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Zivilrecht

Fehlende Valutierung des Darlehens

Bei fehlender Valutierung eines Darlehens besteht die besicherte Forderung (z.B. aus § 488 BGB) noch nicht oder nicht wirksam. Für Bürgschaft (§ 765 BGB) und Hypothek (§ 1113 BGB, §§ 1163, 1177 BGB) bedeutet dies: Die Bürgschaftsforderung entsteht erst mit Auszahlung, bei Hypothek wandelt sie sich vor Entstehung der Forderung in eine Eigentümergrundschuld. Examensklassiker: Schwebezustand bei Bürgschaft, Löschungsanspruch nach § 1179a BGB, Sicherung für künftige Forderungen (§ 1204 Abs. 2 BGB).

Zu diesem Thema haben wir 11 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

ZjS 2024Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Nur Ärger mit dem Infotainment

In diesem Fall begehrt K, der einen Pkw der Marke M über einen Leasingvertrag mit der L-GmbH anschafft, die Reparatur einer defekten Lenkradwalze sowie die Bereitstellung eines Software-Updates zur Behebung einer Sicherheitslücke im Infotainmentbereich. Im Vertragsverhältnis bestehen spezifische Regelungen zu Gewährleistungsansprüchen und Aktualisierungspflichten. Der Fall thematisiert die typischen Problemstellungen im Leasingdreieck zwischen Leasingnehmer, Leasinggeber und Lieferant, insbesondere im Hinblick auf Mängel analoger und digitaler Komponenten sowie Abtretung von Ansprüchen. Es werden sowohl Ansprüche gegen die L-GmbH als auch gegen die X-OHG geprüft.

Nico Krause· ZJS 2024, 90
Rücktritt Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Blankes Vertrauen

Die B-Bank gewährt dem Kaufmann J ein Darlehen über 80.000 €, wofür seine Ehefrau R und die Z-GmbH jeweils eine selbstschuldnerische Bürgschaft übernehmen. Nach Auszahlung des Darlehens gerät J in wirtschaftliche Schwierigkeiten und kann die Rückzahlung nicht leisten, woraufhin die B-Bank R als Bürgin zur Zahlung auffordert. R beruft sich auf Anfechtung des Bürgschaftsvertrags sowie Irrtum über die Höhe der übernommenen Bürgschaftssumme und argumentiert mit einer unverhältnismäßigen Belastung der finanziellen Grundlage ihrer Ehe. Im Mittelpunkt des Falls stehen Fragen des Bürgschaftsrechts, des BGB Allgemeiner Teil und der Schutzmechanismen für Verbraucher- und Ehegattenbürgschaften.

Julian Stegerer· ZJS 2022, 709
StellvertretungAnfechtung der WillenserklärungEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Mit dem Tesla durch den Monsun

Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Problematik rund um einen gestohlenen und weiterverkauften Tesla. Zentrale Prüfungspunkte sind das Vermieterpfandrecht, Fragen zum Besitz und der gutgläubige Erwerb des Autos durch den Käufer, ebenso wie das Bestehen und der Rang verschiedener Sicherungsrechte (Anwartschaftsrecht, Sicherungsübereignung). Es geht außerdem um die Voraussetzungen und das Erlöschen des Vermieterpfandrechts sowie die dingliche Rechtslage rund um den Wagen.

Niels Kurth· JA 2022, 634· 300 Min Bearbeitung
(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteErlöschen des Schuldverhältnisses+5 weitere
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Darlehens-, Kreditsicherungs- und Zivilprozessrecht

Im Mittelpunkt der Klausur stehen Fragen des Darlehens- und Kreditsicherungsrechts. Schwerpunkte bilden das Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen samt Fristberechnung, die Unwirksamkeit einer AGB-Klausel bezüglich der Aufgabe einer Sicherheit durch den Gläubiger und deren Folgen sowie die Prüfung einer sittenwidrigen Bürgschaft bei finanzieller Überforderung. Zusätzlich wird die Rückabwicklung verbundener Verträge nach Rücktritt vom Kaufvertrag behandelt. Die zivilprozessuale Zuständigkeit und die Kostenentscheidung ergänzen die materiell-rechtlichen Fragestellungen.

Strobel· JuS 2021, 577
Fehlende Valutierung des Darlehens
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Geplatztes Start-Up-Darlehen revisited

Ein Start-Up-Gründer N beantragt bei seiner Hausbank (HB) ein Darlehen über 400.000 €, das sein Freund F durch eine Hypothek auf ein geerbtes Grundstück absichert. Die Parteien vereinbaren besondere Bedingungen, etwa dass F erst nach erfolgloser Vollstreckung gegen N und nach Verkauf von N’s Tesla-Aktien in Anspruch genommen wird. Nachdem das Darlehen letztlich nur teilweise ausgezahlt wird und die Hypothek auf das Grundstück des F eingetragen ist, erhebt die Geliebte des Erblassers G aufgrund eines neuen Testaments Anspruch auf das Grundstück und lässt einen Widerspruch ins Grundbuch eintragen. Die Bank tritt daraufhin den Darlehensrückzahlungsanspruch zusammen mit der Hypothek an eine Refinanzierungsbank (RB) ab, die nun von G die Duldung der Zwangsvollstreckung verlangt. Der Schwerpunkt liegt im Hypothekenrecht, Erbrecht und dem Verhältnis zwischen Sicherungsabrede und Grundbuchinhalt.

Arndt Kiehnle, Tim Dreisvogt· ZJS 2021, 139
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteFehlende Valutierung des Darlehens+5 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Geplatztes Start-up-Darlehen

In diesem Fall begehrt eine Bank (RB) die Duldung der Zwangsvollstreckung aus einer Briefhypothek gegen eine neue Grundstückseigentümerin (G), nachdem ein Start-up-Unternehmer (N) ein von einem Freund (F) besichertes Darlehen teilweise abgerufen und später nicht zurückgezahlt hat. Im Zentrum steht die Prüfung, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung nach § 1147 BGB besteht und wer Hypothekengläubiger geworden ist. Dabei spielen die Wirksamkeit der Hypothekenbestellung, Abtretung an die Refinanzierungsbank sowie Sondervereinbarungen außerhalb des Grundbuchs eine Rolle. Ebenfalls zu prüfen ist die Rechtsstellung der Erbin G nach Testamentsanfechtung und Widerspruchseintragung.

Tim Brockmann, Finja Maasjost· ZJS 2020, 121
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteFehlende Valutierung des Darlehens+5 weitere
JA 20201. Staatsexamen

Zahnschmerzen um krumme Rechnungen

Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Ansprüche im Zusammenhang mit Behandlungsverträgen sowie einer Barzahlungs- und Ohne-Rechnung-Abrede. Zu prüfen sind Zahlungsansprüche des Arztes, ein Schmerzensgeldanspruch wegen eines Behandlungsfehlers und der Rücktritt von einem Tätowiervertrag wegen ungenauer Ausführung. Steuerrechtliche Vorschriften werden ausdrücklich nicht geprüft.

Daniel J. Schneider, Julian Stein· JA 2020, 12· 300 Min Bearbeitung
Rücktritt Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt+5 weitere
JA 20181. Staatsexamen

Montgomerys Moneten

Die Klausur "Montgomerys Moneten" befasst sich mit komplexen Fallkonstellationen aus dem Hypothekenrecht und Darlehensrecht, insbesondere im Zusammenhang mit Briefhypothek, Zwischenfinanzierung durch verschiedene Banken und Kettenzessionen. Im Mittelpunkt steht die Übertragung und Sicherung von Grundpfandrechten sowie bereicherungsrechtliche Fragen im Kontext mehrstufiger Finanzierungs- und Sicherungsabreden einschließlich Abtretungs- und Rangverhältnisse. Der Bearbeitungsschwerpunkt liegt auf Systemverständnis und anwendungsorientiertem Umgang mit Eigentum, Sicherheiten und bereicherungsrechtlichen Rückabwicklungen.

Yves Georg· JA 2018, 419· 300 Min Bearbeitung
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteGrundpfandrechte+5 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Alles oder nichts

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob der Mammon-Bank (M) gegen die Brot&mehr-GmbH (B) aufgrund einer schriftlich fixierten selbstschuldnerischen Höchstbetragsbürgschaft Ansprüche in Höhe von 3,5 Mio. Euro zuzüglich Zinsen und Kosten zustehen. Es geht um die Kreditaufnahme der Wurst-GmbH (W) und die hierzu bestellten Sicherheiten, insbesondere die Bürgschaft durch B und eine Grundschuld einer dritten Gesellschaft. Im weiteren Verlauf kündigt M das Darlehen wegen Verschlechterung der finanziellen Lage von W und fordert nach deren Insolvenz und Auflösung die Bürgin in Anspruch. Zu prüfen sind vor allem das Zustandekommen und die Wirksamkeit des Bürgschaftsvertrags, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der Schriftform nach § 766 BGB und den Umfang der Haftung.

Tilman Schultheiß· ZJS 2015, 58
Abgabe und Zugang von WillenserklärungenEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsklausur im Zivilrecht: Familie Heininger

Das Ehepaar Heininger möchte mit Unterstützung des Rechtsanwalts Dr. Defraude eine exklusive Immobilie erwerben und nimmt zur Finanzierung einen Kredit bei der Mammon-Bank AG auf. Nach Enttäuschung über den tatsächlichen Wert des Objekts erklärt G gegenüber der Verkäuferin den Widerruf des Kaufvertrages und setzt die Kreditrückzahlung aus. Die Bank verlangt von G und H die Rückzahlung des Darlehens sowie Verzugszinsen, nachdem sie das Darlehen infolge ausbleibender Zahlungen gekündigt hat. Streitentscheidend sind die Wirksamkeit des Darlehensvertrags, mögliche Formfehler, Vertragswiderruf, Vollmachtsfragen und die Berechtigung von Verzugszinsen. Es ist zu prüfen, ob der Bank die geltend gemachten Ansprüche gegen G und H zustehen.

Tilman Schultheiß· ZJS 2014, 48
Anfechtung der WillenserklärungEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsfall: Kein Heu im Holzrückebetrieb

Im Mittelpunkt des Falls steht H, der zur Finanzierung seines Holzrückebetriebs von seinem Bekannten G ein Darlehen über 100.000 Euro gegen Bestellung einer Hypothek erhält. Nach vollständiger Rückzahlung übergibt G den Hypothekenbrief jedoch später an D, der von H nun die Zahlung der 100.000 Euro fordert. Parallel hat H mit dem Bauern B einen Kauf über fünf Heuballen abgeschlossen, die B trotz Bezahlung an einen Dritten, den Zirkusdirektor Z, weiterverkauft. Der Fall thematisiert insbesondere Fragen aus dem Kredit- und Hypothekenrecht, sowie dem Besitz- und Sachenrecht, namentlich Herausgabe- und Zahlungsansprüche.

(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteFehlende Valutierung des Darlehens+5 weitere
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Fehlende Valutierung des Darlehens in der Jurafuchs-Lernapp

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