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JURA 2012Fortgeschrittene

Grenzüberschreitende Internetwerbung und Verbrauchergerichtsstand

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Worum geht es

Im Sachverhalt geht es um eine deutsche GmbH, die über ihre Homepage – auch in niederländischer und englischer Sprache – Wohnmobile verkauft und vermietet. Ein niederländischer Verbraucher nimmt Kontakt auf, es kommt zum Vertragsschluss in Deutschland. Streitig ist, ob das angerufene Landgericht international zuständig ist.

Themen

Fundstelle

JURA
JURA 2012, 810
Karl August Prinz von Sachsen Gessaphe
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