Wie erkenne ich Ermächtigungsgrundlagen
Ermächtigungsgrundlagen sind Rechtsnormen, die staatliches Handeln gegenüber dem Bürger erlauben oder verpflichten (insb. im Verwaltungsrecht). Zu unterscheiden ist zwischen Allgemeiner und Besonderer Ermächtigungsgrundlage (§§ 1, 3 PolG; Art. 20 III GG). Examensrelevant: Anspruchsgrundlage vs. Ermächtigungsgrundlage, Bestimmtheitsgebot (Art. 80 I GG), Vorschriftenauffindung im Gutachtenstil.
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