Juristische Auslegung
Die juristische Auslegung ist zentrales Handwerkszeug der Rechtsanwendung. Sie umfasst Wortlaut-, systematische, historische und teleologische Auslegung und dient der Ermittlung des objektiven Normsinns. In Klausuren häufig relevant bei § 28 HGB (Firmenfortführung), § 128 HGB (Haftung der OHG-Gesellschafter) und § 130 HGB (Handlungsvollmacht); teils Streit: Reichweite der Auslegungsmethoden, Verhältnis zu Rechtsfortbildung.
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Die Haftung des eintretenden Sozius – Die analoge Anwendung des § 28 HGB auf die GbR
Die Klausur thematisiert die Frage der Haftung des eintretenden Sozius beim Übergang von einer Einzelkanzlei auf eine (Außen-)GbR. Im Mittelpunkt steht die analoge Anwendung des § 28 HGB auf die GbR, insbesondere in Bezug auf Altverbindlichkeiten und gesellschaftsrechtliche Haftung. Die Argumente für und gegen eine solche Analogie werden anhand eines Sachverhalts diskutiert.
Juristische Auslegung in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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