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Arbeit mit Normen

Der Umgang mit Normen bildet die Grundlage juristischer Fallbearbeitung. Unterschieden werden Anspruchs- und Ermächtigungsgrundlagen sowie andere Normarten; Aufteilung erfolgt stets in Tatbestand und Rechtsfolge. Zentrale Techniken: Normstruktur erkennen (z.B. § 43 SGB), Anspruchsaufbau nachvollziehen, Eigenständigkeit von Rechtsfolgen bewerten. Examensrelevant: Herausarbeitung der Anspruchsgrundlage, etwa in § 23a Nr. 2 GVG oder § 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG.

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JURA 2009Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur Sozialrecht Regressforderungen des Sozialhilfeträgers gegen Kinder sozialhilfebedürftiger Eltern

Die Klausur behandelt die Regressforderungen eines Sozialhilfeträgers gegen die Kinder sozialhilfebedürftiger, pflegebedürftiger Eltern. Im Mittelpunkt steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Sozialhilfeträger auf die Kinder als Unterhaltspflichtige zugreifen kann, insbesondere unter Berücksichtigung von Leistungsfähigkeit, Vermögensschutz und Darlehensgewährung. Außerdem wird die Rechtswegzuständigkeit sowie der Übergang des Unterhaltsanspruchs auf den Träger beleuchtet.

Ines Dernedde· JURA 2009, 151
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Arbeit mit Normen in der Jurafuchs-Lernapp

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