Was ist Tatbestand und was ist Rechtsfolge?
Der Tatbestand bezeichnet im Gesetz die Voraussetzungen, unter denen eine Rechtsfolge eintritt; die Rechtsfolge regelt die Konsequenzen, die bei Vorliegen des Tatbestandes gelten (vgl. Aufbau einer Norm: ‚Wenn…dann…‘-Struktur). Examensrelevant: Abgrenzung zwischen Tatbestand und Rechtsfolge, Subsumtionstechnik, Unterscheidung zwischen notwendigen und fakultativen Rechtsfolgen.
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