Kommunalaufsicht
Die Kommunalaufsicht in NRW regelt die staatliche Kontrolle über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Kreise (§ 128 Abs. 1, 2 KSVG, Art. 28 Abs. 2 GG). Zentrale Streitpunkte sind Reichweite und Grenzen der Aufsichtsmaßnahmen, insbesondere bei Eingriffen in das Organisations- und Aufgabenfindungsrecht der Kommune. Examensrelevant: Prüfungsumfang der Fach- und Rechtsaufsicht, Rechtsschutzmöglichkeiten der Kommune.
Zu diesem Thema haben wir 3 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
Ein Dorf bleibt unter sich
Die Klausur behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit einer Anfechtungsklage einer Gemeinde gegen einen aufsichtsrechtlichen Bescheid, der die Aufhebung kommunaler Grundstücksvergaberichtlinien fordert. Die sachlichen Schwerpunkte liegen im Kommunalrecht mit Blick auf kommunales Wirtschaftsrecht, kommunale Selbstverwaltung und die Rechtsaufsicht, flankiert durch Fragen des Verwaltungsprozessrechts (Klagen kommunaler Körperschaften). Europarechtliche Grundfreiheiten und Beihilfenrecht sind ausdrücklich ausgenommen.
Parteilichkeit II- Verbot fordern verboten!
Der Landesverband Saar der Partei BRAUN beantragt beim Verwaltungsgericht einstweiligen Rechtsschutz, um dem Oberbürgermeister von Saarheim das öffentliche Fordern eines Parteiverbots sowie die Entfernung einer entsprechenden Presserklärung von der Homepage zu untersagen. Der Fall thematisiert die staatliche Neutralitätspflicht im Wahlkampf und das Recht politischer Parteien auf Chancengleichheit sowie die Zulässigkeit und Begründetheit des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen kommunale Maßnahmen.
Parteilichkeit
Die Klausur befasst sich mit der Frage, ob der extrem rechten Partei BRAUN der Zugang zu einer kommunalen Einrichtung – dem Saarheimer Saalbau – aus politischen oder sicherheitsrechtlichen Gründen verweigert werden darf und inwieweit besondere Haftungsauflagen zulässig sind. Im Mittelpunkt steht die rechtliche Prüfung der kommunalrechtlichen Bindungen der Stadt gegenüber politischen Parteien sowie das kommunalaufsichtsrechtliche Beanstandungsverfahren. Zu beurteilen ist zudem die Einordnung der Nutzung gemeindlicher Einrichtungen inklusive möglicher Grundrechtsverletzungen und der öffentlich-rechtlichen Handlungsformen.
Kommunalaufsicht in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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