Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
ÖR-Schwerpunktklausur zum Datenschutzrecht
Die Schwerpunktklausur behandelt im ersten Teil datenschutzrechtliche Ansprüche, insbesondere den Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten (Art. 17 DSGVO) und die Verantwortlichkeit bei Weitergabe von Bewerbungsunterlagen durch Mitarbeiter, einschließlich der Haftung und Exkulpationsmöglichkeiten nach Art. 82 DSGVO. Im zweiten Teil wird die Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit von Bewertungsportalen für Ärzte im Licht der Jameda-Rechtsprechung sowie datenschutz- und grundrechtliche Implikationen erörtert.
Feuer auf der Never Taken
Die Klausur behandelt Fragestellungen des Seehandelsrechts, insbesondere die international privatrechtliche Einordnung des Fixkostenspediteurs sowie die Wertersatzhaftung nach dem HGB bei Zerstörung von Transportgut. Zu klären ist, ob dem Verkäufer (A) sowie dem Käufer (R) gegen den Spediteur (F) Ansprüche auf Ersatz für zerstörte Becher zustehen, wobei auf den Seefrachtbrief bzw. das Rektakonnossement besonderes Augenmerk gelegt wird.
Schwerpunktklausur im Urheberrecht
Im Mittelpunkt der Schwerpunktklausur steht die Plattformhaftung nach dem Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) sowie die Panoramafreiheit. Weiterhin werden die Haftung des Unternehmers nach § 99 UrhG sowie Fragen zur öffentlichen Wiedergabe und zum Setzen von Links behandelt. Ein Sachverhalt rund um die öffentlichen Präsentation von Kunstwerken und deren mediale Verwertung bildet den prüferischen Kern.
Eine Fusionskontrolle der besonderen Art
Die Klausur behandelt das aktienrechtliche Beschlussmängelrecht am Beispiel einer Anfechtungsklage gegen einen Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Schwerpunkte sind unter anderem die Anfechtungsbefugnis, der Missbrauch des Anfechtungsrechts und das Freigabeverfahren nach § 246a AktG. Auch prozessuale und materielle Fragen werden miteinander verknüpft.
Fabrikunglück in der grenzüberschreitenden Lieferkette
Die Examensklausur thematisiert insbesondere die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte und die Anknüpfung der Rom I- und II-Verordnungen im Rahmen eines Fabrikunglücks in einer grenzüberschreitenden Lieferkette. Im Mittelpunkt steht die mögliche Haftung einer in Deutschland ansässigen Abnehmergesellschaft für Verletzungen von Brandschutz- bzw. Verkehrspflichten durch eine ausländische Zulieferergesellschaft und Schutzpflichten gegenüber Dritten. Der Sachverhalt orientiert sich am bekannten ‚KiK-Fall‘ und behandelt aktuelle Fragen zur Haftung in globalen Lieferketten.
Internationales Privatrecht: Examensklausur zum Internationalen Familienrecht
Die Klausur schildert einen Fall des internationalen Familien- und Erbrechts mit Auslandsbezug. Es geht um die Frage, welche erb- und güterrechtlichen Ansprüche dem überlebenden Ehemann zustehen, insbesondere im Hinblick auf § 1371 I BGB, Güterstand und die erbrechtliche Stellung nach deutschem Internationalem Privatrecht. Es sind insbesondere Qualifikationsfragen und der Umgang mit europarechtlichen und nationalen Regelungen zu prüfen.
Schwerpunktbereichsklausur – Medienrecht: Der sorgfältige YouTube-Star
Die Klausur thematisiert zentrale Fragen im Medienrecht am Beispiel eines YouTube-Stars. Im Fokus stehen die Anforderungen an journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedienangebote, insbesondere die publizistische Relevanz und der Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung. Wesentliche Schwerpunkte bilden zudem die Sorgfaltspflichten im Online-Journalismus, darunter die Maßstäbe für wahrheitsgemäße Berichterstattung, Tendenzschutz und sachliche Mäßigungspflichten nach § 19 MStV. Außerdem wird die Frage behandelt, ob der Anbieter eines Telemediums von der medienrechtlichen Aufsicht befreit werden kann.
Semesterabschlussklausur – Allgemein: Juristische Methodenlehre
In dieser Klausur liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Analyse von § 12 BGB, der teleologischen Reduktion einer Benutzungsordnung sowie einem möglichen Verstoß gegen die Verfassung durch eine gesetzliche Festlegung zur Auslegung von Vorschriften. Im Mittelpunkt steht dabei das Verhältnis von Wortlautbindung und verfassungskonformer Interpretation. Die Bearbeitung verlangt zudem, juristische Methoden der Gesetzesauslegung und deren Grenzen zu erörtern.
Schwerpunktbereichsklausur – Unternehmen und Wettbewerb: Kautelarjuristische Praxis in der Unternehmensnachfolge
Im Mittelpunkt der Klausur steht die Gestaltung von erbrechtlichen Regelungen in der Unternehmensnachfolge, insbesondere die Differenzierung zwischen Erb- und Pflichtteilsverzicht sowie die Behandlung damit verbundener Risiken und Liquiditätsvorteile. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Grundsatz der materiellen Höchstpersönlichkeit bei letztwilligen Verfügungen und die Möglichkeit einer teleologischen Reduktion des § 2065 II BGB im Zusammenhang mit der Wahl von Vermächtnisnehmern. Zusätzlich wird die Gestaltung und Wirkung von Vorsorgeinstrumenten wie Nießbrauchsvermächtnissen, Rentenauflagen und die Zuweisung von Kommanditanteilen für zukünftige Erben behandelt.
Schwerpunktbereichsklausur – Urheber- und Markenrecht: Öffentliche Wiedergabe bei Framing und unabhängigem Upload, Eintragungsfähigkeit politischer Slogans, Markenverletzung
Im Mittelpunkt der Klausur stehen zum einen Fragen rund um das Urheberrecht, insbesondere die öffentliche Wiedergabe von Werken beim Framing und bei einem selbständigen Upload, wobei die Problematik des neuen Publikums herauszuarbeiten ist. Zum anderen geht es im Markenrecht um die Unterscheidungskraft politischer Slogans und deren Eintragungsfähigkeit. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die markenrechtliche Prüfung des Herkunftshinweises einer Marke. Schließlich ist die Herkunftsfunktion der Marke im Kontext möglicher Markenverletzungen zu analysieren.
Semesterabschlussklausur – Strafprozessrecht: Längerfristige Observation - manchmal auf eigene Faust
In der Klausur geht es schwerpunktmäßig um die längerfristige Observation im Strafprozessrecht. Dabei werden vor allem der Begriff und die gesetzlichen Voraussetzungen dieser Maßnahme wie Anfangsverdacht, Subsidiaritätsklausel, Verhältnismäßigkeit und Eilanordnungskompetenz geprüft. Zudem stehen die Abgrenzung zwischen privater und behördlicher Beweisbeschaffung und das damit verbundene Verwertungsverbot für privat beschaffte Beweise im Mittelpunkt. Schließlich wird die Frage der Beweisverwertung bei einer rechtswidrigen Observation und von Zufallserkenntnissen behandelt.
Frühkonstitutionalismus
Die Klausur behandelt die erste Verfassungswelle des Frühkonstitutionalismus zu Beginn des 19. Jahrhunderts im deutschen Raum. Schwerpunkt sind die grundlegenden verfassungsrechtlichen und politischen Probleme der Epoche, insbesondere die Gründung des Deutschen Bundes, das monarchische Prinzip versus Landstände sowie die Bürgerrechte der Zeit. Die Bearbeitung erfolgt anhand von Quellen, u.a. der Deutschen Bundesakte und der Bayerischen Verfassung von 1818.
Internationales Verfahrensrecht Kurzhausarbeit
Die Kurzhausarbeit stellt einen Sachverhalt aus dem Internationalen Zivilprozessrecht, insbesondere zur Bestimmung der internationalen Zuständigkeit nach der Brüssel Ia-Verordnung, dar. Es geht um die Frage, ob das Amtsgericht Frankfurt für die Klage eines deutschen Unternehmers gegen einen in Spanien ansässigen Hersteller aufgrund von Mängeln an gelieferten Poolleitern zuständig ist. Dabei steht die Bestimmung des Erfüllungsortes bei grenzüberschreitenden Lieferverträgen mit unterschiedlichen Lieferorten im Mittelpunkt.
Grundlagen des Rechts Examensklausur zur Römischen Rechtsgeschichte und zum Römischen Privatrecht
Die Klausur besteht aus Fragen zur Römischen Rechtsgeschichte (u.a. Ämterlaufbahn, Rechtsquellen, Bedeutung der lex Hortensia) und aus Aufgaben zur Exegese römisch-rechtlicher Texte mit Vergleich zum modernen deutschen Recht, insbesondere zum Verhältnis von Kauf und Miete sowie Eviktionshaftung. Sie richtet sich an Studierende im Schwerpunktbereich Grundlagen des Rechts.
»Kunst und Kapital«
Die Klausur behandelt zentrale Fragen der Kapitalerhaltung im GmbH-Recht sowie typische Probleme des Personengesellschaftsrechts. Im Sachverhalt geht es um den Verkauf eines wertvollen Kunstwerks zu einem stark verminderten Preis an einen nahen Angehörigen sowie um dessen anschließende Beschädigung. Weiter werden Rückzahlungs- und Verlustausgleichsansprüche sowie Haftungsfragen bei der GmbH und Kommanditgesellschaft diskutiert.
Online-Radiorecorder
Im Mittelpunkt der Klausur stehen urheberrechtliche Fragen zur Zulässigkeit von automatisierten Privatkopien mittels Online-Radiorecorder und zur Plattformhaftung. Der Sachverhalt behandelt aktuelle Problemstellungen, darunter die Privatkopieschranke und die Verantwortlichkeit der Plattformanbieter. Die Klausur ist angelehnt an das Urteil des BGH zu Internet-Radiorecordern.
Der Unternehmer hat’s schwerer
Die Klausur behandelt typische Problemfelder im Handels- und Personengesellschaftsrecht, insbesondere im Zusammenhang mit der actio pro socio, Mängelrüge, Streckengeschäft, Prokura, Haftung nach § 27 HGB, Kommanditistenhaftung, Einlagenrückgewähr und Geschäftsfortführung nach Gesellschaftsübergang. Ausgangspunkt ist ein Fall, bei dem Mängel an gelieferten Autoteilen im Rahmen eines Streckengeschäfts festgestellt und diverse gesellschaftsrechtliche und handelsrechtliche Anschlussprobleme im Kontext einer OHG, eines e.K. und deren Rechtsnachfolge vertieft werden.
Fehde und Tragik in der Familie Roy
Die Klausur thematisiert Fragen der Prospekthaftung beim Börsengang, Schadensersatzansprüchen beim Bezugsrechtsausschluss sowie das Kapitalmarktdeliktsrecht in einer großen Aktiengesellschaft. Schwerpunkt liegt auf der Analyse der Haftung für fehlerhafte Angaben im Börsenprospekt, der Prüfung von Erstattung im Gesamtschuldnerverhältnis und der Kausalität nach Wertpapierprospektgesetz. Wesentliche Streitfragen betreffen das materielle und deliktische Kapitalmarktrecht.
»Reisedienste« – Koordinierungen in der digitalen Welt
Die Examensklausur behandelt die kartellrechtliche Beurteilung von Preisabsprachen, die über eine Buchungssoftware im Bereich Pauschalreisen erfolgt sind. Zentrale Fragen sind die kartellrechtliche Einordnung von durch Algorithmen unterstützten Marktkoordinierungen, die Kronzeugenregelung sowie die Geltendmachung sogenannter Umbrella-Schäden. Die Bearbeitung adressiert sowohl Behördenbefugnisse als auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche.
»Hausmannskost und Champagner«
Die Klausur prüft Kenntnisse im Zwangsvollstreckungsrecht anhand zweier Sachverhaltsteile. Im ersten Teil geht es um Vollstreckung in einen Gegenstand aus dem ehelichen Haushalt inklusive Dritterinnerung, Gewahrsams- und Eigentumsvermutung sowie Pfändungsverbot. Im zweiten Teil stehen Fragen zur Vollstreckungsabwehrklage und zum Pfändungs- und Überweisungsbeschluss im Vordergrund.
Schwerpunktbereichsklausur – Insolvenzrecht: Der integre Insolvenzverwalter
Die Klausur behandelt zentrale Problemfelder des Insolvenzrechts mit Schwerpunkt auf dem Umgang des Insolvenzverwalters mit Anfechtungsrechten. Es wird insbesondere die Masseschmälerung durch den Verzicht auf ein Anfechtungsrecht durch den vorläufigen Insolvenzverwalter und die Möglichkeit der Heilung unter dem Grundsatz venire contra factum proprium (Vertrauensschutz vs. Gesetzessystematik) analysiert. Zudem werden die Abgrenzung zwischen Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsstockung sowie Überschuldung geprüft. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Betrachtung des Benachteiligungsvorsatzes und der Vermutungsregelungen im Zusammenhang mit kongruenten und inkongruenten Deckungen.
Schwerpunktbereichsklausur – Medien- und Wirtschaftsrecht: Öffentliches Medienrecht
In der Klausur steht die Abwägung zwischen dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht (APR) und der Pressefreiheit im Mittelpunkt. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Anspruch auf Rundfunkzulassung und die damit verbundenen Programmgrundsätze. Zudem wird ein medienpolitischer Kommentar zu einem Zitat verlangt. Die Bearbeitung erfordert die vertiefte Auseinandersetzung mit grundlegenden Fragestellungen des öffentlichen Medienrechts.
Kriminologie Fortgeschrittenenklausur
Die Klausur befasst sich mit einem Mordfall unter kriminologischen Gesichtspunkten. Die Aufgaben behandeln die Bedeutung sozialer Faktoren für Kriminalität, kriminologische Ansätze nach Franz von Liszt, theoretische Erklärungen für das Verhalten des Täters sowie statistische Kennzahlen zur Tötungsdelinquenz in Deutschland. Zudem werden Hasskommentare und deren strafrechtliche Relevanz thematisiert.
Zwei Streitköpfe werden nimmer eins
Die Klausur thematisiert im Schwerpunktbereich Unternehmensrecht die Wirksamkeit der Zwangseinziehung eines GmbH-Geschäftsanteils und die Frage nach einem wichtigen Grund für die Einziehung. Weiterhin ist die Entstehung eines Abfindungsanspruchs gegen die GmbH und gegen die Gesellschafter persönlich ('Ausfallhaftung') zu prüfen. Im zweiten Teil geht es um die Haftung des Kommanditisten bei nicht vollständig eingezahlter Einlage und eine analoge Anwendung des § 129 II HGB.