Arbeiten mit der Schreibmaschine
Das Arbeiten mit der Schreibmaschine betrifft die Anfertigung juristischer Klausuren ohne Computertechnik. Streitfragen: Zulässigkeit der Handschrift im Staatsexamen, Korrekturoptimierung durch Maschinen, Anforderungen an Papier und Durchschläge (vgl. Prüfungsordnungen). Klassisch relevant: Abweichung von Formalvorgaben, Streit um Lesbarkeit und Anerkennung maschinenschriftlicher Arbeiten.
Zu diesem Thema ergänzen wir die Klausurensammlung laufend — schau gleich nochmal vorbei.
Unterthemen
Arbeiten mit der Schreibmaschine in der Jurafuchs-Lernapp
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