BetaDiese Plattform ist in der Beta. Gefunden was nicht stimmt? Schreib uns: feedback@jurafuchs.de

Klausuren

Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.

3.445 Klausuren
Aktiv:Keine Filter — alle Klausuren
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur im Immobiliarsachenrecht: Rösterei, Ruin, Regress

A gründet die „R - Rösterei GmbH“ und stellt zur Sicherung eines Darlehens für die GmbH ein geerbtes Gartengrundstück als Sicherheit zur Verfügung, wobei zunächst zivilrechtliche Fragen zum Eigentumserwerb und zur Bestellung einer Grundschuld geklärt werden müssen. Nachdem die GmbH in Zahlungsschwierigkeiten gerät, fordert die K-Bank die Verwertung der Grundschuld und droht mit Zwangsversteigerung, worauf A das Grundstück verkauft und den Erlös zur Begleichung der Schuld nutzt. Im zweiten Teil streiten A und K über die Abtretung der Darlehensforderung nach der Zahlung und die Konsequenzen einer fehlenden Tilgungsbestimmung. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Immobiliarsachenrecht, insbesondere Eigentumserwerb vom Erben, Sicherungsgrundschuld, sowie Regresse im Insolvenzverfahren und Schadensersatzansprüche wegen Verzug.

Adrian Hemler· ZJS 2026, 93
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteVerzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JuS 2026Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Schwierigkeiten mit Anleihen und Darlehen

Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Anleihen und Darlehen. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Anforderungen und Probleme rund um Darlehensverträge, insbesondere bei komplexen Wertpapieren wie Anleihen. Ziel ist die Analyse und Lösung von typischen Prüfungsfragen im Examensniveau.

Professor Dr. Lutz Haertlein· JuS 2026, 59· 300 Min
Darlehensvertrag, §§ 488ff. BGBGrundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre+3 weitere
JuS 2026Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Kriminalwissenschaften

Die Klausur befasst sich mit strafrechtlichen Fragestellungen aus dem Schwerpunkt Kriminalwissenschaften. Besonderer Wert wird auf vertiefte Analyse und wissenschaftliche Herangehensweise gelegt. Es handelt sich um eine typische Schwerpunktbereichsklausur im Strafrecht.

Jugendgerichtsgesetz (JGG)+3 weitere
ZjS 2026Anfänger:innen

Anfängerklausur: Zwei Autokäufe

Im Fall streiten die Gebrauchtwagenhändlerin Frosch (F) und die Hund GmbH (H) mit Goldt (G) bzw. deren Mitarbeiter Apfel (A) um die Zahlung von Kaufpreisen aus zwei Autokaufverträgen. A handelte als Mitarbeiter der G und schloss die Verträge ohne deren ausdrückliche Zustimmung. Zentrale rechtliche Schwerpunkte betreffen die Haftung bei fehlender oder unklarer Vertretungsmacht sowie Fragen zum Zugang und zur Wirksamkeit von Willenserklärungen. Es sind Anspruchsgrundlagen aus dem Kaufrecht sowie die Vertreterhaftung zu prüfen.

Roland Schimmel· ZJS 2026, 84
StellvertretungAbgabe und Zugang von WillenserklärungenAuslegung der Willenserklärung+5 weitere
JA 2026Anfänger:innen

„Ärztin mit Leiden“

Im Fall "Ärztin mit Leiden" geht es um die Rücknahme bzw. den Widerruf der ärztlichen Approbation wegen einer psychischen Erkrankung und einer Tötungstat unter Schuldunfähigkeit. Zu prüfen sind insbesondere die Voraussetzungen der Rücknahme und des Widerrufs nach den einschlägigen Normen der Bundesärzteordnung, das Erfordernis der Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Berufsausübung sowie die ordnungsgemäße Ermessensausübung und der Umgang mit unbestimmten Rechtsbegriffen im Verwaltungsverfahren.

Carolin Richrath, Julia Klaren· JA 2026, 44· 120 Min
Unbestimmte RechtsbegriffeEntscheidung durch GerichtsbescheidRücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten+5 weitere
JuS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit – Zivilrecht: Saldotheorie im Dreieck

Die Hausarbeit behandelt die Anwendung der Saldotheorie im bereicherungsrechtlichen Dreipersonenverhältnis. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Bereicherungsansprüche bei mehrgliedrigen Leistungsbeziehungen korrekt erfasst und ausgeglichen werden. Thematisiert werden auch grundlegende Strukturen des Bereicherungsrechts und typische Klausurprobleme.

Dr. Philipp Schlüter· JuS 2026, 48· 240 Min
Bereicherungsausgleich im MehrpersonenverhältnisUmfang des BereicherungsanspruchsDie Leistungskondiktion+4 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur zum Handels- und Gesellschaftsrecht: Bezahlen für den Porsche der anderen?

V, ein Automobil-Sammler, verlangt von B, einem ehemaligen Gesellschafter der ABC-OHG, die Zahlung des Kaufpreises für einen Porsche. Im Mittelpunkt steht, ob B als (ehemaliger) Gesellschafter für Verbindlichkeiten haftet, nachdem die ABC-OHG den Autohandel eines Einzelkaufmanns W übernommen hat und dabei ein ausdrücklicher Haftungsausschluss für Altverbindlichkeiten vereinbart wurde. Zu prüfen ist insbesondere die Gesellschafterhaftung einschließlich Nachhaftung bei der OHG, die gesetzliche Haftung des Erwerbers nach § 25 Abs. 1 HGB sowie die Bedeutung der Registerpublizität nach § 15 Abs. 1 HGB. Der Fall behandelt zudem die Voraussetzungen für einen Anspruch des V gegen B aus abgeleiteter Haftung.

StellvertretungEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JuS 2026Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Turban oder Motorrad?

Die Klausur thematisiert die Kollision zwischen der Tragepflicht eines Motorradhelms und dem Wunsch, aus religiösen Gründen einen Turban zu tragen. Im Zentrum stehen die Grundrechte aus Art. 4 und Art. 2 GG, insbesondere Fragen zum Prüfungsmaßstab, zur Abwägung und zur Verhältnismäßigkeit. Die Arbeit eignet sich besonders zur Einführung in grundrechtliche Falllösungen im öffentlichen Recht.

Luca Fynn Duda· JuS 2026, 41· 120 Min
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Recht der öffentlichen Sachen+4 weitere
JA 2026Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Das Schreckgespenst § 28 StGB: Besondere persönliche Merkmale in der Klausur

Die Klausur behandelt die praxisrelevanten Besonderheiten des § 28 StGB im Rahmen der Täterschaft und Teilnahme sowie deren Bedeutung für die Prüfung von besonderen persönlichen Merkmalen. Im Mittelpunkt steht die dogmatische Einordnung dieser Merkmale und deren Auswirkungen auf Strafbarkeit und Konkurrenzen. Ziel ist es, die Anwendung des § 28 StGB in der strafrechtlichen Klausur sicher zu beherrschen.

Julian Brockhues, Felix Kastner· JA 2026, 34· 120 Min
Täterschaft und TeilnahmeAllgemeiner Teil
JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat

Häufige Fehler in der Zivilurteilsklausur im Assessorexamen

Die Klausur analysiert typische Fehlerquellen in der zivilrechtlichen Urteilsklausur des Assessorexamens. Es werden die zentralen Bestandteile wie Rubrum, Tatbestand und Entscheidungsgründe angesprochen sowie Besonderheiten und Fehler im Umgang mit Klageänderungen und Widerklagen aufgezeigt. Ziel ist die Sensibilisierung für strukturierte und fehlerfreie Entscheidungsfindung im zweiten Staatsexamen.

Dr. Klaus Kleinbauer· JuS 2026, 38· 60 Min
EntscheidungsgründeTatbestandRubrum+3 weitere
JA 2026FortgeschritteneAnfänger:innen

„Der ,eigenmächtige‘ Überstundenbonus“

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der T im Zusammenhang mit dem Diebstahl einer Uhr (‚Überstundenbonus‘), dem Beisichführen einer Schusswaffe sowie eines Messers, und einem tätlichen Angriff, wobei insbesondere das Beisichführen gefährlicher Werkzeuge und deren Einordnung nach § 244 StGB und § 224 StGB thematisiert werden. Im Fokus stehen die Qualifikationstatbestände des schweren Diebstahls und der gefährlichen Körperverletzung.

Cem-Inan Yildirim, Max Frankenreiter· JA 2026, 28· 120 Min
Betrug (§ 263 StGB)Geldwäsche (§ 261 StGB)Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)+5 weitere
JA 20261. Staatsexamen

„Auf gute Nachbarschaft“

Die Klausur behandelt ein nachbarschaftliches Verhältnis mit Bezug auf Grundstücksnutzung, insbesondere die Nutzung eines Weges zur Garage sowie mögliche Ansprüche gegen die Errichtung eines Tores. Weiter werden Vertragskonstellationen rund um den Kauf technischer Geräte (Drucker und Tablet) thematisiert, einschließlich Fragen zur Vertretungsmacht, Geschäftsfähigkeit und wirksamen Vertragsschluss. Neben Fragen des BGB AT und Vertragsrechts werden auch sachenrechtliche Aspekte angesprochen.

Dr. Josephine Odrig· JA 2026, 14· 300 Min
Schenkung, §§ 516ff. BGBVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)§ 824 BGB+5 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

„Das Erbe fährt digital“

Die Klausur behandelt erbrechtliche und sachenrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit digital verfassten Testamenten und einem Eigentumserwerb an beweglichen Sachen (Mercedes S-Klasse), sowie der Eigentumsübertragung und Sicherung beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses durch Auflassungsvormerkung. Im ersten Teil geht es um die Wirksamkeit eines digitalen Testamentes, den Erbenbesitz und die Übereignung eines Fahrzeugs, im zweiten Teil um die sachenrechtlichen Folgen einer Auflassungsvormerkung und die Auswirkungen des Geldwäschegesetzes bei Immobilienkauf.

Simon Böhringer, Fabian Konnerth· JA 2026, 7· 180 Min
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+5 weitere
JURA 2026Anfänger:innen

ÖR-Anfängerklausur zu Grundrechten: Politische Pflicht oder privat im Pool?

Die Klausur behandelt grundrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit einer Anordnung zum gemeindlichen Pflichtdienst und thematisiert, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Bürger verpflichtet werden kann, öffentliche Aufgaben wahrzunehmen, oder ob er einem privaten Lebensstil – etwa dem Aufenthalt im Pool während einer Hitzewelle – den Vorrang geben darf. Neben dem Prüfungsaufbau für Grundrechtsbeeinträchtigungen werden auch unterschiedliche verfassungsrechtliche Abwehrrechte und deren Schranken beleuchtet.

Konrad Schilling· JURA 2026, 1057
Allgemeine GrundrechtslehrenAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)+1 weitere
JURA 2026Examensklausur1. Staatsexamen

ZR-Examensklausur zur Klimahaftung von Unternehmen

Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Haftung von Unternehmen im Zusammenhang mit Klimaschäden. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche gegen Unternehmen, deren Emissionen zu schädlichen Umwelteinwirkungen führen. Geprüft werden insbesondere Grundlagen und Grenzen deliktischer Haftung.

David Schily· JURA 2026, 1048
§ 823 Abs. 1 BGB+2 weitere
JURA 2026Fortgeschrittene

ZR-Fortgeschrittenenklausur im Zivilrecht

Wilhelm Böttcher· JURA 2026, 1040
JURA 2026Anfänger:innen

ÖR-Anfängerhausarbeit zu Genderpflicht in universitären Prüfungen

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Genderpflicht in universitären Prüfungen. Geprüft wird insbesondere, ob eine solche Pflicht gegen Grundrechte, insbesondere das Gleichheitsrecht oder die Meinungsfreiheit, verstößt.

Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+3 weitere
JURA 2026Fortgeschrittene

StR – Fortgeschrittenenhausarbeit zur Triage

Die Fortgeschrittenenhausarbeit behandelt strafrechtliche Fragestellungen rund um das Thema Triage. Im Mittelpunkt stehen die strafrechtlichen Verantwortlichkeiten von Ärzten bei der Priorisierung von Patienten im Krankenhaus. Es werden insbesondere Rechtfertigungsgründe und der objektive sowie subjektive Tatbestand erörtert.

RechtfertigungsgründeObjektive Zurechnung+3 weitere
JURA 20262. Staatsexamen / Referendariat

ZR-Referendarexamensklausur zur beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

Bei der Klausur handelt es sich um eine Übungsklausur für das Referendarexamen zum Thema beschränkte persönliche Dienstbarkeit. Der Schwerpunkt liegt auf der Prüfung von Grundstücksrechten und der Dienstbarkeit als dingliches Recht.

Matthias Ehmer· JURA 2026, 919
Erwerb und Verlust von Grundstücksrechten
JURA 2026Examensklausur1. Staatsexamen

ZR-Examensklausur zum Gewährleistungsrecht bei Waren mit digitalen Elementen (§§ 327a III, 475 a ff. BGB) und sonstigen Sachen mit digitalen Elementen (§§ 327a II, 327 d ff. BGB)

Die Klausur behandelt Gewährleistungsfragen beim Kauf von Waren mit digitalen Elementen sowie von sonstigen Sachen mit digitalen Elementen. Im Mittelpunkt stehen die neuen Vorschriften der §§ 327a III, 475a ff. BGB und §§ 327a II, 327d ff. BGB und deren Zusammenspiel mit dem herkömmlichen Kaufrecht. Die Fallbearbeitung umfasst die Prüfung typischer Käuferansprüche bei auftretenden Mängeln.

Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Crashkurs Kaufrechtsänderungen 2022Grundlagen des Kaufvertrags+5 weitere
JURA 2026Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur im Lauterkeitsrecht (UWG)

Bei der Klausur handelt es sich um eine Schwerpunktbereichsklausur im Lauterkeitsrecht (UWG), die sich mit klassischen Problemen des Wettbewerbsrechts befasst. Im Mittelpunkt stehen wettbewerbsrechtliche Anspruchsgrundlagen, deren Voraussetzungen und mögliche Einwendungen. Der Fall eignet sich zur Übung für Studierende im Schwerpunktbereich sowie zur Vorbereitung auf entsprechende Prüfungsleistungen.

Pia Höhne, Anna Josten· JURA 2026, 893
JURA 2026Fortgeschrittene

ÖR-Fortgeschrittenenhausarbeit – Öffentliches Recht in seinen internationalen und europäischen Bezügen

Die vorliegende Hausarbeit beschäftigt sich in zwei Abschnitten mit einem umstrittenen Konflikt um die Letztentscheidung über die Auslegung von Unionskompetenzen zwischen dem EuGH und dem BVerfG. Der erste Abschnitt thematisiert die europarechtliche Perspektive im Rahmen eines zu prüfenden Vorlageverfahrens. Nach der im Anschluss ergangenen fiktiven Entscheidung des EuGH ist eine Verfassungsbeschwerde zu prüfen, die Elemente bisher vom BVerfG entschiedenen Verfassungsbeschwerden im Rahmen einer ultra-vires Kontrolle kombiniert. Materiell steht eine fiktive Richtlinie zu Seevögeln im Fokus, die auch die Fischerei betrifft und potenziell regional hätte reguliert werden können.

Europäische IntegrationVerfassungsbeschwerde+2 weitere
JURA 2026Fortgeschrittene

ÖR-Fortgeschrittenenhausarbeit zum Verwaltungsrecht

Die A-GmbH schließt mit dem Wohnungseigentümer E einen auf zehn Jahre befristeten Mietvertrag über eine 70 m² große Drei-Zimmer-Wohnung mit vier Schlafplätzen, Küche und Bad. Die Wohnung wurde zuvor zehn Jahre lang an ein Ehepaar vermietet. Das Mehrfamilienhaus, welches als Wohngebäude genehmigt ist, umfasst sechs Wohnungen und befindet sich im unbeplanten Innenbereich der Stadt Augsburg. In der unmittelbaren Umgebung befinden sich Wohngebäude, ein Restaurant, eine Arztpraxis und ein Lebensmittel-Discounter mit einer Verkaufsfläche von 797, 9 m², der überwiegend von Anwohnern für die Deckung des täglichen Bedarfs und zur Versorgung des Gebiets genutzt wird. Die Nachbarn wurden durch die A-GmbH ordnungsgemäß beteiligt. Nach Zustimmung des E reicht die A-GmbH am 1. 4. 2025 beim Bauamt der Stadt Augsburg schriftlich einen ordnungsgemäßen Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für die geplante Kurzzeitvermietung ein. Der Leiter des Bauamts teilt A am 7. 4. 2025 telefonisch mit, dass seine Abteilung seit zwei Jahren mit hohen Krankenständen und vielen Anträgen belastet sei und daher eine Entscheidung erst in mehreren Monaten getroffen werden könne. Ihm sei jedoch zu Ohren gekommen, dass die Stadt Augsburg an einer Zweckentfremdungssatzung von Wohnraum (ZwEWS) arbeite, welche möglicherweise die Kurzzeitvermietung verhindern könne.

Johannes T. Kayser· JURA 2026, 689
Unbeplanter Innenbereich (§ 34 BauGB)Die Baugenehmigung+3 weitere
JURA 2026Anfänger:innen

StR-Anfängerhausarbeit zum Strafrecht AT und gefährlicher Körperverletzung

Die Hausarbeit behandelt einen strafrechtlichen Anfängerfall zum Allgemeinen Teil sowie zur gefährlichen Körperverletzung. Im Mittelpunkt steht die rechtliche Bewertung verschiedener Beteiligungs- und Versuchskonstellationen im Zusammenhang mit einer Körperverletzungshandlung.

Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBVersuch und Rücktritt+3 weitere
1567144