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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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JA 2025Fortgeschrittene1. Staatsexamen

* "Die mondäne Leuchtverkleidung und der geschäftstüchtige Sammler

Die Klausur behandelt komplexe sachenrechtliche und schuldrechtliche Fragestellungen anhand eines Falles mit mehreren Beteiligten. Schwerpunkt sind der Eigentumserwerb, Herausgabeansprüche (§§ 985, 1007 BGB), Drittwiderspruchsklage und Besonderheiten wie der gutgläubige Erwerb vom Minderjährigen, Eigentumsvorbehalt bei Kauf und Kondiktionen im Bereicherungsrecht. Sie eignet sich für fortgeschrittene Lernende und Examensvorbereitung.

Marvin Kalmbach· JA 2025, 629· 300 Min
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)§ 823 Abs. 1 BGB§ 823 Abs. 2 BGB+5 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Die Leiden des Struppi

Die Klausur behandelt zentrale Aspekte der mittelbaren Täterschaft durch vorsatzloses Handeln und das unmittelbare Ansetzen bei mittelbarer Täterschaft. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf den Anforderungen an das 'Bestimmen' im Sinne des § 26 StGB sowie der Abgrenzung zwischen Täterschaft und mittelbarer Täterschaft. Studierende setzen sich mit diesen strafrechtlichen Problemfeldern auseinander und zeigen ihre Kenntnisse im Bereich der Strafrechtsdogmatik.

Dr. Maximilian Lenk, Matthias Walcher· JuS 2025, 748· 120 Min
Täterschaft und TeilnahmeRechtfertigungsgründeSchuld+3 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene

Examensübungsklausur: Hools, Corona und ein Supersportwagen

Im Fall geht es um mehrere strafrechtliche Problemstellungen: T beteiligt sich als Hooligan an einer Prügelei mit gegnerischen Fußballfans, nimmt infiziert an einer Corona-Demonstration teil und greift einen Polizeibeamten körperlich sowie durch Anspucken an. Zudem geht es um den Supersportwagenfahrer X, der auf einer unbegrenzten Autobahn mit extrem hoher Geschwindigkeit einen Geschwindigkeitsrekord erzielen und filmen will. Zentral sind Fragestellungen rund um die Strafbarkeit von Körperverletzungen im Rahmen von Raufhändeln, die Begehung von Straftaten im Zusammenhang mit Demonstrationen und Infektionsschutz, sowie die strafrechtliche Relevanz des sogenannten Alleinrasens gemäß § 315d StGB.

Christine Morgenstern· ZJS 2025, 1150
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBTätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, § 114 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
ZjS 2025Anfänger:innen

Zwischenprüfungsklausur: Kunstfreiheit und Jugendschutz

Der Rapper B wendet sich gegen die Aufnahme seines neuen Albums in die Liste jugendgefährdender Medien, die von einer Bundesoberbehörde nach Entscheidung eines unabhängigen Gremiums erfolgt ist. Die Indizierung wurde mit der Verherrlichung von Gewalt und Selbstjustiz in den Songtexten begründet, während B sich auf seine Kunstfreiheit beruft und eine Verletzung seiner Grundrechte geltend macht. Nach erfolgloser Klage vor den Verwaltungsgerichten legt B Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Zentral sind Fragestellungen zum Verhältnis von Kunstfreiheit und Jugendschutz sowie zur verfassungsrechtlichen Überprüfung der Indizierung und der gesetzlichen Grundlagen.

Lars Allien· ZJS 2025, 1134
VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)+5 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: „Kaufrausch mit Katerstimmung“

M betreibt eine Kfz-Werkstatt und übergibt seine mobile Hebebühne an S, um den Kauf einer Reifenwuchtmaschine zu fördern, obwohl über den Kaufpreis keine Einigung besteht. Nachdem der Kaufvertrag scheitert, veräußert S die Hebebühne widerrechtlich an den gutgläubigen X, und M verlangt den Verkaufserlös von 14.000 € von S. Im zweiten Teil errichtet M auf einem von S gemieteten Grundstück ein Lager, das nach gescheiterten Kaufverhandlungen am Ende der Mietzeit an S zurückgegeben wird. M fordert von S hierfür entweder einen Materialwert von 20.000 € oder die Wertsteigerung des Grundstücks von 30.000 €. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind Herausgabe- und Bereicherungsansprüche sowie der Umgang mit Bauleistungen auf fremdem Grund.

Ferdinand Feith, Julian Wanner· ZJS 2025, 1111
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur Sachenrecht: Villenbau auf fremdem Grund

E, Eigentümer eines Grundstücks, der unerkannt geisteskrank war, verkauft das Grundstück an W, der die neue Eigentümerstellung im Grundbuch erhält und eine Villa errichtet. E verlangt nach Rückkehr seiner Geschäftsfähigkeit von W die Herausgabe des Grundstücks sowie den Abriss der Villa und die Zustimmung zur Grundbuchberichtigung, da er bereut, verkauft zu haben. W verweigert dies und fordert Ersatz seiner Investitionen. Im Mittelpunkt stehen die Wirksamkeit des Erwerbs, Auswirkungen der Geschäftsunfähigkeit auf Eigentumsübertragung sowie Ansprüche im Zusammenhang mit Errichtung und Herausgabe der neuen Villa und dem Grundstück im Sachenrecht.

Yasin Cetiner· ZJS 2025, 1098
§ 1004 BGB (analog)§ 823 Abs. 1 BGB§ 823 Abs. 2 BGB+5 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Konstituierungskrise

Die Klausur behandelt einen zivilrechtlichen Fall, in dem ein Fußgänger auf einem öffentlich gewidmeten Gehweg stürzt und Ansprüche auf Schadensersatz sowie Schmerzensgeld gegen die Gemeinde geltend macht. Thematisiert werden dabei die Verkehrssicherungspflicht, das Mitverschulden und Fragen zur Prozesskostenhilfe. Die Argumentationen beinhalten die haftungsrechtlichen Anforderungen an die Gemeinde sowie die Voraussetzungen für einen Anspruch des Geschädigten.

Dr. Holger Jäckel· JA 2025, 583· 60 Min
Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPOSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+6 weitere
JA 2025Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Konstituierungskrise

Die Klausur behandelt die Konstituierungskrise im Deutschen Bundestag nach einer Neuwahl. Im Mittelpunkt stehen die Abläufe der ersten Sitzung, insbesondere der Umgang mit einem Geschäftsordnungsänderungsantrag und der Streit um die Wahl des Bundestagspräsidenten. Der Sachverhalt thematisiert die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Verteilung von Ämtern und Prüfungsfragen zum Organstreitverfahren sowie zur materiellen Verfassungsmäßigkeit einer Geschäftsordnungsänderung.

Jannik Luhm, Christian Kisczio· JA 2025, 575· 240 Min
Politische ParteienEntscheidung durch GerichtsbescheidMaterielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von Versammlungen+5 weitere
JuS 2025Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Plädoyer der Staatsanwaltschaft – Schwere räuberische Erpressung mit unerwünschter Beute

Die Assessorklausur behandelt ein staatsanwaltschaftliches Plädoyer mit Schwerpunkt auf der schweren räuberischen Erpressung nach §§ 253, 255 StGB sowie Problemen bei einer unerwünschten Beute. Es sind Prüfungen zu materiellen und prozessualen Aspekten sowie dem Aufbau und der Ausgestaltung der Abschlussverfügung zu fertigen.

Dr. Frank Hartmann· JuS 2025, 683· 300 Min
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Praktischer Teil 1: Die AbschlussverfügungExkurs: Sitzungsvertretung in der Staatsanwaltschaft+6 weitere
JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte und Verwaltungsrecht – Vollverschleierung am Steuer

Die Klausur behandelt die rechtlichen Probleme rund um das Verbot der Vollverschleierung während des Führens eines Fahrzeugs. Im Fokus stehen hierbei die Prüfung der Glaubensfreiheit aus Art. 4 GG, Abwägung mit den Anforderungen an die Verwaltung (Ermessen, Verhältnismäßigkeit) sowie die rechtlichen Voraussetzungen eines Verwaltungsakts. Zusätzlich werden Gleichheitsfragen sowie die materielle Rechtmäßigkeit einer Verwaltungsmaßnahme angerissen.

Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Ermessen und VerhältnismäßigkeitDie Merkmale des Verwaltungsakts+5 weitere
JuS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Baurecht – Kfz-Werkstatt in der Garage

Die Klausur thematisiert die öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung einer Garage als Kfz-Werkstatt. Geprüft wird insbesondere die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit im Innenbereich nach § 30 BauGB sowie bauordnungsrechtliche Anforderungen an die Nutzungsänderung. Weiterhin werden Fragen zur Baugenehmigung und etwaigen Grundrechtsbezügen angesprochen.

Cecilia Josephina Rademacher· JuS 2025, 670· 120 Min
Grundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsBeplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Die Baugenehmigung+2 weitere
JuS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Rechtsanwalts(handels)gesellschaften

Die Klausur behandelt die Abgrenzung unterschiedlicher Gesellschaftsformen, insbesondere zwischen der GbR und Bruchteilsgemeinschaft sowie der Innen- und Außengesellschaft. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Vor- und Nachteilen der oHG und KG. Zudem werden konkrete Gestaltungsvorschläge zur herausgehobenen Stellung einzelner Gesellschafter unterbreitet. Ziel ist es, verschiedene Rechtsformen und deren Haftungssysteme praxisnah zu analysieren und rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zu erarbeiten.

Lennart Nicolai· JuS 2025, 665
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreDefinitionenHaftungsbeschränkungen+3 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: BGB AT – Eigenmächtiges Handeln auf volatilen Märkten

Die Anfängerklausur behandelt grundlegende Fragen aus dem Allgemeinen Teil des BGB mit Schwerpunkt auf der Analyse eigenmächtigen Handelns im Rechtsverkehr und dessen Wirksamkeit. Geprüft werden insbesondere die Voraussetzungen und Wirkungen der Willenserklärung, deren mögliche Auslegung sowie Anfechtungsgründe und die damit verbundenen Rechtsfolgen. Ziel ist die Vertiefung grundlegender Kenntnisse des BGB AT im Kontext volatiler Märkte.

Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreTatbestand der WillenserklärungAnfechtung der Willenserklärung+10 weitere
JuS 2025Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

Verbindungslinien zwischen Gesellschafts- und Prozessrecht in der Assessorklausur

Die Klausur thematisiert die Schnittstellen zwischen Gesellschaftsrecht und Prozessrecht im Kontext der Assessorklausur. Sie untersucht insbesondere die prozessuale Stellung von Gesellschaften und ihren Mitgliedern sowie die Anforderungen an die Prozessführung. Dabei werden typische Klausurkonstellationen analysiert und praxisrelevante Problemstellungen dargestellt.

Dr. Stefan Schneider· JuS 2025, 648· 240 Min
Klausurtypen & ProzessrechtStreitgenossenschaftProzessführungsbefugnis+2 weitere
JA 2025FortgeschritteneAnfänger:innen

Rockstar auf Abwegen

In dieser Klausur geht es um die außerordentliche Kündigung eines Künstlervertrags durch den Veranstalter aufgrund öffentlicher Kritik an politischen Äußerungen des Künstlers. Der Fall prüft die rechtliche Einordnung des Vertrags, Fragen des allgemeinen Leistungsstörungsrechts und des Werkvertragsrechts sowie die Anspruchsgrundlagen des Künstlers auf Vergütung und Ersatz von Aufwand. Neben Werkvertragsrecht werden insbesondere Rücktritt, Unmöglichkeit und Schadensersatz thematisiert.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+13 weitere
ZjS 2025FortgeschritteneAnfänger:innen

Semesterabschlussklausur im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht: Shampoo für den Schulhund

Im Fall geht es um die steuerliche Behandlung verschiedener Einkünfte und Aufwendungen einer Lehrerin und ihres Ehemannes. Anna Akita möchte unter anderem Aufwendungen für einen Schulhund als Werbungskosten bei ihrer Einkommensteuer geltend machen, während Bernd Beagle als Gesellschafter und Geschäftsführer der Wau Wau-GmbH Gewinn- und Gehaltszahlungen sowie Sachzuwendungen handhabt. Die Klausur thematisiert zentrale Fragen zum Werbungskostenabzug, zur Abschreibung und privaten bzw. beruflichen Nutzung von Wirtschaftsgütern, zur verdeckten Gewinnausschüttung sowie zur Anwendung von § 8b KStG bei Dividenden. Es geht um die Ermittlung der Einkünfte der beiden Eheleute sowie die Körperschaftsteuerpflicht einer GmbH.

Maximilian Gerhards· ZJS 2025, 953
Recht der öffentlichen SachenLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)+5 weitere
JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht und Grundrechte – Nachts im Stadtpark

Die Klausur behandelt eine polizei- und ordnungsrechtliche Fallgestaltung mit Bezügen zu Grundrechten, insbesondere im Zusammenhang mit Maßnahmen im öffentlichen Raum nachts im Stadtpark. Geprüft werden die Voraussetzungen und Grenzen polizeilicher Maßnahmen sowie die Prüfung von Eingriffen in Grundrechte und deren Rechtfertigung. Besonderer Wert wird auf die Subsumtion polizeirechtlicher Standardtatbestände sowie die Verhältnismäßigkeit gelegt.

Professorin Dr. Bettina Stepanek· JuS 2025, 610· 300 Min
Grundlagen Ermessen und VerhältnismäßigkeitAllgemeine Grundrechtslehren+5 weitere
JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht – @Bundestag: FYI (oder auch nicht)

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die unionsrechtliche Einordnung eines Krisenmanagementkonzepts gemäß Art. 26 I EUV und dessen umfassende systematische sowie teleologische Auslegung im Hinblick auf das Informationsrecht des Bundestages. Dabei wird insbesondere die Reichweite der parlamentarischen Einflussnahme und Öffentlichkeitsherstellung bei sicherheitsrelevanten Maßnahmen diskutiert. Weitere zentrale Punkte sind die Bejahung einer Beeinträchtigung des Informationsrechts durch die Auslegung des frühestmöglichen Zeitpunktes der Informationsweiterleitung sowie die Rechtfertigung solcher Beeinträchtigungen zugunsten des Staatswohls oder der Exekutivverantwortung. Die Klausur setzt sich intensiv mit dem Spannungsverhältnis zwischen dem Informationsanspruch des Parlaments und den Grenzen staatlichen Geheimschutzes auseinander.

Der BundestagRecht der öffentlichen Sachen
ZjS 2025Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Übungsklausur: Verwaltungsrecht in seinen unterschiedlichen Erscheinungsformen

Im Mittelpunkt des Falles steht A, der beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragt hat, nachdem seine Lebenspartnerin B keinen Unterhalt für die gemeinsame Tochter zahlte. Nach dem Wiedereinzug von B in die gemeinsame Wohnung fordert das Jugendamt von A die Rückzahlung des erhaltenen Unterhaltsvorschusses. Die zentralen Rechtsfragen betreffen die Zulässigkeit des von A eingelegten Widerspruchs gegen den Rückforderungsbescheid sowie Zuständigkeiten bei der weiteren behördlichen Bearbeitung. Der Fall behandelt insbesondere Fragen des Verwaltungsverfahrensrechts, des Unterhaltsvorschussgesetzes und des Widerspruchsverfahrens.

Jonas Fechter· ZJS 2025, 937
Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Unfaire Sportler

Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig Einwilligung und Willensmängel sowie die strafrechtliche Bewertung von Gewalt nach § 249 StGB gegenüber Schlafenden. Außerdem wird der Vermögensschaden bei bewusster Selbstschädigung mit Blick auf eine Zweckverfehlung vertieft behandelt. Im Mittelpunkt stehen die Abgrenzung von sozialadäquatem Verhalten, der Schutz der Fortbewegungsfreiheit und spezifische Gefahrenzusammenhänge im Strafrecht.

Dr. Samuel Strauß· JuS 2025, 597
Objektive ZurechnungRechtfertigungsgründeVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+4 weitere
JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Haftungsrisiken eines Steuerberaters

Die Klausur thematisiert die zivilrechtlichen Haftungsrisiken eines Steuerberaters im Rahmen eines Dienstvertrags. Im Mittelpunkt stehen vertragliche und deliktische Ansprüche auf Schadensersatz sowie die Abgrenzung von Pflichtverletzungen und deren Rechtsfolgen. Der Schwerpunkt liegt auf der Anwendung von § 280 BGB und Spezialproblemen der Berufshaftung.

Dienstvertrag, §§ 611ff. BGBGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)+6 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Oppositionsfinanzen

Nach den Bundestagswahlen 2025 streiten mehrere Fraktionen über die Zuweisung erhöhter finanzieller Mittel für Oppositionsfraktionen gemäß § 58 Abs. 2 Abgeordnetengesetz im Rahmen des Haushaltsplans. Konkret verlangt die C-Fraktion, trotz regelmäßiger Unterstützung der Minderheitsregierung in Gesetzgebungsverfahren, die erhöhte Oppositionsfinanzierung, während andere Fraktionen dies wegen fehlender Distanz zur Regierung ablehnen. Die C-Fraktion ruft das Bundesverfassungsgericht an und beanstandet eine Verletzung ihrer Rechte aus dem Abgeordnetengesetz sowie dem Grundgesetz. In einer Abwandlung begehrt eine zur Gruppe gewordene Fraktion erweiterte parlamentarische Rechte und erhöhte finanzielle Leistungen, welche der Bundestag jedoch unter Verweis auf den fehlenden Gesetzesinitiativaufwand ablehnt.

Frederic Stephan· ZJS 2025, 918
Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOZulässigkeit der Allgemeinen Leistungs- und UnterlassungklageBegründetheit der Allgemeinen Leistungs- und Unterlassungsklage+5 weitere
JA 2025Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: „2 Häuser – 3 Probleme“

Die Klausur behandelt Beratungsfragen zu Mietrecht (Diskriminierung bei Vertragsabschluss, Vertragsgestaltung), Immobiliarsachenrecht (Vorkaufsrecht, notarielle Form, Grundbuch, Wirkung bei Eigentumswechsel und Zwangsvollstreckung, Miete mit späterem Erwerb), sowie erbrechtlichen Gestaltungen (Übergang von Immobilien zu Lebzeiten, Sicherung des Familienbesitzes, Nießbrauch, gemeinschaftliches Auftreten, Testamentsgestaltung, Wechselwirkung von Schenkung und Testament).

Schenkung von Todes wegenBesonderer Teil - VertiefungMietverhältnisse über Wohnraum+5 weitere
JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Das illegale Online-Casino

Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Ansprüche im Zusammenhang mit illegalen Online-Casinos. Besonders im Fokus stehen die Wirksamkeit der abgeschlossenen Verträge unter Berücksichtigung von Gesetzes- und Sittenwidrigkeit sowie mögliche bereicherungsrechtliche Rückforderungen. Die Prüfung umfasst zudem verbraucherschützende Aspekte.

Julia Becker· JuS 2025, 584· 300 Min
Gesetz- und sittenwidrige RechtsgeschäfteDie Leistungskondiktion§ 823 Abs. 2 BGB+5 weitere
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