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Zivilrecht

Das Vermieterpfandrecht, §§ 562ff. BGB

Das Vermieterpfandrecht (§§ 562–562e BGB) sichert dem Vermieter Forderungen aus dem Mietverhältnis durch ein gesetzliches Pfandrecht an vom Mieter eingebrachten Sachen. Zentrale Prüfungsfragen sind: Erstreckung auf Nicht-Eigentum des Mieters (§ 562 Abs. 1), Pfandrecht am Anwartschaftsrecht, Schutz vor Entfernen von Sachen (§ 562a), und Konkurrenz zu Sicherungsrechten Dritter (Raumsicherungsvertrag). Examensklassiker: Sicherungsumfang, Drittrechtsschutz, Verwertungsrang.

Zu diesem Thema haben wir 5 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 20261. Staatsexamen

Schlüsselloser Sportwagen

Die Klausur behandelt verschiedene zivilrechtliche Anspruchskonstellationen rund um einen Porsche mit Keyless-Go-System: Themen sind Eigentumserwerb, Besitz und Herausgabeansprüche, Schadensersatz nach Leistungsstörung und Herausgabe, sowie das Vermieterpfandrecht mit Nutzungspfandfrage. Es sind auch Aspekte von Schenkung, Erwerb im guten Glauben und gesetzlichen Schuldverhältnissen zu prüfen.

Dieckmann· JA 2026, 197· 300 Min Bearbeitung
Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Das Vermieterpfandrecht, §§ 562ff. BGBSchadensersatz wegen Unmöglichkeit (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Zwangsvollstreckungs- und Sachenrecht

Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen aus dem Zwangsvollstreckungs- und Sachenrecht. Im Mittelpunkt steht das Verhältnis zwischen Sicherungseigentum und Vermieterpfandrecht, insbesondere die Frage des gutgläubigen Wegerwerbs des Vermieterpfandrechts. Außerdem ist die Umdeutung eines Anwartschaftsrechts als Interventionsrecht analog § 140 BGB zu prüfen. Weiterhin wird die Drittwiderspruchsklage im Zusammenhang mit Sicherungseigentum thematisiert.

Göckler· JuS 2021, 590
Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPOSicherungsrechte an beweglichen SachenDas Vermieterpfandrecht, §§ 562ff. BGB+2 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Pferdefreunde

Die Klausur thematisiert die Abgrenzung von Miet- und Verwahrungsvertrag bezüglich Pferdeunterstellung auf einem Reiterhof, das Vermieterpfandrecht samt Verwertungsbefugnissen (Versteigerung), den rechtsgeschäftlichen und gesetzlichen Eigentumserwerb an Tieren wie auch an zugehörigen Pferdepässen, Anspruchsgrundlagen und Einwendungen im Rahmen der Herausgabe- sowie Widerklage. Zudem stehen Beweiswürdigung und das Zueigenmachen gegnerischen Vortrags im Zivilprozess im Mittelpunkt.

Röß· JA 2020, 524· 300 Min Bearbeitung
Auftrag, §§ 662ff. BGBDas Vermieterpfandrecht, §§ 562ff. BGBGesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+5 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Sicher ist sicher – oder etwa doch nicht?

Der Sachverhalt befasst sich mit einem Grundstück, das als Sicherheit für zwei Kredite dient – einmal durch Hypothek, einmal durch Sicherungsgrundschuld. Weitere Konstellationen betreffen die Vermietung, Sicherungsübereignung von Betriebsmitteln, versuchte Schuldübernahme sowie Probleme um die Rückgewähr einer Grundschuld. Thematisiert werden insbesondere das Zusammenspiel von Kreditsicherheiten, die Schuldübernahme beim Grundstücksverkauf und die Rechte des Sicherungsgebers.

Sicherungsrechte an beweglichen SachenGrundpfandrechteEntstehung & Gegenstand der Sicherungsmittel+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Ein Klassiker zur Sicherheit

Die Klausur behandelt die Rechtsverhältnisse rund um die Sicherungsübereignung von Möbeln eines Cafés, das Mietverhältnis und verschiedene Erwerbsvorgänge. Thematisiert werden insbesondere der gutgläubige Scheingeheißerwerb, die Ansprüche des Pfandrechtsinhabers bei der Veräußerung pfandrechtsbelasteter Sachen und die Kollision von Vermieterpfandrecht und Sicherungsübereignung. Gefragt ist nach Ansprüchen des Grundstückserwerbers gegen die Sicherungseigentümerin.

Florian Jotzo· JURA 2016, 1055
Sicherungsrechte an beweglichen SachenDas Vermieterpfandrecht, §§ 562ff. BGB+2 weitere
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Das Vermieterpfandrecht, §§ 562ff. BGB in der Jurafuchs-Lernapp

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