Grundlagen des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts
Das Bauordnungsrecht (z.B. §§ 3–90 BauO NRW) regelt die bauliche Nutzung von Grundstücken zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, insbesondere Anforderungen an Abstand, Brandschutz und Gestaltung von Bauten. Das Bauplanungsrecht (insb. §§ 1–38 BauGB) steuert die städtebauliche Entwicklung durch Festsetzungen im Bebauungsplan. Examensrelevant: Abgrenzung öffentliches/privates Baurecht, Bauplanungs- vs. Bauordnungsrecht, Bund- und Landeskompetenzen.
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