Klausuren
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ZR-(Original ‑ )Referendarexamensklausur zum Mobiliarsachenrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht
Die im Mai 2024 in NRW gestellte Examensklausur behandelt Fragen aus dem Mobiliarsachenrecht und dem Handels- sowie Gesellschaftsrecht. Im Mittelpunkt stehen die Anwaltshaftung, Gesellschafterhaftung, Verzug, gesetzlicher Eigentumserwerb (insbesondere Ersitzung), Pfandverwertung und gesellschaftsrechtliche Vertretung. Die Klausur verlangt eine genaue Schwerpunktsetzung aufgrund des Umfangs des Sachverhalts und der rechtlichen Besonderheiten.
ZR-Examensklausur zum Schuldrecht: Neuwagenkauf zwischen Chipkrise und streikender Technik
Die Klausur behandelt eine zivilrechtliche Streitigkeit aus einem Neuwagenkauf, bei dem es durch die Chipkrise zu Lieferproblemen beim Fahrassistenzsystem kommt. Thematisiert werden insbesondere Sachmängel, Nacherfüllung, Unmöglichkeit, AGB-Kontrolle sowie die Abgrenzung zwischen Kaufrecht und den Vorschriften über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB). Es geht um die vertragliche Risikoverteilung und Ansprüche des Käufers bei Leistungsstörungen.
Schwerpunktbereichsklausur: Feinkost-Fiasko
Die Klausur behandelt die Haftung des Geschäftsführers einer Vor-GmbH bei Insolvenz im Gründungsstadium. Schwerpunkte sind die Insolvenzverschleppungshaftung, die verschiedenen Gesellschaftsphasen sowie die Ansprüche von Alt- und Neugläubigern gegen den Geschäftsführer. Von den Bearbeiter:innen wird eine differenzierte Lösung hinsichtlich der Haftungskonstellationen und der relevanten Gläubigergruppen verlangt.
Zeugnis zweiter Klasse?
Die Examensklausur im Öffentlichen Recht befasst sich mit einer verfassungsrechtlichen Fragestellung zum Thema 'Zeugnis zweiter Klasse?'. Nähere Informationen zum zugrundeliegenden Sachverhalt oder spezifische Normen sind nicht über die Metadaten ersichtlich.
Stress im Parlament
Die Anfängerklausur mit dem Titel 'Stress im Parlament' behandelt das Staatsorganisationsrecht und richtet sich an Einsteiger:innen im Öffentlichen Recht. Im Mittelpunkt steht die verfassungsrechtliche Problematik parlamentarischer Abläufe und möglicher Konflikte zwischen Staatsorganen.
»Cheaten« bei Onlineschachturnieren und Drohen mit Rufschäden
Die Hausarbeit behandelt strafrechtliche Fragestellungen zu Vermögensdelikten im Zusammenhang mit Betrug bzw. ‚Cheaten‘ bei Onlineschachturnieren sowie dem Drohen mit Rufschäden. Sie ist als Übungsfall für Fortgeschrittene konzipiert.
Das Risiko von Trendsportarten
Die Examensklausur behandelt das Darlehens- und Bürgschaftsrecht im zivilrechtlichen Kontext, insbesondere im Zusammenhang mit Risiken im Bereich von Trendsportarten. Thematisiert wird die Anwendung der einschlägigen zivilrechtlichen Regelungen und die rechtliche Einordnung der Haftungsrisiken.
Alles für die Katz?!
Die ZR-Examensklausur von Christian Baldus und Robin Repnow behandelt Fragestellungen aus dem Schuld- und Sachenrecht. Der Titel und die Autor:innen weisen einen Schwerpunkt auf Prüfungsrelevanz und didaktische Schwerpunktsetzung hin, jedoch sind aus den Metadaten keine Details zum konkreten Sachverhalt oder zur Bearbeitungsrichtung ableitbar.
Ein Fluch und seine Folgen
Die Klausur behandelt einen Schwerpunktbereich des Individualarbeitsrechts anhand eines Falles, dessen Titel ‚Ein Fluch und seine Folgen‘ auf mögliche Störungen des Arbeitsverhältnisses und deren juristische Folgen verweist. Sie stammt von Marc McLaren, wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität Augsburg.
ZR-Fortgeschrittenenhausarbeit zum allgemeinen Teil des BGB, zum Vereinsrecht und Sachenrecht
Die Hausarbeit behandelt zivilrechtliche Fragestellungen zum allgemeinen Teil des BGB, zum Vereinsrecht und Sachenrecht am Beispiel des Vereins 'DorfMobil e. V.'. Sie richtet sich an Fortgeschrittene und thematisiert mögliche rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Vereinsgründung und der Verwaltung von Sachen durch den Verein.
Nach dem Urlaub ist vor der Erholung
Die Klausur beschäftigt sich mit dem reformierten Personengesellschaftsrecht und behandelt zentrale Problemstellungen, die insbesondere seit Inkrafttreten des MoPeG relevant sind. Der Titel legt einen Bezug zu typischen Examensanforderungen im handels- und gesellschaftsrechtlichen Schwerpunkt nahe.
Von Ehescheidung bis Schuldrecht – Aktuelle Fragen des europäischen IPR
Diese Schwerpunktbereichsklausur behandelt aktuelle Fragestellungen des europäischen Internationalen Privatrechts, insbesondere unter Einbeziehung von Fällen aus dem Familienrecht (Ehescheidung) bis zum Schuldrecht. Die Autor:innen verfügen über Fachkompetenzen im Bürgerlichen Recht mit Schwerpunkt auf Familien- und Erbrecht sowie im internationalen Privatrecht.
Die Gefährdung als Merkmal der Straßenverkehrsdelikte
Der Beitrag behandelt anhand eines Übungsfalls die Prüfung der konkreten Gefahr als zentrales Tatbestandsmerkmal der Straßenverkehrsdelikte. Im Fokus stehen die Abgrenzung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit sowie Fragen zu Kausalität und objektiver Zurechnung bei § 315b StGB. Zugleich wird kritisch hinterfragt, ob die in der Rechtsprechung vertretene dreistufige Struktur für konkrete Gefährdungsdelikte tragfähig ist.
Betrug im Brauhaus, Kampf vorm Kiosk
Die Klausur thematisiert die Strafbarkeit des C und behandelt dabei Betrug im Zusammenhang mit einem Brauhausbesuch (Dreiecksbetrug), sowie einen qualifizierten räuberischen Diebstahl und eine gefährliche Körperverletzung bei einem Vorfall im Kiosk. Zentral diskutiert werden Aspekte des Tatbestands, der mittelbaren Täterschaft, des Alternativvorsatzes und des Konkurrenzverhältnisses im Strafrecht.
Pflanzengift im Erdreich
Die Klausur befasst sich mit der öffentlich-rechtlichen Haftung für Sanierungskosten nach einer Bodenverunreinigung durch Pflanzengifte. Im Mittelpunkt steht die Anfechtung eines Kostenbescheids, mit dem ein Grundstückseigentümer als Verursacher zur Übernahme der Kosten für die Bodensanierung auf einem Nachbargrundstück herangezogen wird. Es werden insbesondere Fragen der sicherheitsrechtlichen und bodenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit, der Angemessenheit der Kosten sowie der Berücksichtigung strafrechtlicher Feststellungen behandelt.
„Aus Fehlern wird man klug“– Die gutachterliche Prüfung der Begründetheit von Anfechtungs- und Verpflichtungsklage in der öffentlich-rechtlichen Klausur
Die Klausur behandelt die gutachterliche Prüfung der Begründetheit von Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen im öffentlich-rechtlichen Kontext. Sie vermittelt praxisorientiert die gutachterliche Denk- und Prüfungsreihenfolge, häufige Fehlerquellen sowie typische Probleme in verwaltungsgerichtlichen Urteilsklausuren. Ziel ist es, methodisches und strukturelles Verständnis für die Bearbeitung solcher Klagen zu fördern.
„Die Windsbraut“
Die Klausur behandelt zentrale Probleme des Sachenrechts, insbesondere Fragen zur Berichtigung des Grundbuchs nach Aufdeckung eines Testaments sowie Ansprüche aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV) und Herausgabeansprüche in einer komplexen Verwertungskette eines Kunstwerks. Neben dem Grundbuchberichtigungsanspruch wird die Möglichkeit der Herausgabe nach § 985 BGB sowie ein eventueller Schadensersatzanspruch gegen den unberechtigten Veräußerer geprüft.
(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Ein Versuch mit Sprengkraft
Die Klausur thematisiert wesentliche Aspekte des Versuchs im Strafrecht, insbesondere die Abgrenzung verschiedener Versuchsstadien sowie die Voraussetzungen und Grenzen eines strafbefreienden Rücktritts. Anhand eines Sprengstofffalles werden anspruchsvoll die Problembereiche von Tatentschluss, unmittelbarem Ansetzen und Rücktritt behandelt. Sie eignet sich besonders zur Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: BGB AT, Erbrecht und Zwangsvollstreckungsrecht – Mein ganzes Erspartes
Diese Examensklausur behandelt grundlegende Fragestellungen des BGB AT, des Erbrechts und des Zwangsvollstreckungsrechts. Der Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Prüfung einer erbrechtlichen Konstellation mit zivilrechtlichen Bezugspunkten sowie typischen Problemen im Vollstreckungsrecht. Die Aufgabenstellung verlangt umfassende Kenntnisse in mehreren Bereichen des Zivilrechts.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsprozessrecht und Kommunalrecht – Oide Wiesn
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Verwaltungsprozessrechts, insbesondere die Zulässigkeit von Anfechtungsklagen sowie die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs. Zudem werden grundlegende Aspekte des Kommunalrechts geprüft, etwa die Rolle kommunaler Organe und die kommunale Satzung. Der Bezug zur Oide Wiesn gibt einen aktuellen kommunalen Kontext.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Spiel auf Zeit
Die Klausur behandelt grundlegende Fragen zum Thema Grundrechte im öffentlichen Recht. Sie eignet sich speziell für Anfänger:innen und führt in die allgemeinen Grundrechtslehren ein. Der Fall bietet einen idealen Einstieg in die dogmatischen Grundlagen des deutschen Grundrechtsschutzes.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Sachenrecht – Bisons im Allgäu
Die Klausur behandelt Grundprinzipien des Sachenrechts am Beispiel von Bisons im Allgäu. Prüfungsfokus sind Besitzarten, Eigentumserwerb und Besitzschutz. Geeignet für Studierende zu Beginn des Studiums.
Die Beweiswürdigung in der Strafurteilsklausur
Die Klausur behandelt die Beweiswürdigung im Rahmen der strafrechtlichen Urteilsklausur. Sie thematisiert die Anforderungen an die Darstellung, Bewertung und Dokumentation von Beweisvorgängen durch das Gericht. Besonderes Augenmerk liegt auf typischen Fehlerquellen und dem methodisch richtigen Vorgehen bei der Entscheidungsfindung im Urteil.
Das Glück der Erde …
Die Klausur behandelt die Errichtung einer Reitanlage im Außenbereich durch einen Landwirt, die rechtliche Einordnung von Pferdehaltung und baulicher Anlagen nach Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht sowie sicherheitsrechtliche Pflichten im Zusammenhang mit gefährlichen Schneelasten an Bäumen. Zudem werden kommunalrechtliche Aspekte bezüglich der Beschlussfassung und der Befangenheit im Stadtrat beleuchtet. Zu prüfen ist die Rechtmäßigkeit der behördlichen Anordnungen zur Baubeseitigung und zur Gefahrenabwehr.