 2023, 182
Einführung IPRInternationale Zuständigkeit (EuGVVO)Besonderer Teil - Rom I-VO+1 weitere
JURA 2022Schwerpunktbereich

Internationales Verfahrensrecht Kurzhausarbeit

Die Kurzhausarbeit stellt einen Sachverhalt aus dem Internationalen Zivilprozessrecht, insbesondere zur Bestimmung der internationalen Zuständigkeit nach der Brüssel Ia-Verordnung, dar. Es geht um die Frage, ob das Amtsgericht Frankfurt für die Klage eines deutschen Unternehmers gegen einen in Spanien ansässigen Hersteller aufgrund von Mängeln an gelieferten Poolleitern zuständig ist. Dabei steht die Bestimmung des Erfüllungsortes bei grenzüberschreitenden Lieferverträgen mit unterschiedlichen Lieferorten im Mittelpunkt.

Felix Klüh, Maximilian Höving· JURA 2022, 1299
Internationale Zuständigkeit (EuGVVO)+2 weitere
JURA 2018Schwerpunktbereich

Ein internationaler Grundstückskauf mit schmerzhaften Folgen

Der Übungsfall behandelt einen internationalen Grundstückskauf zwischen zwei deutschen Parteien über ein Ferienhaus in Frankreich. Im Zentrum stehen Fragen zur internationalen Gerichtszuständigkeit, zur Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit des Vorvertrags sowie zu Schadensersatzansprüchen aufgrund eines Hundebisses. Die Sachverhaltsanalyse umfasst sowohl zivilprozessrechtliche als auch internationale und europäische privatrechtliche Aspekte.

Internationale Zuständigkeit (EuGVVO)Einführung IPRGrundlagen des Kaufvertrags+3 weitere
JURA 2018Schwerpunktbereich

Das Wasserstoff-Peroxid-Kartell –- Ein Klausurfall zum EuZPR und EuIPR

Der Klausurfall behandelt die internationale Zuständigkeit und das Internationale Privatrecht (EuZPR, EuIPR) am Beispiel eines Kartells zwischen mehreren europäischen Wasserstoff-Peroxid-Herstellern. Es werden die Anwendung der Brüssel Ia-VO sowie Rom I und II-VO auf einen Schadensersatzprozess vor einem deutschen Landgericht diskutiert, wobei auch die Abtretung von Ansprüchen aus unterschiedlichen EU-Ländern einbezogen ist. Spezielle kartellrechtliche Kenntnisse sind nicht erforderlich.

Marianne Andrae· JURA 2018, 60
Einführung IZPRInternationale Zuständigkeit (EuGVVO)Einführung IPR+3 weitere
ZjS 2016Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: EM-Fieber

Im Zuge der Fußball-Europameisterschaft 2016 möchte der Berliner K eine Eintrittskarte für ein Spiel über den offiziellen Onlineshop des internationalen Fußballverbandes U erwerben, der von der französischen E-2016 S.A.S. betrieben wird. Trotz erfolgreicher Zuteilung und Zahlung erhält K seine Karte nicht, da angeblich weitere personenbezogene Angaben benötigt werden. K beabsichtigt, auf Herausgabe der Eintrittskarte zu klagen. Der Fall thematisiert internationale Zuständigkeiten, anwendbares Recht sowie die rechtliche Einordnung des grenzüberschreitenden Ticketkaufs und Vertragstyps im BGB.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Internationale Zuständigkeit (EuGVVO)Abgabe und Zugang von Willenserklärungen+5 weitere
JURA 2015Schwerpunktbereich

Übungsfall: Vollstreckbarerklärung eines polnischen Versäumnisurteils in Deutschland

Der Übungsfall thematisiert die Frage, ob ein polnisches Versäumnisurteil in Deutschland für vollstreckbar erklärt werden kann. Gegenstand ist insbesondere die Beschwerde von TransGO gegen die Vollstreckbarerklärung durch das LG Frankfurt am Main und die zu prüfenden Erfolgsaussichten, einschließlich Fragen der internationalen Zuständigkeit, Zustellung und materiellen Rechtsgrundsätze. Der Fall umfasst die Anwendung von IZPR und EU-Regelungen im Kontext grenzüberschreitender Urteilsanerkennung.

Agnieszka Okońska· JURA 2015, 264
Einführung IZPRInternationale Zuständigkeit (EuGVVO)Besondere Verfahrensarten
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: Schmutzige Methoden wegen sauberer Energie

Die A-GmbH und die B-AG, beide Teil des internationalen Konzerns „Sunshine-TECNO“, klagen vor dem LG Düsseldorf gegen die C-GmbH, D-S.à.r.l. und E-LTDA. Hintergrund ist die Behauptung, dass für eine Photovoltaikanlage in Rio de Janeiro Technik verwendet wurde, die aus ihrem Konzern stamme und unerlaubt weitergegeben wurde. Die Klage umfasst Unterlassungsansprüche wegen der Vervielfältigung und Verbreitung technischer Zeichnungen sowie Schriftstücke, gestützt auf Urheberrecht und Wettbewerbsrecht. Streitpunkte sind die internationale Zuständigkeit des LG Düsseldorf und die Anwendung des richtigen Rechts auf die Ansprüche.

Internationale Zuständigkeit (EuGVVO)Besonderer Teil - Rom II-VO§ 1004 BGB (analog)+5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Wiener Konventionen: Da blüht dir was – oder auch nicht!

Die Klausur behandelt einen grenzüberschreitenden Warenkauf zwischen Deutschland und Österreich unter Einbeziehung der Wiener UN-Kaufrechtskonvention (CISG). Es geht insbesondere um Rechtsfragen zum Anwendungsbereich des UN-Kaufrechts, dessen Verhältnis zu nationalem Recht, den Voraussetzungen für Schadensersatz bei nicht vertragsgemäßer Lieferung, die Einbeziehung und Wirkung Allgemeiner Geschäftsbedingungen sowie Fragen der internationalen Zuständigkeit und zur Bindungswirkung einer österreichischen Streitverkündung im anschließenden deutschen Verfahren. Im Mittelpunkt steht die Verjährung von Schadensersatzansprüchen nach einer mangelhaften Großhandelslieferung von Blumenzwiebeln.

Besonderer Teil - Rom I-VOGrundlagen des KaufvertragsSach- und Rechtsmängel+5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Grenzüberschreitende Internetwerbung und Verbrauchergerichtsstand

Im Sachverhalt geht es um eine deutsche GmbH, die über ihre Homepage – auch in niederländischer und englischer Sprache – Wohnmobile verkauft und vermietet. Ein niederländischer Verbraucher nimmt Kontakt auf, es kommt zum Vertragsschluss in Deutschland. Streitig ist, ob das angerufene Landgericht international zuständig ist.

Internationale Zuständigkeit (EuGVVO)+2 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Der misslungene Markteintritt

Die Briefpost AG möchte ihr Geschäft auf Großbritannien ausweiten und plant dazu über eine Tochtergesellschaft den Erwerb eines britischen Postunternehmens. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen unterschreibt ein Geschäftsführer sowohl im Namen der Tochter als auch der Muttergesellschaft eine Garantievereinbarung, ohne dazu bevollmächtigt zu sein. Der Verkäufer verlangt daraufhin von der Muttergesellschaft Zahlung aus dieser Garantie, nachdem die Tochter nicht leisten kann. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur internationalen Zuständigkeit, zur anwendbaren Rechtsordnung hinsichtlich Vertretungsmacht und Wirksamkeit der Garantie sowie zur Haftung bei fehlender Vertretungsmacht.

StellvertretungFeststellungsklageInternationale Zuständigkeit (EuGVVO)+5 weitere
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Internationale Zuständigkeit (EuGVVO) in der Jurafuchs-Lernapp

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