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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Der arglistige Anlagevermittler

Im vorliegenden Fall geht es um einen Rentner R, der nach Täuschung durch einen Anlagevermittler einen Vertrag über eine riskante Kapitalanlage mit dem Privatbankier B abschließt und 10.000 € bar zahlt. Kurz darauf erfährt R von den tatsächlichen Risiken und fordert von B das Geld zurück. Im Fokus stehen die Anfechtung von Verfügungs- und Verpflichtungsgeschäft wegen arglistiger Täuschung sowie die mögliche Rückabwicklung nach bereicherungsrechtlichen und sachenrechtlichen Vorschriften. Die rechtlichen Schwerpunkte umfassen insbesondere § 123 Abs. 2 BGB, das Trennungs- und Abstraktionsprinzip sowie Eigentumsfragen nach § 985 BGB.

Doris Forster· ZJS 2011, 50
Anfechtung der WillenserklärungEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene1. Staatsexamen

* "Der zerstörte WM-Fußball und Ärger mit dem Töpferkurs

Die Klausur behandelt die Wirksamkeit und Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere die Vorleistungspflicht in einem gemischttypischen Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Einzelunternehmer. Es wird geprüft, ob Allcall Solutions einen Anspruch auf Zahlung des vorab verlangten Entgelts gegen Bernhard Bruch hat, wobei die unternehmerische und verbraucherrechtliche Stellung des Kunden sowie die AGB-rechtlichen Grenzen der Vorleistungsklausel im Mittelpunkt stehen.

Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+12 weitere
JURA 2011Fortgeschrittene

Zwischenprüfungsklausur ÖR Betreutes Wählen

Die Zwischenprüfungsklausur befasst sich mit öffentlich-rechtlichen Fragestellungen rund um das Thema 'Betreutes Wählen'. Im Mittelpunkt dürften wahlrechtliche Regelungen und die verfassungsrechtliche Ausgestaltung von Wahlen stehen.

Rainer Wernsmann, Jens Bruns· JURA 2011, 384
Wahlen und Wahlrechtsgrundsätze
JURA 2011Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Der trickreiche Gebrauchtfahrradhändler

Die Klausur behandelt im ersten Teil die unberechtigte Weiterveräußerung einer nicht dem Veräußerer gehörenden Sache und die daraus resultierenden Ansprüche des ursprünglichen Eigentümers gegen den jetzigen Besitzer. Im zweiten Teil wird eine aktuelle Problemstellung des Kaufrechts anhand einer BGH-Entscheidung aufgegriffen, ergänzt um prozessuale Fragen zur örtlichen Zuständigkeit und zur Prorogation.

Sven Caspers· JURA 2011, 372
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenVindikation & Eigentümer-Besitzer-VerhältnisSach- und Rechtsmängel+2 weitere
JURA 2011Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur Schwerpunktbereich Wirtschafts- und Steuerstrafrecht Juwelen und Jokus

Die Klausur behandelt einen Erbfall, bei dem nach dem Tod des Erblassers steuerrechtliche und strafrechtliche Fragestellungen aufkommen. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen und Abgrenzungen bei Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 AO sowie die Bedeutung des Kompensationsverbots und die Pflicht zur Berichtigung nach § 153 AO. Weitere Aspekte sind Fragen des Vorsatzes, der Fahrlässigkeit und Irrtumsproblematiken im Kontext der Abgabenordnung.

Georg Steinberg, Jan Merzrath· JURA 2011, 964
Betrug (§ 263 StGB)Schuld
JURA 2011Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Brandstiftungsdelikte

Die Examensklausur thematisiert schwerpunktmäßig die subjektiven Rechtfertigungselemente bei der Einwilligung sowie verschiedene Probleme im Zusammenhang mit Brandstiftungsdelikten, insbesondere die objektive Zurechenbarkeit von sogenannten Retterschäden und die Strafbarkeit bei beabsichtigtem Versicherungsbetrug nach § 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB. Es werden außerdem Fragen zu den Konkurrenzen behandelt.

Stefan Seiterle· JURA 2011, 958
Brandstiftung, § 306 StGB Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB Objektive Zurechnung+3 weitere
JURA 2011Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Das nachträglich zerronnene Subventionsglück

Der Fall thematisiert examensrelevante Fragestellungen aus dem Allgemeinen Verwaltungsrecht, mit besonderem Schwerpunkt auf der Rücknahme und dem Widerruf von Verwaltungsakten. Zudem wird die Problematik der reformatio in peius sowohl abstrakt erläutert als auch anhand eines Falles eingeübt.

Wolfgang Kahl, Patrick Hilbert· JURA 2011, 948
Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten+1 weitere
JURA 2011Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Vermietung eines fremden Pkw und die Folgen

Die Examensklausur behandelt Ansprüche im Zusammenhang mit der unberechtigten Vermietung eines Oldtimers durch einen Verwahrungsnehmer sowie daraus resultierenden Sach- und Vermögensschäden. Schwerpunkte liegen insbesondere auf der angemaßten Eigengeschäftsführung (unechte GoA) und der deliktischen Haftung bei Unterlassen.

Anja Steinbeck, Madita Block· JURA 2011, 943
Die unechte GoA (Eigengeschäftsführung)§ 823 Abs. 1 BGB+2 weitere
JURA 2011Examensklausur1. Staatsexamen

Schwerpunktbereich Völker- und Europarecht Examensklausur Die letzte Fahrt der Fryxell

Die Examensklausur behandelt einen völker- und europarechtlichen Fall rund um die Insel Waimanu, die zum fiktiven Staat Utopia gehört. Im Zentrum stehen Fragen der Seevölkerrechtlichen Zuständigkeit und Rechtsdurchsetzung, insbesondere die Ausübung von Hoheitsrechten in der AWZ, das Nacheilerecht sowie die Bedeutung der Flaggenzugehörigkeit und die Abgrenzung von Inseln und Felsen. Es werden Verfahren vor dem Internationalen Seegerichtshof (ISGH) thematisiert.

Doris König, Thilo Neumann· JURA 2011, 878
JURA 2011Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Beim Strafrecht hört die Freundschaft auf

Die Klausur stellt einen strafrechtlichen Übungsfall mittleren Schwierigkeitsgrades dar, der als Abschlussklausur einer StPO-Vorlesung an der Georg-August-Universität Göttingen gestellt wurde. Die Bewertung erfolgte nach einem detaillierten Punktesystem, wobei inhaltliche Fragen und Argumentationsvermögen der Bearbeiter:innen im Vordergrund standen.

Kai Ambos, Stefanie Bock· JURA 2011, 874
JURA 2011Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR EBV in anderem Gewand – Der Überbau

Der Fall behandelt einen Grundstücksüberbau, bei dem ein Teil eines Bauwerks auf das Nachbargrundstück ragt. Es geht sowohl um Beseitigungs- als auch um Schadensersatzansprüche wegen des Überbaus, insbesondere um Verzögerungs- und Sanierungskosten sowie das Verhalten des Erfüllungsgehilfen. Typische Prüfungsfragen zum Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV), zur Duldungspflicht und zu Schadensersatz im EBV werden aufgegriffen.

Wolfram Buchwitz· JURA 2011, 871
Vindikation & Eigentümer-Besitzer-VerhältnisNegatorischer Abwehr- und Unterlassungsanspruch Grundprinzipien des Sachenrechts+3 weitere
JURA 2011Schwerpunktbereich

Übungsklausur Schwerpunktbereich Urheberund Medienrecht »Soziale Marktwirtschaft«: Streit um Schulbuch und Wirtschaftsmagazin

Die Übungsklausur behandelt Ansprüche des Urhebers und seines Verlages gegen einen Schulbuchautor und einen Schulbuchverlag wegen der Verwendung urheberrechtlich geschützter Textstellen ohne vorherige Genehmigung. Zugleich geht es um das Kopieren und Anbieten von Magazinartikeln durch eine Investment-Gesellschaft sowie die Schutzmöglichkeiten und Schadensersatzansprüche nach dem Urheberrechtsgesetz.

Thomas Gergen· JURA 2011, 796
Weitere Rechtsgebiete
JURA 2011Fortgeschrittene

Übungshausarbeit StR Nebenverdienste des A

Der Fall behandelt einen Täter, der aus finanziellen Gründen zunächst einen Raub unter Einsatz eines Messers begeht und das Opfer nötigt, ihn auf ein abgelegenes Feld zu fahren, wo er das Opfer im Kofferraum einsperrt. Anschließend überlegt er, wie er polizeiliche Spuren verwischen kann, und sucht dazu Kontakt zu einer weiteren Person, um das Tatfahrzeug in Brand zu setzen.

Kai Ensenbach· JURA 2011, 787
Raub (§ 249 StGB)Freiheitsberaubung, § 239 StGBBrandstiftung, § 306 StGB +4 weitere
JURA 2011Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Tücken des neuen Genehmigungsverfahrensrechts

Ein angehender Gastwirt kämpft in Niedersachsen um die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis. Nach Verzögerungen im Genehmigungsverfahren und einer Negativschlagzeile wird die Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit versagt. Die Klausur prüft den verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz gegen die Versagung – insbesondere im Lichte neuer unionsrechtlicher Vorgaben (Dienstleistungsrichtlinie, § 6a GewO) – sowie die Reichweite des nationalen Gaststättenrechts.

Tonio Gas· JURA 2011, 781
Die BaugenehmigungGewerberecht
JURA 2011Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR »Ein kleiner Irrtum am Anfang wird am Ende ein großer« – Irrtümer um die Stellvertretung

Die Klausur behandelt klassische Irrtümer rund um das Thema Stellvertretung und die Folgen fehlerhafter oder irrtümlicher Bevollmächtigung. Zu prüfen sind insbesondere der Vertragsschluss durch einen minderjährigen Vertreter ohne Vollmacht, die Anwendung des Offenkundigkeitsprinzips, Rechtsscheintatbestände sowie die Anfechtung, Genehmigung und der Widerruf im Kontext von Stellvertretung und Vertretungsmacht.

Doris Forster· JURA 2011, 778
StellvertretungAnfechtung der WillenserklärungAngebot und Annahme+3 weitere
JURA 2011Schwerpunktbereich

Klausur Schwerpunktbereich Unternehmens- und Wirtschaftsrecht Gibst Du mir – so gebe ich Dir

Der Makler Bertram Balduin gewährt im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit mehreren Personen unbürokratische Kredite zu banküblichen Konditionen. Die BaFin wird auf das Verhalten aufmerksam und fordert von Balduin die Einstellung weiterer Kreditvergaben sowie die Rückabwicklung der bestehenden Verträge. Thematisiert werden unter anderem die Erlaubnispflichtigkeit von Kreditgeschäften, die Anordnungsbefugnisse der BaFin und die Zwangsgeldandrohung.

Annette Prehn· JURA 2011, 713
Gewerberecht+1 weitere
JURA 2011Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Abstiegskampf

Die Klausur 'Abstiegskampf' ist ein strafrechtlicher Übungsfall aus dem Bereich der Vorgerücktenübung und richtet sich an fortgeschrittene Studierende. Sie behandelt typische Fragestellungen des Strafrechts, wie sie in der universitären Ausbildung vorkommen.

JURA 2011Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Bankenabgabe

Im Sachverhalt wird die Einführung einer Bankenabgabe durch den Bund thematisiert, mit der Banken zur Finanzierung von Entschädigungseinrichtungen verpflichtet werden. Eine betroffene Bank erhebt Verfassungsbeschwerde und macht insbesondere eine Verletzung von Grundrechten wie Eigentumsfreiheit, Berufsfreiheit und Gleichbehandlung geltend. Es ist zu prüfen, ob die Verfassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg hat.

David Bruch· JURA 2011, 698
VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+3 weitere
JURA 2011Schwerpunktbereich

Übungsklausur Schwerpunktbereich Völker- und Europarecht Zahnschmerzen mit dem Europarecht

Die Klausur behandelt grundlegende Fragestellungen des Europarechts, insbesondere das Vorlageverfahren, die ordnungsgemäße Formulierung von Vorlagefragen und die unmittelbare Wirkung von Richtlinien. Zudem wird das Zusammenspiel zwischen primärrechtlichen Grundfreiheiten und sekundärrechtlicher Harmonisierung thematisiert.

Vorabentscheidungsverfahren (Art. 267 AEUV)Grundfreiheiten: Überblick+2 weitere
JURA 2011Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Majonäse und Nugat

Es handelt sich um eine Examensklausur zum Staatsorganisationsrecht, die sich mit der Regelung der deutschen Rechtschreibung, deren Einführung durch die Kultusministerkonferenz und Landesministerien sowie die Problematik der Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern befasst. Zentrale Themen bilden Gesetzesvorbehalt, die Wesentlichkeitstheorie, die Funktionen von Bund und Ländern im Bildungsbereich sowie schulrechtliche Aspekte. Die Klausur verlangt eine Prüfung der formellen und materiellen Verfassungsmäßigkeit der Rechtschreibreform unter besonderer Berücksichtigung des Grundgesetzes.

Robert Herterich· JURA 2011, 628
GesetzgebungskompetenzenGrundlagen der GesetzgebungSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)+3 weitere
JURA 2011Fortgeschrittene

Übungshausarbeit ZR Engelhardts Erbe

Der Sachverhalt behandelt die erbrechtlichen Ansprüche des Sohnes Siegfried Engelhardt nach dem Tod seines Vaters Ernst, der zuvor nahezu sein gesamtes Vermögen an eine Stiftung gespendet hatte. Dabei stehen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche, Geschäftsfähigkeit, Stellvertretung und Formfragen bei Grundstücksgeschäften sowie Vermögensverfügungen eines Ehegatten im Mittelpunkt.

Roman Guski, Julia Lübke· JURA 2011, 624
Gesetzliche ErbfolgeGeschäftsfähigkeit+5 weitere
JURA 2011Schwerpunktbereich

Übungsklausur Schwerpunktbereich Zivilverfahrensrecht Verlorenes Auto

Die Klausur thematisiert die rechtlichen Möglichkeiten einer Dritten, deren mutmaßliches Eigentum an einem gepfändeten Auto bei der Zwangsvollstreckung betroffen ist. Sie behandelt die Zulässigkeit und Erfolgsaussichten von Vollstreckungserinnerung und Drittwiderspruchsklage sowie relevante Beweis- und Besitzvermutungsfragen. Im Zentrum steht die Abgrenzung von Rechtsbehelfen im Zwangsvollstreckungsrecht.

Moritz Hennemann· JURA 2011, 558
Vollstreckungserinnerung, § 766 ZPODrittwiderspruchsklage, § 771 ZPO+2 weitere
JURA 2011Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Der Ganove und der Gärtner

In diesem Examensfall wird die Strafbarkeit von A und G nach dem StGB geprüft. A entreißt einer älteren Dame gewaltsam die Handtasche, wodurch weitere Straftaten und Todesfolge entstehen; beim anschließenden Fluchtversuch schlägt er das Opfer mit einer Schaufel nieder. Ferner werden prozessuale Fragen im Zusammenhang mit Zeugenaussagen behandelt.

Raub (§ 249 StGB)Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGBRechtfertigungsgründe+5 weitere
JURA 2011Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR Die Internet-Auktion

Die Übungsklausur behandelt Fragestellungen zum Zustandekommen eines Vertrags bei einer Internet-Auktion. Schwerpunkte sind insbesondere die Abgabe von Willenserklärungen im Online-Kontext, die Nutzung fremder Nutzerkennungen sowie die Anwendbarkeit des § 138 Abs. 1 BGB.

Sarah Eickelmann· JURA 2011, 549
Angebot und AnnahmeAuslegung der WillenserklärungGesetz- und sittenwidrige Rechtsgeschäfte+3 weitere
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