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Öffentliches Recht

Materielles Bauordnungsrecht

Das materielle Bauordnungsrecht regelt im Zusammenspiel mit §§ 1, 30, 35 BauGB bauplanungsrechtliche Zulässigkeit und ordnungsrechtliche Anforderungen an Bauvorhaben. Prüfungsrelevant sind insbesondere Immissionsschutz (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG), naturschutzrechtliche Belange (§ 59 BNatSchG) und Klagebefugnisse Dritter (§ 2 UmwRG). Examensklassiker: Außenbereichsprivilegierung (§ 35 BauGB), Abgrenzung Baugenehmigung/Naturschutz, Nachbarschutz.

Zu diesem Thema haben wir 3 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JURA 2022Fortgeschrittene

»Brandschutz im #Forsti«

Die Klausur thematisiert die bauordnungsrechtliche Beurteilung von Baumhäusern im Hambacher Forst, die durch Umweltaktivisten ohne Baugenehmigung errichtet wurden. Schwerpunkt ist die Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsanordnung und Nutzungsuntersagung durch die Bauaufsichtsbehörde unter besonderer Berücksichtigung des Brandschutzes. Anforderungen an den Begriff der baulichen Anlage sowie das Vorgehen der Behörde werden unter Gefahrenabwehrgesichtspunkten geprüft.

Der Begriff der baulichen Anlage i.S.d. BauordnungsrechtsDie Baugenehmigung und das BaugenehmigungsverfahrenMaterielles Bauordnungsrecht+2 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Die mobile Werbeanlage

Die Klausur behandelt einen Streit zwischen einem Antiquitätenhändler und der Stadt Arnsberg über die Einstufung eines abgestellten, beschrifteten Pkw-Anhängers als ortsfeste Werbeanlage. Der Händler wendet sich gegen die bauordnungsrechtliche Verfügung, die die Entfernung des Anhängers und ein Abstellenverbot anordnet, und stellt Fragen nach der Rechtslage und möglichen Änderungen durch tägliche Nutzung. Thematisch liegt der Schwerpunkt auf Bauordnungsrecht NRW, Verwaltungsakt und gerichtlichem Rechtsschutz.

Günter Proppe· JA 2011, 860· 60 Min
Materielles BauordnungsrechtDie Merkmale des VerwaltungsaktsVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+4 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichFortgeschrittene

Himmelsstrahler

Im Fall 'Himmelsstrahler' bringt der Betreiber einer Ausflugsgaststätte mehrere leistungsstarke, weithin sichtbare Scheinwerfer auf dem Dach an, um den Umsatz zu steigern und Aufmerksamkeit zu erzeugen. Die Bauaufsichtsbehörde erlässt eine Beseitigungsverfügung wegen Verstoßes gegen das Bauordnungsrecht, insbesondere wegen Beeinträchtigung des Ortsbilds und Gefahren für den Straßenverkehr. Die Erfolgsaussichten der gegen diese Verfügung gerichteten Klage sind zu prüfen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Himmelsstrahler
Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenDie BaugenehmigungFreizügigkeit (Art. 11 GG)+5 weitere
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Materielles Bauordnungsrecht in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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