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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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JuS 2026Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Schwierigkeiten mit Anleihen und Darlehen

Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Anleihen und Darlehen. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Anforderungen und Probleme rund um Darlehensverträge, insbesondere bei komplexen Wertpapieren wie Anleihen. Ziel ist die Analyse und Lösung von typischen Prüfungsfragen im Examensniveau.

Professor Dr. Lutz Haertlein· JuS 2026, 59· 300 Min
Darlehensvertrag, §§ 488ff. BGBGrundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre+3 weitere
JuS 2026Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Kriminalwissenschaften

Die Klausur befasst sich mit strafrechtlichen Fragestellungen aus dem Schwerpunkt Kriminalwissenschaften. Besonderer Wert wird auf vertiefte Analyse und wissenschaftliche Herangehensweise gelegt. Es handelt sich um eine typische Schwerpunktbereichsklausur im Strafrecht.

Jugendgerichtsgesetz (JGG)+3 weitere
ZjS 2026Anfänger:innen

Anfängerklausur: Zwei Autokäufe

Im Fall streiten die Gebrauchtwagenhändlerin Frosch (F) und die Hund GmbH (H) mit Goldt (G) bzw. deren Mitarbeiter Apfel (A) um die Zahlung von Kaufpreisen aus zwei Autokaufverträgen. A handelte als Mitarbeiter der G und schloss die Verträge ohne deren ausdrückliche Zustimmung. Zentrale rechtliche Schwerpunkte betreffen die Haftung bei fehlender oder unklarer Vertretungsmacht sowie Fragen zum Zugang und zur Wirksamkeit von Willenserklärungen. Es sind Anspruchsgrundlagen aus dem Kaufrecht sowie die Vertreterhaftung zu prüfen.

Roland Schimmel· ZJS 2026, 84
StellvertretungAbgabe und Zugang von WillenserklärungenAuslegung der Willenserklärung+5 weitere
JA 2026Anfänger:innen

„Ärztin mit Leiden“

Im Fall "Ärztin mit Leiden" geht es um die Rücknahme bzw. den Widerruf der ärztlichen Approbation wegen einer psychischen Erkrankung und einer Tötungstat unter Schuldunfähigkeit. Zu prüfen sind insbesondere die Voraussetzungen der Rücknahme und des Widerrufs nach den einschlägigen Normen der Bundesärzteordnung, das Erfordernis der Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Berufsausübung sowie die ordnungsgemäße Ermessensausübung und der Umgang mit unbestimmten Rechtsbegriffen im Verwaltungsverfahren.

Carolin Richrath, Julia Klaren· JA 2026, 44· 120 Min
Unbestimmte RechtsbegriffeEntscheidung durch GerichtsbescheidRücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten+5 weitere
JuS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit – Zivilrecht: Saldotheorie im Dreieck

Die Hausarbeit behandelt die Anwendung der Saldotheorie im bereicherungsrechtlichen Dreipersonenverhältnis. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Bereicherungsansprüche bei mehrgliedrigen Leistungsbeziehungen korrekt erfasst und ausgeglichen werden. Thematisiert werden auch grundlegende Strukturen des Bereicherungsrechts und typische Klausurprobleme.

Dr. Philipp Schlüter· JuS 2026, 48· 240 Min
Bereicherungsausgleich im MehrpersonenverhältnisUmfang des BereicherungsanspruchsDie Leistungskondiktion+4 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur zum Handels- und Gesellschaftsrecht: Bezahlen für den Porsche der anderen?

V, ein Automobil-Sammler, verlangt von B, einem ehemaligen Gesellschafter der ABC-OHG, die Zahlung des Kaufpreises für einen Porsche. Im Mittelpunkt steht, ob B als (ehemaliger) Gesellschafter für Verbindlichkeiten haftet, nachdem die ABC-OHG den Autohandel eines Einzelkaufmanns W übernommen hat und dabei ein ausdrücklicher Haftungsausschluss für Altverbindlichkeiten vereinbart wurde. Zu prüfen ist insbesondere die Gesellschafterhaftung einschließlich Nachhaftung bei der OHG, die gesetzliche Haftung des Erwerbers nach § 25 Abs. 1 HGB sowie die Bedeutung der Registerpublizität nach § 15 Abs. 1 HGB. Der Fall behandelt zudem die Voraussetzungen für einen Anspruch des V gegen B aus abgeleiteter Haftung.

StellvertretungEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JuS 2026Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Turban oder Motorrad?

Die Klausur thematisiert die Kollision zwischen der Tragepflicht eines Motorradhelms und dem Wunsch, aus religiösen Gründen einen Turban zu tragen. Im Zentrum stehen die Grundrechte aus Art. 4 und Art. 2 GG, insbesondere Fragen zum Prüfungsmaßstab, zur Abwägung und zur Verhältnismäßigkeit. Die Arbeit eignet sich besonders zur Einführung in grundrechtliche Falllösungen im öffentlichen Recht.

Luca Fynn Duda· JuS 2026, 41· 120 Min
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Recht der öffentlichen Sachen+4 weitere
JA 2026Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Das Schreckgespenst § 28 StGB: Besondere persönliche Merkmale in der Klausur

Die Klausur behandelt die praxisrelevanten Besonderheiten des § 28 StGB im Rahmen der Täterschaft und Teilnahme sowie deren Bedeutung für die Prüfung von besonderen persönlichen Merkmalen. Im Mittelpunkt steht die dogmatische Einordnung dieser Merkmale und deren Auswirkungen auf Strafbarkeit und Konkurrenzen. Ziel ist es, die Anwendung des § 28 StGB in der strafrechtlichen Klausur sicher zu beherrschen.

Julian Brockhues, Felix Kastner· JA 2026, 34· 120 Min
Täterschaft und TeilnahmeAllgemeiner Teil
JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat

Häufige Fehler in der Zivilurteilsklausur im Assessorexamen

Die Klausur analysiert typische Fehlerquellen in der zivilrechtlichen Urteilsklausur des Assessorexamens. Es werden die zentralen Bestandteile wie Rubrum, Tatbestand und Entscheidungsgründe angesprochen sowie Besonderheiten und Fehler im Umgang mit Klageänderungen und Widerklagen aufgezeigt. Ziel ist die Sensibilisierung für strukturierte und fehlerfreie Entscheidungsfindung im zweiten Staatsexamen.

Dr. Klaus Kleinbauer· JuS 2026, 38· 60 Min
EntscheidungsgründeTatbestandRubrum+3 weitere
JA 2026FortgeschritteneAnfänger:innen

„Der ,eigenmächtige‘ Überstundenbonus“

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der T im Zusammenhang mit dem Diebstahl einer Uhr (‚Überstundenbonus‘), dem Beisichführen einer Schusswaffe sowie eines Messers, und einem tätlichen Angriff, wobei insbesondere das Beisichführen gefährlicher Werkzeuge und deren Einordnung nach § 244 StGB und § 224 StGB thematisiert werden. Im Fokus stehen die Qualifikationstatbestände des schweren Diebstahls und der gefährlichen Körperverletzung.

Cem-Inan Yildirim, Max Frankenreiter· JA 2026, 28· 120 Min
Betrug (§ 263 StGB)Geldwäsche (§ 261 StGB)Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)+5 weitere
JA 20261. Staatsexamen

„Auf gute Nachbarschaft“

Die Klausur behandelt ein nachbarschaftliches Verhältnis mit Bezug auf Grundstücksnutzung, insbesondere die Nutzung eines Weges zur Garage sowie mögliche Ansprüche gegen die Errichtung eines Tores. Weiter werden Vertragskonstellationen rund um den Kauf technischer Geräte (Drucker und Tablet) thematisiert, einschließlich Fragen zur Vertretungsmacht, Geschäftsfähigkeit und wirksamen Vertragsschluss. Neben Fragen des BGB AT und Vertragsrechts werden auch sachenrechtliche Aspekte angesprochen.

Dr. Josephine Odrig· JA 2026, 14· 300 Min
Schenkung, §§ 516ff. BGBVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)§ 824 BGB+5 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

„Das Erbe fährt digital“

Die Klausur behandelt erbrechtliche und sachenrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit digital verfassten Testamenten und einem Eigentumserwerb an beweglichen Sachen (Mercedes S-Klasse), sowie der Eigentumsübertragung und Sicherung beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses durch Auflassungsvormerkung. Im ersten Teil geht es um die Wirksamkeit eines digitalen Testamentes, den Erbenbesitz und die Übereignung eines Fahrzeugs, im zweiten Teil um die sachenrechtlichen Folgen einer Auflassungsvormerkung und die Auswirkungen des Geldwäschegesetzes bei Immobilienkauf.

Simon Böhringer, Fabian Konnerth· JA 2026, 7· 180 Min
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+5 weitere
JURA 2026Fortgeschrittene

ÖR-Fortgeschrittenenklausur zur Aufhebung von Verwaltungsakten

Die Klausur behandelt die Rücknahme und den Widerruf von Verwaltungsakten im Kontext von Corona-Hilfen für Profisportvereine. Zentral sind der Vorbehalt des Widerrufs bei Bewilligungsbescheiden, die Schlussabrechnung und die Berücksichtigung von anderweitigen staatlichen Hilfen, insbesondere im Hinblick auf Überkompensation und die Voraussetzungen der Förderrichtlinie.

Charlene Barth· JURA 2026, 814
Rücknahme und Widerruf von VerwaltungsaktenBekanntgabe und Wirksamkeit von Verwaltungsakten+3 weitere
JURA 2026Anfänger:innen

StR-Anfängerklausur zu Delikten gegen Leib und Leben

Die Anfängerklausur befasst sich mit Delikten gegen Leib und Leben am Beispiel einer missglückten medizinischen Behandlung durch einen Nicht-Mediziner. Im Mittelpunkt stehen die objektive Zurechenbarkeit der Todesfolge, der subjektive Tatbestand, Erfolgsqualifikation und die Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit. Daneben werden auch Aspekte wie gefährliche Körperverletzung, Rechtfertigungs- und Schuldausschlussgründe behandelt.

Hendrik Böhme, Liam Draf· JURA 2026, 806
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBKörperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGBObjektive Zurechnung+5 weitere
JURA 2026Examensklausur1. Staatsexamen

ZR-Examensklausur zum digitalen Kaufrecht

Die Klausur befasst sich mit dem Kauf einer Smartwatch als Ware mit digitalen Elementen und den daraus resultierenden Besonderheiten im Kaufrecht, insbesondere den Aktualisierungspflichten, Mängelrechten sowie Fragen der Nacherfüllung, Rücktritt und Schadensersatz. Zudem werden die Vertretungsmacht im Handelsrecht, die Zurechnung von Herstellerverschulden und deliktische sowie produkthaftungsrechtliche Ansprüche bei fehlerhafter Software beleuchtet.

Nina Thömmes· JURA 2026, 795
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Sach- und RechtsmängelNacherfüllung +4 weitere
JURA 2026Anfänger:innen

ZR-Anfängerklausur zum Schuldrecht

Im Fall schließt die Betriebswirtin B über eine Plattform einen Vertrag über eine möblierte Ferienwohnung mit Frühstücksservice, entdeckt bei Anreise Mängel am Inventar, zahlt nach Abreise nur die Hälfte des vereinbarten Preises und richtet durch Umstellen der Möbel Schäden am Parkett an. Der Vermieter F verlangt Ersatz für die restliche Miete, Reparaturkosten sowie entgangene Gewinne, während B Verjährung einwendet.

Jonas Heckmann, Ben Eyler· JURA 2026, 790
Pflichten im Mietverhältnis VerjährungGrundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre+3 weitere
JURA 20262. Staatsexamen / Referendariat

ZR-(Original ‑ )Referendarexamensklausur zum Mobiliarsachenrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht

Die im Mai 2024 in NRW gestellte Examensklausur behandelt Fragen aus dem Mobiliarsachenrecht und dem Handels- sowie Gesellschaftsrecht. Im Mittelpunkt stehen die Anwaltshaftung, Gesellschafterhaftung, Verzug, gesetzlicher Eigentumserwerb (insbesondere Ersitzung), Pfandverwertung und gesellschaftsrechtliche Vertretung. Die Klausur verlangt eine genaue Schwerpunktsetzung aufgrund des Umfangs des Sachverhalts und der rechtlichen Besonderheiten.

Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+4 weitere
JURA 2026Examensklausur1. Staatsexamen

ZR-Examensklausur zum Schuldrecht: Neuwagenkauf zwischen Chipkrise und streikender Technik

Die Klausur behandelt eine zivilrechtliche Streitigkeit aus einem Neuwagenkauf, bei dem es durch die Chipkrise zu Lieferproblemen beim Fahrassistenzsystem kommt. Thematisiert werden insbesondere Sachmängel, Nacherfüllung, Unmöglichkeit, AGB-Kontrolle sowie die Abgrenzung zwischen Kaufrecht und den Vorschriften über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB). Es geht um die vertragliche Risikoverteilung und Ansprüche des Käufers bei Leistungsstörungen.

Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+4 weitere
JURA 2026Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: Feinkost-Fiasko

Die Klausur behandelt die Haftung des Geschäftsführers einer Vor-GmbH bei Insolvenz im Gründungsstadium. Schwerpunkte sind die Insolvenzverschleppungshaftung, die verschiedenen Gesellschaftsphasen sowie die Ansprüche von Alt- und Neugläubigern gegen den Geschäftsführer. Von den Bearbeiter:innen wird eine differenzierte Lösung hinsichtlich der Haftungskonstellationen und der relevanten Gläubigergruppen verlangt.

Ulrich Ehricke, Leonard Hick· JURA 2026, 637
Gesellschaft mit beschränkter Haftung+3 weitere
JURA 2026Examensklausur1. Staatsexamen

Zeugnis zweiter Klasse?

Die Examensklausur im Öffentlichen Recht befasst sich mit einer verfassungsrechtlichen Fragestellung zum Thema 'Zeugnis zweiter Klasse?'. Nähere Informationen zum zugrundeliegenden Sachverhalt oder spezifische Normen sind nicht über die Metadaten ersichtlich.

Fritz Schäfer· JURA 2026, 482
JURA 2026Anfänger:innen

Stress im Parlament

Die Anfängerklausur mit dem Titel 'Stress im Parlament' behandelt das Staatsorganisationsrecht und richtet sich an Einsteiger:innen im Öffentlichen Recht. Im Mittelpunkt steht die verfassungsrechtliche Problematik parlamentarischer Abläufe und möglicher Konflikte zwischen Staatsorganen.

JURA 2026Fortgeschrittene

»Cheaten« bei Onlineschachturnieren und Drohen mit Rufschäden

Die Hausarbeit behandelt strafrechtliche Fragestellungen zu Vermögensdelikten im Zusammenhang mit Betrug bzw. ‚Cheaten‘ bei Onlineschachturnieren sowie dem Drohen mit Rufschäden. Sie ist als Übungsfall für Fortgeschrittene konzipiert.

Betrug (§ 263 StGB)Computerbetrug (§ 263a StGB)+1 weitere
JURA 2026Examensklausur1. Staatsexamen

Das Risiko von Trendsportarten

Die Examensklausur behandelt das Darlehens- und Bürgschaftsrecht im zivilrechtlichen Kontext, insbesondere im Zusammenhang mit Risiken im Bereich von Trendsportarten. Thematisiert wird die Anwendung der einschlägigen zivilrechtlichen Regelungen und die rechtliche Einordnung der Haftungsrisiken.

Darlehensvertrag, §§ 488ff. BGBBürgschaft, §§ 765ff. BGB
JURA 2026Examensklausur1. Staatsexamen

Alles für die Katz?!

Die ZR-Examensklausur von Christian Baldus und Robin Repnow behandelt Fragestellungen aus dem Schuld- und Sachenrecht. Der Titel und die Autor:innen weisen einen Schwerpunkt auf Prüfungsrelevanz und didaktische Schwerpunktsetzung hin, jedoch sind aus den Metadaten keine Details zum konkreten Sachverhalt oder zur Bearbeitungsrichtung ableitbar.

Christian Baldus, Robin Repnow· JURA 2026, 568
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