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Zivilrecht

ZPO II: Zwangsvollstreckungsrecht

Das Zwangsvollstreckungsrecht (§§ 704–915h ZPO) regelt die zwangsweise Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche. Zentrale Rechtsbehelfe sind Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO) für nachträgliche Einwendungen gegen den Titel, Vollstreckungserinnerung (§ 766 ZPO) gegen Vollstreckungsmaßnahmen, sowie die Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) bei Störungsrechten Dritter. Examensrelevant: Statthaftigkeit und Abgrenzung der Rechtsbehelfe, materielle Einwendungen (Erfüllung, Aufrechnung), Präklusionsproblematik.

Zu diesem Thema haben wir 109 Klausuren im Portal.

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JuS 2026Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Eine Rückkehr mit Schrecken

Im Mittelpunkt dieser Examensklausur steht der Ausschluss der Leistungskondiktion insbesondere beim Pkw-Erwerb und die Auslegung einer Verwahrungsanweisung sowie die surrogatweise Abtretung des Herausgabeanspruchs. Zudem wird die Rechtsnatur des Pfändungspfandrechts umfassend behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Reichweite der Schutzpflicht aus dem Verwaltungsvertrag. Die Aufgaben setzen sich mit zivilrechtlichen Problemstellungen im Zusammenhang mit Vollstreckungsverfahren und Eigentumsübertragung auseinander.

Professor Dr. Joachim Münch, Professor Dr. Meik Thöne· JuS 2026, 594· 300 Min Bearbeitung
Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPODie Leistungskondiktion
JA 2026Fortgeschrittene

Harry Otter und das verschollene Diadem

Die Klausur behandelt die Ansprüche des Alleinerben Harry Otter gegen Frau Ginny Wiesel nach dem Verlust eines geliehenen Diadems. Im Mittelpunkt stehen die Prüfung von Herausgabeansprüchen, Fragen der Schadensersatzpflicht bei Unvermögen zur Herausgabe sowie die prozessuale Formulierung eines sogenannten '3er-Antrags' aus anwaltlicher Sicht.

Dr. Niklas Cordes, Viktoria Brinkmann· JA 2026, 238· 60 Min Bearbeitung
Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPOSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+6 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

»Augen auf beim Werkstattkauf«

Die Klausur thematisiert klassische Konstellationen des Sachen- und Handelsrechts, insbesondere den gutgläubigen Erwerb durch Besitzkonstitut und das Sicherungsanwartschaftsrecht im Rahmen einer Drittwiderspruchsklage. Zudem wird auf die Haftungskontinuität beim Unternehmenskauf nach § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB und auf schuldrechtliche Fragen der Mithaftung sowie Rechtsmissbrauch eingegangen.

· JURA 2025, 2169
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenDrittwiderspruchsklage, § 771 ZPOUnternehmerregress+2 weitere
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ZPO II: Zwangsvollstreckungsrecht in der Jurafuchs-Lernapp

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