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Öffentliches Recht

Grundlagen des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts

Das Bauordnungsrecht (z.B. §§ 3–90 BauO NRW) regelt die bauliche Nutzung von Grundstücken zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, insbesondere Anforderungen an Abstand, Brandschutz und Gestaltung von Bauten. Das Bauplanungsrecht (insb. §§ 1–38 BauGB) steuert die städtebauliche Entwicklung durch Festsetzungen im Bebauungsplan. Examensrelevant: Abgrenzung öffentliches/privates Baurecht, Bauplanungs- vs. Bauordnungsrecht, Bund- und Landeskompetenzen.

Zu diesem Thema ergänzen wir die Klausurensammlung laufend — schau gleich nochmal vorbei.

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Grundlagen des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts in der Jurafuchs-Lernapp

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