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Zivilrecht

Sofortige Beschwerde, § 793 ZPO

Die sofortige Beschwerde (§ 793 ZPO) ist ein Rechtsbehelf im Zwangsvollstreckungsverfahren gegen Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts, die nicht mit der Erinnerung (§ 766 ZPO) angreifbar sind. Examensrelevant sind die Statthaftigkeit (Abgrenzung zur Erinnerung), das richtige Verfahren bei Ablehnung oder Zurückweisung von Vollstreckungsanordnungen und die Fristwahrung.

Zu diesem Thema haben wir 8 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 20221. Staatsexamen

Das Gold von Dinklage

Die Klausur thematisiert das Mobiliarsachenrecht anhand eines Fundfalles: Ein Mitarbeiter des Gartenbaubetriebs entdeckt wertvolle Goldmünzen und Geldscheine in mehreren Kunststoffboxen auf einem Friedhofsgelände. Gegen die Stadt Dinklage werden Herausgabeansprüche, Finderrechte, Aneignung, sowie Zahlung von Finderlohn geltend gemacht. Im Zuge dessen wird Prozesskostenhilfe beantragt, und es wird auf die sofortige Beschwerde als Rechtsmittel Bezug genommen.

Werbeck· JA 2022, 405· 300 Min Bearbeitung
Sofortige Beschwerde, § 793 ZPOAuftrag, §§ 662ff. BGB+6 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Anwalt, Anwalt, gib' mir mein Grundstück wieder!

Die Klausur behandelt die anwaltliche Haftung im Kontext einer Zwangsversteigerung eines Grundstücks. Im Zentrum steht die Frage, ob der beauftragte Anwalt für den Verlust des Grundstücks und daraus entstehende Schäden wie Renovierungskosten und entgangene Mieten haftet, nachdem trotz Ausgleich der Grundschuld die Zwangsversteigerung durchgeführt wurde.

Duchstein· JA 2018, 452· 60 Min Bearbeitung
StellvertretungSofortige Beschwerde, § 793 ZPO+6 weitere
ZjS 2018Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Der Teufel steckt im Detail

Ein Investor (I) erwirbt von einer Stadt (R) ein Grundstück, dessen Weg sich später als öffentlich gewidmete Straße herausstellt. I ficht daraufhin den Vertrag wegen arglistiger Täuschung und Irrtums an sowie hilfsweise wegen Mangelhaftigkeit, während die Stadt die Wirksamkeit bestreitet. U, ein Unternehmer, hatte zur Absicherung einer Vertragsstrafe eine Hypothek auf seinem Grundstück bestellt, gegen deren Inanspruchnahme er sich nun mit einer Vollstreckungsabwehrklage wehrt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte betreffen unter anderem die Anfechtung von Verträgen, Sachmangelgewährleistung beim Grundstückskauf, Sicherungsabreden mittels Hypothek sowie bereicherungsrechtliche Rückabwicklungsfragen.

Michael Herbert· ZJS 2018, 331
VerjährungRücktritt Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Die Kunst des richtigen Reagierens

Die Klausur behandelt zwei Fälle zum Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Mängeln an einem gebrauchten PKW sowie an einem neu gelieferten Motorroller. Es geht um die Voraussetzungen des Rücktritts, das Recht des Verkäufers zur Nacherfüllung und den Umgang mit Mängelbeseitigung und Kosten für Nutzungsersatz.

Lohse· JA 2014, 581· 300 Min Bearbeitung
Rücktritt RücktrittGefahrübergang+5 weitere
JA 20132. Staatsexamen / Referendariat

Original Aktenvortrag: "Die Dritterinnerung des Ehemannes

Die Klausur behandelt einen Aktenvortrag im Zwangsvollstreckungsrecht zur Fahrnisvollstreckung. Streitgegenstand ist die Erinnerung eines Dritten, des Ehemannes, gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung in einen Pkw, welcher seiner Ehefrau gehört. Der Ehemann argumentiert mit eigener Nutzung aufgrund unzumutbarer öffentlicher Verkehrsanbindung und beantragt die Einstellung der Vollstreckung.

Graja· JA 2013, 920· 60 Min Bearbeitung
§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GGFeststellungsklage, § 256 ZPODarlehensvertrag, §§ 488ff. BGB+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

ORIGINAL: "Die Mühen des Erben

Die Klausur behandelt die Wirksamkeit eines Testaments, den Pflichtteilsentzug, erbrechtliche Ansprüche der enterbten Söhne, die Anrechenbarkeit einer früheren Schenkung auf den Erbteil, das Erbscheinsverfahren mit möglichen Beschwerde- und Wiederaufnahmemöglichkeiten sowie anwaltliches Vorgehen gegen ein Versäumnisurteil. Zusätzlich wird ein Aufwendungsersatzanspruch zwischen Käufer und Vormerkungsberechtigtem geprüft.

Kieß· JA 2013, 612· 300 Min Bearbeitung
Schenkung, §§ 516ff. BGBSofortige Beschwerde, § 793 ZPO+6 weitere
JA 20071. Staatsexamen

Geschenkt ist Geschenkt

Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Probleme rund um die sogenannte „gemischte Schenkung“ am Beispiel des Verkaufs eines Fahrzeugs unter Marktwert mit erklärter Schenkungsabsicht. Thematisiert werden Anspruch auf Übereignung, Rückabwicklung (insbesondere nach späteren Streitigkeiten) sowie mögliche Schadensersatz- und Rückzahlungsansprüche bei verborgenen Mängeln. Die klausurrelevanten Fragestellungen gehen auf Kaufvertrag, Schenkung und Gewährleistungsfragen ein.

Eckard, Torka· JA 2007, 497· 300 Min Bearbeitung
Schenkung von Todes wegenSchenkung, §§ 516ff. BGBRecht der ehelichen Gemeinschaft+5 weitere
JA 20062. Staatsexamen / Referendariat

Streit um Teilzeit

Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Auseinandersetzung um die Verringerung der Arbeitszeit einer kaufmännischen Angestellten gemäß § 8 TzBfG. Der Schwerpunkt liegt auf der Auslegung und Anwendung der Vorschriften zur Teilzeit im Arbeitsverhältnis, insbesondere den Anspruchsvoraussetzungen, betrieblichen Gründen und arbeitsvertraglichen/betrieblichen Regelungen. Es sind prozessuale Aspekte und Beweisfragen zu beachten.

Hegholz· JA 2006, 136· 300 Min Bearbeitung
StellvertretungRubrumTatbestand+5 weitere
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