Grundlagen des Rechts Examensklausur zur Römischen Rechtsgeschichte und zum Römischen Privatrecht

Worum geht es
Die Klausur besteht aus Fragen zur Römischen Rechtsgeschichte (u.a. Ämterlaufbahn, Rechtsquellen, Bedeutung der lex Hortensia) und aus Aufgaben zur Exegese römisch-rechtlicher Texte mit Vergleich zum modernen deutschen Recht, insbesondere zum Verhältnis von Kauf und Miete sowie Eviktionshaftung. Sie richtet sich an Studierende im Schwerpunktbereich Grundlagen des Rechts.
Themen
Examensrelevanz
Fundstelle
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Diskussion
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