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Juristische Auslegung

Die juristische Auslegung ist zentrales Handwerkszeug der Rechtsanwendung. Sie umfasst Wortlaut-, systematische, historische und teleologische Auslegung und dient der Ermittlung des objektiven Normsinns. In Klausuren häufig relevant bei § 28 HGB (Firmenfortführung), § 128 HGB (Haftung der OHG-Gesellschafter) und § 130 HGB (Handlungsvollmacht); teils Streit: Reichweite der Auslegungsmethoden, Verhältnis zu Rechtsfortbildung.

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Unterthemen

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JURA 2009Fortgeschrittene

Die Haftung des eintretenden Sozius – Die analoge Anwendung des § 28 HGB auf die GbR

Die Klausur thematisiert die Frage der Haftung des eintretenden Sozius beim Übergang von einer Einzelkanzlei auf eine (Außen-)GbR. Im Mittelpunkt steht die analoge Anwendung des § 28 HGB auf die GbR, insbesondere in Bezug auf Altverbindlichkeiten und gesellschaftsrechtliche Haftung. Die Argumente für und gegen eine solche Analogie werden anhand eines Sachverhalts diskutiert.

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Juristische Auslegung in der Jurafuchs-Lernapp

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