BetaDiese Plattform ist in der Beta. Gefunden was nicht stimmt? Schreib uns: feedback@jurafuchs.de
JurafuchsKlausuren

Klausuren

Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.

3.341 Klausuren
Aktiv:Keine Filter — alle Klausuren
JA 2006Fortgeschrittene

Pater semper incertus

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Prüfung familienrechtlicher Gerichtsentscheidungen im Hinblick auf die Grundrechte eines mutmaßlichen biologischen Vaters. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Verhältnis von deutschem Verfassungsrecht, speziell Art. 6 GG, und der Bindung deutscher Gerichte an die EMRK sowie auf der Reichweite des Schutzes der Familie und des Elternrechts. Es ist zu prüfen, ob Verfassungsbeschwerden gegen die Entscheidungen der Fachgerichte Aussicht auf Erfolg haben.

Dr. Markus Winkler· JA 2006, 784· 120 Min
Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Freundschaftsdienste eines Geldeintreibers

Die Klausur thematisiert die strafrechtliche Bewertung von Raub und räuberischer Erpressung mit Qualifikationen. Im Mittelpunkt steht das Vorgehen eines Geldeintreibers, der mit einer Waffe droht und eine Stereoanlage übernimmt, um die Zahlung einer Forderung aus einem Rauschgiftgeschäft durchzusetzen. Es handelt sich um eine anspruchsvolle Fortgeschrittenenklausur, die insbesondere die Qualifikationen der Straftatbestände im Bereich Raub und räuberischer Erpressung prüft.

(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Raub (§ 249 StGB)Geldwäsche (§ 261 StGB)+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Laptopkauf mit Missverständnissen

Die Klausur befasst sich mit den rechtlichen Problemen rund um einen Laptopkauf, bei dem es zu mehreren Missverständnissen und Stellvertretungsverhältnissen kommt. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur wirksamen Begründung von Kaufverträgen, zur Rechtsgeschäftslehre sowie zur Stellvertretung und zu möglichen Anfechtungen. Es sind zudem AGB-Fragen relevant.

Auftrag, §§ 662ff. BGBVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Folgenschweres Missverständnis

Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Sachenrecht und Schuldrecht, bei dem eine Hypothek zur Sicherung eines Darlehens bestellt wurde, dieses jedoch nie ausgezahlt wurde. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Konsequenzen der Abtretung einer nicht bestehenden Forderung (forderungsentkleidete Hypothek), die Möglichkeit des gutgläubigen Forderungserwerbs sowie Ansprüche der Paketbank AG gegen die Sicherungsgeberin und Regressfragen gegenüber der ursprünglichen Bank im Kontext von Organisationsverschulden.

Dr. Wolfgang Servatius· JA 2006, 692· 120 Min
(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GGDarlehensvertrag, §§ 488ff. BGB+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Die Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

Die Klausur behandelt die Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung nach Eintritt der Berufsunfähigkeit einer Beamtin. Schwerpunkte sind die Auslegung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (insbesondere der sog. Beamtenklausel) und die Frage, ob eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit einen Anspruch auf Versicherungsleistungen auslöst. Weiterhin werden die Bindungswirkung der behördlichen Entscheidung und mögliche Einschränkungen der Versicherungsbedingungen geprüft.

Gerhard Knauff, Michael Heese· JA 2006, 637· 300 Min
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteEntscheidungsgründe+5 weitere
JA 2006Anfänger:innen

Kein Persilschein in der Waschanlage

Die Klausur behandelt drei Konstellationen im Zusammenhang mit einer Waschanlage: 1) Ansprüche wegen Schäden am Auto unter dem Gesichtspunkt von Haftungsbeschränkungen in AGB und Leistungsstörungsrecht, 2) Ersatz eines entgangenen Honorars nach Nichterfüllung einer Reinigungszusage (insb. culpa in contrahendo und Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter), 3) Ersatzansprüche wegen eines Schadens an einem Dritten (Pelzmantel) aufgrund eines Betriebsfehlers (Haftungsprivilegierung, Verkehrssicherungspflichten, evtl. § 831 BGB).

Björn Laukemann· JA 2006, 606· 120 Min
Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)AGBHaftungsbeschränkungen+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Topfverkäufer kocht vor Wut

Die Klausur behandelt typische Probleme im Zusammenhang mit der Zusendung unbestellter Waren, insbesondere die zivilrechtliche Anspruchsprüfung zwischen Unternehmer und Verbraucher sowie die bereicherungsrechtliche Rückforderung. Es werden Fälle von Eigentumsübertragung, Kaufvertragsschluss durch Schweigen, und eventuelle Ansprüche aus Bereicherungsrecht im Dreipersonenverhältnis analysiert.

Torben Müller, Dr. Rüdiger Ham· JA 2006, 602· 180 Min
§ 824 BGB§ 826 BGB§ 831 BGB+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Ruhestörung auf Spanisch

Die Klausur behandelt eine einstweilige Rechtsschutzsituation im Zusammenhang mit dem Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen andauernder Ruhestörungen und der angeblich fehlenden gewerberechtlichen Zuverlässigkeit des Betreibers. Gegenstand ist der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Ordnungsverfügung, mit Schwerpunkt auf der Interessenabwägung sowie dem Verhältnis von Gaststättenrecht und Grundrechten (insb. Berufsfreiheit).

Günter Proppe· JA 2006, 451· 60 Min
Einstweiliger RechtsschutzBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO)+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Ein Kanzler will Neuwahlen

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten, wie ein amtierender Bundeskanzler Neuwahlen zum Deutschen Bundestag herbeiführen kann. Im Mittelpunkt steht die rechtliche Analyse verschiedener Wege der Parlamentsauflösung und der Rolle der beteiligten Staatsorgane. Zu prüfen sind die verfassungsrechtlichen Hürden, Risiken und Konsequenzen unterschiedlicher Vorgehensweisen.

Dr. Kai von Lewinski· JA 2006, 439· 120 Min
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungDer RatDer Bundestag+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Leasing leicht gemacht?

Die Klausur thematisiert die rechtlichen Risiken, die bei der Verwendung bestehender AGB-Formulare im Zusammenhang mit Leasingverträgen auftreten können, insbesondere im Hinblick auf Gewährleistungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen. Prüfungsgegenstand sind die Wirksamkeit der AGB-Klauseln beim Finanzierungsleasing an Unternehmer und Verbraucher sowie die Auswirkungen der gelebten Einkaufspraxis der L-GmbH. Die Beratung umfasst auch Risikovermeidungsstrategien.

Ackermann· JA 2006, 426· 180 Min
Gewährleistung für Sach- und RechtsmängelSach- und Rechtsmängel§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Der Türsteher vom 'Blue Star'

Die Klausur behandelt die Anfechtung eines sofort vollziehbaren Beschäftigungsverbots für einen Türsteher auf Grundlage von § 21 Abs. 1 GastG und den einstweiligen Rechtsschutz gemäß § 80 Abs. 5 VwGO. Der Schwerpunkt liegt auf der Zulässigkeit und Begründetheit des Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, den verwaltungsrechtlichen Grundlagen des Gaststättenrechts und der Frage der Zuverlässigkeit im Sinne des GastG. Daneben sind Aspekte des Rechtsschutzes und Fristen im Widerspruchsverfahren relevant.

Günter Proppe· JA 2006, 377· 300 Min
Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Einstweiliger RechtsschutzVorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO)+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Schwebstaub

Die Klausur behandelt die Voraussetzungen und Grenzen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung einer Zementanlage angesichts erhöhter Schwebstaubbelastung. Im Mittelpunkt stehen die Grenzwerte nach der 22. BImSchV, Anforderungen nach § 5 I Nr. 1 BImSchG sowie Regelungen aus der TA Luft. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten einer Klage der Betreiberin gegen die Versagung der Genehmigung.

Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungFormelle Anforderungen an versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
JA 20061. Staatsexamen

Der Zweck heiligt nicht die Mittel

Die Klausur behandelt einen Banküberfall, bei dem A, B und C als Mitglieder einer radikalen Gruppe gemeinschaftlich vorgehen. Thematisiert werden Raub, räuberische Erpressung, Mittäterschaft und mittelbare Täterschaft. Zudem werden strafbare Handlungen im Zusammenhang mit dem Abhören privater Gespräche durch Polizeibeamte behandelt. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A, B, C, T und R nach dem StGB.

Helmrich· JA 2006, 351· 300 Min
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Täterschaft und TeilnahmeRaub (§ 249 StGB)+5 weitere
JA 20061. Staatsexamen

Ein Haus für 2,50??

Die Klausur befasst sich mit Problemen beim Zustandekommen und der Abwicklung von Verträgen im Rahmen von Internetauktionen, insbesondere zu ungewöhnlich niedrigen Kaufpreisen. Es werden verschiedene zivilrechtliche Fragestellungen analysiert, darunter Angebot und Annahme, Geschäftsfähigkeit, Auslegung der Willenserklärungen sowie bereicherungsrechtliche Ansprüche und die Anwendung von AGB.

Dr. Andreas Deutsch· JA 2006, 346· 300 Min
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Auf der Suche nach Herrn Richards

Die Klausur befasst sich mit gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Gründung, Änderung der Gesellschafterstruktur und Liquidation einer deutsch-britischen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) durch internationale Geschäftspartner. Besonderes Augenmerk liegt auf der Übertragung von Gesellschaftsanteilen an eine ausländische Kapitalgesellschaft, offenen Leistungsstörungen und Beratungsfragen eines Mandanten nach Abhandenkommen eines Gesellschafters.

Thomas Peschke, Dr. Oliver Rothe· JA 2006, 293· 300 Min
StellvertretungPflichten im Mietverhältnis Auftrag, §§ 662ff. BGB+5 weitere
JA 2006Anfänger:innen

Großer Lauschangriff

Die Klausur behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des sog. 'großen Lauschangriffs' im Zuge der Änderung des Art. 13 GG und die Neuregelung im § 100c Abs. 1 Nr. 3 StPO. Es geht zentral um die Prüfung von Grundrechten, insbesondere Menschenwürde (Art. 1 GG) und Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG), sowie die Möglichkeit und Grenzen verfassungsändernder Gesetze.

Holger Essig· JA 2006, 283· 120 Min
VerfassungsbeschwerdeSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Der Bundestag+5 weitere
JA 20061. Staatsexamen

Streit in der GmbH um einen Autokauf

In dieser Examensklausur geht es um einen Kaufvertrag, den der Geschäftsführer einer GmbH über seinen eigenen Privatwagen zugunsten der Gesellschaft abschließt. Ein Gesellschafter verlangt die Rückabwicklung des Geschäfts und stellt die Wirksamkeit des Kaufvertrags in Frage. Zu prüfen sind Zahlungsansprüche der Gesellschaft gegen den Geschäftsführer sowie deren Durchsetzbarkeit, insbesondere vor dem Hintergrund gesellschafts- und schuldrechtlicher Vorschriften.

Prof. Dr. Roland Michael, Beckmann, Dr. Christian Hofmann· JA 2006, 270· 180 Min
Minderung & SchadensersatzPflichten im Mietverhältnis Besonderer Teil - Vertiefung+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

For sale

Im Mittelpunkt der Klausur steht die Frage der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit einer weiteren Wohneinheit im Außenbereich sowie das Verfahren um das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB. Der Ablauf umfasst die Erteilung und anschließende Aufhebung eines Vorbescheids zur Errichtung einer Wohneinheit durch die Bauaufsichtsbehörde nach Widerspruch der Gemeinde, insbesondere unter Berücksichtigung von Fristen und Verfahrensfragen. Es sind Materien des Bauplanungsrechts, des allgemeinen Verwaltungsrechts (insb. Verwaltungsakt, Rücknahme und Widerruf) und des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens angesprochen.

Anton Meyer· JA 2006, 211· 300 Min
Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Außenbereich (§ 35 BauGB)Entscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
JA 20061. Staatsexamen

Der Verwaltungskostenbeitrag

In der Klausur wird die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungskostenbeitrags für Studierende an Hochschulen des Bundeslands L thematisiert. A und B wenden sich auf unterschiedlichen Wegen gegen die Zahlungspflicht, berufen sich u.a. auf fehlende Gesetzgebungskompetenz und eine mögliche Grundrechtsverletzung. Es sind besonders Fragen der Zulässigkeit von nichtsteuerlichen Abgaben, Verfassungsmäßigkeit und verwaltungsrechtliche Rechtsschutzmöglichkeiten zu prüfen.

Dr. Urs Kramer· JA 2006, 197· 300 Min
Zulässigkeit der Allgemeinen Leistungs- und UnterlassungklageDer RatDer Verwaltungsakt in der Klausur+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Ersatzteile im Online-Versandhandel

Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Bereich Online-Versandhandel, bei dem ein Verbraucher Tintenpatronen bestellt und Mängel an einer gelieferten Kartusche sowie Unstimmigkeiten bezüglich der AGB und Gewährleistungsfristen geltend macht. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu Angebot und Annahme beim Online-Kauf, zur Einbeziehung von AGB, Sachmängelhaftung und Verjährungsregelungen im Kaufrecht. Aspekte der Produzentenhaftung sollen nur am Rande geprüft werden.

Rüdiger Koch, Dr. Roland Schimmel· JA 2006, 190· 240 Min
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GGVerjährung+5 weitere
JA 20062. Staatsexamen / Referendariat

Streit um Teilzeit

Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Auseinandersetzung um die Verringerung der Arbeitszeit einer kaufmännischen Angestellten gemäß § 8 TzBfG. Der Schwerpunkt liegt auf der Auslegung und Anwendung der Vorschriften zur Teilzeit im Arbeitsverhältnis, insbesondere den Anspruchsvoraussetzungen, betrieblichen Gründen und arbeitsvertraglichen/betrieblichen Regelungen. Es sind prozessuale Aspekte und Beweisfragen zu beachten.

Volker Hegholz· JA 2006, 136· 300 Min
StellvertretungRubrumTatbestand+5 weitere
JA 20061. Staatsexamen

ORIGINAL: "Schwierige Nachbarschaft

Die Klausur thematisiert die Erfolgsaussichten eines Nachbarn, der sich gegen eine erteilte Baugenehmigung für ein Behindertenheim im reinen Wohngebiet zur Wehr setzen möchte. Im Mittelpunkt stehen baurechtliche Fragen – insbesondere der Drittschutz im Städtebaurecht (§ 15 BauNVO, § 3 BauNVO) – sowie die Rechte und Interessen sämtlicher Beteiligter einschließlich der betroffenen Behinderten. Die Untersuchung erfolgt als umfassendes Rechtsgutachten über die Zulässigkeit und Begründetheit eines geeigneten Rechtsbehelfs.

Dr. Martin Zilkens· JA 2006, 127· 300 Min
Recht der öffentlichen SachenDie öffentlichen Einrichtungen der GemeindeDie Baugenehmigung+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Der nachlässige Brandstifter

Die Klausur behandelt die Prüfung von Brandstiftungsdelikten und den Rücktritt vom erfolgsqualifizierten Versuch. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen eines freiwilligen Rücktritts vom beendeten Versuch sowie die Frage der Zurechnung von sogenannten Retterschäden. Die Sachverhaltsschilderung fokussiert auf das Verhalten des Täters beim Versuch, ein Wohnhaus in Brand zu setzen und die daraus folgenden Rettungshandlungen mit tödlichem Ausgang.

Prof. Dr. Claus Kreß, Dr. Bettina Weißer· JA 2006, 115· 180 Min
Versuch und RücktrittBrandstiftung, § 306 StGB Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)+5 weitere
JA 20061. Staatsexamen

Teure Wohnungsvermittlung?

In dieser Examensklausur geht es um die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit einer Maklerprovision bei der Vermittlung eines kurzfristigen Wohnraummietvertrages unter besonderer Berücksichtigung der Auslegung der Provisionsvereinbarung und relevanter mietrechtlicher Vorschriften. Zusätzlich wird geprüft, ob die Mieterin gegen die Vermieterin einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen aus eigenmächtiger Beauftragung eines Handwerkers wegen eines Defekts hat.

Dr. Philipp Böcker· JA 2006, 110· 300 Min
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
1116117118140