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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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1.062 Klausuren
JA 20101. Staatsexamen

Die verhinderten Badewonnen

Die Klausur befasst sich mit Ansprüchen des Sohnes S gegen seine Mutter F und gegen den Verkäufer V im Zusammenhang mit dem Erwerb und Einbau einer Luxus-Badewanne ohne Kenntnis der F, mit Schwerpunkt auf den instituten Geschäftsführung ohne Auftrag, Bereicherungsrecht sowie auf Fragen des Fernabsatzvertrags. Außerdem behandelt eine Abwandlung die Möglichkeit der Pfändung eines Autos durch einen Gerichtsvollzieher und die Rechtsbehelfe eines Dritten gegen die Pfändung.

Christin Horlach, Daniela Guhl· JA 2010, 94· 300 Min
Ausschluss von der ErbfolgeAuftrag, §§ 662ff. BGBMietverhältnisse über Wohnraum+5 weitere
ZjS 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur – Zivilrecht: Haus am See für Tag am Meer

Torben verlangt von Pradash, dem neuen Grundbucheigentümer eines Hausgrundstücks am Starnberger See, den Verzicht auf sämtliche Rechte an dem Grundstück. Gleichzeitig fordert er von Balthasar, dem Pächter des Grundstücks, die Beseitigung eines errichteten Zauns. Der Fall thematisiert Fragen rund um den gutgläubigen Immobilienerwerb, die Wirksamkeit von Auflassungen, Eigentumsübertragung, Anwartschaftsrechte sowie die Auswirkungen von Vormerkungen und Schuldrechtsproblemen wie Rücktritt und Gläubigerverzug. Im Fokus stehen darüber hinaus die Voraussetzungen von Ansprüchen aus den relevanten Vorschriften des BGB und deren rechtliche Durchsetzung.

Matthias Breidenstein· ZJS 2010, 61
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt (Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Braque, Picasso und Kubismus – Bleibt Nathan 'der Weise'?

Die Klausur behandelt die rechtlichen Probleme um ein Gemälde, das aus dem Besitz einer Museumsstiftung über mehrere Stationen – unter anderem durch eine unberechtigte Veräußerung durch den Museumskurator und eine spätere Erbfolge – in die Hände eines Dritten gelangt ist. Zu prüfen ist, ob die Museumsstiftung das Gemälde von dem aktuellen Besitzer, der es auf einem Flohmarkt gutgläubig erworben hat, herausverlangen kann. Schwerpunkte liegen im Sachenrecht (Gutgläubiger Erwerb, Vertretungsmacht, Abhandenkommen), Bereicherungsrecht (Ersitzung als Rechtsgrund) und der Beweislastverteilung beim Erwerb von Kulturgütern.

Dr. Michael Anton· JA 2010, 14· 180 Min
(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur Schwerpunktbereich Arbeitsrecht Europarechtswidrige Kündigungsfrist, Verwirkung des Widerspruchsrechts und gegenläufige betriebliche Übung

Die Klausur thematisiert die Europarechtswidrigkeit der Kündigungsfrist nach § 622 II 2 BGB unter Bezugnahme auf ein Urteil des EuGH sowie die Verwirkung des Widerspruchsrechts beim Betriebsübergang. Im zweiten Teil wird die Zulässigkeit einer gegenläufigen betrieblichen Übung im Kontext der Schuldrechtsreform untersucht.

Dienstvertrag, §§ 611ff. BGBFristen und Termine
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR JenTranslation

Die Klausur thematisiert die zivilrechtliche Auseinandersetzung im Zusammenhang mit einer Grundschuld, die zur Sicherung eines Darlehens bestellt wurde, und einer beabsichtigten Zwangsvollstreckung. Es werden Rechtsfragen zur Vertretung einer BGB-Gesellschaft, zur Grundbuchfähigkeit, zur Vollstreckungsabwehrklage sowie zum Beratungsvertrag und Anlageempfehlungen einschließlich Gewinnspanne behandelt.

Jan Lieder· JURA 2010, 926
Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPOGrundprinzipien des SachenrechtsDarlehensvertrag, §§ 488ff. BGB+2 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Abschleppen vom Supermarktparkplatz – Selbsthilfe oder Abzocke?

Die Klausur behandelt das Abschleppen von Fahrzeugen vom Supermarktparkplatz. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Besitzschutzes, der Geschäftsführung ohne Auftrag sowie deliktsrechtliche Aspekte, insbesondere im Zusammenhang mit Selbsthilferechten und petitorischer Widerklage.

Maike Huneke· JURA 2010, 852
Der BesitzschutzDie echte GoA – Voraussetzungen§ 823 Abs. 1 BGB+4 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR Der umtriebige Geschäftsmann

Der Fall behandelt grundlegende Probleme des BGB AT mit dem Schwerpunkt auf der Auslegung von Willenserklärungen. Er eignet sich sowohl für Anfänger als auch für Fortgeschrittene und bietet einen anspruchsvollen Sachverhalt zur selbstständigen Lösung.

Auslegung der Willenserklärung+3 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Erbschaftsansprüche

Die Examensklausur behandelt die Frage, welche Ansprüche auf den Nachlass nach dem Tod des W bestehen. Dabei steht im Mittelpunkt, ob die nichteheliche Lebensgefährtin F oder der Sohn S Erbe geworden ist, nachdem W zunächst F testamentarisch und später S in einem Erbvertrag zum Erben eingesetzt hatte.

Johannes Heyers· JURA 2010, 694
Gewillkürte Erbfolge+2 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Zu viele Vormerkungen

Der Fall behandelt die Übertragung von Grundstücken mit mehreren Beteiligten, insbesondere die Eintragung und Wirkungen von Auflassungsvormerkungen, konkurrierenden Erwerbern und Fragen des gutgläubigen Erwerbs. Diskutiert werden Herausgabeansprüche nach Eigentumserwerb trotz zwischenzeitlicher Eigentumsübertragung, Ansprüche auf Mieteinnahmen sowie die Rechtsposition eines Nachbarn mit abgesicherter Grunddienstbarkeit. Zusätzlich wird prozessuales Verhalten bei Klagerücknahme nach Eintragung thematisiert.

Genevieve Baker· JURA 2010, 450
Erwerb und Verlust von GrundstücksrechtenVindikation & Eigentümer-Besitzer-VerhältnisGrundprinzipien des Sachenrechts+2 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungshausarbeit ZR Traumurlaub in Tollinesien

Die Klausur behandelt Ansprüche eines eingetragenen Lebenspartnerschaftspaars gegen einen Reiseveranstalter nach einer Pauschalreise, bei der es zu Diskriminierungen, einem Unfall und ärztlichen Behandlungsfehlern während eines Ausflugs kommt. Schwerpunkte sind die reisevertragliche Haftung, Gleichbehandlungsrechte nach AGG, deliktsrechtliche Schadensersatzansprüche sowie die Problematik eines möglichen Anspruchsverlusts durch Einlösung eines Schecks (Erlassfalle). Außerdem wird die Anwendbarkeit deutschen Rechts nach Rom I-VO geprüft.

Peter A. Windel· JURA 2010, 381
Reisevertrag, §§ 651a ff. BGBMinderung & Schadensersatz§ 823 Abs. 1 BGB+3 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Möbelkauf mit Folgen

Die Examensklausur behandelt mehrere Kaufverträge über Möbel zwischen einer Firma und privaten Käufern. Es stehen Fragen des Kaufrechts (Sachmängel, Rücktritt, Gefahrübergang), AGB-Kontrolle, Prozessrecht (insb. Klagehäufung, Streitgenossenschaft, Zustellung), Rücktritt, Schadenersatz, sowie die Berechtigung von Kaufpreisforderungen und Aufrechnung im Mittelpunkt.

Tobias Tröger, Anton Ederle· JURA 2010, 307
Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelRücktritt+5 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Silberhandel

In diesem Examensfall geht es um die Lieferung von Feinsilber unter Eigentumsvorbehalt, die Verarbeitung zu einem wertvollen Kunstgegenstand und diverse Eigentumsverschiebungen durch weitere Geschäfte – u.a. eine vermeintliche Kreditbesicherung durch einen Angestellten ohne Vertretungsmacht und einen Weiterverkauf an einen gutgläubigen Dritten. Kernproblem ist die Frage nach der Eigentumslage am sog. Salzschiffchen und daraus resultierenden Herausgabeansprüchen.

Herbert Zech· JURA 2010, 215
Grundlagen des KaufvertragsRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+1 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Tropenfieber und Trinkgeld

Die Klausur behandelt verschiedene zivilrechtliche Problemstellungen rund um die Themen Geistesstörung, Aufrechnung, Abtretung, Rechtsnatur des Trinkgeldes und Rückforderung einer Schenkung. Im Mittelpunkt stehen typische Examensfragen zur Wirksamkeit von Rechtsgeschäften, zur Haftung im Werkvertragsrecht und zur Rückforderung von Trinkgeld. Es werden mehrere Parteien und Ansprüche durch zivilrechtliche Konstruktionen miteinander verbunden.

Hannes Jacobi· JURA 2010, 137
Anfechtung der WillenserklärungAufrechnungAbgabe und Zugang von Willenserklärungen+4 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR Eigentumsvorbehalt im Fitnessstudio

In diesem Fortgeschrittenenfall geht es um die Auswirkungen eines Eigentumsvorbehalts beim Kauf eines Fitnessgeräts für ein neu eröffnetes Fitnessstudio. Gegenstand sind insbesondere deliktsrechtliche Ansprüche bezüglich des Anwartschaftsrechts nach Beschädigung des Geräts durch Dritte sowie die damit verbundenen schadensrechtlichen und sachenrechtlichen Probleme. Es sind Ansprüche des Käufers und der Verkäuferin ausschließlich aus Deliktsrecht zu prüfen.

Jochen Bernhard· JURA 2010, 62
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenSicherungsrechte an beweglichen Sachen§ 823 Abs. 1 BGB+3 weitere
JA 20091. Staatsexamen

Ein Restaurant in Portugal: Austern, Perlen und die Landessitte

Die Klausur behandelt die Problematik eines manipulierten Angebots im Restaurant und die daraus resultierenden zivilrechtlichen Ansprüche hinsichtlich des Preises, eines Perlenfunds sowie der Landessitte zur Vorspeisenabrechnung. Neben bereicherungsrechtlichen und sachenrechtlichen Fragestellungen werden auch Fragen des internationalen Privatrechts zur Rechtswahl geprüft.

Christian Friedrich Majer· JA 2009, 855· 300 Min
Beendigung§ 824 BGB§ 826 BGB+5 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Internetauktion

Die Klausur behandelt den Vertragsabschluss bei einer Internetauktion, insbesondere die Wirksamkeit des Vertragsschlusses zwischen dem anbietenden Verkäufer und dem Höchstbietenden unter Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zudem werden Fragen der Anfechtung, des Widerrufsrechts sowie einer möglichen Rückabwicklung nach erfolgtem Vertragsschluss aufgeworfen.

Prof. Dr. Tobias Lettl· JA 2009, 686· 300 Min
Angebot und AnnahmeVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Stellvertretung+5 weitere
JA 20091. Staatsexamen

Ungewollte Familien- und Existenzgründung

Die Klausur thematisiert Schadensersatzansprüche nach ärztlichen Behandlungsfehlern im Zusammenhang mit ungewollter Familiengründung und grenzüberschreitenden Sachverhalten. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu den Rechtsgrundlagen von Schadensersatz bei Pflichtverletzungen im Arzt-Patienten-Verhältnis sowie die rechtliche Einordnung von Rücktritt und Widerruf im Steuerberatervertrag. Zusätzlich werden die Rechtswahl im Internationalen Privatrecht und die Anforderungen an den Schadensnachweis erörtert.

Dr. Daniel Kassing, Paul Czaplinski· JA 2009, 584· 300 Min
Feststellung eines ersatzfähigen SchadensVerwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der ElternGeschäftsfähigkeit+5 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Gnade vor Recht? Das strafrechtliche Prüfungsgespräch im Referendarexamen aus staatsanwaltschaftlicher Sicht

Die Klausur befasst sich mit der prüfungsrechtlichen und strafrechtlichen Bewertung von Referendarleistungen im strafrechtlichen Prüfungsgespräch aus Sicht der Staatsanwaltschaft. Sie beleuchtet insbesondere Abwägungen zwischen Ermessenspielräumen (Gnade) und den rechtlichen Vorgaben (Recht).

Stüber· JA 2009, 535
Recht der ehelichen GemeinschaftDie Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)+1 weitere
JA 20091. Staatsexamen

Anwaltliche Beratung

Die Klausur behandelt einen zivilrechtlichen Sachverhalt aus der anwaltlichen Beratung in einer Anwaltsklausur aus Beklagtensicht. Gegenstand ist die versehentliche Herausgabe und anschließende Tötung eines Hundes durch einen Dritten, nachdem eine Hundepensionsbetreiberin ihren Erfüllungsgehilfen anwies, einen anderen Hund herauszugeben. Die Beklagte fragt nach Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Klage auf Schadensersatz und nach eventuellen Ansprüchen gegen den Dritten.

Lars Theissen· JA 2009, 366· 300 Min
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Auftrag, §§ 662ff. BGBDie Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Immer Ärger mit dem Handy

Der Telekommunikationsanbieter T vollstreckt einen Vollstreckungsbescheid über unbezahlte Mobilfunkrechnungen gegen den minderjährigen J. Nach einem außergerichtlichen Vergleich, der Ratenzahlungen vorsieht, kommt es zur Pfändung von J's Playstation, da angeblich Raten nicht rechtzeitig geleistet wurden. J, vertreten durch seinen Vater, wendet sich mit einer Erinnerung gegen die Vollstreckung und bringt Einwendungen zur Wirksamkeit des Vertragsabschlusses sowie einen Aufrechnungseinwand vor. Die wesentlichen rechtlichen Schwerpunkte liegen im Zivilprozessrecht, besonders im Bereich der Zwangsvollstreckung, Minderjährigenschutz und der Statthaftigkeit von Rechtsbehelfen.

Lars Weber· ZJS 2009, 536
Rücktritt GeschäftsfähigkeitVerzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Im Mittelpunkt des Falls steht die rechtliche Auseinandersetzung zweier Partner nach der Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. M fordert von F einen Ausgleich für von ihm erbrachte finanzielle Beiträge und Arbeitsleistungen beim gemeinsamen Hausbau. Zu prüfen sind insbesondere zivilrechtliche Ausgleichsansprüche im Zusammenhang mit Vermögensverschiebungen innerhalb der Partnerschaft. Weiterhin ist im Rahmen des Zwangsvollstreckungsrechts zu entscheiden, ob bei Vollstreckungsmaßnahmen gegen einen Partner bestimmte Schutzvorschriften – etwa zu Eigentums- und Besitzverhältnissen – auf nichteheliche Lebensgemeinschaften anwendbar sind.

Timo Fest· ZJS 2009, 528
Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGBRecht der ehelichen GemeinschaftDrittwiderspruchsklage, § 771 ZPO+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Wem gehört was???

Im vorliegenden Übungsfall steht zunächst das Mobiliarsachenrecht im Fokus. N verkauft eine Maschine, die ihm nicht gehört, sondern von E geliehen wurde, unter Eigentumsvorbehalt an K. K nimmt zur Sicherung eines Kredits die Maschine als Sicherheit für die Bank B, bleibt aber im Besitz; sowohl E als ursprünglicher Eigentümer als auch B verlangen später von K die Herausgabe des Geräts. Im zweiten Teil veräußert E ein Grundstück formgerecht an K1 und lässt dessen Eintragung ins Grundbuch beantragen, verkauft das Grundstück aber kurz darauf erneut an K2, der ebenfalls einen Eintrag beantragt. Zentral sind Fragen zum Eigentumserwerb und Besitzschutz im beweglichen Sachenrecht sowie bei Grundstücksübertragungen, einschließlich möglicher Amtswidersprüche bei grundbuchlichen Vorgängen.

(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteUnmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Studienerfolg durch Lexika

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Student, der telefonisch von einem Versandhändler zum Kauf eines Lexikons für 200 Euro überredet wird und dieses nach Lieferung zunächst behalten, aber später den Kauf bereut. Streitig ist, ob der Student nach einem Widerruf weiterhin zur Zahlung verpflichtet ist und ob er im Fall einer Rücksendung Anspruch auf Erstattung der Rücksendekosten hat. In einer Abwandlung erwirbt der Student das Lexikon als Unternehmer für eine Auskunftei und verlangt nach Entdeckung eines Mangels (fehlende Buchstaben X-Z im Lexikon) die Rückerstattung des Kaufpreises. Der Fall beleuchtet insbesondere Fragen des verbraucherschützenden Widerrufsrechts, der Rückabwicklung und der Gewährleistung.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Anfechtung der Willenserklärung+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: A Life 4 Sale

In dem Fall inseriert Jan U. alle wesentlichen Bestandteile seines bisherigen Lebens – einschließlich Haus, Inventar, Fahrzeugen, Job und sozialen Kontakten – als Paket in einer Internetauktion, wobei M das Höchstgebot abgibt. Nach notarieller Beurkundung stellt sich heraus, dass der Immobilienerwerb aufgrund bereits erfolgter Übertragung auf den Sohn D nicht wirksam ist und zudem Teile des Inventars mangelhaft sind. Gegenstand der ersten zentralen Frage ist, ob M ein Recht auf Rücktritt vom gesamten Vertrag wegen Mängeln und fehlender Eigentumsverschaffung hat, unter Berücksichtigung der Formerfordernisse des § 311b BGB und des Mängelgewährleistungsrechts bei Sachgesamtheiten. Die zweite Frage beleuchtet, ob J als Inhaberin des Teppichladens einen Anspruch gegen M auf Arbeitsaufnahme aus einer Vertragsübernahme geltend machen kann.

Hanjo Hamann· ZJS 2009, 267
Rücktritt Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
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