Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Ausgerechnet der Fliesenfachmarkt
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Haftung aus einem Schadensfall zwischen einem Fliesenfachmarkt, dessen Mitarbeiter und einer 6-jährigen Besucherin, die beim Spielen von einem Gabelstapler verletzt wurde. Thematisiert werden die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung, die Zurechnung von Mitverschulden des gesetzlichen Vertreters, der Vertrag mit Drittschutzwirkung sowie die Problematik der gestörten Gesamtschuld. Es geht um Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche der Geschädigten.
Verwaltungsvollstreckung im Erzgebirge
Die Klausur behandelt die Voraussetzungen und den Ablauf der Verwaltungsvollstreckung im Baurecht, insbesondere die Unanfechtbarkeit des Grundverwaltungsaktes, Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Vollstreckungsmaßnahmen, mögliche Vollstreckungshindernisse und die prozessuale Umsetzung des Tenors nach § 80 Abs. 4 VwGO. Der konkrete Sachverhalt dreht sich um Vollstreckungsmaßnahmen (Zwangsgeld und Ersatzvornahme) zur Durchsetzung einer Teilabbruchsanordnung, die der Betroffene als unverhältnismäßig und fehlerhaft beanstandet.
Verfassungsrecht: Die Privatisierung der Deutschen Flugsicherung
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Probleme einer geplanten Privatisierung der Deutschen Flugsicherung. Zentral sind das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten, die Anforderungen an bundeseigene Verwaltung und die Kompetenz zur Ausfertigungsverweigerung von Gesetzen. Es wird insbesondere die Aussicht eines Organstreitverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht geprüft.
* "Die vorgetäuschte Entführung
In der Klausur wird ein Verkehrsunfall mit Todesfolge, die anschließende Beseitigung der Leiche und das Vortäuschen einer Entführung thematisiert. Die Strafbarkeit des Täters bezüglich Mord/Mordversuch, der Beseitigung von Spuren und des Polizeiübergriffes (Folterandrohung) stehen im Fokus. Es geht zudem um die Verdeckungsabsicht, Doppelirrtum beim Mordversuch und strafprozessuale Aspekte der Aussageerpressung.
Undank ist der Welten Lohn
Die Klausur behandelt die Rückabwicklung einer Grundstücksschenkung unter Vorbehalt von Wohn- und Mitbenutzungsrechten sowie Folgeprobleme im Zusammenhang mit einem vom Beschenkten weiterveräußerten Kotflügel aus dem Nachlass. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Schenkungswiderrufs wegen groben Undanks sowie mögliche dingliche und schuldrechtliche Ansprüche hinsichtlich des verkauften Kotflügels.
Geschenkt ist Geschenkt
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Probleme rund um die sogenannte „gemischte Schenkung“ am Beispiel des Verkaufs eines Fahrzeugs unter Marktwert mit erklärter Schenkungsabsicht. Thematisiert werden Anspruch auf Übereignung, Rückabwicklung (insbesondere nach späteren Streitigkeiten) sowie mögliche Schadensersatz- und Rückzahlungsansprüche bei verborgenen Mängeln. Die klausurrelevanten Fragestellungen gehen auf Kaufvertrag, Schenkung und Gewährleistungsfragen ein.
Vor Gericht und auf hoher See sind wir in alle Gottes Hand
Die Klausur behandelt das europäische Staatshaftungsrecht im Zusammenhang mit der Verantwortlichkeit der Richterschaft für rechtswidrige Urteile und dem sogenannten Richterspruchprivileg. Im Zentrum steht die Frage, ob aufgrund einer Nichtvorlage an den EuGH im Vorabentscheidungsverfahren ein Amtshaftungsanspruch besteht und inwiefern nationale und europäische Rechtsgrundlagen hierfür einschlägig sind.
Das Lächeln der Lisa
Die Klausur behandelt die gemeinsame Planung und Ausführung der Tötung eines Belastungszeugen durch verschiedene Beteiligte aus dem Umfeld des Opfers. Im Mittelpunkt stehen dabei Fragen nach der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme, insbesondere bei Unterlassen, sowie die Prüfung von Mordmerkmalen und Akzessorietätslockerungen. Die Strafbarkeit von F, B und L wird gutachterlich untersucht.
Rechtsschutz bei Feinstaubbelastungen
Die Klausur thematisiert den verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz von Anwohnern gegen Überschreitungen von Feinstaubgrenzwerten. Sie prüft, ob aufgrund einschlägiger nationaler und europäischer Immissionsschutzregelungen ein subjektives öffentliches Recht auf die Aufstellung eines Aktionsplans und verkehrsbeschränkende Maßnahmen besteht. Im Mittelpunkt stehen dabei Fragen zu Drittschutz, Anspruchsgrundlagen und Ermessen im Verwaltungsrecht.
* "Irrsinniger Ausländerhass
Die Klausur behandelt Vorbereitungshandlung, Tatentschluss und unmittelbares Ansetzen bei vorzeitig ausgelöstem Kausalverlauf unbeendeter bzw. beendeter Versuch und Kausalabweichung, erfolgsqualifizierter Versuch mit Kausalabweichung und Rücktritt, Anstiftung und versuchte Anstiftung bei Kausalabweichung und Erfolgsqualifikation, Verbrechensverabredung; Mord, Körperverletzung mit Todesfolge, gefährliche Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Auskunft über Verbindungsdaten und Beschlagnahme mit Blick auf das Zeugnisverweigerungsrecht des Journalisten und auf selbst erarbeitetes Material (in Gemengelage mit dem Informantenschutz) bei Kollusionsverdacht.
Die Fahrraddiebin
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der F, die sich ohne Erlaubnis ein Fahrrad aneignet und sich nach einem Unfall ihres Ehemanns zunächst weigert, ihm zu helfen. Im Zentrum stehen Fragen zum tatbestandsausschließenden Einverständnis, zu Irrtumsproblemen, zum Rücktritt sowie zum unmittelbaren Ansetzen beim Unterlassungsdelikt. Die Prüfung folgender Normen ist explizit ausgeschlossen: §§ 211, 221, 242–246 StGB.
Änderung einer Rechtsverordnung durch den parlamentarischen Gesetzgeber
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Probleme bei der Änderung einer Rechtsverordnung durch den parlamentarischen Gesetzgeber, insbesondere das Zusammenspiel zwischen Ermächtigungsgesetz, parlamentarischer Änderungskompetenz und den Grenzen für Rechtsverordnungen. Im Mittelpunkt steht die Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Prüfung, ob das Ermächtigungsgesetz und die auf dieser Grundlage geänderte Rechtsverordnung verfassungsgemäß sind. Wesentliche Streitpunkte sind u.a. rechtsstaatliche Grundsätze, die Bindung des Gesetzgebers an Ermächtigungsgesetze sowie die Zulässigkeit einer parlamentarischen Änderung von Rechtsverordnungen.
Gestörte Fußballfreude
Die Klausur behandelt eine polizeiliche Ausreiseuntersagung sowie ein präventives Gefährderanschreiben an einen Fußballfan aufgrund polizeilicher Erkenntnisse zu seiner Vergangenheit in der Hooliganszene. Gegenstand ist insbesondere die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen und deren grundrechtliche Implikationen, aber auch Zulässigkeit und Begründetheit verschiedener verwaltungsgerichtlicher Klagearten, darunter die allgemeine Feststellungsklage und die Fortsetzungsfeststellungsklage.
Hafenlichter
Der Fall 'Hafenlichter' behandelt eine Reihe von Vermögensdelikten rund um einen Überfall auf einen Taxifahrer, Körperverletzung und den Diebstahl eines Handys. Zusätzlich thematisiert er das Regressverbot. Der Sachverhalt umfasst die Prüfung strafbaren Verhaltens verschiedener Beteiligter, insbesondere des Täters A und der Lebensgefährtin L.
* "You only buy twice - Man kauft nur zweimal
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Folgen eines Wiederkaufsrechts bei Grundstücken, insbesondere die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit des Rückerwerbsrechts, Widmungsauflagen, Beseitigungspflichten, die Löschung dinglicher Belastungen sowie Ansprüche im Zusammenhang mit Kontaminationen und baulichen Veränderungen. Daneben wird die Möglichkeit der Pfändung und Einziehung eines Rückerwerbsrechts aus Gläubigersicht beleuchtet.
Der renitente Waffensammler
Im Sachverhalt erhält ein Waffensammler ein Waffenbesitzverbot und die Anordnung zur Sicherstellung seiner erlaubnisfreien Waffen durch die Polizei, nachdem er seinem Nachbarn im Rahmen eines Nachbarschaftsstreits mit Gewalt und Drohungen begegnet ist. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten seines Widerspruchs gegen diese Maßnahmen sowie die Rechtmäßigkeit des polizeilichen unmittelbaren Zwangs zu seiner kurzfristigen Festhaltung. Zudem ist die prozessuale Abgrenzung zwischen Feststellungsklage und Fortsetzungsfeststellungsklage relevant.
Gescheiterte Pläne
Die Klausur thematisiert die vermögensrechtliche Auseinandersetzung nach dem Ende einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Im Fokus steht die Frage, ob dem in einem Ein-Mann-Unternehmen der Lebensgefährtin unentgeltlich mitarbeitenden Partner nach der Trennung rückwirkend Entgelt zusteht. Geprüft werden mögliche Anspruchsgrundlagen wie GoA, Bereicherungsrecht und gesellschaftsrechtliche Aspekte.
Konkurrenzkampf der Kommunen
Die Klausur thematisiert die rechtlichen Probleme, die auftreten, wenn eine hessische Kommune wirtschaftlich auf dem Gebiet einer Nachbarkommune tätig wird. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Nachbarkommunen gegen gemeindegebietsüberschreitende wirtschaftliche Betätigungen Rechtsschutz beanspruchen können. Dabei stehen kommunalrechtliche Vorschriften sowie prozessuale Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes vor dem Verwaltungsgericht im Vordergrund.
Mängelbeseitigung durch Selbstvornahme
Die Klausur behandelt die Frage, ob und in welchem Umfang die Käuferin eines mangelhaften Pkw nach erfolgloser Fristsetzung zur Mängelbeseitigung durch die Erben des Verkäufers berechtigt ist, die notwendige Reparatur selbst durchführen zu lassen und Ersatz der Aufwendungen bzw. Minderung des Kaufpreises oder sonstige Zahlungsansprüche gegenüber dem Erben geltend machen kann. Schwerpunkte liegen auf kaufrechtlichen Gewährleistungsrechten, Selbstvornahme und den Folgen eines Erbfalls während laufender Gewährleistungsfristen.
Hauskauf mit Hindernissen
Die Klausur behandelt ein einstweiliges Verfügungsverfahren nach einem Hauskauf, bei dem der Verkäufer mittels Drohungen zur Zahlung einer ausstehenden Kaufpreisrate animieren wollte. Neben verfahrensrechtlichen Fragen zur Kostenentscheidung gemäß § 91a ZPO stehen zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und das Zurückbehaltungsrecht im Mittelpunkt.
Theos tolle Taxis
Die Klausur behandelt die Verfassungsbeschwerde eines Taxiunternehmers gegen eine Untersagungsverfügung aufgrund § 26 III BOKraft. Im Mittelpunkt stehen mögliche Grundrechtsverletzungen aus Art. 12 Abs. 1 GG (Berufsfreiheit), Art. 14 Abs. 1 GG (Eigentum) und Art. 5 Abs. 1 GG (Meinungsfreiheit), wobei die Rechtfertigung der Einschränkungen durch regulatorische Ziele geprüft wird. Die Bearbeitung erfordert Kenntnisse im Verfassungsprozessrecht und der Grundrechtsdogmatik.
Der gewalttätige Schlafwandler
Die Klausur thematisiert die Strafbarkeit im Zusammenhang mit Gewaltakten eines Schlafwandlers gegenüber einer Übernachtungsgästin unter besonderer Berücksichtigung des Handlungsbegriffs, der Möglichkeit von Unterlassungsdelikten (Garantenstellung), Notwehr durch das Opfer sowie eines etwaigen Verbotsirrtums. Die Konstellation stellt vor allem Fragen zur Schuldfähigkeit des Schlafwandlers, zur Rechtfertigung und zur Pflicht zur Hilfeleistung nach einem Angriff.
Fernsehkauf einer Minderjährigen ohne Einwilligung der Eltern
Die Klausur behandelt den Fernsehkauf einer 17-jährigen Minderjährigen ohne Einwilligung der Eltern. Im Mittelpunkt stehen Probleme zum Vertragsschluss mit Minderjährigen, die Wirksamkeit des Kaufvertrags, das Abstraktionsprinzip und die Saldotheorie. Es ist insbesondere zu prüfen, ob dem Verkäufer Herausgabeansprüche gegen die Minderjährige zustehen und welche Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem nicht voll wirksam abgeschlossenen Vertrag bestehen.
Zweitwohnung
In der Klausur wird die Rechtmäßigkeit der Satzung der Gemeinde Amerberg über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer im Wege der Normenkontrolle überprüft. Streitpunkte sind insbesondere die Differenzierung bei der Steuerpflicht, die Bestimmtheit des Steuermaßstabs, die Angemessenheit der Steuersätze sowie mögliche Verstöße gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Außerdem wird problematisiert, ob die kommunale Zweitwohnungssteuer mit bundesrechtlichen Steuern vergleichbar und daher unzulässig ist.