ZPO II: Zwangsvollstreckungsrecht
Das Zwangsvollstreckungsrecht (§§ 704–915h ZPO) regelt die zwangsweise Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche. Zentrale Rechtsbehelfe sind Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO) für nachträgliche Einwendungen gegen den Titel, Vollstreckungserinnerung (§ 766 ZPO) gegen Vollstreckungsmaßnahmen, sowie die Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) bei Störungsrechten Dritter. Examensrelevant: Statthaftigkeit und Abgrenzung der Rechtsbehelfe, materielle Einwendungen (Erfüllung, Aufrechnung), Präklusionsproblematik.
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(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Eine Rückkehr mit Schrecken
Im Mittelpunkt dieser Examensklausur steht der Ausschluss der Leistungskondiktion insbesondere beim Pkw-Erwerb und die Auslegung einer Verwahrungsanweisung sowie die surrogatweise Abtretung des Herausgabeanspruchs. Zudem wird die Rechtsnatur des Pfändungspfandrechts umfassend behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Reichweite der Schutzpflicht aus dem Verwaltungsvertrag. Die Aufgaben setzen sich mit zivilrechtlichen Problemstellungen im Zusammenhang mit Vollstreckungsverfahren und Eigentumsübertragung auseinander.
Harry Otter und das verschollene Diadem
Die Klausur behandelt die Ansprüche des Alleinerben Harry Otter gegen Frau Ginny Wiesel nach dem Verlust eines geliehenen Diadems. Im Mittelpunkt stehen die Prüfung von Herausgabeansprüchen, Fragen der Schadensersatzpflicht bei Unvermögen zur Herausgabe sowie die prozessuale Formulierung eines sogenannten '3er-Antrags' aus anwaltlicher Sicht.
»Augen auf beim Werkstattkauf«
Die Klausur thematisiert klassische Konstellationen des Sachen- und Handelsrechts, insbesondere den gutgläubigen Erwerb durch Besitzkonstitut und das Sicherungsanwartschaftsrecht im Rahmen einer Drittwiderspruchsklage. Zudem wird auf die Haftungskontinuität beim Unternehmenskauf nach § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB und auf schuldrechtliche Fragen der Mithaftung sowie Rechtsmissbrauch eingegangen.
ZPO II: Zwangsvollstreckungsrecht in der Jurafuchs-Lernapp
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